Protokoll der Sitzung vom 05.03.2004

Wir wollen mit diesen beiden Anträgen erreichen, dass sich im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten alle dazu noch einmal äußern können. Dann wird Herr Dr. Schneider im Ausschuss der Regionen als Berichterstatter unsere Vorstellungen einbringen können. Er wird in der nächsten Sitzung des Europaausschusses dabei sein, sodass mit Sicherheit das eine oder andere, was heute aufgezeigt wurde und was für uns große Nachteile bringen würde, noch wird eingebracht werden kann.

Ganz kurz noch zu den Sparpotenzialen des Bundeskanzlers. Wenn man sich das genau anschaut, dann stellt sich heraus, dass Herr Barnier gesagt hat, die 337 Milliarden € für die Kohäsionspolitik sollen im Verhältnis von 50 : 50 auf die neuen und die alten Mitgliedsländer verteilt werden. Es gibt aber eine Absorptionsgrenze. Das heißt, in die neuen Bundesländer bzw. in die neuen Mitgliedstaaten könnte nur eine bestimmte Menge, die bei 4 % liegt, eingegeben werden, weil man davon ausgeht, dass mehr Fördermittel gar nicht zu verkraften sind, sodass schon mindestens 20 Milliarden € an Sparpotenzial vorhanden sind.

Dann darf ich vielleicht noch einmal darauf hinweisen, Frau Budde, dass in unserem Antrag ein entscheidender Satz steht, nämlich der Schluss, „den Landtag frühzeitig an der Aufstellung des operationellen Programms für die folgende Förderperiode zu beteiligen“.

Das hat folgenden Hintergrund: Es wäre Sache der SPDRegierung gewesen, den Landtag von Sachsen-Anhalt stärker in die Vergabe bzw. in die politischen Entscheidungen über die Maßnahmenebenen der Strukturfondsmittel einzubinden. Das hat die SPD-Regierung damals nicht getan. Sie hat alles dem Begleitausschuss übergeben, in dem der Landtag nicht vertreten ist. Es wäre

eine einfache Möglichkeit gewesen, den damaligen Landtag in die Entscheidung einzubinden.

So sind 10 % des Haushalts letztlich am Landtag vorbei manövriert worden, wenn auch der Wirtschaftsausschuss sich darüber unterhalten hat, ob es sinnvoll ist, verschiedene Ebenen weiter einzuteilen, und die Entscheidung darüber gebilligt hat. Wenn der Wirtschaftsausschuss - und später der Landtag von Sachsen-Anhalt - diesen Entscheidungen des Begleitausschusses nicht gefolgt wäre, hätte es einen juristischen SuperGAU gegeben; denn der Landtag war gar nicht zuständig und hätte sich dazu gar nicht äußern können. Ich denke, das muss sich ändern. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Wybrands. - Meine Damen und Herren! Die Einbringer sind sich einig, dass beide Anträge in die Ausschüsse zu überweisen sind, dass beide Anträge inhaltlich korrespondieren und nach Möglichkeit gemeinsam überwiesen werden sollten.

Nun sind die Meinungen, was die Überweisung in die Ausschüsse betrifft, nicht ganz deckungsgleich. Frau Dr. Klein hat beantragt, die Anträge in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten - federführend - sowie in Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, den Ausschuss für Finanzen und den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft zu überweisen. Frau Wybrands hat die Überweisung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten - federführend - und in die Ausschüsse für Finanzen, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr beantragt.

Vielleicht können wir uns darauf einigen, den Antrag zu überweisen in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten - federführend - und in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, den Ausschuss für Finanzen, den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr. Wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt, dann lasse ich dementsprechend abstimmen.

Wer also der Überweisung beider Anträge in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten - federführend - und mitberatend in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, den Ausschuss für Finanzen, den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Damit sind beide Anträge einstimmig in die genannten Ausschüsse überwiesen und wir können diesen Tagesordnungspunkt abschließen.

Wir treten ein in die Beratung des Tagesordnungspunktes 22:

Beratung

Fachaufgaben des Landesverwaltungsamtes - Abteilung Schule

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/1375

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/1408

Einbringerin für die PDS-Fraktion ist die Abgeordnete Frau Dr. Hein. Bitte sehr, Frau Dr. Hein.

Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat mit ihrem Beschluss zur Bildung eines Landesverwaltungsamtes wesentliche Umstrukturierungen im Bereich der Schulaufsicht vorgenommen. Das geschah und geschieht - denn der Prozess ist ja noch nicht abgeschlossen - in einer Zeit, da die Schullandschaft in Sachsen-Anhalt sich in dramatischen Umbrüchen befindet.

Mit der Erstellung von Schulentwicklungsplänen in allen Landkreisen werden sich bereits vom nächsten Schuljahr an gravierende Veränderungen für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sowie für Lehrerinnen und Lehrer ergeben. Das alles muss sorgfältig vorbereitet werden.

Vor einigen Wochen häuften sich die Klagen aus den Kreisen, dass die Schulverwaltungen vor Ort keine Antwort aus der zuständigen Landesverwaltung über die Genehmigung bzw. Nichtgenehmigung ihrer Schulentwicklungspläne erhielten. Dies und andere Fragen, die bei der Behandlung des Gesetzentwurfs zur Errichtung des Landesverwaltungsamtes im Fachausschuss offen geblieben waren, gaben uns Anlass zu diesem Antrag.

In der Zwischenzeit hat sich zweifellos etwas getan, wie das der Antwort des Kultusministers am gestrigen Tag zu entnehmen war. Dennoch: Wir haben Anfang März und es ist noch nicht einmal die Hälfte der eingereichten Entwicklungspläne bestätigt. Spätestens im April aber müssen die Schulverwaltungen in den Kreisen und die Träger mit der Umsetzung beginnen, sollen Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres wissen, wo sie am Beginn des neuen zur Schule gehen werden. Von den Folgeproblemen wie Schülerbeförderung will ich hier gar nicht reden.

Es ist also nach wie vor Eile geboten. Darum kann ich dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP auch nur Unverständnis entgegenbringen, wenn sie eine Berichterstattung auf den Herbst verlegen wollen. Bei solchen gravierenden Strukturveränderungen ist es unsere Pflicht, den Prozess zu begleiten und nicht abzuwarten, bis der gesamte Prozess abgeschlossen ist, und dann einen Bericht entgegenzunehmen. Die PDS versteht bei aller kritischen Distanz zur Institution des Landesverwaltungsamtes und zu seiner schulfachlichen Abteilung ihre Verantwortung anders. Das gilt auch für die Begleitung des Prozesses der inhaltlichen Neuorientierung der staatlichen Schulaufsicht.

Auch nach mehrmaligem Lesen erschließt sich mir noch nicht, wie die mehrfach aufgezeigten Defizite, die allerdings in den Antworten auf die diversen Kleinen Anfragen auch nur sehr pauschal beantwortet werden konnten, durch die neue Struktur am Ende aufgehoben werden sollen. Da wird mehrfach von besserer Abstimmung geredet, aber die Aufgaben werden auseinander dividiert.

Nach der Lektüre der uns vorliegenden Konzeption der Landesregierung scheint mir eher zu befürchten zu sein, dass die Schulen sich sehr unterschiedlichen Ansprü

chen von unterschiedlichen Referaten gegenüber sehen und die Bürokratie größer wird statt verringert.

Zudem scheint das Kultusministerium mit der Aufgabenstellung der Schulpsychologen nicht so recht etwas anfangen zu können. Die Landesregierung beschreibt in ihrem Konzeptionspapier die Aufgabe der Schulpsychologen vor allem als eine der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte. Dagegen ist ja zunächst auch nichts zu sagen, weil die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte in dieser Sache ganz wichtig ist. Vielleicht sind sie auch deshalb mit der Fort- und Weiterbildung in eine Referatsgruppe eingeordnet worden. Das kann schon sein.

Doch in der Erläuterung der Aufgaben der Schulpsychologen und der Referatsgruppe III fehlt am Ende, während alle anderen Punkte aufgeführt sind, genau dieser Punkt c - Schulpsychologen. Der Staatssekretär konnte im Ausschuss erst auf Nachfragen erklären, dass die Schulpsychologen auch eine Aufgabe in der Individualberatung hätten und dass sich ihre Aufgaben nicht wesentlich von denen der schulfachlichen Dezernenten unterschieden.

Ich hoffe sehr, wir haben uns dabei einfach nur missverstanden. Für mich war es ein bisschen nebulös, denn einen Unterschied zwischen den schulfachlichen Dezernenten und den Schulpsychologen gibt es sehr wohl. Ich glaube auch, dass so, wie das Ganze jetzt angelegt ist, es kaum praktikabel wird.

