Im Rahmen der ersten Lesung des Gesetzentwurfs habe ich bereits betont, dass man den durch die Länderöffnungsklausel eingeräumten Spielraum nur so lange nutzen sollte, wie er tatsächlich benötigt wird. Für meine Fraktion habe ich bereits während des damaligen Redebeitrages angeregt, die Regelungen des Beamtenrechtlichen Sonderzahlungsgesetzes zeitlich zu befristen. Diesen Vorschlag konnten wir auch in die Beschlussempfehlung des federführenden Finanzausschusses einbringen.
Damit wird klar, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass sich der Landtag vor dem Ablauf der Frist erneut mit der Beamtensonderzahlung beschäftigen muss. Lassen Sie mich an dieser Stelle ausdrücklich betonen, warum wir uns für diese Befristungsregelung in der Ihnen vorliegenden Fassung entschieden haben.
Die Intention ist nicht, die jährliche Sonderzuwendung mit Ablauf der Frist ersatzlos wegfallen zu lassen. Die Regelung soll aber einen klaren Auftrag an den Gesetzgeber darstellen, sich im Laufe des Jahres 2006 mit einer Anschlussregelung zu beschäftigen. Dadurch wird sichergestellt, dass diese Anschlussregelung der dann vorliegenden Haushaltslage angepasst werden kann. Zudem soll und kann auf diese Weise verhindert werden, dass eine dauerhafte Schlechterstellung von Beamten gegenüber Angestellten im öffentlichen Dienst eintritt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich nochmals deutlich sagen: Die FDP-Fraktion will auch über das Jahr 2006 hinaus eine Sonderzahlung für Beamtinnen und Beamte erhalten. All denjenigen, die in der Befristungsregelung den Einstieg in den Ausstieg sehen, unterstelle ich, dass sie den Ausstieg wollen. Meine Damen und Herren! Dies ist mit den Liberalen nicht zu machen. Wir sehen in der Sonderzahlung auch das Bekenntnis des Staates zu seinen Beamten, und dazu stehen wir auch.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition! Wir alle sind gut beraten, Eventualitäten und Schreckensszenarien nicht in die Beamtenschaft zu tragen. Wer sich dafür einsetzt, die Sonderzahlung zu erhalten, der wird auch im Jahr 2006 eine Anschlussregelung finden. Nochmals: Wir wollen eine solche Anschlussregelung.
Jedoch wird heute sicherlich der Einwand kommen: Warum hat man dann nicht jetzt schon eine Anschlussregelung formuliert?
- Herr Rothe, Sie nicken. - Ich kann es Ihnen sagen: Wenn man ehrlich ist, dann muss man sagen, dass man
heute verlässliche Aussagen hinsichtlich der Höhe und der Art der Anschlussregelung nicht vortragen kann.
Auch der Rückfall auf das Bundesrecht, meine sehr geehrten Damen und Herren, wäre nicht geeignet, die Intentionen dieses Gesetzes vollständig umzusetzen. Da wäre zum einen die Ungleichbehandlung von Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen Ost und West, die dann nach dem Jahr 2006 wieder eingeführt werden würde. Aber gerade diese Ungleichbehandlung haben wir in unserem Bundesland mit diesem Gesetz abgeschafft.
Zum Änderungsantrag der PDS-Fraktion. Auch dessen Verweis auf das Bundesrecht führt quasi die Teilung in Ost und West wieder ein. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der PDS, von Ihrer Partei hätte ich das am wenigsten erwartet.
Meine Damen und Herren! Die zweite Intention: Nach meiner Auffassung sollte das Land auch nach dem Jahr 2006 von der hart erstrittenen Länderöffnungsklausel Gebrauch machen. Demnach wäre ein automatischer Rückfall auf das Bundesrecht kontraproduktiv.
Am Ende, bitte. - Meine Damen und Herren! Es wird uns auch in Sachsen-Anhalt wohl nichts anderes übrig bleiben, als in allen Bereichen nach Einsparmöglichkeiten zu suchen, soweit vorhanden.
Meine Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. Ich werbe auch um Ihre Zustimmung zum Änderungsantrag zum Entschließungsantrag der PDS, dessen inhaltliche Intention wir mittragen wollen, dessen zeitliche Fristen wir aber etwas anders eingeschätzt haben. Aber vielleicht kann die PDS-Fraktion diesem Änderungsantrag folgen. Ich bitte um Zustimmung zu beidem. - Vielen Dank.
Herr Kosmehl, Sie sind der Meinung, dass durch unseren Änderungsantrag die Trennung zwischen Ost und West tarifbezogen wiederhergestellt wird. Herr Kosmehl, was meinen Sie, wie viele Beamte im Landesdienst bei uns Westtarif bekommen und nicht ohnehin von der 1 200-€-Kappungsgrenze in unserem Antrag betroffen wären?
Herr Gallert, wie viele das sind, kann ich Ihnen nicht beantworten. Sie sind Mitglied des Finanzausschusses und haben die Stellenpläne immer vor Augen.
Wenn Sie Ihren Antrag als Ganzes betrachten, gebe ich Ihnen insoweit Recht, dass Sie mit der Kappungsgrenze eine Einheitlichkeit bei den höheren Beamten einführen würden. Bei den unteren Beamten schließen Sie diese Uneinheitlichkeit aber nicht aus. Bei meinem Einwand ging es um den allgemeinen Rückfall auf Bundesrecht. Das hat Ihre Fraktion in den Ausschüssen ja auch immer wieder beantragt. Dort ist es in der Tat so, dass Sie dann die Teilung in Ost und West wieder einführen, die wir durch unser Gesetz jetzt endlich abgeschafft haben. - Vielen Dank.
