(Zustimmung bei der SPD - Herr Kosmehl, FDP: Aber auch ein formell verfassungswidriges Ge- setz ist ein verfassungswidriges Gesetz! - Zuruf von Herrn Borgwardt, CDU)
Wir haben mittlerweile einen Kompromiss gefunden. Dieser ist nach jahrelangem Ringen auf Bundesebene zustande gekommen. Und das ist ein guter Kompromiss. Wenn man einen solchen Kompromiss endlich gefunden hat, dann setzt man ihn beherzt um, meine Damen und Herren
und ziert sich nicht noch Monate lang, wenn dann der Antrag kommt. Das Gesetz ist doch seit Monaten im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, auch wenn es erst am 1. Januar 2005 in Kraft tritt. Die Sache ist also entscheidungsreif.
So begrüßenswert es ist, dass sich die Koalition in der Frage einer Härtefallkommission jetzt auf die Opposition zu bewegt, so wenig vermag ich den Prüfauftrag zu verstehen. Ich finde, wir sollten dem Antrag der PDS-Fraktion zustimmen und den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ablehnen. Wenn der Änderungsantrag dann doch eine Mehrheit findet, dann werden wir uns auch dieser Prüfung unterziehen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Rothe. - Für die FDP-Fraktion erhält nun der Abgeordnete Herr Kosmehl das Wort. Bitte sehr, Herr Kosmehl.
Herr Kollege Rothe, Sie verblüffen mich immer wieder, gestern Abend mit Ihrer Einordnung von Personen in die Geschichte des Landes und heute verblüffen Sie mich, indem Sie versuchen, eine Unterscheidung zu treffen zwischen einem materiell verfassungswidrigen Gesetz, welches verfassungswidrig ist, und einem formell verfassungswidrigen - dann haben Sie aufgehört.
Beides führt dazu, dass ein verfassungswidriges Gesetz vorliegt. Das hat der Kollege Borgwardt gesagt.
- Deshalb ist es trotzdem verfassungswidrig. Aber selbstverständlich, Herr Höppner. Wir können dazu gern in ein juristisches Examen gehen, meinetwegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Letzter sollte man es, wie gestern bereits mehrfach erwähnt, kurz machen. Ich mache es kurz.
Ich denke, wenn wir mit dem neuen Zuwanderungsgesetz, welches ordnungsgemäß zustande gekommen ist und derzeit auch nicht überprüft wird, zu einer ordnungsgemäßen Grundlage in § 23a des Aufenthaltsgesetzes gekommen sind, dann sollte man in der Sache auch zu einem Ergebnis kommen und sollte, wenn man diese Einrichtung befürwortet, auch eine Einrichtung vornehmen.
Aber, Herr Kollege Rothe, wir dürfen - darauf hat der Innenminister meines Erachtens vollkommen zu Recht hingewiesen - keine Insellösung machen. Wir sollten uns vielleicht auch einmal anschauen, was für eine Lösung die Bundesländer um uns herum gefunden haben.
Ich gebe Ihnen einmal ein Beispiel. In Niedersachsen wird diskutiert, eine Härtefallkommission nicht zu bilden, sondern den Petitionsausschuss mit den Arbeiten zu beauftragen, die eine Härtefallkommission leistet. Das ist eine andere Lösung als die Einrichtung einer originären Härtefallkommission.
Ich meine, wir sollten die Lösungsvorschläge anderer Bundesländer einmal diskutieren, bewerten und auch schauen, was auf das Land in finanzieller Hinsicht, an Kosten zukommt. Das wollen wir nicht machen, um die Problematik zu verschleppen, sondern weil wir eine gute Lösung haben wollen, eine Lösung, die dafür sorgt, dass es von Anfang an kein Bedürfnis gibt festzustellen, dass neben dem Rechtsweg noch ein zweiter Weg entsteht. Es ist nämlich immer die Befürchtung der FDP gewesen, dass man bei vielen den Eindruck erweckt, der Rechtsweg würde dann außer Acht gelassen.
