Vielen Dank, Herr Tögel. - Meine Damen und Herren! Die Debatte wird fortgesetzt mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Herrn Dr. Sobetzko für die CDU-Fraktion. Bitte sehr, Herr Dr. Sobetzko.
Danke schön. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch liegt kein bewährtes Abschlusspapier vor, aber die Presse ist schon voll von Vermutungen, Deutungen und auch von voreiligen Aussagen. Es ist ja unstreitig, dass Deutschland diese Reform dringend braucht, um die Handlungs- und auch die Politikfähigkeit des Bundes und der Länder zu gewährleisten; denn die europäischen und auch die globalen Rahmenbedingungen haben sich für Deutschland dramatisch verändert. Es ist also zwingend erforderlich, dass hier etwas mit einem vernünftigen Abschluss getan wird. Alle erwarten und alle hoffen, dass vernünftige Lösungen dabei herauskommen.
Aus landesparlamentarischer Sicht möchte ich nochmals herzlich dafür danken, dass die Präsidentinnen und Präsidenten sowie die Vorsitzenden der Fraktionen der Landesparlamente auf der Grundlage der Quedlinburger Erklärung ihre Münchner Position noch einmal ausformuliert und diese auch der Bundesstaatskommission übermittelt haben.
Meine Damen und Herren! Ich möchte hier noch einmal zwei Punkte in den Vordergrund rücken. In den fünf Minuten Redezeit kann man all die Dinge, die notwendig sind, nicht erwähnen. Ich möchte den Fokus auf einen Punkt legen, der hier schon angesprochen wurde - deshalb sehe ich mich in der Pflicht, das hier noch einmal dezidierter darzulegen -, nämlich die Reform der Finanzverfassung, die unmittelbar damit zusammenhängende - das wurde mit Recht gesagt - solidarische Verantwortung der Länder untereinander und das Thema der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Ich meine, die Reformdiskussionen in der letzten Zeit müssen hierzu sorgfältig hinterfragt werden.
Nicht nur Bayern und Baden-Württemberg möchten hierbei eigene Wege beschreiten. Das ist in der unmittelbaren Vergangenheit geschehen. Der Ausschuss war sich zumindest darin einig, dass aufgrund der Schwankungen der Steuerdeckungsquote zwischen 37 und 73 % ein fairer Wettbewerb über eine Differenzierung der Steuereinnahmen derzeit nicht möglich ist. Die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für bestimmte Steuern wird abgelehnt. Das ist einheitlich mitgetragen worden; denn eine Stärkung der Steuerautonomie der Länder setzt zugleich eine annähernde Chancengleichheit der Länder voraus und erfordert damit vergleichbare strukturelle Bedingungen. Diese Chancengleichheit ist derzeit aber nicht gegeben.
Insbesondere wir als neues deutsches Bundesland werden aufgrund unseres noch bestehenden strukturellen Nachholbedarfs im Wettbewerb mit den finanzstarken Ländern überfordert. Wir stehen auch gleichzeitig im Wettbewerb mit den Ländern, die aus dem Osten in die Europäische Union aufgenommen worden sind. Ohne Zweifel besteht damit aber die Gefahr, dass die Länder in einen Standortwettbewerb um den niedrigsten Steuersatz eintreten würden mit der Folge, dass wir als finanzschwaches Land die zur Aufgabenerledigung notwendigen Einnahmen nicht mehr erzielen könnten. Aufgrund der Finanzkraftunterschiede würde seitens der finanzschwachen Länder der Druck auf den Bund steigen, entweder selbst einzelne Abgaben zu übernehmen bzw. zu finanzieren oder anderweitig einen angemessenen Ausgleich zu gewährleisten. Dazu ist aber der Bund nicht in der Lage.
