Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als Liberale fordern seit Jahren eine gesetzliche Grundlage für so genannte Massengentests - übrigens nicht nur für Massengentests im Bereich der Strafprozessordnung, sondern durchaus auch - ich würde da weitergehen - im zivilen Bereich. So will ich das einmal nennen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer in den letzten Jahren die Zeitungsmeldungen verfolgt hat, hat festgestellt, dass mittlerweile auch Krankenversicherer dazu übergehen, von ihren Versicherten, natürlich freiwillig, so genannte Reihenuntersuchungen auch des DNA-Materials machen zu lassen, um bestimmte Krankheiten frühzeitig zu erkennen.
Herr Abgeordneter, ich möchte Sie bitten, zum Ende zu kommen. Sie haben bereits um zwei Minuten überzogen.
Herr Präsident, ich komme zum Ende. Ich glaube, dass Herr Minister Becker auch nicht nur fünf Minuten gesprochen hat. Insofern ist die Überziehung sicherlich gerechtfertigt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns geht es insbesondere noch um einen Punkt, den wir in der Debatte sicherlich klären müssen: nämlich was die Übermittlung von Proben von bereits verurteilten Straftätern an das BKA tatsächlich bewirkt hat. Ich habe dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Nach der Antwort der Landesregierung können wir dazu auch reden.
Herr Kollege Stahlknecht, eine letzte Bemerkung zur Prävention: Ich glaube, dass die Todesstrafe in den USA noch kein Kapitalverbrechen verhindert hat. So viel zur Prävention.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte hat gezeigt, dass es ein sehr ernstes Thema ist und gerade auch der Hintergrund sehr ernst ist und dass aus diesem Grunde der Vorwurf, der uns hier ein bisschen gemacht wurde, wir würden das nur für eine Parlamentsspielerei benutzen, nicht gerechtfertigt ist. Das zeigen die Redebeiträge.
Herr Minister, wie im Falle Moshammer zeigen auch die Beispiele, die Sie hier genannt haben, alle ausdrücklich, dass die bisherige Regelung, wie es unsere Sicht ist, völlig ausreichend ist. Denn Sie haben gesagt, es sei ein erfolgreiches Element, das Sie eingeführt hätten, und es seien Fälle aufgeklärt worden. Aus dieser Sicht sage ich: Das ist dann ausreichend. Insofern brauchen wir keine Ausweitung der DNA-Analyse. Es hat uns noch einmal in unserem Anliegen bestärkt, das wir hier formuliert haben.
Zweiter Punkt. Ich hoffe, dass es mit der Überweisung beider Anträge nicht dazu kommt, dass das Parlament bei der Meinungsfindung völlig außen vor ist, was das
Wenn Sie sagen, eine Initiative von Hessen und Bayern wird jetzt im Bundesrat verhandelt: Ich weiß, die Landesregierung ist in der Lage, selber zu entscheiden, wie sie sich dort verhält. Ich hoffe allerdings, dass bei diesem ernsten Thema und bei dieser ernsten Debatte, die wir jetzt hier geführt haben, das Parlament mit drin bleibt und es nicht eine autarke Entscheidung der Landesregierung bezüglich der Gesetzesinitiative von Hessen und Bayern geben wird. So ernst sollten wir uns nehmen, wenn wir eine Anhörung in den nächsten Wochen machen wollen.
Herr Abgeordneter, der Abgeordnete Herr Becker möchte gern eine Frage stellen. - Bitte sehr, Herr Abgeordneter Becker.
Herr Kollege Gärtner, Ihnen ist ja bewusst, dass Sie unlängst eine Kleine Anfrage gestellt haben in Richtung auf ungeklärte Morde in Sachsen-Anhalt. Ich kenne das Ergebnis nicht genau, ich will mich jetzt nicht festlegen, aber ich glaube, es waren 28 unaufgeklärte Morde. Können Sie das bestätigen?
Danke. Nun frage ich Sie: Wo wären wir, wenn wir eine bessere Möglichkeit hätten, mit der DNA-Analyse umzugehen? Das kann man sich leicht vorstellen.
