wie Sie, Herr Finanzminister, es übrigens auch bei Ihrer gestrigen Rede zur Begründung des Haushaltsbegleitgesetzes nicht getan haben.
Letztlich entstehen damit Erklärungslücken, wie es Herr Gallert sagte. Gesetzesfeste Zahlungen werden heraus
gestrichen, während gesetzeswacklige auch mit dem neu vorgelegten § 81/1 im Beamtenrecht Sachsen-Anhalts nicht rechtssicherer werden, weil der Zusammenhang von Umzugskostengeld und Trennungsgeld völlig ausgeblendet wird.
Für die PDS-Fraktion gilt: Wir werden ihr gesetzwidriges Vorgehen nicht im Nachhinein über rechtlich höchst zweifelhafte beamtenrechtliche Regelungen absichern.
Abschließend sei zu diesem Punkt angemerkt: Die gegenüber der Presse abgegebene Erklärung der Landesregierung, das Geld solle auch dazu dienen, die Beschäftigten zu motivieren, sich in Magdeburg eine Arbeit zu suchen, und werde deshalb auch jenen gezahlt, die nicht umziehen wollen, hat nicht nur Herrn Rothe verblüfft.
Die Bediensteten sollen also gar nicht umziehen. Warum nicht? - Weil man beim Aufbau des Landesverwaltungsamtes über das Ziel hinausgeschossen ist? Stimmen etwa die Gerüchte, die darauf hindeuten, dass eine teilweise Reorganisation vorgenommen werden soll?
Stimmt es tatsächlich - ich unterstelle es nicht, aber ich werde entsprechende schriftliche Anfragen stellen -, dass es aufgrund der derzeitigen Arbeitsorganisation vorkommt, dass Beschäftigte beispielsweise früh von Magdeburg nach Halle fahren, einen Dienstwagen in Empfang nehmen, um dann von Halle zu einem Vor-OrtTermin in die Altmark zu fahren, anschließend den Dienstwagen nach Halle zurückbringen und dann die Heimfahrt nach Magdeburg antreten?
In der Begründung zu dem Gesetz wird hervorgehoben, dass die Motivation für Umstrukturierungen gefördert werden soll - aber nicht durch rechtswidrige Akte.
Bei der Novellierung des Personalvertretungsrechtes wurde die für die Verwaltungs- und Funktionalreform notwendige prozessorganisatorische Begleitung abgelehnt. Meine Damen und Herren! Auch solche Fragen wie das Personalvertretungsrecht können die Motivation für Reformen durchaus stärken.
Abschließend zu Punkt 4. Dort wird die alte und auch schon beschlossene Forderung des Landtages nach einem Leitbild für den öffentlichen Dienst erneut gestellt. Wie dringend notwendig das ist, beweisen auch unterschiedliche Aussagen der Vertreter der Landesregierung:
Der Innenminister hat in einer Landtagssitzung gesagt, er lehne Verfassungsänderungen hinsichtlich des Beamtentums ab. - Wir wären an einer solchen Diskussion durchaus interessiert.
Staatsminister Robra will auf die Ergebnisse der Föderalismuskommission warten, ehe er das Leitbild für Sachsen-Anhalt konkretisiert. Welches Leitbild er meinte, das blieb in der Sommersitzung des Plenums offen.
Ministerpräsident Böhmer meinte das Beamtentum in der Sommerpause grundsätzlich infrage stellen zu müssen. - Daran wäre die PDS interessiert. Wenige Monate zuvor aber verbeamtet das Land 2 500 Lehrer, um ihnen
Alle Genannten betonen mehr oder weniger deutlich, dass eine Gleichbehandlung zwischen Beamten und Angestellten gewährleistet werden muss. Gegenwärtig heißt dies aber immer: Abwechselnd darf man sich auf der Spirale nach unten bewegen. Es ist überfällig, die verschiedenen Statusgruppen im öffentlichen Dienst zusammenzuführen. Dazu brauchen wir eine grundsätzliche Diskussion, die aussteht.
Fazit: Es gibt sehr handfeste Gründe dafür, der Landesregierung eine Missbilligung auszusprechen und sich als Landtag glaubwürdig zu beweisen sowie der Grundsatzdebatte schnellstens Tür und Tor zu öffnen.
Auch für die Koalitionsfraktionen, meine Damen und Herren, sollte sich die Bewertung der Arbeit der Landesregierung nicht im Begrüßen und Danken erschöpfen. - Danke sehr.
Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Meine Damen und Herren! Begrüßen Sie mit mir auf der Nordtribüne Schülerinnen und Schüler der Goethe-Sekundarschule Oschersleben.
