Protokoll der Sitzung vom 14.10.2004

Vielen Dank, Herr Minister.

Wir kommen zur Frage 6. Sie wird von der Abgeordneten Frau Mittendorf von der SPD-Fraktion gestellt. Es geht um die Zukunft der Ökoschulen in Sachsen-Anhalt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verschiedenen Zeitungsmeldungen war zu entnehmen, dass das Land Sachsen-Anhalt gedenkt, die Höhe der Unterstützung für die Ökoschulen - Stundenfonds und sächliche Ausstattung - zu reduzieren.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist es zutreffend, dass das Land Sachsen-Anhalt die oben genannten Zuwendungen reduziert; wenn ja, aus welchem Grund und in welcher Form?

2. Wie sieht die Landesregierung die Zukunft der Ökoschulen in Sachsen-Anhalt?

Vielen Dank. - In Vertretung des Kultusministers antwortet auch darauf Herr Minister Daehre.

(Oh! bei der SPD - Herr Bischoff, SPD: Dann kön- nen wir einen sparen!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich mache das gerne für den Kultusminister. Es ist mir eine große

Ehre, für den Kultusminister hier zu stehen und zu antworten, vor allen Dingen auf so intelligente Fragen.

(Zustimmung bei der CDU - Heiterkeit bei der SPD)

Das war ganz ernst gemeint, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Zuruf von Herrn Bischoff, SPD)

- Das lag vielleicht ein wenig an meiner Stimme wegen der Erkältung. Wenn es nicht so klang, dann nehme ich es zurück. Es sollte so klingen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Mittendorf namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Mit der geänderten Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen - Arbeitszeitverordnung für Lehrer; die Abkürzung erspare ich mir - vom 13. August 2004 wurden die Einzelschulen bei Inanspruchnahme von Kontingentmitteln gestärkt. Damit entscheidet jede Schule in größerem Umfang selbst, durch welche Zuweisung besonderer Stunden sie bestimmte Schwerpunkte setzen möchte.

Gleichzeitig wurde durch den Erlass zur Festlegung von Kontingenten für die Zuweisung von Lehrwochenstunden im Schuljahr 2004/2005 vom 26. Mai 2004 zum Beispiel die Zuweisung für außerschulische Angebote außerhalb des Unterrichts teilweise gekürzt. Dies betraf in unterschiedlichem Maße auch einige Ökoschulen, zum Beispiel Bobbe, Ronney, Magdeburg. Keine Veränderungen gab es in Halle und Wittenberg. Erhöht wurde das Kontingent für die Ökoschule Kunrau.

Für die sächliche Ausstattung der Ökoschulen sind deren Träger, nicht das Land zuständig. Die Förderung von möglichen Projekten an Ökoschulen durch das Land im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für bildungsbezogene Projekte und Angebote ist grundsätzlich unverändert geblieben.

Zu 2: Die Ökoschulen Kunrau - Drömling - und Wittenberg waren durch verschiedene Umstände, die Trägerschaft betreffend, in den zurückliegenden Monaten in einer fachgerechten Weiterführung gefährdet. Durch gemeinsame Beratungen zwischen den beteiligten Kommunen, Trägern, Ökoschulen und dem Land konnten diese Schwierigkeiten ausgeräumt werden, sodass von einem Fortbestand aller bestehenden Ökoschulen auszugehen ist.

Ich darf - auch für mich selbst kenntnisgewinnend - hinzufügen, Frau Abgeordnete: Damit ist der Weiterbetrieb der Ökoschule Kunrau für das Schuljahr 2004/2005 gesichert und kann voraussichtlich auch darüber hinaus erfolgen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Frau Mittendorf, SPD: Intelligente Antwort, Herr Minister! - Minister Herr Dr. Daehre: Tja, so ist das!)

Vielen Dank, Herr Minister.

