Herr Minister, ich habe eine Frage an Sie: Sind Sie bereit eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Gallert zu beantworten?
Ich will jetzt nicht in Verhandlungen mit Ihnen treten, aber ich würde darum bitten, dass ich anschließend noch auf den zweiten Punkt eingehen kann, den Frau Dr. Paschke angesprochen hat.
Die Argumentation mit der Personalkostenabsenkung ist uns jetzt hinlänglich bekannt. Das ist auch nichts ganz Neues. Insofern muss ich schon fragen: Was ist die grundlegend andere Situation im Vergleich zum November 2003?
Wir haben damals einen Haushalt mit einer Nettoneuverschuldung in Höhe von 1,3 Milliarden € beschlossen, als wir diese Sache gemacht haben. Als das letzte Mal diese Kürzung verabschiedet worden ist, war die Haushaltssituation des Landes katastrophal. Sagen Sie doch einmal, was jetzt in unserem Land substanziell Neues passiert ist, was sich im November 2003 noch nicht abgezeichnet hat. Das ist mein erstes Problem.
Mein zweites Problem: Am Montag fand im Dom im Kontext der Hartz-IV-Diskussion ein öffentliches Forum statt. Dort hat unter anderem der Bundestagsabgeordnete der SPD Herr Küster teilgenommen. Er hat den Leuten aufgezählt, dass sie mit dem ALG II eigentlich sehr gut lebten; denn einem jungen Polizeibeamten in SachsenAnhalt würde es eigentlich viel schlechter gehen als einem ALG-II-Empfänger.
Lieber Herr Gallert, an dieser Stelle möchte ich sagen, dass das Argument, das Sie eben gebracht haben, eher dafür spricht, dass sich die PDS schleunigst von den Montagsdemonstrationen zurückziehen sollte;
denn es zeigt, dass das ALG II keineswegs das ist, was Sie auf den Plakaten behaupten, nämlich Armut per Gesetz.
Das möchte ich doch sagen. Lieber Herr Gallert, erlauben Sie mir, an dieser Stelle etwas polemisch zu sein. Ich muss mir die Plakate in der Stadt immer angucken und das ist schon eine ziemliche Zumutung, wenn Sie gleichzeitig argumentieren, dass das ALG II im Einzelfall sogar höher liegt als - -
Wenn Sie, Herr Gallert, sich nicht damit identifizieren - ich habe keine Veranlassung, auf Herrn Küster zu antworten.
Mich interessiert selbstverständlich, dass ein Lohnabstandsgebot in Deutschland gewährleistet sein muss. Aber das Einkommen eines ALG-II-Beziehers - bitte verschweigen Sie das nicht - wird auf die Bedürftigkeit hin geprüft. Das ist ein riesiger Unterschied. Genau das ist der Grund, weshalb Sie in polemischer Weise an den Litfasssäulen „Armut per Gesetz“ deklarieren. Es wird also das Bedürfnis des Betreffenden geprüft. Hierbei aber handelt es sich um ein Gehalt bzw. um eine Besoldung. Das ist ein ganz anderer Fall.
Was ich, wenn Sie mich jetzt ein Stück weiter fragen, meine, ist: Die generelle Situation, dass wir in Deutschland durch Arbeitslosen- und Sozialhilfe in gewisser Weise eine - in Anführungszeichen - Armutsfalle schaffen, weil die Leute keinen Anreiz zum Arbeiten haben, versucht man mit Hartz IV zu korrigieren, indem man Übergangsregelungen schafft, wenn Menschen eine Beschäftigung annehmen.
Ergebnis des Ganzen: Eine bedürfnisgeprüfte Unterstützung darf nicht mit einer Besoldung verglichen werden.
Danke schön. - Es gibt noch einen zweiten Punkt, Herr Gallert, nämlich die von Ihnen gestellte Frage, was sich verändert hat. Verändert hat sich insgesamt das finanzpolitische Umfeld. Verändert haben sich auch - das muss man ganz klar sagen - die bundespolitischen Bedingungen.
Ich habe die Länder aufgezählt, die Maßnahmen zur Verlängerung der Arbeitszeit ergriffen haben. Das sind ganz grundlegende Entscheidungen, denen wir uns nicht entziehen können. Es geht um eine grundlegende Veränderung in unserer Besoldungsstruktur, die sich deutschlandweit vollzieht, und dort müssen wir dabei sein.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich auf den zweiten Punkt, den Frau Dr. Paschke angesprochen hat, noch eingehen, nämlich die Zahlung von Trennungsgeld im Zusammenhang mit der Errichtung des Landesverwaltungsamtes.
