Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die undankbare Aufgabe, jetzt noch die Position der CDU darzulegen,
die sich in diesem Falle, was Sie nicht überraschen wird, mit der Position der FDP deckt. Wir haben im Ausschuss schon intensiv darüber gesprochen. Der Kollege Kosmehl hat die juristischen Dimensionen dieser Änderungen sehr ausführlich beleuchtet. Kurz zusammengefasst, will ich nur noch Folgendes sagen.
Ich denke, wir haben sehr intensiv beraten. Ich war auch im Innenausschuss dabei. Die Diskussion, die wir dort mit Frau Dr. Paschke und Herrn Rothe geführt haben, war sehr interessant und informativ. Im Ansatz sind wir uns auch einig. Es geht jetzt nur noch um die Frage des In-Kraft-Tretens und darum, dass die PDS noch eine Modifizierung erreichen will, was die Höhe der Kürzung angeht.
Wir haben wirklich lange über diese Fragen debattiert und mit der Einführung des Kinderzuschlages auch noch die Dinge in das Gesetz aufgenommen, die wir schon in der ersten Lesung angekündigt haben.
Ich weise noch auf eines hin, was in der damaligen Debatte schon in Andeutungen angeklungen ist, nämlich die Frage der Gerechtigkeit gegenüber den Angestellten. Herr Scharf hat in seinem Beitrag vorhin die inzwischen von beiden Seiten beschlossene Tarifeinigung erwähnt. Damit haben wir, denke ich, was die Disparität zwischen Beamten und Angestellten angeht, einen ausgewogenen Kompromiss gefunden, mit dem wir angesichts der finanziellen Rahmenbedingungen leben können.
Vielen Dank, Herr Tullner. - Zum Abschluss der Debatte spricht Frau Dr. Paschke von der PDS-Fraktion.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die PDSFraktion hat bereits in der ersten Lesung des Gesetzes ihre Rahmenbedingungen zum Abstimmungsverhalten dargestellt. Diese waren - daran möchte ich noch einmal erinnern -, dass wir im Zusammenhang mit dem Sonderzahlungsgesetz und mit seiner Befristung eine intensive generelle Diskussion zur Entwicklung des öffentlichen Dienstes in Sachsen-Anhalt führen wollen. Dazu liegen der Entschließungsantrag und der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor.
Wir haben die Wiedereinführung bzw. das Aufrechterhalten des Kinderzuschlages, das fraktionsübergreifend in den Gesetzentwurf aufgenommen worden ist, gefordert.
Aber im Zentrum unserer Forderungen stand eine deutliche Verbesserung innerhalb der Staffelung der Sonderzuweisungen für die unteren Besoldungsgruppen. Wir wollen, dass beim Weihnachtsgeld, wenn es schon zu Kürzungen kommen muss, ein deutlicher Paradigmenwechsel in Bezug darauf erfolgt, wie wir an die Kürzung herangehen, sodass die soziale Komponente deutlich stärker zum Tragen kommt. Dies wollen wir ausdrücklich bis zur Besoldungsgruppe A9 und für die Anwärterinnen und Anwärter erreichen. Darauf konzentrierte sich zweimal unser Antrag in den Ausschüssen und darauf konzentriert sich auch der Antrag, der erneut im Landtag gestellt worden ist.
Herr Kosmehl, wenn Sie davon sprechen, dass die Kürzungen angesichts der Haushaltslage zumutbar seien, kann ich Ihnen generell nicht widersprechen. Aber die Zumutbarkeit ist innerhalb des öffentlichen Dienstes, innerhalb des Beamtentums hinsichtlich ihrer Folgen deutlich unterschiedlich.
Wir haben längst nicht mehr d e n öffentlichen Dienst. Eigentlich gab es ihn noch nie so richtig. Aber die Ausdifferenziertheit nimmt immer stärkere Züge an. Das bedeutet, dass wir, wenn wir über die Zumutbarkeit von Kürzungen reden, tatsächlich auch fragen müssen, ob wir nicht die alten, ausgetretenen Pfade verlassen müssen. Ich will dies an zwei Beispielen noch einmal deutlich machen.