Es gibt keine Zusatzfragen, sodass wir zur Frage 7 kommen können. Sie wird gestellt von Herrn Dr. Polte von der SPD-Fraktion. Es geht um die Verwaltungsgemeinschaft Bad Kösen. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Erstaunen nahmen die Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft Bad Kösen in einem Gespräch im Ministerium des Innern am 14. September 2004 zur Kenntnis, dass die Verwaltungsgemeinschaft nach den Vorstellungen des Ministeriums keinen weiteren Bestand haben soll.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wird es eine Ausnahmegenehmigung für die Verwaltungsgemeinschaft Bad Kösen geben, und, wenn nein, warum nicht?

2. Führte das Ministerium des Innern vor dem 14. September 2004 Gespräche mit den Betroffenen, in denen diese darauf hingewiesen wurden, dass die Verwaltungsgemeinschaft Bad Kösen keinen weiteren Bestand hat?

Vielen Dank, Herr Dr. Polte. - Die Antwort erteilt Herr Minister Jeziorsky.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Herrn Dr. Polte namens der Landesregierung wie folgt:

Die vom Fragesteller angesprochene Ausnahmegenehmigung für die Verwaltungsgemeinschaft Bad Kösen wird es nicht geben, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Kösen konnte bereits seit Januar 2004 nicht von einer Ausnahme ausgehen, die ihren unveränderten Bestand garantiert.

Nach § 76 Abs. 1a der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt muss eine Verwaltungsgemeinschaft die erforderliche Leistungsfähigkeit aufweisen, die in der Regel bei 10 000 Einwohnern anzunehmen ist. Ausnahmen sind nur bei weit unterdurchschnittlicher Bevölkerungsdichte und fehlenden anderen sinnvollen Zuordnungsmöglichkeiten gegeben.

Auf dieser Grundlage sind schon mit Schreiben vom 30. Januar 2004 die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Bad Kösen und die Stadt Naumburg zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Naumburg angehört worden. Die Anhörungsfrist endete am 15. Mai 2004. Die Stadt Naumburg äußerte sich ablehnend zur beabsichtigten Neubildung.

Seitens der Stadt Naumburg wurden mit Schreiben vom 31. März 2004 mehrere Lösungsvorschläge unterbreitet: Vollfusion der Verwaltungsgemeinschaft Bad Kösen mit der Verwaltungsgemeinschaft An der Finne oder Eingemeindung der Stadt Bad Kösen in die Stadt Naumburg bei gleichzeitiger Zuordnung der übrigen Mitgliedsgemeinden nach Freiburg-Land und Wethautal.

Nach Auswertung der Stellungnahmen und nach Prüfung der Möglichkeiten wandte sich Herr Staatssekretär Pleye mit Schreiben vom 9. August 2004 an den Oberbürgermeister der Stadt Naumburg mit der Bitte um Mitteilung, ob die Stadt Naumburg der Neubildung einer Verwaltungsgemeinschaft, bestehend aus der Stadt Naumburg als Trägergemeinde und der Stadt Bad Kösen als verwaltungsgemeinschaftsangehörige Gemeinde, durch Verordnung zustimmen würde. Die Antwort steht noch aus.

Am 1. September 2004 wurde im Stadtrat der Stadt Naumburg jedoch der Beschluss gefasst, mit der Stadt Bad Kösen über eine Eingemeindung oder die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft auf freiwilliger Basis zu verhandeln.

Das Ergebnis der Gespräche bleibt abzuwarten. Es bestehen somit mehrere Verhandlungsalternativen, die vom Ministerium des Innern je nach Ergebnis der Gespräche bewertet werden. Bereits mit der Einleitung des Anhörungsverfahrens zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft konnte kein Zweifel an einem Handlungsbedarf vor Ort bestehen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt eine Zusatzfrage. Bitte, Herr Dr. Polte.

Herr Minister, ist in absehbarer Zeit beabsichtigt, mit den Betroffenen noch einmal das Gespräch vor Ort zu suchen?

Herr Dr. Polte, wir haben in diesem Zusammenhang mit Betroffenen vor Ort Gespräche geführt, das heißt auch für den Bereich Bad Kösen und die angrenzenden Gemeinden einschließlich der Stadt Naumburg. Wenn sich hier Optionen aufzeigen, wird es Gespräche vor Ort unter Begleitung des Innenministeriums geben.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 8 wird von Frau Dr. Helga Paschke von der PDS-Fraktion gestellt. Es geht um Tariferhöhungen im Landkreis Stendal um bis zu 140 % im ÖPNV. Bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

1. Entspricht es den Tatsachen, dass im Ergebnis von Entscheidungen über eigenwirtschaftliche Linienverkehrsgenehmigungen für den ÖPNV im Landkreis Stendal in den Jahren 2001 und 2002 durch das Landesverwaltungsamt Magdeburg zum 1. Oktober 2004 inzwischen Tariferhöhungen um bis zu 140 % und Leistungsreduzierungen um bis zu eine Million Fahrplankilometer genehmigt wurden? Wenn ja, welche Gründe sieht die Landesregierung hierfür?

2. In welcher prozentualen Höhe und in welchen zeitlichen Abständen wurden seit dem Jahr 2000 im Land Sachsen-Anhalt Tariferhöhungen in anderen Landkreisen genehmigt?

Vielen Dank. - Die Antwort gibt der hierfür zuständige Minister Herr Dr. Daehre.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Paschke im Namen der Landesregierung wie folgt.

Die Tariferhöhung im Landkreis Stendal fällt in der Höhe aus dem Rahmen - darin stimmen wir, denke ich, überein - und hat für entsprechend viel Wirbel in der Region gesorgt. Sie war vom Landesverwaltungsamt jedoch auch in dieser Höhe zu genehmigen, da eine konkrete Unternehmensgefährdung der Altmark Bus GmbH abzuwenden war. Ursächlich dafür war der Rückzug des Landkreises Stendal aus seiner Finanzverantwortung, indem er in den letzten beiden Jahren keine eigenen Mittel für den ÖPNV aufgewandt hat.

Wegen der damit absehbaren Probleme wurde der Landkreis seitens des Landesverwaltungsamtes mehrfach aufgefordert, eine drohende drastische Tariferhöhung abzuwenden. Nachdem das erfolglos geblieben ist, war danach seitens des Landesverwaltungsamtes nur noch festzustellen, dass die beantragte Tariferhöhung das einzig verbliebene Mittel war, ein ausgeglichenes Unternehmensergebnis herzustellen. Durch die Genehmigung wurden somit die ausgebliebenen Zuschüsse des Landkreises für die Jahre 2003 und 2004 kompensiert.

Sehr verehrte Frau Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung geht nach wie vor aus, dass eine derart exorbitante Tariferhöhung keinen Bestand haben kann. Am heutigen Tage findet in meinem Haus ein Gespräch statt. Ich habe den Eindruck, dass alle Beteiligten ernsthaft bemüht sind, einen kurzfristigen Ausweg aus der verfahrenen Situation zu finden. Ich füge hinzu: Ich werde Sie, da ich im Moment selber noch nicht in Kenntnis des Ergebnisses des Gespräches bin, zu einem späteren Zeitpunkt über das Ergebnis dieses Gespräches informieren. Ich denke, wir werden das auf dem kurzen Wege organisieren, dass Sie die Information erhalten.

Zu Frage 2, Frau Abgeordnete: Tariferhöhungen zum Ausgleich von Kostensteigerungen haben in der Regel einen Korridor von 2 % bis 10 %. Die Fragestellung im Zusammenhang mit dem Landkreis Stendal impliziert jedoch, dass die dort vorgenommene Tarifanhebung mit anderen Tarifanpassungen vergleichbar wäre. Wie dargestellt, ging es im vorliegenden Fall jedoch nicht um eine Kostensteigerung, sondern um die Abwendung einer konkreten Unternehmensgefährdung.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass diese Tarifanhebung ein einmaliges Ereignis bleibt. Das erfordert, ohne die unterschiedlichen Aufgaben zu verwischen, ein vertrauensvolles Miteinander von Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen. Dass das in Sachsen-Anhalt der Regelfall ist, haben die letzten Jahre gezeigt.