Protokoll der Sitzung vom 16.09.2004

In der Beratung entschied sich die große Mehrheit der Ausschussmitglieder dafür, die Beschlussempfehlung von der Tagesordnung der Landtagssitzung abzusetzen und am 2. September 2004 eine nochmalige Beratung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Der Landtag kam dem zu Beginn der Sitzung durch die Fraktion der CDU vorgetragenen Anliegen nach und nahm die Beschlussempfehlung von der Tagesordnung.

Im Vorfeld der Sitzung am 2. September 2004 leitete das Kultusministerium dem Ausschuss entsprechend seiner Bitte einen Bericht zu den Rechtsverhältnissen, den Flächenverhältnissen, den Zuordnungsverhältnissen und den Vermögensverhältnissen der beiden Klosterstiftungen zu. Die Beratung des Ausschusses führte schließlich zu dem Ergebnis, dem Landtag die Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Zum Abschluss meiner Ausführungen bitte ich, vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfes noch eine redaktionelle Korrektur in der Beschlussempfehlung vorzunehmen. Um eine einheitliche Sprachregelung in dem Gesetz zu gewährleisten, ist in § 3 Abs. 3 Satz 2 der Begriff „Landeskunststiftung“ durch die Bezeichnung „Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt“ zu ersetzen.

Ich bitte Sie seitens des Ausschusses für Kultur und Medien, der Beschlussempfehlung einschließlich dieser Korrektur Ihre Zustimmung zu geben. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von Herrn Kühn, SPD)

Vielen Dank, Herr Schomburg. - Eine Debatte dazu wurde nicht vereinbart. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Ich schlage vor, dass über alle selbständigen Bestimmungen einschließlich der redaktionellen Änderung, die vorgetragen wurde, und die Überschrift „Gesetz über die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt“ insgesamt abgestimmt wird. - Dann stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit mit all diesen Einzelheiten ab. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Enthält sich jemand der Stimme? - Damit ist der Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 4 ist beendet.

(Zustimmung bei der CDU und von Herrn Dr. Volk, FDP)

Ich rufe nun vereinbarungsgemäß nicht den Tagesordnungspunkt 5 - über diesen wird morgen beraten -, sondern den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt zur Zusammenführung des Nationalparks „Harz“ und des Nationalparks „Hochharz“

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1800

Ich bitte die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt Frau Wernicke, die Einbringung des Gesetzentwurfs vorzunehmen.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Präambel zum Gesetz über den Nationalpark „Hochharz“ haben wir uns verpflichtet, die im Harz gelegenen Nationalparke der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt künftig zusammenzuführen. Zur Verwirklichung dieses Ziels haben die Landesregierungen von Niedersachsen und SachsenAnhalt anlässlich einer gemeinsamen Kabinettssitzung am 11. Mai 2004 einen Staatsvertrag zur Zusammenführung der Nationalparke und das damit verbundene Zustimmungsgesetz beschlossen.

Nach der Unterzeichnung des Staatsvertrags durch die Ministerpräsidenten legt die Landesregierung Ihnen nunmehr den Gesetzentwurf hinsichtlich der Zustimmung zum Staatsvertrag vom 28. August 2004 zwischen den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt vor. Mit Ihrer Zustimmung soll ein wesentlicher Schritt der Zusammenführung vollzogen werden.

Meine Damen und Herren! Dieser Landesregierung - das will ich an dieser Stelle hervorheben - ist es in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit gelungen, die Verhandlungen zu diesem Ergebnis zu führen, um einen einheitlichen Landschaftsraum im Harz auch für die Menschen sichtbar und erlebbar zu schützen und für die Region ganzheitlich weiterzuentwickeln. Diesem Ziel dient der vorgelegte Gesetzentwurf. Durch das vorgesehene Gesetz werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass künftig die natürlichen und naturnahen Lebensraumtypen mit ihren typischen Lebensgemeinschaften des Naturraums Harz in den bestehenden Nationalparken abgestimmt, geschützt und weiterentwickelt werden.

Die Zusammenführung der Nationalparke wird den Bewohnern und den Besuchern der Harzregion ein Gefühl der Einheit geben, wird das Miteinander stärken und Anstöße für ein gemeinsames regionales Handeln schaffen. Nur unter diesen Voraussetzungen wird es gelingen, die Bedeutung der beiden Nationalparke, die jetzt noch getrennt sind, umfassend zu nutzen; denn ein großflächiger Schutz der dortigen Lebensräume ist nur möglich, wenn er von den Menschen angenommen wird.

(Zustimmung von Herrn Schomburg, CDU)

Die Schaffung eines einheitlichen Nationalparks ermöglicht eine auf besondere Schutzinteressen Rücksicht nehmende Nutzung, aber auch den Schutz durch die Kenntnis der Ziele eines Nationalparks und seiner Einzigartigkeit insbesondere im sachsen-anhaltinischen Teil. Mit dieser Verknüpfung wird der einheitliche Nationalpark zudem Werbeträger für ökologische Ziele und ökonomische Verwertung des Gebiets.

