Protokoll der Sitzung vom 06.05.2004

Zudem bewirtschaftet das Landesjugendamt auch Bundesmittel für diesen Bereich und die Gelder, die vom deutsch-französischen bzw. deutsch-polnischen Jugendwerk zur Verfügung gestellt werden. Damit kann den Trägern bereits maßgeblich geholfen werden.

Vielen Dank, Herr Minister Kley.

Die Frage 5 stellt Frau Abgeordnete Dr. Petra Weiher. Es geht um die finanzielle Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) durch das Land SachsenAnhalt. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

1. Falls es zutrifft, dass die im Landeshaushalt (Einzel- plan 05 Kapitel 05 17) veranschlagten Gelder zur Kofinanzierung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Höhe von 233 200 € bisher noch nicht freigegeben wurden, worin liegen die Gründe dafür und wann ist nach Ansicht der Landesregierung mit der Vergabe der Mittel zu rechnen?

2. Wie viele Anträge zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres wurden beim Land bisher eingereicht (bitte die beantragte Stellenanzahl benennen) und wie beurteilt die Landesregierung die Situation der Träger vor dem Hintergrund laufender Planungen?

Vielen Dank. - Auch auf diese Frage antwortet Herr Minister Kley.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Petra Weiher möchte ich wie folgt beantworten.

Zu Frage 1: Ja, es trifft zu, dass bislang 233 200 € zur Bewilligung des Freiwilligen Sozialen Jahres noch nicht zugewiesen worden sind. Grund dafür ist die aus haushälterischer Sicht notwendige Bewirtschaftungsmaßnahme, wonach zunächst nur 50 % der Haushaltsmittel zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehen. Es ist abzuwarten, ob nach Verabschiedung des Nachtragshaushalts weitere Mittel zugewiesen werden können.

Zu Frage 2: Alle 16 Träger haben Anträge in der Regel für die auch im letzten Jahr geförderten Plätze eingereicht, das heißt für insgesamt 187 Plätze im Rahmen des Freiwilligen Sozialen Jahres. Da sich auch für den neuen Zyklus bereits junge Menschen bewerben und die Einsatzstellen besetzt werden müssen, ist die vollständige Freigabe der Haushaltsmittel erforderlich. Die notwendigen Entsperrungsanträge sind gestellt worden.

Vielen Dank. - Frau Dr. Weiher möchte eine Zusatzfrage stellen. Bitte schön.

Herr Minister, wenn ich Sie richtig verstanden habe, könnten 50 % der Mittel freigegeben worden sein. Bei Kapitel 05 17 sind bei der entsprechenden Haushaltsstelle - wenn ich mich richtig erinnere - aber nur diese 233 000 € als Kofinanzierungsmittel ausgebracht. Wenn - wie Sie gesagt haben - noch nichts entsperrt worden ist, dann ist also auch keine 50-prozentige Entsperrung vorhanden. Wird es eine solche Entsperrung in den nächsten Tagen geben oder wie wird da verfahren?

Wir haben natürlich bisher 50 % der Mittel freigegeben, die aufgrund der im vergangenen Jahr ausgebrachten Verpflichtungsermächtigung gebunden waren. Mittel für das Freiwillige Soziale Jahr sind ja nicht in Jahresschreiben, sondern überjährig zu bewilligen. Das heißt,

es sind quasi alle Maßnahmen des Vorjahres bis August dieses Jahres finanziert, aber keine einzige Maßnahme für das nächste Jahr. Das ist auf die unterschiedlichen Erfordernisse bei der Beantragung zurückzuführen. Deshalb bestehen auch die Probleme, die Sie hier geschildert haben.

Vielen Dank, Herr Minister Kley.

Die Frage 6 stellt die Abgeordnete Frau Gudrun Tiedge. Es geht um das Amtsgericht Hettstedt. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Justizminister Becker hat in seiner Einbringungsrede zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Neugliederung der Amtsgerichte in der Landtagssitzung am 2. April 2004 erklärt, dass die Prüfung hinsichtlich des Erhalts des Amtsgerichtes Hettstedt abgeschlossen ist.