Wir treten nun in eine Fünfminutendebatte ein. Zunächst hat für die Landesregierung der Minister für Finanzen Herr Professor Paqué um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu den beiden wesentlichen Punkten des vorliegenden Antrags der PDS-Fraktion - der eine betrifft die Sonderzuwendungen, der andere betrifft unsere Regelungen bezüglich des Trennungsgeldes - ganz kurz Stellung nehmen. Ich möchte deshalb Stellung nehmen, weil es dabei um ganz grundlegende Dinge geht, die unsere politische und finanzpolitische Strategie in den nächsten Jahren betreffen.
Wir haben gestern bereits im Zusammenhang mit der Vorstellung des Haushaltsentwurfs intensiv über die Frage gesprochen, wie es mit den Personalkosten in diesem Land weitergehen muss, wenn wir nicht in eine Verschuldungsfalle abrutschen wollen. Ich habe schon gestern - das möchte ich an dieser Stelle nicht wiederholen - ganz deutlich gesagt, dass die Kürzung der Sonderzuwendung - wohlgemerkt: nicht Beseitigung; es bleibt eine soziale Komponente und es bleibt eine Familienkomponente - ein ganz wesentlicher Bestandteil dieser Strategie ist, dass wir die Personalkosten in diesem Land auf ein vertretbares Maß zurückführen.
Ich will es noch einmal zusammenfassend feststellen: An den Personalkosten wird sich das finanzpolitische Schicksal dieses Landes entscheiden, und ohne eine drastische Senkung der Personalkosten werden wir es nicht schaffen, künftige Generationen von ungebührlichen Belastungen zu befreien.
Wir haben im letzten Jahr in der Tat einen ersten Schritt in diese Richtung getan. Ich sage ganz deutlich an Sie, Frau Dr. Paschke, gerichtet: Seit dieser Zeit hat sich durchaus eine Menge verändert. Die Kürzung des Weihnachtsgeldes, der Sonderzuwendung, und die Streichung des Urlaubsgeldes, die im letzten Jahr beschlossen wurden, belaufen sich in der Größenordnung, umgerechnet auf die Jahresbesoldung eines durchschnittlichen Beamten - es gibt dabei gewisse Differenzierungen -, auf 2 % der Besoldung; das ergibt 2 % der Besoldung pro Arbeitsstunde, wenn man so will.
Meine Damen und Herren! Wenn wir das, was wir jetzt vorschlagen, in der Größenordnung erfassen, bedeutet das in etwa eine Kürzung um 5 % in der Gesamtheit. Wenn man also die 2 % des letzten Jahres einrechnet, zusätzlich etwa 3 %, dann sind wir bei einer Senkung um 5 %.
Wir haben deutlich gesagt - das habe ich gestern betont -: Wir wollen leistungsbezogene Elemente insbesondere auch dadurch realisieren, dass wir gerade im mittleren Dienst einen gewissen Korridor für Beförderungen öffnen, damit wir auch etwas für diejenigen Beamten tun, die in der Lage sind, größere Verantwortung zu übernehmen. Das sei an dieser Stelle gesagt. In dieser Hinsicht werden wir uns etwas bewegen, hierbei sind wir bei der Prüfung.
Aber, meine Damen und Herren, was bedeuten diese 5 %? - Zunächst bedeuten sie - das muss ganz deutlich gesagt werden -, dass die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst, die wir in den letzten beiden Jahren hatten und die in etwa auf die Beamten übertragen werden - sie lagen bei knapp 7 % - zum Teil kompensiert werden.
Das bedeutet nicht, dass über die Jahre 2003, 2004 und folgende wirklich eine Einkommenssenkung erfolgt. Das muss ganz deutlich gesagt werden; denn in der privaten Wirtschaft haben sehr viele Menschen gerade in diesem Land Einkommenssenkungen hinnehmen müssen, damit ihre Unternehmen überhaupt am Markt weiter produzieren können.
Meine Damen und Herren! Wir verlangen an dieser Stelle nur, dass Beamte für den Betrieb, für den sie Mitverantwortung tragen - das ist das Land Sachsen-Anhalt -, auch einen entsprechenden Beitrag leisten. Wir wissen, das ist sehr schmerzhaft. Ich habe das gestern betont. Aber es ist in der extrem schwierigen Finanzlage, die wir zu verzeichnen haben, notwendig, meine Damen und Herren.
Heute war in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ ein Artikel von dem Journalisten Thielbeer, der das noch einmal ganz deutlich macht. Wir haben in diesem Land gerade einmal eine Steuerdeckungsquote von 45 % erreicht, selbst bei Berücksichtigung der Sanierungsmaßnahmen, die wir nun wirklich unter Schmerzen in der Breite machen. Andere Bundesländer, von denen wir auch im bundesdeutschen Finanzausgleich Mittelzuweisungen in erheblichen Größenordnungen erhalten, haben auch im Bereich der Beamtenbesoldung in diesem und im letzten Jahr eine Menge unternommen.
