Ich habe meinen Beitrag mit dem Bereich Spitzensport angefangen, weil ich denke, dass Erfolge gerade in diesem Bereich ein wesentlicher Image- und Werbefaktor für das Sportland Sachsen-Anhalt sind. Ich bin davon überzeugt, dass die permanenten Erfolge auch im Nachwuchsbereich Beleg dafür sind und den Titel „Sportland Sachsen-Anhalt“ auch zukünftig rechtfertigen.
Da vieles schon von meinen Vorrednern gesagt worden ist, möchte ich meine Ausführungen stichwortartig zu einigen Schwerpunktbereichen bestreiten. Ich beginne mit dem Thema Olympiastützpunkt und Sportschulen.
Herr Bischoff sagte vorhin schon richtig, dass sicherlich die Erfolge im Wesentlichen auf die sehr gute Arbeit der Olympiastützpunkte in Halle und in Magdeburg - ich kenne beide - zurückzuführen sind. Die Erfolge sind natürlich auch der guten Zusammenarbeit von Sportgymnasien und Sportschulen mit dem Olympiastützpunkt geschuldet. Bei der bevorstehenden Umstrukturierung müssen wir jedoch aufpassen. Ich bitte das Kultusministerium, das Sportministerium und die betroffenen Städte, wirklich darauf zu achten, dass die Schulen am Ende des Umstrukturierungsprozesses immer noch die Bezeichnung „Eliteschulen des Sports“ verdienen.
Zum Thema Sportanlagen - das ist auch schon angerissen worden -: In diesem Bereich ist, denke ich, in den letzten 14 Jahren unheimlich viel passiert. Das zieht sich durch alle Legislaturperioden. Ich denke nur daran, dass zum Beispiel in Magdeburg inzwischen elf Kunstrasenplätze gebaut worden sind, auf denen sich Fußballer aller Altersgruppen bis hinunter zur Stadtklasse tummeln, während es beispielsweise im Ruhrgebiet - das liegt, glaube ich, im Westen Deutschlands - immer noch üblich ist, sich auch in Landesligen auf Hart- bzw. Schlackeplätzen die Knie blutig zu schlagen. Ich denke, das ist ein Indiz dafür, dass man bei uns auch für den Breitensport eine ganze Menge getan hat und dass inzwischen auch für den Breitensport gute Bedingungen existieren.
Allerdings - darauf möchte ich ebenfalls hinweisen - muss jetzt aufgepasst werden - auch das ist gesagt worden -, dass vor Ort Lösungen für die weitere Nutzung von Sportanlagen an zu schließenden Schulstandorten gefunden werden. Dabei sollten Landessportbund und Land bei Bedarf unterstützend tätig werden.
Thema Sportverein und Ehrenamt: Die in den Antworten aufgeführten Fakten sind mir aus eigener Erfahrung größtenteils bekannt. Wie Sie, verehrte Damen und Her
ren, vielleicht wissen, gehöre ich zu den in der Drucksache erwähnten ehrenamtlichen Vereinsfunktionären. Ich bin selber Vorsitzender eines Sportvereins. Da ich dies meinem Vorstand versprochen habe, nenne ich auch den Namen. Es ist der VfB Ottersleben, ein aufstrebender Verein mit ca. 400 Mitgliedern im Südwesten der Landeshauptstadt.
Ich kenne also sehr gut die Probleme bei der Sponsorensuche, bei der Anwerbung von Betreuern und Übungsleitern, den enormen Zeitaufwand und auch den materiellen Aufwand, den Eltern investieren, wenn sie ihre Kinder Wochenende für Wochenende zu Sportveranstaltungen begleiten, sowie den organisatorischen Aufwand, der wiederum durch Ehrenamtliche geleistet wird. Ich denke, allen Engagierten gebührt großer Dank für die geleistete Arbeit.
Sport lebt vom Ehrenamt. Ein Ehrenamt soll ein Ehrenamt bleiben. Ein Ehrenamt darf aber nicht zu Nachteilen führen. Ich bitte deshalb die Landesregierung, das Mögliche zu unternehmen, um die Anrechnung von Entschädigungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit, so es sie überhaupt gibt, auf Zuverdienstmöglichkeiten im Rahmen der Hartz-IV-Gesetzgebung zu verhindern oder wenigstens zu minimieren. Ich denke, diesbezüglich sollten wir wirklich alle Anstrengungen unternehmen. Die Ehrenamtlichen haben es verdient.
Zu dem Thema Ü55-Programm und Feststellenprogramm will ich nichts weiter ausführen. In Bezug auf die Ausführungen dazu - das sage ich aus meiner persönlichen Anschauung heraus - bin ich nicht sehr weit von Herrn Dr. Eckert entfernt. Aber wir müssen - das ist schon angedeutet worden - in diesem Bereich Lösungen finden. Ich hoffe, dass wir auch welche finden.