Der eingeschlagene Weg, die Nationalparke etappenweise zusammenzuführen, ist der einzig richtige. Alternativ wäre eine Koordination des Verwaltungshandelns möglich gewesen, aber für Besucher und Bewohner bliebe der Eindruck zweier Nationalparke. Erst die Integration fördert positive wirtschaftliche Impulse, insbesondere im Bereich des Tourismus, auch über die Region hinaus.

Die schrittweise Verknüpfung beider Nationalparke schafft Vertrauen zwischen den Handelnden und baut gegenseitige Vorbehalte, auch wenn es um die Nutzungskonzepte geht, ab. Die schrittweise Verknüpfung beider Nationalparke unterstreicht das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bewohner in der Harzregion.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Staatsvertrag setzt die Grundpfeiler, indem ein einheitlicher Name, ein gemeinsamer Sitz, eine einheitliche Leitung, eine einheitliche Öffentlichkeitsarbeit festgelegt werden. Ich bin mir sicher, dass sich auf diesem Fundament gut aufbauen lässt. Mit der Angleichung der Nationalparkgesetze, mit denen sich die Parlamente noch befassen werden, der Schaffung einer gemeinsamen Nationalparkverwaltung, eines gemeinsamen Nationalparkbeirats wird ein Gebäude errichtet werden, welches eine gemeinsam getragene Entwicklung im Harz forciert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie um eine zügige Beratung über diesen Gesetzentwurf, damit auch die nächsten Schritte zur Zusammenführung zu einem einheitlichen Nationalpark folgen können. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der FDP und von Minister Herrn Dr. Rehberger)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es ist eine Fünfminutendebatte, also eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion, vereinbart worden. Wir beginnen mit der PDS-Fraktion. Es spricht Herr Kasten. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Bei mir steht noch eine Redezeit von zehn Minuten und 36 Sekunden. Ich werde sie nicht ausnutzen.

(Heiterkeit)

Ich möchte meinen Ausführungen eine Grundsatzbemerkung voranstellen. Die PDS-Fraktion unterstützte und unterstützt die Bildung eines gemeinsamen Nationalparks im Harz. Allerdings ist das bei den deutlich unterschiedlichen Ausgangsbedingungen ein Weg, der Jahre in Anspruch nimmt. Das mag äußerlich mit gemeinsamem Namen und Logo sowie mit gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit schnell wie gemeinsam erscheinen, es ist aber insbesondere durch die in den letzten Jahrzehnten differenzierte Waldbehandlung und Siedlungsnutzung in diesem Raum ein längerer Prozess.

Inzwischen ist aus dem Entwurf des Gesetzes zum Staatsvertrag mit drei Artikeln ein von den Ministerpräsidenten Professor Dr. Wolfgang Böhmer und Christian Wulff am 28. Mai 2004 unterschriebener Staatsvertrag mit zehn Artikeln geworden. Allerdings hat dieser in seinen Aussagen noch Passagen, die bei mir rechtliche und fachliche Bedenken aufwerfen. Einige Beispiele hierfür.

Erstens. Die Präambel geht unter Punkt 4 von rechtlich im Prinzip identischen neuen Nationalparkgesetzen in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt aus. Das ist aus den von mir angerissenen Gründen nicht immer möglich, so man nicht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner ausweicht.

Die Frage, ob man die beiden Nationalparkgesetze überhaupt öffnen muss, sollte vorab bewertet werden. Ein

Vorschaltgesetz als vermittelndes Gesetz wäre vielleicht passgerechter. - Frau Wernicke, darüber müssen wir dann in den Fachausschüssen sprechen. - Genauso dringend ist die Klärung der künftigen Rechtsform des Nationalparks Harz. Das tangiert das ja nicht nur, sondern es ist ein entscheidender Punkt für die künftige Arbeit.

Zweitens. In Artikel 1 zum Beispiel bleibt eine Klärung der zukünftigen Arbeit der Ranger offen. Wahrscheinlich ist vielen Anwesenden unbekannt, dass diese im niedersächsischen Nationalpark Harz noch zu 50 % mit forstwirtschaftlichen Arbeiten eingeplant sind. Das heißt: Die hacken einfach nur Holz. Sie machen also Holzwerbung. - Sollen wir denn etwa auch im sachsen-anhaltinischen Nationalpark wieder Holz fällen und dafür die Öffentlichkeitsarbeit vernachlässigen, Frau Wernicke? - Dann müssen wir das in nächster Zeit klären.

Drittens. Vollkommen offen ist auch der weitere Umgang mit unserem Beschluss zu einem dezentralen System von Nationalparkhäusern und Informationsstellen und deren Entwicklung.

Viertens. Auch haushaltstechnisch sind einige erkennbare Hürden ausgeblendet. Zum Beispiel hat Niedersachsen einen Doppelhaushalt 2004/2005 und SachsenAnhalt wahrscheinlich einen Doppelhaushalt 2005 und 2006.

(Herr Schomburg, CDU: Na und?)