Im Zuge von Um- und Ausbaumaßnahmen im Amtsgericht Eisleben wird nunmehr von einer Zusammenlegung des Amtsgerichtes Hettstedt mit dem Amtsgericht Eisleben ausgegangen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist in absehbarer Zeit geplant, das Amtsgericht Hettstedt mit dem Amtsgericht Eisleben zusammenzulegen, und, wenn ja, wann soll die Zusammenlegung erfolgen?

2. Welches sind die Gründe, die eine Zusammenlegung nunmehr rechtfertigen?

Vielen Dank, Frau Tiedge. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Becker.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage der Frau Kollegin Gudrun Tiedge namens der Landesregierung wie folgt.

Ich habe bei der Einbringung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Neugliederung der Amtsgerichte auf Artikel 11 des ursprünglichen Gesetzes hingewiesen. Nach Artikel 11 des Gesetzes über die Neugliederung der Amtsgerichte prüft die Landesregierung bis zum Ablauf des Jahres 2004, ob die Amtsgerichte Hettstedt und Osterburg nach den Zielen dieses Gesetzes aufrechtzuerhalten oder aufzulösen sind.

Bei der Einbringung des Änderungsgesetzes in den Landtag habe ich gesagt, die Prüfung nach Artikel 11 des Gesetzes über die Neugliederung der Amtsgerichte sei weitgehend abgeschlossen und der Bericht werde im Zusammenhang mit der Behandlung des Gesetzentwurfs im Rechtsausschuss erstattet werden. Die Einleitung der Frage ist also nicht korrekt. Ich habe nicht gesagt, dass die Prüfung hinsichtlich des Erhalts des Amtsgerichts Hettstedt abgeschlossen sei.

Im Übrigen ist der Hinweis auf Um- und Ausbaumaßnahmen im Amtsgericht Eisleben, deretwegen nunmehr von einer Zusammenlegung des Amtsgerichtes Hettstedt mit dem Amtsgericht Eisleben ausgegangen werde, ebenfalls nicht richtig. Vorgesehen ist eine kleine Neubau-,

Umbau- und Erweiterungsmaßnahme mit einem Volumen von rund 1 Million €, die die Fenster, die Toilettenlage und die Elektroleitungen des Amtsgerichtes Eisleben betrifft. Mit den Arbeiten ist noch nicht begonnen worden. Nach meinem Kenntnisstand hat das Staatshochbauamt noch nicht einmal den Planungsauftrag erteilt.

Jedenfalls ist festzuhalten: Es handelt sich hierbei nicht um Vorbereitungen für eine Aufnahme des Amtsgerichtes Hettstedt durch das Amtsgericht Eisleben, sondern um Maßnahmen, die allein dem Amtsgericht Eisleben, das in einem sehr schlechten Zustand ist, zugute kommen sollen.

Es ist meine Absicht, im Rechtsausschuss im Zusammenhang mit der Erörterung des Gesetzes zur Neugliederung der Amtsgerichte die Vorstellungen des Justizministeriums zu den noch offenen Fragen des Fortbestands beider Gerichte darzulegen.

(Zustimmung von Herrn Steinecke, CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Becker.

Die Frage 7 stellt der Abgeordnete Herr Gerald Grünert. Es geht um einen Erbbaurechtsvertrag mit der Firma Plan-Bau ik GmbH für die Baumaßnahme Areal Ernst-Lehmann-Straße/Johann-Gottlob-NathusiusRing auf dem Campus der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Bitte schön.

In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drs. 4/1382 wurde mitgeteilt, dass die Firma Plan-Bau ik GmbH auf der Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages mit der Baumaßnahme Areal Ernst-Lehmann-Straße/Johann-Gottlob-Nathusius-Ring auf dem Campus der Otto-von-Guericke-Universität-Magdeburg beauftragt sei und dieses Vorhaben bis Juni 2004 abzuschließen sei.

