Protokoll der Sitzung vom 28.01.2005

- Aber er hat sofort reagiert. Er hat es mitgekriegt.

Trotz alledem: Es ist so etwas wie eine unverbindliche Absichtserklärung, weil natürlich auch die nächste Landesregierung sagen könnte: Oh, wir haben ein Problem - dieses Zinsproblem, das ich gerade dargestellt habe -, wir ändern dieses Gesetz mal schnell.

Festzuhalten bleibt: Am Ende der Legislaturperiode werden wir 60 Millionen € an Landesmitteln verbraucht haben, die wir nicht eingeschossen haben. Das bedeutet, wir verlagern diese Dinge in die nächste Zukunft. Das heißt, wir haben hier so etwas wie eine zusätzliche Erhöhung der Nettoneuverschuldung, die allerdings - Finanzer sind dabei erfindungsreich - nicht in der Bilanz der Neuverschuldung auftaucht. Im Jahr 2017 - nehmen wir das jetzt einmal als das Jahr an, in dem sich die Kurve schneidet, weil dann nicht mehr jährlich diese 90 Millionen € verbraucht werden - würden wir diese Dinge dann wieder abstottern, denn mit den 17 Millionen € die wir dann weiterhin zahlen, würden wir diese Dinge dann wieder kompensieren.

Gut, sage ich, die Idee ist gar nicht so schlecht. Aber ich sage auch: Die Idee ist nicht neu. Denn das, was jetzt die Landesregierung mit dem Altlastensanierungsfonds machen will, ist nämlich genau dasselbe, was in der vorhergehenden Legislaturperiode in einem ganz anderen Politikfeld passiert ist, nämlich mit den Lehrerarbeitszeitkonten. Wir haben genau dasselbe gemacht: Wir haben eine relativ hohe Aufgabe, die dann absinken wird. Was machen wir? Wir machen so etwas wie eine stabile Landesfinanzierung daraus.

Nun weiß ich allerdings auch noch ein bisschen in den hinteren Ablagen meiner Großhirnrinde, dass Sie mit dieser ganzen Geschichte überhaupt nicht einverstanden gewesen sind: eine „versteckte Nettoneuverschuldung“ sind diese Lehrerarbeitszeitkonten gewesen und „man müsste eigentlich rigoros die alte Landesregierung anprangern“ und „Rot-rot, was haben sie damals für Sünden gemacht!“

Nun sage ich - ich war damals schon ein bisschen unaufgeregter -: Jetzt sehe ich, dass Sie das gleiche Verfahren in einem anderen Politikfeld anwenden. Was ich damals nicht für falsch gehalten habe, werde ich heute nicht verurteilen. Wir werden dieses Gesetz mit überweisen. - Danke.

(Zustimmung bei der PDS)

Danke, Herr Gallert. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Tullner.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon positiv überrascht, dass wir uns über die Problematik des Sondervermögens der Altlastensanierung hier doch so sachlich unterhalten können. Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, in denen dieses Sondervermögen für große Emotionen, große Wallungen nicht nur im Finanzausschuss, sondern eben auch hier im Plenum herhalten musste. Vielleicht nicht ganz zu Unrecht, aber die Zeiten sind offensichtlich vorbei.

Die Mittagspause naht. - Meine Damen und Herren! Herr Gallert hat signalisiert, dass diese Thematik sachlich und sachgerecht im Finanzausschuss zu debattieren sein wird. Deshalb will ich mich auch nur auf einige ganz kurze Punkte beschränken.

Der erste Punkt ist - das möchte an dieser Stelle hervorheben -, dass dieser Generalvertrag, der damals abgeschlossen worden ist, ein guter Vertrag ist, nicht nur für das Land, sondern auch für die Lösung des Problems der Altlasten. Das sollten wir an dieser Stelle - wo wir ja vorhin durchaus auch sehr kritisch in die Vergangenheit geguckt haben - doch einmal erwähnen.

Zweitens. Wir haben eine große Aufgabe, was die Bewältigung der ökologischen Altlasten angeht. Ich denke, es gibt auch schon gute Beispiele, wo wir erfolgreich waren. Das letzte waren die Teerseen in Magdeburg, zu denen Frau Ministerin neulich den Vollzug der Sanierung melden konnte.

Ich denke, wir haben im Lande, weil wir auch ein schweres ökologisches Erbe übernehmen mussten, große Aufgaben zu bewältigen. Deswegen haben wir auch die nötigen Finanzmittel in diesem Sondervermögen verankert.

Eines, Herr Gallert, möchte ich doch noch sagen. Sie sprachen die Lehrerarbeitszeitkonten an. Man kann diese Logik ein Stück weit durchaus nachvollziehen. Ich will aber doch freundlicherweise noch darauf hinweisen, dass wir beim Sondervermögen einen großen Anteil an Bundesmitteln haben. Bezüglich der Lehrerarbeitszeitkonten kann ich mich nicht daran erinnern, dass irgendwelche externen Geldgeber dazu beigetragen haben, unser Problem zu lösen. Das mussten wir schon selbst machen, was wir mit dem letzten Haushalt auch ganz gut abgeschlossen haben.

