Meiner Meinung nach liegen Sie im Hinblick auf die Schülerbeförderung völlig falsch. Die Regelschulzeit pro Tag beträgt 5,5 Stunden. Damit ist der Zeitrahmen für den Schülerbeförderungsverkehr vorgegeben. Ihre Diskussion über diesen Punkt verstehe ich nicht.
Vielen Dank. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Will noch ein Vertreter der Regierung sprechen? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir abstimmen. Beantragt wurde die Überweisung dieses Gesetzes in den Bildungsausschuss. Gibt es weitere Überweisungsanträge? - Bitte schön, Frau Mittendorf.
Wir werden der Überweisung zwar nicht zustimmen, aber falls überwiesen wird, bitten wir darum, dass der Gesetzentwurf in die Ausschüsse für Bildung und Wissenschaft, für Gleichstellung, für Inneres und für Finanzen überwiesen wird.
Darüber wird jetzt abgestimmt. - Zunächst ist die Überweisung in den Bildungsausschuss beantragt worden, der auf jeden Fall federführend über den Gesetzentwurf zu beraten hätte. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Viele Gegenstimmen, aber die Mehrheit hat der Überweisung in den Bildungsausschuss zugestimmt.
Über die Überweisung in die anderen genannten Ausschüsse darf ich zusammen abstimmen lassen. Wer für die Mitberatung in diesen Ausschüssen ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Das ist die Mehrheit. Damit ist die Überweisung in die anderen Ausschüsse abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt 10 ist damit abgeschlossen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der PDS zur Rentenfrage hat zwei Ziele, die zwar inhaltlich sehr unterschiedlich sind, aber zumindest eines gemeinsam haben: Sie berühren die Lebensinteressen von Abertausenden Rentnerinnen und Rentnern in den neuen Bundesländern.
Anlass für den Antrag war die Diskussion, die auf der Grundlage eines Antrages des Landes MecklenburgVorpommern im Bundesrat geführt wurde. Deren Ergebnis war zwar die Ablehnung des Antrages im Sozialausschuss des Bundesrates; jedoch hat sich die Landesregierung Sachsen-Anhalts zumindest der Stimme enthalten. Anlass war ebenso die im Mai im Bundestag geführte Debatte, bei der aber der Wahlkampf schon herzlich grüßen ließ. Es ist deshalb von großem Interesse für den Landtag von Sachsen-Anhalt, die Auffassung
Im Wahlkampf war zu hören, dass die Lebensverhältnisse nach dem Willen der CDU bis zum Jahr 2007 zumindest in deren Einflussbereich angeglichen werden sollen. Dementsprechend wäre die Angleichung der Rentenwerte bis dahin zu erreichen. Man hört aber auch andere Töne: Es werde wohl noch bis zum Jahr 2017 dauern, alles andere sei Illusion. Rentnerinnen und Rentner haben allerdings nicht unbegrenzt Zeit. Einem heute 80-Jährigen kann man nicht ernsthaft eine Angleichung seiner Lebensverhältnisse in Aussicht stellen, die er frühestens in seinem 95. Lebensjahr erreichen würde.
Wir sind uns der Schwierigkeit des Anliegens sehr wohl bewusst. Wir wissen, dass der Rentenwert mit dem Durchschnittsverdienst in den neuen Ländern und dessen unterschiedlicher Höhe zum Durchschnittsverdienst im Westen im Zusammenhang steht. Wir müssen aber auch bedenken, dass die Rente nur einen Teil des ehemaligen Nettoverdienstes ausmacht, dass Renten nicht von den Entlastungen der Ökosteuer profitieren und vieles andere mehr, dass die Rentner aber mit allen Belastungen zu 100 % fertig werden müssen, und zwar mit der Aussicht, dass sich das bis zu ihrem Lebensende nicht mehr ändert.
Die Koalitionsvereinbarung hält sich übrigens aus diesem Thema grundsätzlich heraus. Das Wahlprogramm will die Rentenhöhe im Gleichklang mit der Tarifanpassung angleichen. Zeiträume bleiben offen.
Eines muss auch noch gesagt werden: Die Feststellung, die Renten im Osten überstiegen längst die Renten im Westen, zumindest durchschnittlich und insbesondere für Frauen, vergleicht Äpfel mit Birnen. Es wird außer Acht gelassen, dass hierbei nur die Ansprüche an die gesetzliche Rente verglichen werden und Pensionen, Kapitallebensversicherungen, Einkünfte aus Fonds, Renditen usw. außen vor bleiben, in die Betrachtung nicht eingehen.