Bei dem Thema Übungsleiter sehe ich nach dem Lesen der Antwort auf die Große Anfrage noch Reserven. Wenn ich lese, dass sich von 5 318 Sportlehrern derzeit nur 862 als Übungsleiter in Sportvereinen betätigen und sich sicherlich noch viele Sportlehrer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, dann dürfte hierin ein erhebliches Potenzial schlummern, das genutzt werden sollte, um Kinder und Jugendliche an den organisierten Sport heranzuführen bzw. in den Vereinen zu fördern. Es müssen Wege gefunden werden, wie man diese Menschen motivieren und ermutigen kann, sich ehrenamtlich in die Prozesse mit einzubringen.
Zu dem Thema Kinder- und Jugendfreundlichkeit eine kurze Anmerkung. Wenn man auf Schulsportwettkämpfen wie zum Beispiel dem HVSA-Cup im Handball für Grundschulen oder dem Fußball-Cup zu Gast sein darf, ist man immer wieder fasziniert davon, mit welcher Begeisterung und mit welchem Können sich die Kinder dort betätigen. Ich denke, auch das verdient höchste Bewunderung und Anerkennung. Das muss man gezielt weiter fördern. Das Projekt „Sport in Schule und Verein“ ist schon erwähnt worden.
Noch eine Anregung zur Sportstättennutzungssatzung. Die Diskussion über die Frage, inwieweit Sportvereine
an den Kosten beteiligt werden, ist in Sachsen-Anhalt glücklicherweise auf die Betriebskosten beschränkt. In Magdeburg zum Beispiel gibt es ein Modell, das ich sehr lobenswert finde, nach dem die Vereine von Betriebskostenzuschüssen befreit werden, die mehr als 50 % Kinder und Jugendliche in ihren Reihen haben. Ich denke, das ist eine Anregung, die hoffentlich durch die Kommunalaufsicht weiterhin unterstützt wird, und eine Chance, Kinder und Jugendliche wirklich an den Sport heranzuführen und Vereine dazu zu bringen, den Kinder- und Jugendsport mehr zu fördern.
Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich es aber nicht versäumen, neben der schon erwähnten gesundheitsfördernden Dimension auch auf die enorme Bedeutung des Sports in Sachen Motivation und Wertevermittlung hinzuweisen. Sport ist und bleibt ein wichtiges Antigewaltkonzept. Fairness und Teamfähigkeit, Leistungsbereitschaft und Zuverlässigkeit sind - darauf weist die Landesregierung zu Recht hin - Charaktereigenschaften, die für die Wertebildung unserer Kinder und Jugendlichen unverzichtbar sind.
Lassen Sie uns deshalb gemeinsam alle Anstrengungen unternehmen, damit der Sport seinen Anteil an der Werteorientierung in unserem Land weiterhin erbringen kann. - Vielen Dank.
Erstens. Herr Schwenke, Sie erwähnten die Sportgymnasien. Sie erinnern sich bestimmt an die Anhörung und die Aussage, dass in den letzten zehn Jahren das Niveau der Schülerinnen, die neu an das Sportgymnasium kommen, stark gesunken ist. Meine Frage lautet: Sind Sie mit mir einer Meinung darin, dass wir gemeinsam das Kultusministerium daran erinnern müssten, dass es eine hohe Verantwortung bei der weiteren Förderung und Unterstützung des Sports in dieser Richtung hat?
Zweitens. Sie erwähnten auch die Anrechnungsmöglichkeiten für Ehrenamtliche. Ist Ihnen bekannt, dass manche Finanzämter des Landes Aufwandsentschädigungen im Sport, die manche Vereine zahlen, nicht anerkennen bzw. voll besteuern?
Die Antwort auf die zweite Frage ist: Auch das ist mir bekannt. Darauf zielte meine Anmerkung, dass in diesem Bereich im Interesse der Ehrenamtlichen Lösungen gefunden werden müssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von meinen Kollegen ist eigentlich alles Wichtige gesagt und ergänzt worden. Es wurden auch manche kritische Bemerkungen gemacht, die richtig sind. Deshalb will ich nicht lange Ausführungen, sondern nur zwei Bemerkungen machen.
Eine Anmerkung - diese ist mir wichtig - zum Goldenen Plan Ost. Ich bin froh darüber, dass die Forderung von vielen gekommen ist, ihn weiterzuführen, und dass die Bundesregierung das auch macht. Ich erinnere nur daran, dass es bis 1998, als CDU und FDP die Bundesregierung stellten, nicht möglich war, den Goldenen Plan in irgendeiner Weise umzusetzen.