Ich will jetzt einmal kurz zusammenfassen, was in diesen Ländern geschehen ist. In Hessen, einem der wohlhabendsten Länder in Deutschland und einem der größten Nettozahler im Finanzausgleich, ist die Arbeitszeit der Beamten von 38,5 Stunden pro Woche auf 42 Stun
den pro Woche angehoben worden, ohne irgendeine Form von Besoldungsausgleich, meine Damen und Herren. Das bedeutet praktisch pro Stunde gerechnet eine Senkung der Besoldung um 8 % - in einem der wohlhabendsten Länder in Deutschland.
Ich weiß nicht, wie ich dem hessischen Finanzminister gegenübertreten soll, wenn wir uns in dieser Frage nicht zum gleichen Zeitpunkt bewegen. Wie soll ich es rechtfertigen, dass wir weiterhin in hohem Maße auch Transfers und Zuweisungen aus Hessen bekommen, wenn wir nicht gleichzeitig sagen: Gut, wir machen unsere Hausaufgaben, auch wir nehmen unsere Beamten an dieser Stelle in die Pflicht, so Leid es uns tut, und wir schaffen eine Anpassung.
Allerdings könnten wir mit einer Arbeitszeiterhöhung - das muss ich ganz klar sagen - nicht sonderlich viel anfangen. Sie alle, meine Damen und Herren, wissen, wir haben im öffentlichen Dienst unseres Landes einen Personalüberschuss. Wir haben nicht zu wenig Personal, wie das in Hessen und in anderen Ländern der Fall ist. In diesen Ländern müssten zusätzliche Beamte oder Angestellte eingestellt werden. Das wird durch die Verlängerung der Arbeitszeit vermieden.
Das ist in Hessen so. Aber das ist nicht nur in Hessen so. Das ist auch in Bayern so. In Bayern ist die Arbeitszeit von 40 auf 42 Stunden pro Woche angehoben worden. Das bedeutet eine Steigerung um 5 % bei der Arbeitszeit und umgerechnet eine Besoldungskürzung von 5 % pro Stunde. In Nordrhein-Westfalen wurde die Arbeitszeit von 38,5 auf 41 Stunden pro Woche erhöht. Das ist eine Senkung der Stundenbesoldung um 5,5 %. In Baden-Württemberg ist die Arbeitszeit auch erhöht worden, beim Bund ebenfalls.
Meine Damen und Herren! Außer Nordrhein-Westfalen sind diese Länder massive Geberländer im Finanzausgleich. Dann müssen wir sagen, meine Damen und Herren: Wir tragen in diesem Hohen Hause und in der Regierung eine große Verantwortung dafür, dass wir bei den Personalausgaben und auch bei der Beamtenbesoldung einen wesentlichen Schritt machen.
Ich will darauf hinweisen, dass wir auch im Angestelltenbereich - der Ministerpräsident hat es gestern gesagt - mit dem Tarifvertrag für Sachsen-Anhalt eine Vergütungskürzung ausgehandelt haben. Der beinhaltet eine gestaffelte Arbeitszeitverkürzung von 5 % bis 7,5 % und damit auch eine Senkung der Vergütung insgesamt, allerdings keine Senkung der Vergütung pro Stunde.
Deswegen sage ich an dieser Stelle auch, dass wir auf Bundesebene durchaus erwarten, dass es in den bevorstehenden Tarifverhandlungen über die Sonderzuwendung auch bei den Angestellten Bewegung gibt; denn wir haben in Sachsen-Anhalt zwar eine Sonderregelung gefunden, die ganz spezifisch auf unser Land bezogen ist, aber bundesweit bringen Beamte auf breiter Front Opfer, in Hessen, wie gesagt, 8 %. Hierbei muss auch auf der Angestelltenseite noch eine gewisse Bewegung erfolgen.
Frau Dr. Paschke, hierbei geht es also nicht um Sonderopfer für irgendwelche Gruppen, sondern hier geht es darum, dass wir die Personalkosten deutschlandweit in den Griff bekommen. Wir in Sachsen-Anhalt müssen dazu unseren Beitrag leisten.
Ich kann nur deutlich sagen: Wir sind an dieser Stelle gefordert. Wir sind wirklich gefordert, wenn wir Verantwortung für dieses Land übernehmen. Ich bitte die Abgeordneten ganz herzlich, das bei ihrer Entscheidung zu bedenken.
Das heißt nicht, dass jede Einzelregelung in Stein gemeißelt sein muss. Über das eine oder andere kann man sicherlich reden. Das werden wir in den nächsten Wochen auch zu tun haben. Aber ich bitte um Verständnis dafür, dass die Grundlinie eingehalten werden muss.
Herr Präsident, ich würde ganz herzlich darum bitten, dass ich an dieser Stelle auf den zweiten Punkt, den Frau Dr. Paschke angesprochen hat, noch eingehen kann. Es tut mir sehr Leid, aber sonst wäre ich nicht in der Lage dazu, die Frage auch zu beantworten.
Herr Minister, ich habe eine Frage an Sie: Sind Sie bereit eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Gallert zu beantworten?