Herr Präsident, nur damit wir jetzt nicht durcheinander kommen: Aus Zeitgründen haben die Koalitionsfraktionen beantragt - sie sind der Auffassung, das reicht aus -, allein den Finanzausschuss mit der Angelegenheit zu befassen. Sie müssten für die beiden Ausschüsse eine getrennte Abstimmung vornehmen.
Dann gehen wir schrittweise vor. Wer einer Überweisung in den Finanzausschuss die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist dies einstimmig beschlossen worden.
Wer einer Überweisung in den Innenausschuss seine Zustimmung gibt, den bitte um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS- und der SPDFraktion. Gegenstimmen? - Bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Damit ist eine Überweisung in den Innenausschuss mehrheitlich abgelehnt worden.
Damit können wir uns die Abstimmung über die Federführung ersparen, weil automatisch der Finanzausschuss federführend berät. Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 10 beendet.
Einbringer dieses Gesetzentwurfs ist die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt Frau Wernicke. Bitte sehr, Frau Wernicke, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist mir schon bewusst, dass dieser Gesetzentwurf, zumindest für die meisten in diesem Plenarsaal, nicht ganz so spannend ist. Aber ich bitte Sie um die notwendige Geduld, damit ich den vorliegenden Gesetzentwurf einbringen kann.
Das zu beschließende Gesetz soll das derzeit gültige Ausführungsgesetz zum Tierkörperbeseitigungsgesetz ablösen. Das ist notwendig, weil wir sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene eine neue Rechtssituation haben. Das Europäische Parlament und der Rat haben mit Datum vom 3. Oktober 2002 die EG-Verordnung Nr. 1774/2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte erlassen.
Daraufhin hatte der Bund die nationale Rechtsetzung anzupassen. Das hat er getan, indem er das Tierkörperbeseitigungsgesetz durch das Tierische-NebenprodukteBeseitigungsgesetz vom 25. Januar 2004 ersetzt hat. Die länderspezifischen Ausführungsvorschriften müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2004 in Kraft gesetzt werden. Aus diesem Grund lege ich diesen Gesetzentwurf vor.
Lassen Sie mich einige wenige Änderungen skizzieren, die sich aus der neuen Rechtssituation ergeben. Es wird der Begriff „tierische Nebenprodukte“ eingeführt, der vormals durch die Bezeichnung „Tierkörper“ umschrieben war. Die tierischen Nebenprodukte werden in drei Kategorien eingeteilt, die sich aus dem Gefährdungspotenzial für die menschliche und für die tierische Gesundheit ableiten. Entsprechend den drei verschiedenen Kategorien werden Anforderungen an Betriebe, Anlagen und Verarbeitungsverfahren definiert. Weiterhin sind detaillierte Überwachungsvorschriften samt Bußgeldkatalog aufgeführt und die Zahl der Ausnahmen von der Verarbeitung reduziert worden. Das betrifft insbesondere das Vergraben von toten Tieren.
Die Verarbeitung und die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten wird zukünftig auch außerhalb der festgelegten Einzugsbereiche möglich sein, um den Wettbewerb in diesem Bereich zu eröffnen. Am Rande dieses Punktes möchte ich daran erinnern, dass die Tierkörperbeseitigung derzeit durch die Firma Saria BioIndustries GmbH in Genthin-Mützel realisiert wird. Der Vertrag mit diesem Unternehmen läuft am 31. Dezember 2005 aus. Aufgrund der bestehenden EU-Vorgaben muss diese Leistung neu ausgeschrieben werden, um dem Wettbewerb Genüge zu tun. Diese Ausschreibung wird derzeit vorbereitet.
Der nunmehr EU-rechtlich für den Besitzer zwingende Eigenanteil von 25 % an den entstehenden Beseitigungskosten, der, wie gesagt, auch aufgrund des neuen EU-Rechtsrahmens zu klären wäre, ist in Sachsen-Anhalt schon geregelt und bleibt inhaltlich unverändert. Es bleibt also für den Besitzer bei einer Beteiligung von 25 %.