Wenn wir von Anwärterinnen und Anwärtern sprechen, dann sprechen wir von einer Personengruppe, die zwischen 28 und 32 Jahre alt ist, einen Hochschulabschluss hat und von ungefähr 850 bis 900 € lebt.
Herr Scharf, Sie haben heute Morgen - sicherlich zu Recht - intensiven Beifall bekommen, als Sie sagten, dass familienfördernde Maßnahmen demografische Entwicklungstendenzen beeinflussen. Nun werden wir, wenn wir um 200 € erhöhen, sicherlich Anwärterinnen und Anwärter nicht dazu animieren, sich Kinder anzuschaffen. Aber schaut man sich das Paket insgesamt an, so haben wir einen verkürzten Blickwinkel auf all diese Details, die bei der Förderung von familienfreundlichen Bedingungen auch in Sachsen-Anhalt zum Tragen kommen.
Wir hatten hier mit der Öffnung dieser Sondergelder einmalig die Chance, einen sozialen Ausgleich zu schaffen, ohne dass wir zusätzliche finanzielle Belastungen schaffen bzw. die Nichteinsparungen nicht gewährleistet hätten. Diese Chance, meinen wir, haben wir in dieser Runde verpasst. Wir sollten dennoch die Zeit nutzen, um darüber zu diskutieren, ob das nicht notwendig ist.
Nun zu den unteren Besoldungsgruppen. Ich bitte Sie sehr, noch einmal in die Stellungnahmen hineinzuschauen, die zum Beispiel von der Polizei abgegeben worden sind. Dort finden Sie eine ganze Liste von Punkten aufgeführt, bei denen in den letzten Jahren Verschlechterungen eingetreten sind. Nun sage ich einmal: Sie sind größtenteils durch die finanzielle Situation begründet. Aber wir müssen das einfach zur Kenntnis nehmen.
Ich habe jetzt zur Kenntnis genommen, dass im Änderungsantrag zum Entschließungsantrag die Diktion herausgefallen ist, dass die meisten Veränderungen, die wir in den letzten Jahren vorgenommen haben, zu einer Verschlechterung der Bedingungen für die Beamten im öffentlichen Dienst geführt haben. Das ist so, und die Politik muss einfach einmal sagen: Es ist so! Wir wissen es; wir werden uns bemühen - zum Beispiel über dieses Leitbild oder wie auch immer -, diesen ganzen Komplex zu bündeln, um dann darüber zu reden. Wir schaffen keinerlei Verständnis, indem wir immer sagen, so schlimm sei es noch nicht und jetzt müssten „die“ Beamten einmal einen Beitrag leisten. Denn „die“ Beamten gibt es eben nicht.
Eines habe ich vorhin noch vergessen. Man muss sich einmal überlegen, dass hinsichtlich der Referenten ursprünglich nach dem Motto verfahren wurde: Lehrjahre sind keine Herrenjahre, und die Jahre als Beamtenanwärter sollen auch keine Herrenjahre sein. Für diese Personengruppe ist es inzwischen beispielsweise an Berufsschulen zu Verwerfungen gekommen, und zwar dergestalt, dass jene, die Lehrjahre haben, die Auszubildenden, ein Ausbildungsgeld in gleicher Höhe erhalten wie die Referenten. Auch solche Dinge muss man einmal zur Kenntnis nehmen. So etwas kann man auch nicht
Lassen Sie mich etwas zur Befristung sagen. Herr Kosmehl, Ihre Unterstellung, dass jene, die zunächst stringentere Regelungen zur Novelle des Gesetzes eingefordert hätten, diese Regelungen nun selber abschaffen wollten, halte ich schon für verschärft. Ich werde Ihnen eines sagen: Ich bin prinzipiell schon immer dafür gewesen, dass sich Politik im Gesetzgebungsverfahren viel mehr an ihre Aussagen bindet, als sie das ohnehin bei Wahlen und Ähnlichem macht. Dabei spreche ich von Politik im Allgemeinen.