Im Rahmen der Reform der Finanzverfassung wird auch gefordert, die vom Finanzausgleich verursachten Anreize zu verringern, indem die Ausgleichsintensität vermindert wird. Allerdings haben finanzwissenschaftliche Simulationen gezeigt, dass dies nur um den Preis verteilungspolitischer Verwerfung zu haben ist. Wir stünden ohne zusätzliche Finanzzuweisungen vor der Wahl, durch hohe Zuschläge unsere eigene Wirtschaftsentwicklung zu gefährden oder bei den öffentlichen Leistungen Abstriche zu machen. Um dies zu verhindern, ohne im Rahmen des Zuschlagsmodells Anreize zu Steuererhöhungen auszulösen, wäre eine nicht durchsetzbare pauschale Zuweisung an die neuen Länder notwendig. Eine solche Sonderbehandlung Ostdeutschlands würde kaum den Konflikt zwischen Verteilungszielen und steuerpolitischen Anreizen entschärfen.
Ich meine, eine Steuerautonomie der Länder erscheint wenig wünschenswert, solange an der Vorgabe festgehalten wird, das Leistungsangebot der Länder müsse in ganz Deutschland etwa gleich groß sein. Man kann sich eben keine Steuerautonomie wünschen, wenn man Unterschiede in der Versorgung mit öffentlichen Gütern nicht tolerieren kann.
Wir bekennen uns zu dem Verfassungsziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Ländern. Ich möchte aber betonen, dass dieses Ziel nicht mit dem Begriff „Gleichheit“ verwechselt werden darf. Das weist auch der neu gefasste Artikel 72 des Grundgesetzes aus. Ich weiß, dass daran gearbeitet wird. Das macht mir Sorgen. Deshalb muss ich dem zustimmen, was dazu eingangs gesagt worden ist.
Meine Damen und Herren! Ich möchte noch auf die europäische Komponente im Rahmen der Föderalismusreform eingehen. Es ist eine Frage, die für uns von grundsätzlicher Bedeutung ist.
Nur ganz kurz: Die Vertretung deutscher Politikvorstellungen in diesem europäischen Gesetzesprozess ist für mich eine Kernfrage. Wer vertritt im Ministerrat diese Vorstellungen, noch wichtiger: wer definiert sie und wer legt darüber öffentlich Rechenschaft ab? - Die Antwort auf diese Fragen soll Artikel 23 des Grundgesetzes geben. Er regelt zum einen die Mitwirkung der Bundesrepublik an der europäischen Gesetzgebung und an der europäischen Rechtsetzung für Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag und versucht zum anderen, das dadurch angelegte Spannungsverhältnis zwischen der Effizienz der Interessenvertretung und der innerstaatlichen Legitimation aufzulösen.
Meine Damen und Herren! Ich befürchte, dass in dieser existenziellen Frage kein Kompromiss mit dem Bund möglich ist. In den Vordergrund wird die Europatauglichkeit gestellt. Die Bundesregierung möchte die Rechte der Länder beschneiden. Die Ministerpräsidenten wollen sie aber ausbauen. Statt maßgeblicher Berücksichtigung der Stellungnahmen des Bundesrates wollen sie eine uneingeschränkte Bindungswirkung. Ich meine, dass die Mitwirkungsrechte der Länder in der EU eher ausgeweitet werden müssen und eben nicht zurückzuschrauben sind, wie es die Bundesregierung anstrebt.
Vielen Dank, Herr Dr. Sobetzko. - Meine Damen und Herren! Nunmehr hat für die Landesregierung Herr Staatsminister Robra um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Staatsminister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In zehn Minuten Redezeit ist es in der Tat nicht möglich, auf die hehren Grundsätze des Föderalismus und seiner Modernisierung einzugehen. Wir sind als Landesregierung mit der Beschlussempfehlung so, wie sie aus dem Ausschuss gekommen ist, einverstanden. Sie ist eine Unterstützung unserer Arbeit in der Kommission.