Schließlich verlangt unser Antrag Auskunft über die Organisierung der zweiten Phase der Lehrerausbildung in den staatlichen Seminaren. Nicht nur, dass Sie die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze halbieren wollen, ich erinnere Sie auch an die Aussagen des Bundesarbeitskreises der Seminar- und Fachleiter/Landesgruppe Sachsen-Anhalt, die in ihrer Stellungnahme in der Anhörung zum Gesetzentwurf deutlich gemacht haben, dass es schwierig würde, im Umkreis der wenigen Standorte für die zweite Phase eine hinreichende Zahl von Schulen zu finden, die Referendare und Lehramtsanwärter auch aufnehmen können.

Dieser Aspekt der zweiten Phase der Lehrerausbildung wird übrigens für mich unverständlicherweise im Änderungsantrag völlig „in den Skat gedrückt“.

Es ist uns schon klar, dass die Umstrukturierung eines so sensiblen Bereiches, wie es die staatliche Schulaufsicht nun einmal ist, und die Eingliederung in ein Landesverwaltungsamt nicht in zwei bis drei Monaten abgeschlossen sein kann. Doch gerade weil der Bereich so sensibel ist, gehört es sich, dass der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft sich aus diesem Prozess nicht ausklinkt.

Wenn es denn die mehrfach beschworenen Defizite gegeben hat - ich will das gar nicht bestreiten - und wenn sie denn der Struktur geschuldet waren, wie immer erklärt wurde, dann gebietet es unsere Verantwortung, nicht erst ein dreiviertel Jahr ins Land gehen zu lassen, bevor wir uns der Sache annehmen. Es wird ohnehin nicht mit einer Berichterstattung im Ausschuss getan sein.

Gerade weil wir in der letzten Zeit bei allen Kontroversen, die es im Bildungsbereich sonst immer gibt, einige Male auch in der Lage waren, Einmütigkeit herzustellen, hoffe ich das einfach auch jetzt. Ich kann aus diesem Grunde, vor allem wegen des Zeitverzuges und wegen des Fehlens der Lehrerausbildung, dem Ände

rungsantrag der CDU- und der FDP-Fraktion nicht zustimmen und hoffe doch, dass wir dennoch zu einer Einigkeit kommen werden im Interesse der Sache. - Danke schön.

(Zustimmung bei der PDS)

Vielen herzlichen Dank, Frau Dr. Hein. - Meine Damen und Herren! Wir treten jetzt ein in eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion. Zunächst hat für die Landesregierung der Minister Jeziorsky um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht dass jetzt vielleicht jemand in die Vermutung fällt, das Innenministerium sei für die schulfachliche Arbeit verantwortlich. Nein, ich trage hier die Auffassung der Landesregierung zum Antrag vor, weil der Kollege Olbertz heute nicht da ist.

Aber vielleicht, Frau Hein, trägt das, was ich hier sagen kann oder was mir das Kulturministerium an dieser Stelle zugearbeitet hat, ein Stück weit zu dem bei, was Sie eben in Ihrer Einbringungsrede als Problem genannt haben hinsichtlich der zeitlichen Befassung oder Information.

Mit der Einrichtung des Landesverwaltungsamtes wurden auch die ehemals neun staatlichen Schulämter und die zehn staatlichen Seminare für Lehrämter in die Abteilung Schule der neu gegründeten Landesbehörde integriert, hier Abteilung 5.

Die Zusammenführung der staatlichen Schulämter erfolgte mit der Erwartung, dass die Schulaufsicht damit stärker vernetzt und gebündelt tätig werden kann. Die Referenten sollen wieder im größeren Team arbeiten können. Dabei sollen Generalien so verteilt werden können, dass nicht jeder, zum Teil auf sich allein gestellt, das gesamte Spektrum schulaufsichtlicher Aufgaben abdecken muss, sondern dass die Referenten sich in übergreifenden Themenstellungen auch spezialisieren und im ständigen Austausch mit den Fachkolleginnen und Fachkollegen profilieren können. Lösungsansätze und Entscheidungen sollen damit landesweit abgesprochen und einheitlich gefunden werden können.

Dies wiederum soll ermöglichen, Aufgabenstellungen mit vorrangigem Vollzugscharakter in stärkerem Maße aus dem Kultusministerium abzugeben und bei erbrachter Stelleneinsparung noch neue Aufgaben der Qualitätssicherung anzugehen. Gerade für diese wichtige und neue Aufgabe wurde ein eigenes Referat gebildet, das die Schulprogrammarbeit und die Maßnahmen der inneren und äußeren Evaluation der Schulen initiieren und fachlich begleiten wird.