Sie werden bemerken, meine Damen und Herren, dass wir von der Landesregierung nichts Unmögliches verlangen.
Sie soll auf Bundesebene initiativ werden und sie soll zunächst nur - Herr Reck, Sie sind entschieden zu laut - auf einen Stufenplan dringen, der den Älteren unter den Rentnerinnen wenigstens noch das Erleben der ersten Schritte dieses Stufenplanes in Aussicht stellt. Ich denke, dem kann direkt zugestimmt werden.
Der zweite Teil des Antrages greift Fragen auf, die in den neuen Bundesländern nach wie vor große Unsicherheit, Frust und nicht unerheblichen Widerstand hervorrufen.
Ich will deutlich sagen: Wir haben nur einen Teil der offenen Fragen aufgeworfen, die Betroffene besonders bewegen. Wir haben Fragen aufgeworfen, die uns von den Betroffenenverbänden angetragen worden sind und die von der PDS zum großen Teil mitgetragen werden. Wir haben Fragen weggelassen, deren Beantwortung durch die CDU-Regierung eigentlich klar auf der Hand liegt, wie beispielsweise das Problem der Renten der MfS-Angehörigen. Wir haben ebenfalls Fragen noch nicht gestellt, die mit der Rentenüberleitung nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen, wie die Frage der
besseren Absicherung von Opfern politischer Verfolgung oder Fragen, die das Schicksal der in der DDR geschiedenen Frauen betreffen, die keine oder nur geringe eigene Rentenansprüche erworben haben.
Ich will heute nicht im Einzelnen inhaltlich auf alle Fragen eingehen, die wir stellen, und das nicht nur aus Zeitgründen. Es sind sehr unterschiedliche, sehr differenzierte, sehr schwierige Fragen; es dauerte wirklich länger, sie im Einzelnen zu erläutern. Zwei grundsätzliche Bemerkungen will ich jedoch machen.
Erstens. Im Staatsvertrag und im Einigungsvertrag steht, dass Rentenansprüche und Rentenanwartschaften als vermögenswerte Güter auch die wesentlichen Merkmale verfassungsrechtlich geschützten Eigentums tragen. Das hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich bestätigt. Das bedeutet aus unserer Sicht, dass beispielsweise auch die Zusagen an die Mitarbeiterinnen des Gesundheitswesens, ihre Rente werde nach einem besonderen Steigerungssatz berechnet werden, eigentlich gelten müssten. Das ist jetzt nicht der Fall.
Zum anderen spreche ich hier für die Lebensarbeitsleistungen der Wissenschaftlerinnen und Hochschullehrerinnen, für Tausende Professoren, die nach 1995 in Rente gegangen sind. Es ist doch ein Witz, dass diejenigen, die während oder noch vor der Wende in Rente gegangen sind, besser gestellt sind als diejenigen, die nach der Wende weitergearbeitet haben. Ich spreche für die Lebensarbeitsleistungen von Pädagoginnen, von Angehörigen der technischen Intelligenz, der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post und weiterer Teilnehmerinnen an Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, die bisher mit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht abgegolten worden sind.
Ich sage das deshalb mit solchem Nachdruck, weil viele Politikerinnen bei dem Begriff „Zusatz- und Sonderversorgung“ einzig und allein an die Angehörigen des MfS denken und damit - dafür habe ich ein gewisses Verständnis - das Nachdenken über diese Problematik beenden.
Ich denke, dass auch über Punkt 2 direkt abgestimmt werden kann oder sogar muss; denn er zielt auf eine Befassung des Ausschusses. Die Thematik der Ausschussbefassung ist in unserem Antrag nicht starr festgelegt. Deshalb habe ich mit dem Änderungsantrag der SPD in diesem Punkt keine Probleme.
Auch mit den anderen Punkten könnte ich mitgehen, wenn unter Punkt 2 sozusagen eine Gesamtfragenliste entstehen könnte. Das heißt, der zweite, der dritte und der vierte Anstrich unter Punkt 2 des Änderungsantrages der SPD könnten in Punkt 2 unseres Antrages übernommen werden. In diesem Sinne bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Dirlich. - Die Debatte wird eröffnet durch den Beitrag der Landesregierung. Es spricht Herr Minister Kley. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Verzeihung dafür, dass ich als Sportminister, der ich ja auch bin, Sie aufhalte.