Herr Kosmehl, glauben Sie ernsthaft, dass sich bei uns im Landesdienst Beamte mit Westtarif in den Besoldungsgruppen A7 und A8 befinden, die davon betroffen sind? Diejenigen, die ich kenne, dürften alle darüber liegen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden befinden sich in einem katastrophalen finanziellen Zustand und zwingen zu einschneidenden Schritten, um auch in Zukunft die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates zu sichern. Auch die SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt verschließt sich deshalb der Notwendigkeit nicht und ist bereit, die grundsätzlichen Bemühungen der Landesregierung mitzutragen. Dies haben wir im Übrigen bereits im Rahmen der Einbringung dieses Gesetzentwurfes im Hohen Hause auch erklärt.
Im Rahmen der Anhörung zum Gesetzentwurf im Finanzausschuss des Landtages hatten alle betroffenen Verbände Gelegenheit, ihre Forderungen und Bedenken vorzutragen. Nahezu einhellig kamen die Forderungen nach einem späteren In-Kraft-Treten des Gesetzes,
nach der Wiedereinführung des Kindergeldzuschlages und nach der Befristung des Gesetzes. Das waren die Hauptforderungen der Angehörten.
Meine Damen und Herren! Ein Sonderopfer für die Beamten, wie es vielfach auch im Rahmen der Anhörung seitens der Verbände dargestellt worden ist, können wir nicht erkennen. Kürzlich wurde für den Bereich der Angestellten und der Arbeiter eine Absenkung der Arbeitszeit verbunden mit Lohnverzicht bei gleichzeitiger Arbeitsplatzgarantie zwischen den Tarifparteien vereinbart. Die Einschnitte im Bereich der Arbeiter und Angestellten sind nach unserer Auffassung deutlich höher als das, was den Beamten mit diesem Gesetz letztlich zugemutet werden soll.
Wir begrüßen ausdrücklich diese Einigung für den Bereich der Arbeiter und Angestellten, denn im Ergebnis kann das Land Sachsen-Anhalt Einsparungen bei den Personalkosten realisieren und für die Beschäftigten gibt es eine längerfristige Arbeitsplatzgarantie.
Da bei Beamten eine Absenkung der Arbeitszeit nicht zulässig ist, halten wir den Vorstoß der Landesregierung, für den Bereich der Beamten das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld neu zu regeln, für vertretbar und auch für zumutbar.
Die SPD-Fraktion begrüßt, dass es im Rahmen der Beratungen im Finanzausschuss gelungen ist, die beabsichtigte Streichung des Sonderbeitrages für Kinder wieder zurückzunehmen, greift man damit doch eine Kernforderung der Verbände auf. Gerade für Sachsen-Anhalt, ein Land, in dem wir bedauerlicherweise einen dramatischen Rückgang von jungen Familien verzeichnen müssen, ist die Wiederaufnahme des Sonderbeitrages für Kinder ein wichtiges Signal.
Meine Damen und Herren! Der heute von der SPD-Fraktion vorgelegte Änderungsantrag bezüglich des In-KraftTretens des Gesetzes zum 1. Januar 2004 greift eine der Kernforderungen der Angehörten auf. Durch eine Verschiebung in das Jahr 2004 hätten die Beamtinnen und Beamten Zeit, ihre persönlichen Dispositionen zu treffen. Wir sind uns sehr wohl der Tatsache bewusst, dass viele Beamtinnen und Beamte ihr Weihnachtsgeld in der Hoffnung, dass dieses ihnen auch in diesem Jahr gewährt wird, schon verplant haben.
Der Bund und andere Länder haben im Gegensatz zu Sachsen-Anhalt das In-Kraft-Treten ihrer Gesetze überwiegend auf den 1. Januar 2004 festgelegt. Wir teilen außerdem die Bedenken des GBD und des Landesrechnungshofes gegen die kurzfristige Umsetzung, die im Rahmen der Finanzausschussberatungen vorgebracht worden sind.
Die geplante Umsetzung des Gesetzes im Jahr 2003 ist nur möglich, wenn in vorauseilendem Gehorsam die Zahlungsaufträge erstellt werden, der Landtagspräsident das Gesetz sehr zügig ausfertigt und durch einen Sonderdruck des Gesetz- und Verordnungsblattes SachsenAnhalt sichergestellt wird, dass vor Wirksamwerden des Gesetzes alle verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Befristung, die nunmehr in die Beschlussempfehlung aufgenommen worden ist, begrüßen wir ausdrücklich. Mein Kollege Kosmehl wies darauf hin, dass der Landtag damit letztlich im Zwang ist, bis 2006 eine Anschlussregelung zu treffen.
Meine Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund sehen wir in der vorliegenden Beschlussempfehlung einen insgesamt vertretbaren Einschnitt und einen zumutbaren Beitrag der Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt zur Konsolidierung der schwierigen Haushaltslage.
Von Ihrer Zustimmung zu unserem Vorschlag, meine Damen und Herren von CDU und FDP, machen wir unsere Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf abhängig. Wir werben noch einmal um Ihre Zustimmung, das In-Kraft-Treten des Gesetzes auf den 1. Januar 2004 zu verschieben. Sollten Sie unserem Änderungsantrag folgen, wird die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Doege, ist Ihnen bekannt, dass in neun Bundesländern bereits in diesem Jahr eine Kürzung der Sonderzahlungen erfolgt? Mehr als die Hälfte aller Bundesländer greift also bereits in diesem Jahr zu der Möglichkeit der Länderöffnungsklausel.
Herr Kosmehl, zu Ihrer Frage: Das ist mir nicht bekannt. Nach meinem Kenntnisstand greift diese gesetzliche Regelung in vielen Ländern erst ab 1. Januar 2004.