Wie gesagt: Die Wallungen sind vorüber. Wir können uns dem Problem sachlich nähern. Im Ausschuss wird dafür genügend Zeit sein.

Ich will auf einen Punkt noch hinweisen, lieber Finanzminister. Wenn Sie jetzt in die Verhandlungen mit Herrn Eichel oder anderen Vertretern des Bundesfinanzministeriums gehen, dann sollte man natürlich - das sage ich jetzt bewusst als Finanzer - nicht nur die finanztechnischen Dinge im Blick haben, sondern auch ein bisschen sensibel darauf hinwirken, dass die Aufgabe im Blickfeld bleibt. Deswegen hoffe ich doch, dass wir eine einvernehmliche Regelung hinkriegen, bei der das Land Sachsen-Anhalt seine Erwartungen hinsichtlich der Erfüllung des Vertrages durchaus bestätigt sehen kann und auf der anderen Seite wir dem Bund gegenüber signalisieren, dass wir die Aufgabe ernst nehmen und weiterhin ernst nehmen werden. - In diesem Sinne vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Tullner. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Krimhild Fischer. Bitte sehr.

Danke schön, Frau Präsidentin. - Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Minister Paqué, Sie haben direkt zum Inhalt des Generalvertrages alles ausgeführt. Da kann ich mir, denke ich, den Anfang sparen. Wichtig ist, dass nach dem Generalvertrag die Bundesregierung pauschal 1 Milliarde € in den Sonderfonds einzahlt.

Der Knackpunkt an dem ganzen Vertrag ist natürlich, dass die Kofinanzierungsanteile des Landes entsprechend eingestellt werden. Nur dann funktioniert nämlich das, was man mit diesem Sonderfonds zur Altlastensanierung vorhat, nämlich dass alle Projekte, egal ob es sich um Großprojekte wie die Grundwassersanierung in Bitterfeld oder auch um kleinere Projekte wie Betriebsstandorte oder die Sanierung von Halden handelt, tatsächlich in ihrem vollen Umfang finanziert und realisiert werden können.

Insgesamt wurde - das war die Grundlage des Vertrages, glaube ich - ein Umfang von etwas mehr als 7 Milliarden DM, also etwa 3,5 Milliarden €, angesetzt. Der Betrag muss insgesamt auch herauskommen. An dieser Stelle bin ich nicht so harmoniebedürftig wie andere, die gesprochen haben. Ich sehe vielmehr eigentlich in dem, was Sie uns mit dem Gesetzentwurf vorgelegt haben, einen Vertragsbruch. Es kann nicht sein, dass wir uns aus der Kofinanzierung herausstehlen, obwohl wir uns im Vertrag dazu verpflichtet haben. Wir haben uns im Generalvertrag verpflichtet, die Kofinanzierungsanteile entsprechend einzustellen. Nur dann kann auch die Aufzinsung erfolgen, und nur dann kann man auch am Ende über die Gelder verfügen, die wir für die Sanierung unserer Altlasten brauchen, Herr Paqué.

In meinen Augen ist das, wie gesagt, sogar ein Vertragsbruch. Ich sehe hierin auch eine verdeckte Schuldenpolitik, die Sie machen; denn es ist ganz klar: Das, was Sie praktisch nicht hineintun oder eben auch entnehmen, wie auch schon passiert, dient alles dazu, den Fonds nicht in voller Höhe und in vollem Umfang, wie er gebraucht wird, zu erhalten und zu nähren.

Sie schreiben in Ihrer Begründung nämlich ganz genau - das haben Sie auch vorhin noch einmal ausgeführt -, dass zukünftig ungeachtet der voraussichtlichen Mittelbeanspruchung die Haushaltsbelastungen zunächst für das Land abgesenkt werden, obwohl die jährlichen Aufwendungen für die Altlastensanierung höher sind. Ich möchte wirklich einmal wissen, wie das später passieren soll.

Das heißt, wir werden in den Beratungen im Finanzausschuss genau hinterfragen, wie die Planung im Jahr 2001 einmal aussah, die die Grundlage für den Generalvertrag für die Folgejahre war. Wir werden genau hinterfragen wollen - ich denke, dazu werden Sie auch einen Bericht geben -, wie der Stand zum Dezember 2004 ist, auch hinsichtlich der Verwendung der Bundes- und der Landesmittel, damit man sich einmal einen Überblick verschaffen kann. Den habe ich nämlich nicht.

Vor allen Dingen werden wir hinterfragen - das ist uns besonders wichtig -, was für Auswirkungen diese Regelungen in Ihrem Gesetz bezüglich der Zinseinnahmen haben, die schließlich für die Erhaltung und die Bildung des Fonds da sind, damit wir auch zukünftig die Projekte, die angedacht wurden, im entsprechenden Umfang realisieren können.