Dass die Räder dort heiß laufen, wird ja überdeutlich. Die Medien beginnen, die Sache intensiv zur Kenntnis zu nehmen. Allein dem Pressespiegel des heutigen Tages ist zu entnehmen: „Thierse droht SPD mit Nein zur Reform des Föderalismus“, „Streit ums Geld belastet die Föderalismusreform“, „Bewegung und Zwist um Föderalismusreform“ - das sind alles Überschriften in der Presse des heutigen Tages -, „Widerstand gegen das Zugriffsrecht der Länder“, „Staatsreform - Fraktionen sind unzufrieden“, „Bund und Länder tauschen Steuer
hoheit“, „Länder plädieren für Steuertausch“, „Bund soll Kompetenzen beim Umweltrecht behalten“, „Länder für Ende der Kfz-Steuer“ und „Kein guter Tag für Brigitte Zypries“ - das ist aber keine Neuigkeit, denn das ist häufiger so.
Lassen Sie mich aus Anlass der heutigen Debatte einige Punkte aus der Synopse der Herren Stoiber und Müntefering hervorheben, die vorgestern der Presse übergeben worden ist und über die gestern in der Presse berichtet worden ist. Darin gibt es eine ganze Reihe von Problemfeldern, bei denen ich gern auch von diesem Pult aus die Alarmglocken läuten und sie dafür sensibilisieren möchte, hier sehr genau hinzusehen und gemeinsam darauf zu achten, dass uns hier nicht Lösungen vorgeschlagen werden, die uns am Ende mehr Probleme bereiten, als wir derzeit im Aufbau unseres Landes haben.
Für die Landesregierung ist letztlich entscheidend, was unter dem Strich herauskommt. Unser Ziel bleibt die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und bleibt, die notwendigen Voraussetzungen für die Gewährleistung eines wirtschaftlichen Aufschwungs in unserem Land aufrechtzuerhalten und zu verbessern.
Vor diesem Hintergrund muss man sehr aufmerksam darauf achten, was im Detail hinter allerlei Vorschlägen versteckt ist, wie in diesem Arbeitspapier, das den weiteren auch internen Beratungen zugrunde liegen wird. - Auf den Konventprozess hat Herr Kosmehl bereits hingewiesen. Das bedeutet viele Arbeitsessen und viele Hintergrundgespräche, um das Ganze im Dezember zu einem Ergebnis zu führen.
Man muss ein bisschen zwischen den Zeilen lesen können, um die Gefahren zu erkennen. Da wird beispielsweise unter dem Kompetenztitel eine Zuweisung des Rechts der Ausbildungsbeihilfen an die Länder vorgeschlagen. Das macht zunächst einen ganz und gar unverfänglichen Eindruck. Dahinter steckt aber eine gerade auch nach Ost und West erheblich verschobene Finanzmechanik, ein erheblicher Transfervorteil, den wir aus Gründen, die wiederum in der Struktur unserer Studentinnen und Studenten sowie der Einkommensverhältnisse in ihren Elternhäusern liegen, derzeit haben. Wir werden dem nicht zustimmen, solange keine Kompensation erkennbar ist, die unseren Problemen angemessen Rechnung trägt.
Noch viel dramatischer ist das bei dem Kompetenztitel „Regionale aktive Arbeitsmarktpolitik“. Dahinter verbirgt sich ein Finanzvolumen von immerhin 20 Milliarden €, 6 Milliarden € zurzeit finanziert aus Steuern im Zusammenhang mit Hartz IV und 14 Milliarden € aus Beiträgen, die in einer Weise, für die es bisher noch nicht einmal den Ansatz eines Konzeptes, nicht einmal nachvollziehbare Vorstellungen gibt, umgeschichtet würden und nach dem Arbeitspapier, das aus westdeutschen Ländern dazu in der zuständigen Arbeitsgruppe vorgestellt worden ist, vorzugsweise dorthin umgeschichtet werden sollen, wo der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt besser funktioniert als bei uns. Das heißt, für den klassischen zweiten Arbeitsmarkt bliebe dann kaum noch etwas übrig. Auch das werden wir mit Sicherheit nicht mitmachen. Wir haben in der Kommission und in den Arbeits- und Projektgruppen massiv dagegen gesprochen und wollen das auch von hier aus tun.
Es gibt dann noch eine ganze Reihe von interessanten Detailfragen rund um die Kompetenztitel. Diese können wir alle in den Ausschüssen erörtern.