Insgesamt kann ich feststellen, dass die jetzige europäische Harmonisierung der Beseitigung tierischer Nebenprodukte zwar zu Verschiebungen und gegebenenfalls auch quantitativen Aufwüchsen in einzelnen Bereichen führen wird; es werden dadurch aber keine neuen Aufgaben eingeführt.
Deshalb löst der vorliegende Gesetzentwurf letztlich nur das bisherige Ausführungsgesetz ab, ohne wesentliche inhaltliche Änderungen mit sich zu bringen. In dem bisher abgelaufenen Gesetzgebungsverfahren haben die maßgeblich betroffenen Verbände, namentlich die kommunalen Spitzenverbände und der Tierkörperbeseitigungszweckverband, im Rahmen einer Anhörung gemeinsam Stellung genommen. Sie fordern, dass eine Übernahme der Beseitigungspflicht durch das Land erfolgt und der Umfang der Kostenbeteiligung der Landkreise verringert wird. Diesen Forderungen können wir aus Kostengründen und im Hinblick auf die Diskussion zur Funktionalreform nicht folgen.
Zuletzt muss ich zugestehen, dass die Übergangsvorschriften des Bundes, die die Basis des Fortgeltens des alten Ausführungsgesetzes sind, zum 31. Dezember 2004 auslaufen. Ich bitte daher die Abgeordneten um eine zügige Beratung über diesen Gesetzentwurf. Die erforderliche Änderung anderer, mit dem Gesetz im Zusammenhang stehender Landesvorschriften wird derzeit in meinem Hause und in Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern sowie dem Ministerium der Finanzen vorbereitet. - Ich bedanke mich und bitte Sie um eine zügige Beratung über diesen Gesetzentwurf.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für diese zügige Einbringung. - Meine Damen und Herren! Damit treten wir in eine Debatte mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion ein. Als erster Redner erhält für die PDS-Fraktion der Abgeordnete Herr Krause das Wort. Bitte sehr, Herr Krause.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte es kurz machen. Wir als Fraktion stimmen der Überweisung zu.
Ich möchte nur noch so viel anmerken: Wir stimmen der Überweisung in der Erwartung zu, dass die Landesregierung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ausführlich dazu Stellung nimmt, wie sich diese Rechtsanpassung, so wie es von der Frau Ministerin schlicht gesagt wurde, und Neuregelung für die Kostenpflichtigen letztlich auswirken wird. Wir erwarten auch eine Antwort darauf, was es im Konkreten gegenüber der alten Regelung bedeutet, wenn im Gesetz steht, dass die Beseitigungseinrichtungen ein Entgelt nach ihren Preislisten und allgemeinen Geschäftsbedingungen erheben dürfen.
Darüber hinaus besteht Klärungsbedarf bezüglich der Feststellung in der Begründung, dass die Kostenregelung schlicht nur eine redaktionelle Überarbeitung darstellt. Wir erachten dies als notwendig, und zwar - das betone ich ganz besonders - im Wissen um die Debatte über das Gesetz zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften. Nicht wenige Abgeordnete waren sehr überrascht, wie sich ein Gesetz, welches sich anfänglich als schlichte Regelung für den Vollzug von EU- und Bundesvorschriften auf Landesebene zeigte, letztlich in der konkreten Darstellung als Existenzbedrohung für den Schlachthof Halberstadt präsentierte.
Meine Damen und Herren! Unter diesem Gesichtspunkt sollten wir auch dieses Gesetz ernst nehmen und ausführlich im Agrarausschuss darüber debattieren.
Vielen Dank, Herr Krause. - Für die FDP-Fraktion erhält nun der Abgeordnete Herr Hauser das Wort. Bitte sehr, Herr Hauser.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht über den Schlachthof Halberstadt diskutieren, sondern über die Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfes.
Das Europäische Parlament und der Rat haben am 3. Oktober 2002 die Verordnung für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte erlassen. Daraufhin hatte der Bund die nationale Rechtsetzung anzupassen. Das ist im Januar 2004 geschehen. Die ländspezifischen Ausführungsvorschriften müssen, wie die Ministerin dargelegt hat, bis spätestens 31. Dezember 2004 in Kraft gesetzt werden.