Ich glaube, dass das außerordentlich spekulativ ist, weil das, was der Kollege Kosmehl hier noch einmal vorgelesen hat, was heute schon möglich ist, auch im Nachhinein noch möglich ist, zum Beispiel dazu beitragen könnte, solche Morde aufzuklären. Ich könnte dazu sehr viele Fragen stellen. Ich könnte zum Beispiel die Frage stellen, warum in einem bestimmten Fall bislang nicht dazu aufgerufen wurde, einen freiwilligen Speicheltest zu machen, was in anderen Mordfällen passiert ist. Ich frage mich, warum es in einem Fall, in dem es um einen Herrn S. ging, dies nicht getan wurde, obwohl das Spektrum noch kleiner ist als beispielsweise bei einem Sexualmord. Aber das sind ermittlungstechnische Sachen. In die habe ich mich und hat die Landesregierung sich nicht einzumischen.
Letztlich werden wir der Überweisung der beiden Anträge in die Ausschüsse - federführend Recht und Verfassung, mitberatend im Innenausschuss - zustimmen. Ich gehe davon aus, dass es auch weiterhin eine so ernsthafte Debatte dort geben wird. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Gärtner. - Meine Damen und Herren! Wir treten in das Abstimmungsverfahren zu den Drs. 4/2008 und 4/2012 ein. Beantragt wurde eine Überwei
sung des Antrages einschließlich des Alternativantrages in den Ausschuss für Recht und Verfassung, federführend, mitberatend in den Innenausschuss. Über diese Überweisung stimmen wir zunächst ab. Können wir zusammenhängend abstimmen? - Gut.
Wer also einer Überweisung - federführend der Ausschuss für Recht und Verfassung und mitberatend der Innenausschuss - seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS-Fraktion. Gegenstimmen? - Bei CDU-, FDP- und der SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist einer Überweisung der beiden Anträge nicht zugestimmt worden.
Dann stimmen wir ab über den Antrag der PDS-Fraktion. Wer diesem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit seiner Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS-Fraktion und mit einer Stimme bei der SPDFraktion. Gegenstimmen? - Bei FDP-, CDU- und SPDFraktion. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Nun stimmen wir ab über den Alternativantrag der SPDFraktion. Wer diesem Alternativantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit seiner Stimmkarte. - Zustimmung bei der SPD-, bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Bei der PDS-Fraktion. Damit ist dieser Antrag angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 15 somit beendet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt in der Drs. 4/2010 der Antrag vor, die seit dem 1. Januar 2005 de facto geltenden Leistungskürzungen im Bereich der Frühförderung behinderter Kinder zurückzunehmen.
Für diejenigen, die sich unter dem Begriff „Frühförderung“ nicht allzu viel vorstellen können oder die glauben, es handele sich dabei nur um Massagen und „gemütliche Spielstunden“ auf Staatskosten, ein kleiner Exkurs.
Die Grundlage zur Frühförderung in der Bundesrepublik wurde mit den „Empfehlungen zur pädagogischen Förderung Behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher“ des Deutschen Bildungsrates im Jahr 1973 gelegt. Seitdem entwickelte sich diese Form der Förderung und Rehabilitation von kleinen Kindern mit Beeinträchtigungen zu einem unverzichtbaren Bestandteil der Eingliederungshilfe und es entstand ein flächendeckendes Netz von Frühförderungsstellen.
Behinderungen und Entwicklungsstörungen bei Kindern müssen so früh wie möglich behandelt werden, damit sie
die Fähigkeiten der betroffenen Kinder zur Teilhabe am Leben möglichst wenig beeinträchtigen bzw. sogar positiv beeinflussen. Aufgabe der Frühförderstellen ist es, die von Ärzten verordneten notwendigen Behandlungen ganzheitlich, das heißt in interdisziplinärer Zusammenarbeit von pädagogischen, psychologischen und medizinisch-therapeutischen Fachkräften durchzuführen und dabei die Familien und andere Betreuer in die Förderprozesse einzubeziehen und zu deren Durchführung anzuleiten.