Deshalb wird im Finanzausschuss hoffentlich ausführlich und vor allen Dingen offen darüber zu reden sein; das wünsche ich mir. Die damalige Landesregierung ist bei der Bildung des Sondervermögens auch offen damit umgegangen. So sollten wir auch im Finanzausschuss damit verfahren. - Danke.

Danke, Frau Fischer. - Für die FDP-Fraktion wird Frau Dr. Hüskens sprechen und die Debatte damit gleichzeitig beenden.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich hatte ich gedacht, ich könnte auf weitere Ausführungen völlig verzichten. Ich möchte aber aufgrund der Ausführungen von Frau Fischer zumindest auf zwei, drei Dinge hinweisen.

Frau Fischer, der Bund hat damals versucht, sich mit dem Vertrag aus seinen Verpflichtungen freizukaufen. Ich glaube, das kann man einmal ganz klar so in den Raum stellen. Er hat schlicht und ergreifend gesagt: Ich stelle dem Land eine Summe X zur Verfügung. Ich zahle über eine gewisse Zeit die entsprechenden Tranchen, und danach übernimmt das Land alle weiteren Verpflichtungen.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Das ist durchaus akzeptabel. Ich will das nicht kritisieren. Aber ich kann nicht sagen, dass das Land sich irgendwie aus seinen Verpflichtungen stiehlt, so wie Sie es gerade dargestellt haben, wenn es seine Tranchen in einer unterschiedlichen Reihenfolge zahlt.

Man muss auch sagen: Versteckte Schuldenpolitik sehe ich auch nicht, wenn man das einmal volkswirtschaftlich betrachtet. Wir haben das einmal sehr klar beleuchtet, als wir über den Altlastenfonds im Finanzausschuss diskutiert haben. Im Gegenteil: Da wir das, was wir in den Altlastensanierungsfonds aus dem Landeshaushalt ein

zahlen müssen, mit Krediten finanzieren, ist es eigentlich volkswirtschaftlich betrachtet unsinnig, dass wir dies tun. Im Endeffekt wäre es viel sinnvoller, dass wir unseren Landesanteil immer erst dann beisteuern, wenn wir die entsprechenden Maßnahmen umsetzen.

Der Umstand, dass wir mehr als 817 Millionen € im Sanierungsfonds haben, zeigt, dass wir eigentlich sehr verantwortungsvoll damit umgegangen sind. Darüber können wir im Finanzausschuss gern diskutieren. Ich habe nichts dagegen.

Ich finde die Anregungen sinnvoll, die die Landesregierung mit der Gesetzesinitiative einbringt, die Tranchen noch klarer darzustellen; denn eigentlich reicht es meiner Meinung nach völlig, wenn wir das mit dem Haushaltplan machen. Das ist sicherlich ein gutes Zeichen in Richtung Berlin, sodass die Kollegen dort noch sicherer sind, dass wir in Sachsen-Anhalt ordentlich mit ihrem Geld umgehen.

In diesem Sinne: Für die FDP-Fraktion erwarte ich eine interessante Diskussion im Finanzausschuss. - Ich bedanke mich.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Danke, Frau Dr. Hüskens. - Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1994. Es gibt keinen Zweifel daran, dass einer Überweisung zugestimmt wird. Es wurde der Finanzausschuss benannt. Gibt es weitere? - Ja, bitte.

(Herr Tullner, CDU: Vielleicht der Umweltaus- schuss!)

- Beantragt jemand die Überweisung in den Umweltausschuss? - Ja. Dann wird zur Federführung sicherlich in den Finanzausschuss überwiesen. Wer einer Überweisung in den Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist einstimmig beschlossen.

Wer stimmt für eine Überweisung in den Umweltausschuss? - Das ist auch die Mehrheit. Damit ist in den Finanzausschuss und in den Umweltausschuss überwiesen worden.

Übertragung der Federführung an den Finanzausschuss: Wer stimmt dafür? - Damit ist die Federführung dem Finanzausschuss übertragen worden.

Wir treten bis um 13.45 Uhr in die Mittagspause ein. Ich bitte Sie, pünktlich wieder im Plenarsaal zu sein, und erinnere daran, dass sich der Achte Parlamentarische Untersuchungsausschuss

(Unruhe)

- hallo, es geht noch ein bisschen weiter - zu Beginn der Mittagspause im Raum B 107 zu seiner 13. Sitzung treffen wird. - Sie wollen auch noch etwas ansagen.

Nein, ich möchte dies nur korrigieren. Auf Wunsch der SPD-Fraktion, weil sie eine Sitzung durchführt, verschiebt sich der Beginn der Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses um 30 Minuten, sodass wir uns um 13.30 Uhr im Raum B 107 einfinden.

Um 13.45 Uhr sind wir wieder im Plenarsaal.

Unterbrechung: 12.49 Uhr.

Wiederbeginn: 13.50 Uhr.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Beratung