Zu den wesentlichen Änderungen. Tierische Nebenprodukte wurden vormals mit der Bezeichnung „Tierkörper“ umschrieben. Tierische Nebenprodukte werden nun in drei Gefährdungsstufen für die menschliche und die tierische Gesundheit eingeteilt. Daran sind detaillierte Überwachungsvorschriften samt Bußgeldkatalog geknüpft. Das betrifft insbesondere das Vergraben von toten Tieren. Das ist ein wesentlicher, ganz wichtiger Punkt.
Hierbei geht es nicht vorrangig um landwirtschaftliche Tierhaltung; denn eine exakte Kennzeichnung und ein Verwertungsnachweis verhindern ein illegales Beiseiteschaffen toter Tiere. Hierbei geht es vor allem um verendete Haustiere und wild lebende Tiere, deren so genanntes Verscharren erhebliche Probleme für Mensch und Umwelt aufwirft. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Diskussion im Zuge der Abschaffung der Jagdsteuer und zur Entsorgung des Fallwildes durch die Jäger.
Positiv ist auch die Annahme und die Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten außerhalb des festgelegten Einzugsbereiches zu bewerten. Der Wettbewerb wird die Kosten senken. Positiv ist ferner, dass mit dieser Gesetzesänderung keine neuen Aufgaben eingeführt werden.
Problematisch ist allerdings die Forderung der kommunalen Spitzenverbände und des Tierkörperbeseitigungsverbandes nach einer Übernahme der Beseitigungs
pflicht durch das Land und der damit verbundenen Kostenreduzierung für die Landkreise. Wir werden diese Fakten sicherlich im Agrarausschuss noch näher beleuchten. - Vielen Dank.
Ebenfalls vielen Dank für Ihren Beitrag, Herr Hauser. - Für die SPD-Fraktion erhält nun der Abgeordnete Herr Oleikiewitz das Wort. Bitte sehr, Herr Oleikiewitz.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Die wesentlichen Fakten sind genannt worden. Ich möchte an dieser Stelle auf das zurückkommen, was Frau Ministerin Wernicke gesagt hat, nämlich wie die kommunalen Spitzenverbände dieses Gesetz sehen. Wir sehen insbesondere in dieser Frage Handlungsbedarf und schlagen deshalb vor, diesen Gesetzentwurf auch an den Innenausschuss zu überweisen, damit auch über die Fragen, die die Kommunen betreffen, diskutiert werden kann. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Oleikiewitz. - Für die CDU-Fraktion erhält der Abgeordnete Herr Geisthardt das Wort. Bitte sehr, Herr Geisthardt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt zweifelsohne Sternstunden im deutschen Parlamentarismus. Dazu gehört für mich, zu dieser Stunde als letzter Redner zum Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz, kurz: TierNebG-AG, zu sprechen.
Über die inhaltlichen Punkte möchte ich mich hier nicht auslassen. Wir werden im Ausschuss ausreichend Gelegenheit haben, darüber zu sprechen. Ich möchte jedoch etwas anmerken. Herr Hauser hat es angesprochen und ich möchte es etwas ausführen. Es gibt einen wichtigen Punkt, der uns alle berührt: In Zukunft darf niemand mehr - jedenfalls keine Privatperson - seinen verstorbenen Hund - auch wenn es nur ein kleiner Chihuahua ist - oder seine verstorbene Katze auf dem eigenen Grundstück begraben.
- Nein, das darf er nicht mehr. Denn nach diesem Recht gilt das Tier als Sondermüll und muss zwingend der Kremation zugeführt werden.
Jetzt sage ich Ihnen eines: Wir haben unheimlich viele Menschen bei uns im Land, die alt sind und die als einzigen Lebensgefährten einen Hund oder eine Katze haben. Erklären Sie denen einmal, dass sie die Saria anrufen sollen, wenn ihr Liebling gestorben ist, die den dann irgendwo ins Feuer werfen. Das möchte ich mit Sicherheit nicht tun.