Interessant wird es dann wieder bei der Auflösung der Gemeinschaftsaufgaben und hier konkret der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Da lese ich doch in dem Papier - auch für mich neu -, dass die beiden Herren aus Bayern und Nordrhein-Westfalen nunmehr erwägen, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in den alten Bundesländern abzuschaffen, sie bei uns aber zu belassen. Da könnten wir zunächst einmal sagen: Da sind wir fein heraus; bei uns bleibt das und was die in den alten Ländern machen, das muss uns nicht weiter interessieren.
Aber auch da kommt es entscheidend auf den Kompensationsmechanismus an. Wenn es tatsächlich gelingt, den alten Ländern, wie es die Länder bisher gefordert haben, die Finanzmittel aus der Referenzperiode 1996 bis 2000 zur freien Verfügung zu überlassen, dann haben diese verlässlich einen Finanztransfer, sozusagen einen Nebenfinanzausgleich West mit einem erheblichen Volumen, der ihnen eine freie Gestaltung ihrer regionalen Wirtschaftspolitik ermöglicht, und wir hängen weiterhin am Tropf der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes, bekanntlich einem Hahn, aus dem das Wasser immer bescheidener tröpfelt. Das ist also auch eine Lösung unter all denen, an die man in diesem Zusammenhang denken kann, mit der wir uns am allerwenigsten anfreunden werden.
Lassen Sie mich noch kurz zum Thema der Kompensation etwas sagen. Diejenigen, die das etwas intensiver verfolgt haben, wissen, dass die Länder seit jeher, und zwar vor dem Hintergrund entsprechender Zusagen des Bundeskanzlers aus dem Dezember 2001, als Referenzzeitraum die Förderperiode 1996 bis 2000 zugrunde legen wollen. Die Bundesregierung schlägt jetzt als Referenzzeitraum im Rahmen der Kompensation bei der Auflösung von Mischfinanzierungen den Referenzzeitraum aus der mittelfristigen Finanzplanung 2004 bis 2008 vor.
Auch hierbei geht es um viel Geld und auch hierbei wird entscheidend sein, was unter dem Strich herauskommt. Die Differenz zwischen den Vorschlägen der Länder und den Vorstellungen der Bundesregierung macht immerhin mehr als 2 Milliarden € zulasten der Länder aus. Auch in diesem Fall werden wir uns nicht mit einem Gesamtergebnis anfreunden können, bei dem jede denkbare Kompensation so weit von unseren - auch aktuellen - Bedürfnissen entfernt ist.
Zum Thema „Regionale Steuerautonomie“, das schon kurz angesprochen worden ist, will ich, weil das auch in der letzten Sitzung der Kommission in der Diskussion eine erhebliche Rolle gespielt hat, noch einmal unterstreichen und festhalten, dass wir an einer solchen regionalen Steuerautonomie nicht etwa aus übergeordneten Gründen nicht interessiert wären oder dass grundsätzliche Erwägungen uns veranlassten, dagegen zu sein, sondern es ist einfach die im Hintergrund stehende Struktur des Länderfinanzausgleichs, bei der wir tagtäglich damit konfrontiert werden würden, auf die Ressourcen der Geberländer nur dann zugreifen zu können, wenn wir zuvor unsere Besteuerungsmöglichkeiten voll ausgeschöpft hätten.
Wenn wir bzw. genau genommen Sie, meine Damen und Herren, die Autonomie haben, die Steuern auch erhöhen zu können, dann werden wir in allen Diskussionen in den Finanzplanungsräten, in der Finanzministerkonferenz, in der Ministerpräsidentenkonferenz und im
Bundesrat damit konfrontiert werden, dass wir eben unsere Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft hätten und demzufolge auch nicht darauf vertrauen könnten, weiterhin Mittel von den anderen zu erhalten.
Nur deshalb sind wir dagegen. Wenn aus den Kreisen derjenigen, die diesen Vorschlag befürworten, eine gute Idee kommt, wie das alles funktionieren kann, ohne dass dieser Regelkreis ins Laufen kommt, dann würden auch wir unseren Standpunkt noch einmal überprüfen. Aber das sehen wir bisher nicht.