Uns hätte gut zu Gesicht gestanden, ein deutliches Zeichen zu setzen, dass wir nicht wollen, dass das Ganze, weil keine Novelle kommt, dem Außer-Kraft-Treten anheim fällt und die theoretische Möglichkeit besteht, dass dies abgeschafft wird. Dazu stehe nach wie vor.
- Herr Tullner, das wurde Ihnen auch im Ausschuss gesagt: Was wir hier und im Ausschuss verkünden, wir wollten das alles nicht, hat unter Umständen in drei Jahren überhaupt keinen Bestand mehr. Deshalb sollte man sich binden.
Noch eine Bemerkung zur Befristung bis 2006 oder bis 2005. Wir haben den Antrag auf Befristung bis 2005 gestellt. Es ist bei einer Befristung bis 2006 geblieben. Sie haben in Ihrem Änderungsantrag zum Entschließungsantrag die Forderung herausgenommen, dass wir im Jahr 2005 die Eckpunkte beraten und noch vor dem Ende der Legislaturperiode beschließen. Also bleibt es nun wieder, wie Herr Kosmehl gesagt hat, bei 2006.
Ich garantiere Ihnen eines. Wir haben im Jahr 2006 wieder die gleiche, eigentlich unzumutbare Situation. Wir werden - damit meine ich den neuen Landtag, der in Aktion tritt; wir haben Wahljahr - wieder ganz schnell und hastig, in derselben Zeitspanne, nämlich im Herbst, bleiben und das Gesetz, wenn überhaupt, wieder mit Sonderdrucken beschließen müssen. - Sie können den Kopf schütteln, aber das ist Politik. In Wahljahren, wenn also Legislaturperioden wechseln, passiert fast nichts. Wir sollten im Jahr 2005 in Ruhe über diese Fragen reden.
Zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Das waren Anträge, die auch schon im Ausschuss gestellt wurden. Wir werden dem zustimmen.
Es wird Klagen geben. Ich versuche jetzt einmal nicht darüber zu philosophieren, ob es rechtlich zulässig ist oder nicht. Andere Länder - das muss man auch sagen - haben diese Beschlüsse deutlich zeitiger gefasst. Wir hätten auch mit dem Einbringungsverfahren etwas zeitiger aus dem Knick kommen müssen. Es ist ohnehin schon eine Zumutung. Auch die Tatsache, dass das Gesetz einen Tag vor der Auszahlung des Geldes per Gesetzesblatt veröffentlicht wird, ist schon eine Zumutung.
Lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zu unserem Entschließungsantrag und zu dem Änderungsantrag sa
gen. Ich habe schon gesagt, dass Sie die Sonderzahlungsregelung herausgenommen haben. Ich bedauere das.
Bei den Punkten 1 und 2 haben Sie nunmehr sämtliche Termine herausgenommen. Wir bedauern das ausdrücklich. Gleichwohl muss ich sagen, ich hatte bis zum Beginn der Landtagssitzung Angst, dass vielleicht der Entschließungsantrag insgesamt herausfällt. Insofern ist das durchaus ein kleiner Fortschritt.
Aber ich frage Sie: Warum können wir die Landesregierung - Sie bitten sie nun - nicht bitten, bis zur Sommerpause 2004 zu den Reformvorschlägen Stellung zu nehmen? Die Innenminister haben schon darüber gesprochen. Auch die Ministerpräsidenten haben sich an der einen oder anderen Stelle bereits dazu geäußert, beispielsweise was Nordrhein-Westfahlen betrifft. Warum also können wir nicht darüber diskutieren?