Ich halte es für wichtig, dass jetzt - ich glaube, seit 1999 - jedes Jahr Mittel eingestellt werden, zwar immer mit viel Druck und viel Theater - das gebe ich zu -, aber es passiert immerhin noch und es ist eine wichtige Finanzierung. Dass auch Sie das gelobt haben, finde ich in Ordnung. Sonst sagt man immer: Die sehen den Osten nicht. Hierbei zumindest ist das einmal anders.
Die zweite Anmerkung bezieht sich auf eine Frage, die ich mir immer stelle. Es wurde gesagt - der Kultusminister ist nicht anwesend -, die Zahl der Ausfallstunden im Sport lasse sich nicht beziffern. Das ist für mich schwierig. Ich möchte unsere Bildungsleute fragen - es gibt so viele Untersuchungen und statistisches Material, das in den Schulen abgefragt wird -, ob man nicht einmal nachfragen und herausbekommen kann, ob nicht nur zu wenig Unterricht stattfindet, sondern ob er tatsächlich stattfindet. Denn ich höre immer, dass, wenn es Unterrichtsausfall gibt, immer der Sportunterricht dran glauben muss.
Bei einer Sache habe ich ein bisschen geschmunzelt. Ich habe gefragt, wie viele Plätze ein länderspieltaugliches Fußballstadion haben sollte. Da haben Sie sich herausgemogelt und gesagt: Das geht nach Wirtschaftlichkeit und darin finden hoffentlich auch noch andere Veranstaltungen statt. Das ist alles richtig, durch Fußball allein lässt sich das nicht tragen. Trotzdem hätte ich gern einmal gewusst, welche Einschätzung die Landesregierung dazu hat - wir streiten uns in Magdeburg, ob nun 16 000 oder 25 000 Plätze -, wie viele Plätze ein länderspieltaugliches Stadion haben müsste. Die Hallenser warten auch darauf, dass sie so ein Stadion bekommen.
Zum Schluss möchte ich sagen: Es ist wichtig, dass wir den Sport weiterhin unterstützen. Er ist wirklich eine wichtige Aufgabe auch für das soziale Miteinander. Deshalb kann man ihn nur unterstützen. Sport tut gut, auch in Sachsen-Anhalt. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Bischoff. - Damit ist die Aussprache zur Großen Anfrage und zugleich der Tagesordnungspunkt 2 beendet.
Ich bitte zunächst die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt Frau Wernicke, für die Landesregierung das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Ihnen vorliegenden von der Landesregierung beschlossenen Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wassergesetzes für das Land SachsenAnhalt ist eine lange erwartete und notwendige Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht worden. Die von der Landesregierung durchgeführte Verbandsanhörung ist sehr intensiv, sachlich und konstruktiv verlaufen. Es wurden 48 Verbände beteiligt, 21 Verbände haben davon Gebrauch gemacht. Auf die wesentlichen Ergebnisse werde ich, zumindest was die grundsätzlichen Fragen anbelangt, noch näher eingehen.
Als Einstieg möchte ich kurz den Anlass für die Gesetzesnovelle aufzeigen. So sind die zwingend erforderliche Umsetzung der EU-Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für die Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik - kurz Wasserrahmenrichtlinie -, die zwingend notwendige Umsetzung der EURichtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - kurz IVU-Richtlinie -, die gleichzeitige Berücksichtigung von Vollzugserfahrungen sowie die Verbesserung einzelner Vorschriften unter anderem angesichts der Hochwassererfahrungen im August 2002 Anlass für die Novelle.
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf der Bundesebene erfolgte mit der siebenten Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz vom 18. Juni 2002. Aufgrund der Kompliziertheit der Materie sowie der erforderlichen Abstimmungen mit dem Bund und den anderen Ländern verzögerte sich, wie in anderen Ländern auch, die landesrechtliche Umsetzung.
Unabhängig von der rechtlichen Umsetzung - diese umfasst die Pflicht zur Einteilung und Bewirtschaftung der Gewässer in Flussgebietseinheiten, zur Aufstellung von Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen - hat aber die praktische Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, das heißt die Bestandsaufnahme der Gewässer, bereits weit im Vorfeld der Gesetzesnovellierung eingesetzt.
Die Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten in diesem Jahr, die Bestandsaufnahme der Gewässer abzuschließen. Der Kern der Bestandsaufnahme war die Beurteilung der Zielerreichung. Dabei wurde abgeschätzt, ob die Gewässer ohne weitere Maßnahmen im Jahr 2015 einen guten Zustand aufweisen werden.
Für Sachsen-Anhalt kann als vorläufiges Ergebnis festgehalten werden: Von den 374 Oberflächenwasserkörpern befindet sich ein Anteil von 1 % bereits jetzt in einem guten Zustand. Für ein Drittel der Wasserkörper ist
unklar, ob der gute Zustand erreicht werden kann. Bei zwei Dritteln ist die Erreichung des guten Zustandes unwahrscheinlich.