Sachlich beurteilt, wäre in Sachsen-Anhalt ein Einfrieren der eingestellten Haushaltsmittel auf dem Niveau von 2003 gerechtfertigt. Die von Frau Ministerin Wernicke zugelassene Reduzierung um rund 15 % für das Jahr 2004 gefährdet die Umsetzung der fachlich notwendigen Aufgaben.

Fünftens. In Artikel 9 wird ausgeführt - ich zitiere -:

„Die einheitliche Leitung bemüht sich um die Durchführung gemeinsamer Sitzungen der beiden Nationalparkbeiräte.“

Das ist beim gegenwärtigen Fusionsstand bedenklich wenig. Die aus unserer Sicht in diesem Prozess erforderliche Einbeziehung der kommunalen Gebietskörperschaften ist ebenfalls mangelhaft. Die Kooperation der Abgeordneten über die Fachausschüsse ist bisher auch nicht erkenntbar. Herr Hacke hat uns bis jetzt noch keinen Termin mitteilen können, an dem die Umweltausschüsse beider Landtage zu diesem Thema endlich einmal eine gemeinsame Beratung durchführen. Diese Vorleistungen kamen immer aus Sachsen-Anhalt - ich erinnere an das Nationalparkzentrum -, die Nichtreaktion kam von Niedersachsen.

Ich komme zum Schluss. Die Vollendung der Nationalparkfusion im Harz darf nicht ein beamteninternes Projekt zwischen einem niedersächsischen Staatssekretär und einem Staatssekretär aus Niedersachsen bleiben. Aufgrund der nationalen und internationalen Bedeutung dieses Nationalparkprojekts und seiner öffentlichen Wirkung liegt letztendlich die Verantwortung und Kontrolle beim Ministerpräsidenten Herrn Professor Böhmer. Wir erwarten, dass der Ministerpräsident gemeinsam mit der Fachministerin diese konsequent und direkt ausübt. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Vielen Dank, Herr Kasten. - Bevor ich nun Herrn Schomburg das Wort erteile, haben wir die Freude, Damen und Herren von der Volkssolidarität e. V. aus Niegripp auf der Südtribüne zu begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Wer nicht weiß, was es mit Niegripp auf sich hat, dem sei gesagt: Die Gemeinde Niegripp hat einen Bürgermeister, der Ehrenbürger der Landeshauptstadt Magdeburg und Mitglied unseres Landtages ist. - Nun bitte Herr Schomburg.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die CDU-Fraktion bedankt sich bei der Landesregierung für diese Leistung; denn es ist in der Tat eine Leistung, zwischen zwei Landesregierungen ein so umstrittenes und auch mit hohem ideologischen Potenzial versehenes Gesetz auf den Weg zu bringen.

(Zustimmung bei der CDU)

Schon Anfang der 90er-Jahre bemühten sich die damaligen Ministerpräsidenten Schröder aus Niedersachsen und Münch aus Sachsen-Anhalt darum, dieses Problem zu lösen. Man war eigentlich frohen Mutes, es gelöst zu haben, bis sich dann wieder neue Hürden aufbauten und das Projekt, wie wir wissen, einige Jahre in der Schublade verschwand. Nur nebenbei sei bemerkt, dass dieses auch unter gleichartige Parteibücher tragenden Regierungen in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen nicht zu lösen war. Umso höher bewerte ich die Leistung der jetzigen Landesregierung, dieses vollbracht zu haben.

Worin sehen wir die Bedeutung dieses Staatsvertrages zur Zusammenführung der beiden Nationalparke zu einem? - Zunächst einmal aus naturschutzrechtlicher Sicht: Jeder Nationalpark für sich betrachtet war zu klein, um den internationalen Anforderungen zur Anerkennung als Nationalpark gerecht zu werden. Nur ein gemeinsamer Nationalpark erfüllt diese internationalen Bedingungen.

Die einheitliche Vorgehensweise bei der Entwicklung der einzelnen Schutzzonen war und ist ein wichtiger Zugewinn durch die Vereinbarung, die hierzu zustande gekommen ist. Nicht nur der einheitliche Name und die einheitliche Verwaltung, sondern vor allem eine aufeinander abgestimmte Entwicklung im Interesse von Natur und Umwelt ist es, was wir damit erreichen können.

Ebenso wichtig ist die komplexe Betrachtung der wirtschaftlichen Entwicklung rings um diesen Nationalpark herum. Insbesondere der Tourismus, aber auch die Verkehrswege und die weitere Infrastruktur sind es, die jetzt gemeinsam entwickelt werden können. Die Belange des vorbeugenden und aktiven Hochwasserschutzes im Harz und im Harzvorland können jetzt besser koordiniert und abgestimmt werden. Die abgewogene Erschließung und Nutzung der natürlichen Ressourcen im Umfeld des Nationalparks, insbesondere auch des Trinkwassers, sind ein weiterer Grund. Auch der Abbau von verwaltungstechnischen Hemmnissen bei der Entwicklung der in den beiden Ländern gelegenen Nationalparke kann jetzt erreicht werden.