Der Termin 2004 gewährleistet, dass man dann tatsächlich rechtzeitig vor der Landtagswahl ein Leitbild hat. Insofern werbe ich noch einmal für die Komplexität unseres Entschließungsantrags und wünsche uns im Interesse der Zukunft des öffentlichen Dienstes in SachsenAnhalt, dass wir in aller Ernsthaftigkeit nicht nur über die Beschäftigten reden, wenn es um die Haushaltssituation geht oder wenn wir Stellen abbauen müssen. Vielmehr sollten wir sie befähigen und dazu ermutigen, Leistungen zu erbringen und zukunftsfähig zu sein. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. Nun zu den Fragen. Als Erster möchte Herr Kosmehl Sie fragen, danach Herr Tullner.
Frau Dr. Paschke, Sie haben mich wohl missverstanden. Ich sagte, dass diejenigen, die von dem Einstieg in den Ausstieg sprachen, dies wollen. Ich gehe einmal davon aus, insbesondere nach Ihrer Rede, dass Sie nach wie vor für eine Anschlussregelung sind. Ich denke, dann werden wir sie auch bekommen.
Allerdings möchte ich Sie fragen, ob Sie wirklich meinen, dass es notwendig ist, dass das Leitbild, das wir auch wollen, schon im Sommer des nächsten Jahres vorliegen muss. Ich weiß nicht, weshalb Sie diesen Zeitdruck aufmachen. Wenn ich die Befristungsregelung richtig verstehe, dann heißt das, dass das Gesetz bis zum 31. Dezember 2006 gilt. Danach brauchen wir eine Anschlussregelung für das Jahr 2007. Ich weiß nicht, woher der Druck kommt, sodass Sie meinen, am 31. Dezember 2006 schon fertig sein zu müssen. Vielleicht können Sie mir das erläutern.
Zu Ihrer ersten Anmerkung. Ich hatte das durchaus so verstanden, dass diejenigen, die sich stringenter um Regelungen bemühen, die Leute sind, die den Einstieg in den Ausstieg planen. Sie werden sicherlich nicht die Beschäftigten damit meinen. Ich wusste nicht, auf welche Personengruppe Sie Ihre Äußerung beziehen.
Zu der zweiten Frage. Unser Entschließungsantrag besagt nicht, dass wir bis zum Sommer 2004 ein Leitbild vorliegen haben wollen. Vielmehr wollen wir bis zur
Sommerpause von der Landesregierung Auskunft zu dem Reformpaket der Bull-Kommission von NordrheinWestfalen haben. Mit dem Reformpaket von NordrheinWestfalen haben wir es erstmals seit 30 Jahren mit einem geschlossenen Konzept zur Zukunft des öffentlichen Dienstes zu tun.
Ich denke, wenn die Innenminister schon darüber geredet haben, wenn zahlreiche Ministerpräsidenten andeuten, dass sie im Hinblick auf das Beamtenrecht auf keinen Fall verfassungsändernde Fragen berühren wollen, dann müssten wir darüber diskutieren, was unterhalb der Verfassungsgrenze und im Rahmen der Landesgesetzgebung machbar ist. Allerspätestens müsste diese Diskussion bis 2005 abgeschlossen sein, sonst brauchen wir damit nicht mehr zu beginnen.
Meine Fraktion hatte genau diese zeitlichen Stufen eingeführt. Wir wollten erst über das eine reden, dann über das Leitbild diskutieren und im Anschluss über die Sonderzahlungen beraten. Ich möchte nämlich auch vermeiden, dass kurz vor der Landtagswahl ein Leitbild auf den Tisch kommt und wir keine Chance haben, darüber zu diskutieren. Deshalb hatten wir diese Staffelung vorgesehen. - Hatten Sie noch eine Frage gestellt?
Herr Präsident! Im Interesse des Fortgangs der Sitzung beschränke ich mich auf eine kurze Intervention. Es ist keine Frage.