Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt beschäftigt sich heute zum wiederholten Male mit dem Thema Besoldung. Nachdem wir uns in dieser Legislaturperiode schon mit so spannenden Themen wie dem Besoldungs- und Versorgungsnichtanpassungsgesetz beschäftigt haben und das Thema beamtenrechtliches Sonderzahlungsgesetz uns demnächst sicherlich nicht ganz so leichte Beratungen bescheren wird, wird heute die erste Lesung des Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes aufgerufen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In meinen folgenden Ausführungen möchte ich mich auf die wesentlichen Gründe für die Neuordnung des Landesbesoldungsgesetzes konzentrieren. Wie Minister Paqué bereits ausgeführt hat, handelt es sich hierbei erstens um die Neuausbringung, Umbenennung und Streichung von Ämtern aufgrund organisatorischer Änderungen und zweitens um die landesrechtliche Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes vom 23. Februar 2002.
Verehrte Damen und Herren! Der von mir zuerst genannte Grund der Neuausbringung, Umbenennung und Streichung von Ämtern aufgrund organisatorischer Änderungen ist sicherlich nicht unkritisch und wird den Ausschuss für Finanzen noch intensiv beschäftigen. Im
Zuge der Ausbringung neuer Ämter - es handelt sich in der Regel um Präsidenten oder Präsidentinnen von Landesämtern - ist mit Mehrkosten zu rechnen. Der Minister führte das bereits aus. Die Begründung der Landesregierung gibt auch Auskunft darüber, mit welchen Mehrkosten zu rechnen ist.
So ist nachzulesen, dass die Höhe der zu erwartenden Mehrkosten davon abhängt, ob Landesbedienstete in diese Ämter eingewiesen werden oder externe Neueinstellungen erfolgen. Nimmt man die gegenwärtigen Besoldungsgruppen der Amtsinhaber, ergeben sich bei der Einweisung in alle neu ausgebrachten Ämter Mehrkosten von rund 38 000 €. Ich glaube, das hat der Minister auch schon erwähnt.
In der Regel ergibt sich durch die Neuorganisation der Verwaltung eine Beförderung der Spitzen. Im Laufe der Beratung werden wir uns dieses Tatbestandes auch noch einmal kritisch annehmen, auch vor dem Hintergrund der eng bemessenen Zeit, die uns bis zum Ende des Jahres verbleibt. Sollten alle Ämter durch externe Neueinstellungen besetzt werden - hiervon geht die Landesregierung wohl nicht aus -, würden sich Mehrkosten von rund 520 000 € ergeben. Die CDU-Fraktion erwartet deshalb, dass angesichts der Haushaltslage und des bestehenden Personalüberhangs auf externe Neueinstellungen weitestgehend verzichtet wird.
Die CDU-Fraktion wird die Zusicherung der Landesregierung, dass eventuell entstehende Mehrkosten durch die Neustrukturierung und die erwerbswirtschaftliche Ausrichtung der Landesbetriebe nach § 26 Abs. 1 LHO mehr als kompensiert werden, sehr konstruktiv begleiten und zukünftige Haushaltsberatungen nutzen, um sich die Kompensation auch darstellen zu lassen.
Verehrte Anwesende! Im zweiten Teil meiner Rede möchte ich kurz auf die landesrechtliche Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes eingehen. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschul- und Forschungslandschaft im internationalen Vergleich sollte eine neue leistungsorientierte Bezahlung für Professoren geschaffen werden.
Zentraler Bestandteil zur Steigerung der Effektivität und der Qualität sowie zur Neugestaltung einer flexiblen und wettbewerbsfähigen Bezahlungsstruktur war die Neugestaltung des § 22 des Bundesbesoldungsgesetzes, der jedoch keine Einzelvorgaben betrifft, sondern nur rechtliche Rahmenstrukturen enthält.
Die Umsetzung im Hinblick auf das Vergabeverfahren, die Zuständigkeit, die Voraussetzungen sowie die Kriterien der Vergabe, die Ruhestandsfähigkeit befristet gewährter Leistungsbezüge, die Möglichkeit zur Veränderung des Vergaberahmens sowie die Teilnahme von Leistungsbezügen an regelmäßigen Besoldungsanpassungen muss durch jeweiliges Landesrecht erfolgen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung trägt dieser notwendigen Umsetzung Rechnung.
Sehr geehrte Frau Sitte, da Sie die Schere bei der Besoldung zwischen Ost und West, die es auch gibt - darin gebe ich Ihnen vollkommen Recht; das sicherlich auch weiterhin ein Problem für unser Land -, hier bewusst ansprechen, sind wir auf die Vorschläge aus der PDSFraktion gespannt, vor allen Dingen darauf, wie Sie die entsprechenden Mehrkosten im Landeshaushalt darstellen wollen; denn das halte ich für das größere Problem. Der Wille und der Wunsch sind die eine Seite, aber die Realisierung ist die andere.