Im Zuge der Verwaltungsreform und insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtung des Landesverwaltungsamtes war und ist eine erhöhte Mobilität und Flexibilität der Bediensteten erforderlich. Wir mussten den Bediensteten, die davon betroffen sind, einiges zumuten.
Das, was Sie beschrieben haben, sind Fälle, die sehr harmlos klingen. In diesem Falle müssen Menschen aufgrund der Veränderung der Verwaltung und der Effizienzsteigerung der Verwaltung Ortswechsel vornehmen. Das ist eine Zumutung. Daher möchten wir bei denen, die das tragen müssen, unterstützend eingreifen. Zur Erhöhung der Akzeptanz dieser Maßnahmen haben wir flankierende Regelungen getroffen.
Rechtlich ist dazu das Wirksamwerden der Zusage der Umzugskostenvergütung für die Dauer von zwei Jahren im Erlasswege ausgesetzt worden. Dies führt dazu, dass die Bediensteten in diesem Zeitraum Trennungsgeld erhalten.
Meine Damen und Herren! Ich brauche nicht darauf hinzuweisen, wie wichtig die Verwaltungsreform ist. Aber bei dieser Regelung ist doch zu bedenken, dass die befristeten Trennungsgeldzahlungen gerade dazu dienen, die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform gering zu halten.
Die Arbeitsplätze mehrerer Hundert Bediensteter sind bekanntlich an andere Dienstorte verlegt worden. Wäre das Wirksamwerden der Zusage der Umzugskostenvergütung nicht für die Dauer von zwei Jahren ausgesetzt
worden, wären viele Bedienstete sofort umgezogen; in diesem Fall hätte das Land in beträchtlichem Umfang Umzugskostenvergütungen zahlen müssen. Das bedeutet: Gerade das Aussetzen des Wirksamwerdens der Zusage ermöglicht es, durch Arbeitsplatztausche und durch Versetzungen in einem überschaubaren Zeitraum teure Umzüge zu verhindern und die Trennungsgeldzahlungen zu reduzieren.
Meine Damen und Herren! Es ist nicht so, dass mit der Veränderung der Verwaltungsstruktur der Arbeitsplatz für jeden einzelnen Mitarbeiter bereits endgültig festliegt. Es gibt auch die Möglichkeit, die Arbeitsplätze zu tauschen, und diesen Weg wollten wir erleichtern. Eine Aufhebung der Regelung ist von der Landesregierung aus diesen Gründen überhaupt nicht beabsichtigt. Sie kommt nicht infrage und wäre kontraproduktiv.
Meine Damen und Herren! Es gab gute Gründe für die gewählte Vorgehensweise, die Regelung im Erlasswege zu wählen. Insbesondere war zu berücksichtigen, dass kein Dauerrecht geschaffen werden sollte, sondern eine flexible Sonderregelung, die für einen beschränkten Personenkreis gilt.
Um aber das Ziel der Verwaltungsreform nicht zu gefährden, soll die Regelung nunmehr auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden, nachdem es im parlamentarischen Raum auch entsprechende Diskussionen gegeben hat. In Artikel 3 des Entwurfs des Haushaltbegleitgesetzes 2005/2006 ist deshalb eine entsprechende Regelung zur Änderung des Beamtengesetzes vorgesehen. Wir machen das in gewisser Weise vorsorglich.
Wir sind noch immer der Überzeugung, dass es auch ohne eine Gesetzesänderung gegangen wäre, aber wir gehen so den sicheren Weg. Ich sage es noch einmal: Hierbei geht es um eine flankierende Maßnahme zur Effizienzsteigerung in der Verwaltung, die den Menschen die Anpassung erleichtern soll und nichts anderes. Im Übrigen ist sie im Vergleich zu anderen Dingen, was die Kostenbelastung angeht, relativ preiswert, wenn man so will, wenn man die Vorteile sieht, und sie ist nur vorübergehend. - Herzlichen Dank.
Herr Minister, ich will Ihnen zu beiden Komplexen eine Frage stellen. Zum Ersten muss ich bemerken, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass Sie tatsächlich immer noch glauben und jemals geglaubt haben, dass Ihr Vorgehen den Gesetzen entspricht. Es ist sowohl durch den Landesrechnungshof als auch durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hinlänglich beantwortet