Frühförderung beschränkt sich also nicht auf irgendwelche speziellen Massagen oder Heilgymnastikleistungen. Frühförderung ist eine Leistung für die ganze Familie und sie wird zumeist in der Familie oder in Kindereinrichtungen erbracht. Damit verbunden sind aber auch Vor- und Nachbereitungsarbeiten der Therapeuten und Heilpädagogen sowie Fahrtkosten und Fahrzeiten. Darin enthalten sind nach dem Willen des Gesetzgebers entsprechend der Frühförderungsverordnung - § 6 - auch Beratungsgespräche und praktische Handlungsanweisungen für die Eltern.
Die Familien werden durch die Frühförderung auch darin unterstützt, die Beeinträchtigungen ihrer Kinder anzunehmen, mit diesen Behinderungen leben zu lernen.
All diese Leistungen sind Leistungen von Fachkräften, die auch angemessen zu vergüten sind. Dabei ist es mehr als fehl am Platze, den Leistungserbringern ungerechtfertigte Abrechnungen zu unterstellen. Ich kenne keinen Träger, der sich an der Frühförderung saniert hätte. Im Gegenteil: Durch die jetzt veranlassten Maßnahmen werden sie teilweise in ihrer Existenz gefährdet.
Der Bedeutung dieser Förderform entsprechend wurde die Frühförderung als eigenständige, komplexe Leistung, die sowohl von den Krankenkassen als auch von der Eingliederungshilfe zu finanzieren ist, im Sozialgesetzbuch IX - §§ 13 und 56 - recht umfassend geregelt.
Dabei ist im Gesetzestext an keiner Stelle gesagt, dass Landesrecht die Leistungen einschränken kann, sondern das Umgekehrte ist der Fall. In § 30 Abs. 3 ist den Ländern die Möglichkeit eingeräumt worden, die Komplexleistungen auf den Kultusbereich auszuweiten.
In Sachsen-Anhalt arbeiten in verschiedenen Trägerschaften 23 Frühförderstellen mit etwa 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Frühförderung. Sie betreuen ca. 800 Familien, die meistens nicht in Großstädten oder in der Nähe von sozialpädiatrischen Zentren oder Therapeuten wohnen und die auch überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind, oft wegen der behinderten Kinder. Viele dieser Familien sind auf eine mobile Frühförderung angewiesen, weil die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen der unzureichenden Barrierefreiheit oft nicht möglich ist und ein eigener PKW nicht immer vorhanden ist.
Bisher umfasste eine reale Fördereinheit im Durchschnitt 150 Minuten. In diesem Zeitrahmen mussten sowohl die direkten Förderleistungen an den Kindern als auch Vor- und Nachbereitungsarbeiten, Fahrzeiten, Fahrtkosten, Elternanleitungen usw. geleistet werden. Die Förderleistungen wurden unterschiedlich hoch vergütet, durchschnittlich schätzungsweise pro Fördereinheit ca. 74 €.
Der Anlass unseres Antrags ist ein Brief der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, in dem geschildert wird, in welchem Maße und mit welchem Verfahren die Landesregierung behinderten Kindern ihre Leistungsansprüche
kürzt. Obwohl es noch Anfang Dezember keinerlei - ich betone: keinerlei - Signale des Ministeriums hinsichtlich einer Kürzung der Mittel im Bereich der Frühförderung gegenüber der Liga gab, wurde nun Knall auf Fall zum Ende des vergangenen Jahres den betroffenen Familien von der Sozialagentur mitgeteilt, dass die Leistungen ab 1. Januar 2005 erheblich reduziert werden.
Wenn ich den Zeitrahmen einfach einmal vernachlässige, der schon etwas eigenwillig ist, dann möchte ich wichtigerweise hervorheben: Eine Behörde entscheidet in einem Verwaltungsakt, dass eine ärztlich verordnete Leistung, die bisher ein bis vier Fördereinheiten pro Woche umfassen konnte, nur noch einmal pro Woche gewährt wird, höchstens zweimal.
Da, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, reicht uns eben eine bloße Berichterstattung nicht, wie es in Ihrem Alternativantrag gefordert wird; denn Tatsache ist, dass seit Beginn dieses Jahres die meisten betroffenen Kinder nur noch die Hälfte des bisherigen Förderniveaus bekommen.