Deshalb lassen Sie uns gemeinsam die Prüfungsergebnisse, aber auch eigene Vorstellungen und die Erfahrungen anderer Länder mit einbeziehen und darüber diskutieren, wie wir eine Härtefallkommission, wie wir das Ver
fahren gestalten können und welche Sachverhalte von der Härtefallkommission explizit geprüft werden, damit wir am Ende tatsächlich eine Härtefallkommission bekommen - wenn wir sie denn wollen -, die nur dann Härtefälle begutachtet, wenn der Rechtsweg unter Umständen eine Lücke hat, die ich allerdings als sehr, sehr klein bezeichne. - Vielen Dank.
Herr Kosmehl, ich will noch einmal auf die Finanzierungsprobleme, die der Minister angesprochen hat, zurückkommen, aber nicht auf die Problematik der Härtefallkommission und die entsprechenden Personal- und Sachkosten, sondern auf ein anderes Problem.
Der Innenminister hat die möglicherweise entstehenden Krankenhausbehandlungskosten für Personen, die von einer Härtefallkommission mit einem Bleiberecht ausgestattet werden, als ein - na ja - Argument, eine Überlegung herangezogen, die dazu führen müsse, dass man sich sehr genau überlegen solle, ob man so etwas überhaupt tut. So hat er sich ausgedrückt - mehr oder weniger.
Anders als der Kollege Bullerjahn vorhin will ich Ihnen die Position durchaus nennen. Ich meine, dass das kein ausschlaggebendes Argument ist hinsichtlich der Einrichtung oder der Nichteinrichtung einer Härtefallkommission. Ich sage Ihnen aber, dass man sich im Bereich der Kosten durchaus einmal einen Überblick verschaffen muss, wobei ich persönlich hier auch gern zugestehe, dass ich mich mit den Fragen der Kosten einer Härtefallkommission bisher nicht beschäftigt habe. Deshalb finde ich es gut, dass das in die Prüfung durch das Innenministerium mit einbezogen wird. Dann kann man das abwägen.
Für mich - ich denke, da spreche ich auch für Fraktion - wird aber die Frage der anfallenden Behandlungskosten für jemanden, der von einer Härtefallkommission einen Titel hat, nicht der ausschlaggebende Grund sein, eine Härtefallkommission einzurichten oder nicht.
Für mich ist es wichtiger, dass wir ein klares Verfahren haben, dass wir deutlich machen, dass hier der Rechtsweg mit all seinen Bestimmungen gilt und dass nur die Fälle, die absolute Ausnahmen sind, überhaupt aufgerufen werden können. Das ist für mich wichtiger bei der Einrichtung einer Härtefallkommission.
Wenn wir das geklärt haben, stehe ich einer Einrichtung nicht im Weg, zumindest nicht wegen der entstehenden Kosten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kosmehl. - Herr Gärtner, Sie haben jetzt die Möglichkeit zu erwidern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur noch kurz auf zwei Aspekte bzw. zwei Punkte eingehen. Ich will noch einmal das aufgreifen, was mein Fraktionsvorsitzender hier eben angesprochen hat.
Der Minister hat bei der Frage der Härtefallkommission das Verhältnis dargestellt, man müsse schauen, wie sich die Kosten für die Landkreise entwickeln werden, wenn jemand im Krankenhaus ist oder medizinisch behandelt wird.
Die Härtefallkommission soll nämlich genau die Menschen, die beispielsweise nur hier in Deutschland auf diese Weise medizinisch behandelt werden können, davor schützen, dass sie abgeschoben werden. Wenn sie zum Beispiel in ein Land abgeschoben werden, in dem die medizinische Betreuung katastrophal ist, kann das - damit bringe ich es auf den Punkt - zum Tod führen.
In diesem Sinne plädiere ich noch einmal dafür, die beiden Anträge in die Ausschüsse zu überweisen. Sollte das nicht passieren, plädiere ich natürlich dafür, den Antrag der PDS-Fraktion anzunehmen. - Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nunmehr zum Abstimmungsverfahren zu den Drs. 4/1829 und 4/1851. Es ist der Antrag auf Überweisung in den Innenausschuss gestellt worden. Darüber müssen wir zunächst abstimmen.
Wer einer Überweisung der beiden Anträge in den Innenausschuss die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Damit sind beide Anträge in den Innenausschuss überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 19 ist abgeschlossen.