Um die Qualität der Arbeit der Schulaufsicht zu verbessern, wurden in der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes Referate mit landesweiter, also nicht mehr nur regionaler Zuständigkeit zentral gebündelt. Dies sind neben den Schulformreferaten für Grundschulen, Sonderschulen, Sekundarschulen, Gymnasien und berufsbildende Schulen die schulformübergreifenden Referate der Qualitätssicherung, also die Referate für die Fort- und Weiterbildung, schulpsychologische Beratung sowie Evaluation und Schulinspektion, aber auch die Referate für Planung und Verwaltung, also für Unterrichtsversor

gung, Datenerhebung, Schulentwicklungsplanung sowie Personalhaushalt und Schulrecht.

Außerdem wurden die vormals zehn staatlichen Seminare für Lehrämter gebündelt und den Standorten des Landesverwaltungsamtes Halle und Magdeburg zugeordnet. Die bisherige Seminarstruktur war mit zehn staatlichen Seminaren für Lehrämter und einer Ausbildungskapazität von 700 Plätzen angesichts der derzeitigen Bewerberzahlen und einer durchschnittlichen Auslastung von 300 bis 350 Plätzen in den letzten Jahren überdimensioniert.

Um dem besonderen Status der Lehrerausbildung strukturell gerecht werden zu können und aufgrund der spezifischen Aufgaben bilden die Seminare innerhalb des Landesverwaltungsamtes eine organisatorische Einheit. Die bisherige lehramtsbezogene Ausbildungsstruktur bleibt dabei erhalten. Mit der Konzentration der Seminarausbildung an zwei Standorten wird jedoch eine stärkere Auslastung sowohl der personellen als auch der sächlichen Ressourcen gewährleistet.

Auch die Schulentwicklungsplanung ist ein Geschäftsbereich der Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes. Auch diese Aufgabe ist personell angemessen untersetzt. Die Verfahren zur Genehmigung sowie die Beratungsbedarfe, die sich bei der Umsetzung der Schulentwicklungspläne, aber auch infolge von Nichtgenehmigungen oder Auflagen ergeben können, sind abgesichert. Ich glaube, zehn oder elf Schulentwicklungspläne sind inzwischen bearbeitet und beschieden worden. Das andere wird auch in der notwendigen Zeitschiene geschafft.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Stadt Halle befindet sich der Hauptsitz der Schulabteilung. Um aber auch in der Fläche präsent zu sein, haben die Schulformreferate für Grund-, Sekundar- und Sonderschulen sowie das Referat für Fort- und Weiterbildung und der Schulpsychologische Dienst Nebenstellen in Magdeburg, Dessau und Gardelegen. Die Referate für Gymnasien, Gesamtschulen, berufsbildende Schulen sowie für Personal, Haushalt und Schulrecht sind in Halle und in Magdeburg angesiedelt worden.

Natürlich ist die Umgestaltung der gesamten Schulaufsicht eine sehr komplexe Maßnahme. Dies ergibt sich schon allein aus der Tatsache, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bisherigen staatlichen Schulämter von einem Umzug oder von neuen Aufgabenzuweisungen betroffen sind und die bisherigen neun Ämter aufzulösen und in die neuen Strukturen zu integrieren waren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zeitgleich auch die Zusammenfassung der bisher zehn staatlichen Seminare für Lehrämter auf nunmehr nur zwei erfolgte.

Unstreitig braucht ein derart umfangreiches Vorhaben auch etwas Zeit, bis die Veränderungen optimal greifen können. Gerade während der Zeit der Umzüge, der Neueinrichtung und der erforderlichen Absprachen hinsichtlich der Geschäftsverteilung innerhalb der Abteilungen, aber auch innerhalb der einzelnen Referate, waren Einschränkungen leider, aber wohl auch verständlicherweise zunächst unvermeidlich.

Die erforderlichen Organisationsmaßnahmen wurden jedoch zügig geleistet. Die Umzüge und die Arbeitsplatzzuweisungen sind erfolgt und die reguläre Arbeit ist aufgenommen worden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, im Rahmen der neu strukturierten Arbeits

möglichkeiten die Aufgabenerledigung zu optimieren. Ich gehe davon aus, dass auch die noch bestehenden Ausstattungsprobleme zeitnah gelöst werden.