Die landesrechtliche Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes wird sich auch zukünftig kostenneutral gestalten, wobei eine Anschubfinanzierung in Höhe von durchschnittlich 2 vom Hundert, insgesamt von höchstens bis zu 10 vom Hundert des Besoldungsdurchschnittes erfolgen wird. Das führt in einem Zeitraum von fünf Jahren erst einmal zu Mehrkosten in Höhe von ca. 1,3 Millionen €.
Im Namen meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse für Finanzen, für Bildung und Wissenschaft und für Inneres. Die Federführung sollte der Ausschuss für Finanzen erhalten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Feußner. - Wir kommen nun zu dem Beitrag der SPD. Der Abgeordnete Herr Felke wird jetzt seinen Redebeitrag vortragen. Bitte sehr, Herr Felke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es kommt Bewegung in das Beamtenrecht und in die Beamtenbesoldung - und das ist auch gut so. Mit dem uns jetzt vorgelegten Vierten Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes erfolgt die geplante landesrechtliche Umsetzung des Professorenbesoldungsreformgesetzes des Bundes - ich frage mich, ob das nicht auch kürzer geht - aus dem Jahr 2002. Die Vorstellung des Eckpunktepapiers für eine grundlegende Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts durch Bundesinnenminister Schily und durch die Vorsitzenden des Beamtenbundes und von ver.di vergangene Woche in Berlin und die laufende Debatte zur Beamtenbesoldung in der Föderalismuskommission sind wichtige Wegmarken dabei.
Getragen werden sie von der Überlegung, die Leistungs- und Kostenorientierung des öffentlich Dienstes zu fördern. Qualifizierten und engagierten Beschäftigten sollen neue Perspektiven eröffnet werden. Eigenverantwortung, Motivation und Leistungsbereitschaft sollen gesteigert werden. Diese Ziele können wir ausdrücklich mit unterstützen. Was nun folgen muss, sind weitere konkrete Gesetzesinitiativen, zuallererst vonseiten des Bundes.
Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Gesetzentwurf kommt spät; denn die Frist, die der Bund zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorschriften zur Professorenbesoldung in Landesrecht vorgegeben hat, endet am 31. Dezember dieses Jahres. Wir wollen trotzdem eine angemessene und sachgerechte Beratung in den Ausschüssen.
Das Grundanliegen der Neuregelung der Professorenbesoldung durch die Einführung von Leistungselementen und die Vorgabe eines Vergaberahmens für die Gewährung von Leistungsbezügen findet unsere Unterstützung. Inwieweit tatsächlich eine Kostenneutralität, wie es im Gesetzentwurf vermerkt ist, eintritt, muss auch nach den Ausführungen des Finanzministers in den Ausschüssen konkreter dargelegt werden. Allerdings sehen wir auch, dass eine derartige Reform einen starken Systemwechsel bedeutet, der bestimmte Effekte erst mittelfristig deutlich werden lässt.
Die Gewährung der Leistungsbezüge soll durch Ordnungen erfolgen, zu denen die Hochschulen ermächtigt
und verpflichtet werden. Die Ordnungen sollen dann durch das Kultusministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium genehmigt werden. Es wird hierbei in besonderem Maße darauf ankommen, konkrete Kriterien festzulegen, die die Leistungsbewertung möglichst nachvollziehbar und transparent machen, um die notwendige Akzeptanz unter den Betroffenen zu erreichen. Hierbei muss vieles sicherlich noch im Detail vor Ort diskutiert werden. Prinzipiell zielt dieser Ansatz aber in die richtige Richtung.
Mit Blick auf die generelle Debatte zur Reform des Beamtenrechts wäre aber eine Verkürzung allein auf die leistungsgerechte Bezahlung zu kurz gegriffen. Hier muss mehr getan werden, zum Beispiel: größere Spielräume bei Versetzungen, auch wenn die Gleichwertigkeit der Stelle nicht mehr gegeben ist, oder bei der Forderung nach größerer Mobilität zwischen privatem und öffentlichem Bereich.
Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf geht auch auf die Neuausbringung, Umbenennung und Streichung von Ämtern aufgrund organisatorischer Änderungen ein. Hierbei hat uns irritiert, dass entgegen früherer Aussagen der Landesregierung die Vergütung des Geschäftsführers der Limsa keine Berücksichtigung gefunden hat.
Noch im August war in der Antwort auf die Große Anfrage zu den Landesbetrieben die Rede davon, dass die Bewertung der Stelle nach dem Landesbesoldungsgesetz erfolgt. Sicherlich wird sich aber auch das in den Ausschussberatungen aufklären lassen. Einer Überweisung in die Ausschüsse für Finanzen, für Bildung und Wissenschaft sowie für Inneres können auch wir zustimmen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Felke. - Meine Damen und Herren! Für die FDP-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Herrn Kosmehl das Wort. Bitte sehr, Herr Kosmehl.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man als Letzter an der Reihe ist, dann sollte man es kurz machen.