Wir haben uns in der letzten Kommissionssitzung im Übrigen dafür ausgesprochen, auch die Übertragung der Steuerverwaltung auf den Bund in die Überlegungen einzubeziehen. In diesem Bereich ist es so - das muss man zur Kenntnis nehmen -, dass die Länder in der Steuerverwaltung ohne jeden Ermessensspielraum ausschließlich Bundesrecht ausführen. Ein originäres Interesse der Länder kann es insofern nicht geben.
Auch der Parlamentarische Rat wollte im Jahr 1949 diesen Bereich dem Bund zuweisen. Die Alliierten haben damals gesagt: Der Bund wird zu stark, lasst das lieber die Länder machen.
Wir sind hierbei wirklich nur Vollzugsorgan des Bundes. Daran hat in den letzten 20 Jahren eine intensive Diskussion angeknüpft, ob die Länder damit wirklich verantwortungsbewusst umgehen. Der Bund meint, dass er bei der Übertragung der Steuerverwaltung in seine Hand jährlich Effizienzgewinne in Höhe von 10 Milliarden € erzielen könnte. Uns Länder kostet die Steuerverwaltung 4,5 Milliarden €. Das heißt, hierbei ergäbe sich - das ist der Hintergrund dieses unseres Vorschlages - ein Kompensationsvolumen von immerhin 14,5 Milliarden €, mit dem man eine Menge gestalten könnte, wenn man es denn wollte.
Wir werden uns - lassen Sie mich das zum Schluss noch sagen - in die weiteren Überlegungen bis zum Abschluss der Arbeiten der Kommission, von der wir alle noch nicht genau wissen, ob es im Januar noch eine weitere Sitzung geben wird, intensiv und nachhaltig einbringen. Wir werden mit der Artikulation unserer Vorstellungen sehr deutlich sein und werden uns im Zweifel bemühen müssen, die Ein-Drittel-Sperrminorität zusammenzubringen, um nicht im Zuge des sich beschleunigenden Prozesses unter die Räder der Lokomotive zu kommen.
Ich freue mich, dass wir alle weiteren Details in diesem Zusammenhang im Ausschuss beraten können. - Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren! Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir kommen zum Abstimmungsverfahren zu der Drs. 4/1862. Wir stimmen also über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten ab. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Beschlussempfehlung einstimmig zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 15 ist beendet.
Für die Debatte in der Reihenfolge CDU-, SPD-, FDP- und PDS-Fraktion sind Redezeiten nach der Redezeitstruktur C vorgesehen. Ich erteile zunächst für die Fraktion der PDS der Abgeordneten Frau Dr. Weiher das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, bevor ich zu den einzelnen Punkten der Großen Anfrage und ihrer Beantwortung komme, einige grundsätzliche Bemerkungen zu Landesbetrieben zu machen.
Zunehmend werden in öffentlichen Verwaltungen Aufgaben und das damit im Zusammenhang stehende Personal und die Einnahmen und Ausgaben ausgelagert und mittels Budgetierung, Landesbetrieben oder Ähnlichem bis hin zur Privatisierung erfüllt. Die Entwicklung ist in allen Bundesländern nachvollziehbar, wenn auch in unterschiedlicher Intensität. Als Zielstellung werden überall die Zauberworte Effizienz und Effektivität angegeben, denen man sich als Budgetgeber nur schwerlich entziehen kann.
Man verspricht sich von mehr eigenständig agierenden Verwaltungsteilen faktisch ein wirtschaftlicheres und flexibleres Arbeiten als in den bisherigen Behördenstrukturen. Man setzt auf Synergieeffekte bei Zusammenlegungen mehrerer bisher getrennter Verwaltungsteile. Es ließen sich noch weitere gute Gründe für Auslagerungen finden, die oftmals als Vorstufe einer Privatisierung angesehen und angegeben werden. Überall aber mündet es in der Hauptaussage: Haushalte von Kosten entlasten.
Auch im Koalitionsvertrag von CDU und FDP sind solche Zielstellungen aufgezeigt worden. So heißt es unter Punkt 1.1: