Protokoll der Sitzung vom 20.11.2003

Es liegt auf der Hand, dass Schüler, die bisher überwiegend die so genannten B-Kurse belegt haben, besondere Anstrengungen unternehmen müssen, um das Realschulniveau zu erreichen. An dieser Stelle muss und wird - der Minister führte es vorhin aus - es Fördermöglichkeiten vonseiten der Schule geben. Somit wird den Schülern, die die Leistungsbereitschaft und die Leistungsfähigkeit zum Erwerb des Realschulabschlusses unter Beweis stellen, die Möglichkeit eröffnet, diesen auch zu erreichen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Brief an die Eltern und Schüler des jetzigen 9. Schuljahrganges, auf den sich die vorliegenden Anträge beziehen, ist eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Wahl des geeigneten Bildungsweges. Zum einen klärt er über die Möglichkeiten des Bildungsweges auf, zum anderen empfiehlt er, Kriterien wie Berufsvorstellungen und die realistische Einschätzung der Chancen für den weiteren Entwicklungsweg des Schülers oder der Schülerin zu berücksichtigen.

Natürlich kann und wird ein Informationsschreiben an die Eltern und die Schüler nicht die alleinige Begleitung der schwierigen Situation, vor der diese Schüler infolge der Schulsystemumstellung stehen, bleiben. Es bedarf geeigneter Übergangsregelungen, um in der Phase der Umstellung des Bildungssystems den Schülern und Schülerinnen Hilfestellungen beim Erreichen eines ihrem Leistungsniveaus angepassten Abschlusses zu geben.

Wir bitten in unserem Änderungsantrag die Landesregierung, den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft darüber zu informieren.

Da dringender Handlungsbedarf gerade für die Schüler der jetzigen 9. Klassen der Sekundarschulen besteht, gehe ich davon aus, dass der Vorgang zeitnah geschieht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie in diesem Sinne, dem vorliegenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. - Danke.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Seifert. - Als letzter Rednerin erteile ich nunmehr nochmals der Abgeordneten Frau Dr. Hein das Wort.

Danke schön, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Ich kann nun doch nicht darauf verzichten. Ich möchte zu drei Dingen etwas sagen.

Zunächst einmal aber Folgendes: Wie ich der Rede des Kultusministers entnommen habe, ist ihm offensichtlich die Problematik des Briefes bewusst geworden. Ich gehe davon aus, dass jede Landesregierung einen Fehler machen kann. Dann finde ich es in Ordnung, wenn man auf dem Weg ist, diesen zu korrigieren.

(Zustimmung von Herrn Dr. Eckert, PDS)

Das will ich erst einmal respektieren und anerkennen. Wenn das aber so ist, dann ist die Aburteilung der Behandlung dieses Themas hier in diesem Hause unwürdig, einfach unwürdig.

(Beifall bei der PDS)

Zu drei Dingen will ich etwas sagen. Erstens zum Hauptschulabschluss.

(Frau Feußner, CDU: Das sind doch solche De- tailfragen, die können wir doch wirklich im Aus- schuss behandeln!)

- Sie werden so viel Geduld haben müssen. Ich hatte sie mit Ihnen auch.

(Heiterkeit und Beifall bei der PDS - Frau Feuß- ner, CDU: Ich höre Ihnen doch zu!)

- Na dann hören Sie doch auch zu und quatschen Sie nicht dauernd dazwischen!

(Unruhe bei der CDU - Zuruf von Frau Feußner, CDU)

Zum Hauptschulabschluss. Sie erklären in Ihren Ausführungen, dass der Hauptschulabschluss nun nach neun Schuljahren erreicht werden kann, weil die Vollzeitschulpflicht so verändert worden ist. - Das ist richtig.

Nun muss ich aus dem alten Schulgesetz zitieren:

„Die Vollzeitschulpflicht beträgt zehn Jahre. Sie kann an allgemein bildenden Schulen und im zehnten Jahr im Berufsgrundbildungsjahr und im Berufsvorbereitungsjahr erfüllt werden. Die Vollzeitschulpflicht gilt auch als erfüllt, wenn sich an eine neunjährige Schulzeit an einer allgemein bildenden Schule unmittelbar eine Ausbildung im Rahmen der Berufsausbildung anschließt.“

In diesem Fall, so sieht die Abschlussverordnung vor, hätte es die einfache Berufsbildungsreife im Abschlusszeugnis gegeben. Diese Berufsbildungsreife haben Sie nun in Hauptschulabschluss umbenannt. Ich kann darin keine Verbesserung finden, tut mir Leid.