Der Gesetzentwurf zeichnet die bisher erfolgte Zusammenlegung von Behörden bzw. die organisatorische Umstrukturierung von Institutionen in Sachsen-Anhalt nach, die in den vergangenen Monaten und Jahren erfolgt ist. Ich erspare mir, die Gesetzesbegründung noch einmal vorzutragen.
Die zweite wichtige Änderung ist die Einführung bzw. die Verankerung der so genannten W-Besoldung mit der im Weiteren noch zu beschließenden Hochschulleistungsbezügeverordnung. Über beide Punkte werden wir in den Ausschüssen sicherlich kritisch beraten.
Die FDP regt eine Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen und für Bildung und Wissenschaft an. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Meine Damen und Herren! Ich frage, ob die CDU-Fraktion diese Anregung bezüglich der Federführung mitträgt. Als federführender Ausschuss wurde der Ausschuss für Inneres vorgeschlagen.
- Das ist der Fall. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Mitberatend sollen der Ausschuss für Finanzen und der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft sein. Gibt es dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir im vereinfachten Verfahren abstimmen.
Wer einer Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen und für Bildung und Wissenschaft seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Das ist die übergroße Mehrheit. Damit ist dieser Überweisung zugestimmt worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 15 damit als erledigt betrachten.
Beschäftigungspolitisches Rahmenprogramm zur Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Ja, meine Damen und Herren, schon wieder Hartz, immer noch Hartz - das Thema lässt uns nicht los und es darf uns nicht loslassen. Nein, meine Damen und Herren, es geht nicht immer wieder um dasselbe. Dazu ist das Thema zu vielschichtig.
Richtig ist, dass der Wirtschaftsausschuss seit seiner Septembersitzung in jeder Sitzung mit diesem Thema befasst ist. Richtig ist aber auch, dass wir auf der Grundlage eines Antrages der PDS diskutieren, der Ende April dieses Jahres erarbeitet worden ist und der - bei allem Respekt vor meiner eigenen Arbeit - inzwischen an einigen Stellen vom Leben überholt wurde. Es sind Tatsachen entstanden; Schwerpunkte haben sich verschoben.
Die PDS verfolgt eine doppelte Strategie, die mit dem heutigen Antrag vervollständigt wird. In der Sitzung im Monat September ging es um Alternativen zur HartzGesetzgebung, die in diesem Haus übrigens eine breite Ablehnung erfahren haben - und das, obwohl unsere Vorschläge bei Verbänden und bei Gewerkschaften, vor allem aber bei der protestierenden Bevölkerung sehr wohl auf Zustimmung gestoßen sind.
Vor einigen Wochen ging es also um eine Grundsicherung für Arbeitslose, die diesen Namen auch verdient. Heute geht es um die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II in Sachsen-Anhalt und in jedem einzelnen Kreis.
Die PDS ist zurzeit in den Landkreisen Sachsen-Anhalts auf der so genannten Hartz-Tour. Wir besuchen Landratsämter, Agenturen für Arbeit, Projekte, in denen Antragstellerinnen und Antragsteller beraten werden, Projekte, die neu entstandene Ein-Euro-Jobs anbieten und durchführen, Bürgerinitiativen, die sich nach wie vor dem Kampf gegen das Gesetz verschrieben haben usw. usf.
Das Bild, das sich uns bei diesen Besuchen bietet, ist breit und vielfältig und reicht von dem Eindruck hoher Kompetenz bis zu dem Eindruck von Unsicherheit. Vielfach übersteigt die Zahl der offenen Fragen die der sicher und abschließend geklärten Probleme.
Unser Antrag widmet sich dieser Vielfalt von Problemen und Fragen. Dabei ist eine beschäftigungspolitische Rahmensetzung des Landes unser wichtigstes Anliegen.
Meine Damen und Herren! Eines vorweg: Wir wissen, was im Gesetz steht. Wenn aber auf der einen Seite die Kommunen mehr Einfluss haben wollen und auch haben sollen, wenn regionale Besonderheiten eine viel größere Rolle spielen müssen und deshalb die Weisungsbefugnisse der Bundesagentur zurückgedrängt werden sollen, dann muss es auf der anderen Seite doch möglich sein oder dann muss doch sichergestellt werden, dass das Anliegen des Gesetzes vor Ort auch umgesetzt wird.
Das Land kann und muss seine Verantwortung darin sehen, dass die Bedingungen für Betroffene in SachsenAnhalt bei allem Wettbewerb um die besseren Konzepte vergleichbar bleiben und dass ihnen die bestmögliche Beratung und Betreuung zugute kommt. Dabei ist der Orientierungskatalog der TGL ein guter und wichtiger Schritt. Er bezieht sich aber ausschließlich auf die nach dem Gesetz nachrangigen Arbeitsmöglichkeiten mit Mehraufwandsentschädigung. Es darf in Sachsen-Anhalt nicht der Eindruck entstehen, als seien diese neuen Arbeitsgelegenheiten das Hauptinstrument des SGB II.