Seit nunmehr über einem Jahr sind auf diesem Areal keinerlei Bauaktivitäten nachweisbar und der Zustand als Müllablageplatz hat sich weiter zugespitzt. Der Investor wurde aufgefordert, bis Mai 2004 entsprechende Verträge zum Projekt vorzulegen sowie ein sichtbares Weiterbauen zu gewährleisten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat das genannte Unternehmen die geforderten Verträge vorgelegt und wann ist mit einem Baufortschritt zu rechnen?

2. In welchem Zeitraum soll der Erbbaurechtsvertrag rückabgewickelt werden, wenn das Unternehmen die Auflagen nicht erfüllt hat, und wie soll diese Baumaßnahme zukünftig weitergeführt und beendet werden?

Vielen Dank, Herr Grünert. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Olbertz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Grünert beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Am 22. März 2004 hat die letzte Besprechung mit Vertretern des Kultusministeriums, des Limsa sowie der Firma Plan-Bau GmbH im Kultusministerium zum weiteren Verfahren bei der Umsetzung der Investitionsverpflichtungen gemäß Erbbaurechtsvertrag stattgefunden.

Es wurde unter anderem festgelegt, dass zur Klärung der Umsetzung des Vorhabenplans die Firma Plan-Bau mit dem MK bis zum 8. April 2004 einen Termin mit allen am Projekt Beteiligten, einschließlich Baufirmen und Finanzierer, abstimmen sollte. Da dies bisher nicht geschehen ist und auch die Vor-Ort-Besichtigung keine weiteren Bauaktivitäten erkennen lässt, ist der Firma nunmehr mit Schreiben vom 26. April 2004 mitgeteilt worden, dass das Kultusministerium dem Limsa empfehlen wird, die Rückabwicklung des Erbbaurechtsvertrages einzuleiten. Das entsprechende Schreiben an das Limsa ist datiert vom 27. April 2004.

Zu 2: Die Zuständigkeit für die Prüfung der Rückabwicklung liegt beim Limsa. Über das weitere generelle Verfahren im Umgang mit den betroffenen Liegenschaften wird es kurzfristig eine Beratung mit Vertretern des Limsa, des Kultusministeriums sowie der Universität und des Studentenwerkes geben. - Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister Olbertz. Nachfragen gibt es dazu nicht.

Bevor ich die nächste Fragestellerin aufrufe, habe ich die Freude, Schülerinnen und Schüler des Winckelmann-Gymnasiums aus Seehausen in der Altmark herzlich begrüßen zu dürfen.

(Beifall im ganzen Hause)

Sie erleben gerade, wie Abgeordnete von einem Recht Gebrauch machen, das nur ihnen und sonst niemandem im Land zusteht, nämlich direkte Fragen an die Regierung zu richten, die diese dann auch beantworten muss.

Die Frage 8 stellt die Abgeordnete Frau Dr. Helga Paschke. Es geht um das Thema Vorlage Fortbildungskonzept. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat im Zuge der Haushaltsberatungen 2004 beschlossen, dass Verpflichtungen längerfristiger Art und Ausgaben für Investitionen im Bereich der Fortbildung so lange nicht eingegangen werden, bis die Landesregierung ein Fortbildungskonzept zur Freigabe vorlegt und der Finanzausschuss diesem zustimmt. Bisher ist ein solches Konzept dem Finanzausschuss nicht vorgelegt worden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird die Landesregierung dem Finanzausschuss dieses Konzept vorlegen?

2. Wurden entgegen diesen nach § 17 Abs. 1 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung verbindlichen oben genannten Erläuterungen im Haushaltsplan dennoch längerfristige Verpflichtungen und Ausgaben für Investitionen getätigt und, wenn ja, welche?