(Beifall bei der PDS)

Zweitens. Der Minister hat eben dargelegt, dass für den Übergang der jetzigen 9. Klasse - der Schülerjahrgang, um den es jetzt geht - in die 10. Klasse die Versetzungsordnung gelten soll. Das nehme ich gern zur Kenntnis. In dem Brief aus dem Kultusministerium steht aber etwas anderes. Darin steht:

„Zum anderen können die Schülerinnen und Schüler in den 10. Schuljahrgang übergehen mit dem Ziel, den Realschulabschluss zu erwerben. Es ist davon auszugehen, dass die meisten Schülerinnen und Schüler durch entsprechende Kursbelegungen, Leistungen und Anstrengungsbereitschaft zielstrebig darauf hingearbeitet haben.“

Durch entsprechende Kursbelegungen, aber eben nicht durch die Versetzungsordnung. - Es steht nicht drin. Tut mir Leid. Wenn es drin stünde, käme die Irritation vielleicht gar nicht zustande.

Drittens. Dazu muss ich aus der Abschlussverordnung zitieren; denn Sie haben die Abschlüsse ja umbenannt. Es gibt eben in § 4 - der ist bisher nicht außer Kraft gesetzt - die erweiterte Berufsbildungsreife, die nun Hauptschulabschluss nach dem 10. Schuljahrgang heißt.

„Die erweiterte Berufsbildungsreife bzw. der Hauptschulabschluss nach dem 10. Schuljahrgang wird am Ende des 10. Schuljahrganges erworben, wenn die Schülerin oder der Schüler gemäß der Versetzungsordnung in der jeweils geltenden Fassung zu versetzen wäre.“

Da steht nichts vom Realschulabschluss. Ich wünschte mir natürlich den Realschulabschluss an dieser Stelle. Zunächst einmal gilt aber noch diese Abschlussverordnung.

(Frau Feußner, CDU: Noch!)

Die anderen Dinge kann ich lassen, weil das Ausgleichsgeschichten sind.

(Frau Feußner, CDU: Der Minister hat doch ge- sagt, dass er eine neue Anhörung gemacht hat! Hören Sie denn nicht zu? - Unruhe bei der PDS)

- Ich rede von diesem Jahrgang. Davon hat er nicht gesprochen. Es gibt eben nicht die Möglichkeit, den 10. Schuljahrgang unterhalb des Realschulabschlusses mit einem gültigen Abschluss zu verlassen. Diesen Anspruch hätten die Schülerinnen und Schüler nach der Abschlussverordnung aber noch.

Im Übrigen hieß er vorher erweiterte Berufsbildungsreife, was ich ein bisschen geschickter finde als Hauptschulabschluss nach dem 10. Schuljahrgang. Man hätte es wenigstens erweiterten Hauptschulabschluss nennen können, aber den haben Sie ja schon im Gesetz verbraten als künftige Übergangsvoraussetzung in die 10. Klasse.

Solch eine Konfusion, die Sie hier angerichtet haben bzw. die in diesem Falle aus dem Kultusministerium kommt, muss korrigiert werden. Um nichts anderes bitten wir. Deshalb bleiben wir auch bei unserem Antrag. - Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Hein. Frau Dr. Hein, habe ich überhört, dass Sie eine Überweisung beantragt haben?

(Frau Dr. Hein, PDS: Ja, wir beantragen die Über- weisung!)

- In den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft?

(Frau Dr. Hein, PDS: Ja, genau!)

Dann stimmen wir zunächst über die Überweisung dieses Antrages und damit auch des Änderungsantrages ab. Wer einer Überweisung dieses Antrages in den Bildungsausschuss seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS- und bei der SPD-Fraktion. Gegenstimmen? - Gegenstimmen bei der CDU- und bei der FDPFraktion. Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt worden.

Damit stimmen wir über den Änderungsantrag der CDU- und der FDP-Fraktion in Drs. 4/1189 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Bei der PDS- und bei der SPD-Fraktion. Damit ist diesem Änderungsantrag mit Mehrheit zugestimmt worden.

Wir stimmen nun über den Antrag in Drs. 4/1142 in der so geänderten Fassung ab. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei der PDS- und bei der SPD-Fraktion. Damit ist dieser Antrag in geänderter Fassung angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 20 abgeschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Professor Paqué ist eingetroffen und wir können nun als letzten Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung den Tagesordnungspunkt 15 behandeln:

Beratung

Umgang mit dem Immobilienvermögen des Landes

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/1121

Änderungsantrag der Fraktionen der FDP und der CDU - Drs. 4/1182

Einbringer des Antrages der Fraktion der SPD ist der Abgeordnete Herr Felke. Bitte sehr, Herr Felke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sind einigermaßen beunruhigt über den Umgang der Landesregierung - vielleicht sollte ich besser sagen: dieses Finanzministers - mit dem Immobilienvermögen des Landes. Dabei muss jedem klar sein, dass wir nicht über Kleinigkeiten reden, sondern über einen Boden- und Gebäudewert in Höhe von ca. 3 Milliarden €.