Ich glaube jedoch, das Thema dient auch dazu, den Konsens in diesem Landtag einigermaßen wiederherzustellen, nachdem eben das Thema Schulgesetz zu großem Streit geführt hat.
Dass dieses Thema für alle Seiten wichtig ist, zeigt sich daran, dass es verschiedene Änderungsanträge gibt, die es ermöglichen sollten, eventuell zu einem Beschluss zu finden, der von allen getragen werden kann.
Dieser dem einen oder anderen sicherlich nicht allzu neue Antrag beinhaltet im Wesentlichen zwei Hauptforderungen. Zunächst geht es um die Aufforderung an die Landesregierung, sich im Bundesrat, auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass ein Stufenplan für die zügige und vollständige Angleichung des aktuellen Rentenwertes in den neuen Bundesländern erreicht wird.
In diesem Zusammenhang muss ich Ihnen zunächst einiges erläutern. Die Rentenanpassung in Ost- und Westdeutschland orientiert sich an der Entwicklung der jeweiligen zur Verfügung stehenden Einkommen unter Berücksichtigung der Aufwendungen für die neu geschaffene zusätzliche Altersversorgung und der Entwicklung der Beitragssätze. Zu beobachten ist jedoch, dass - anders als in den ersten Jahren - der prozentuale Anstieg der Arbeitsentgelte immer geringer wird.
Der aktuelle Rentenwert-Ost beträgt zum 30. Juni 2002 87,15 % des aktuellen Rentenwertes. Damit beträgt die Rente des so genannten Eckstandsrentners im Osten 922,80 € und die Rente des Eckstandsrentners im Westen 1 130,13 €. Im Juli 2002 wird der Rentenwert-Ost um 2,89 % auf 22,70 € und der Rentenwert West um 2,16 % auf 25,86 € erhöht werden. Damit entspricht die OstRente dann einem Anteil von 87,78 % der West-Rente.
Vergleicht man die sich nun ergebenden Eckstandswerte, so ergibt sich folgendes Bild: Der Eckstandsrentner im Osten hat ab dem 1. Juli 2002 eine Rente in Höhe von 1 021,50 €; der Eckstandsrentner im Westen erhält eine Rente von 1 163,70 €. Damit hat sich die Differenz zwischen dem Eckstandsrentner-West und dem Eckstandsrentner-Ost von 146,33 € auf 142,20 € und damit um minimale 4,13 € verringert. Dies ist auch aus der Sicht der Landesregierung politisch auf Dauer nicht tragbar.
Im zwölften Jahr der deutschen Einheit stellt sich vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Gebots einheitlicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland die Frage nach einer politischen Lösung außerhalb der derzeitigen gesetzlichen Systematik.
Letztlich gibt es auch unter den alten Ländern - etwa zwischen Niedersachsen und Bayern - oder unter den neuen Ländern - etwa zwischen Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern, um nur einige Bundesländer mit unterschiedlichen Einkommensniveaus zu nennen - keine Rentenunterschiede. Bei der derzeitigen Entwicklung ist allerdings davon auszugehen, dass in den nächsten zehn Jahren eine vollständige Anpassung der RentenOst an die Renten-West nicht einmal annähernd erreicht werden wird.
Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, hat sich die neue Landesregierung bereits umfangreich mit dieser Problematik beschäftigt und wird sich auf der
Zum zweiten Teil der Anträge Folgendes: In den Beratungen und im Gesetzgebungsverfahren zum Zweiten Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes vom 27. Juli 2001 sind diese nicht zum ersten Mal gestellten Forderungen bereits behandelt worden. Grundlage für dieses Gesetz war die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 28. April 1999.
In der Tat war der Bundesgesetzgeber lediglich dazu zu bewegen, Regelungen auf den Weg zu bringen, die den Mindestanforderungen der Urteile des Bundesverfassungsgerichts folgten. Weitergehende Vorhaben hinsichtlich einer Aufhebung bzw. Modifizierung von Begrenzungsregelungen des AAÜG scheiterten innerhalb des Bundesrats an den damaligen Mehrheiten.