Meine sehr geehrten Damen und Herren der PDS, kommen Sie zurück auf den Weg, den uns die Verfassung vorgibt: eine klare Aufteilung, wer ermittelt, und wie man dann bewerten kann. Lassen Sie die Staatsanwaltschaft erst ermitteln und uns das endgültige Ergebnis abwarten. Dann können wir die Ergebnisse bewerten. Ich bin mir fast sicher, dass wir zu ähnlichen Schlussfolgerungen kommen. Aber erst muss doch bitte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abschließen dürfen, bevor wir zu der Bewertung kommen.
Ich will zum Schluss meiner Rede noch auf etwas hinweisen, das mich in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verfassung wirklich ein Stück weit berührt hat. Wenn der Generalstaatsanwalt darauf hinweist, dass die Ermittlungen gerade durch diese Spekulationen - ich sage das immer wieder, weil diese Spekulationen seit Wochen wider besseres Wissen nicht aufhören - schon behindert worden seien, weil man Zeugen nicht mehr unvoreingenommen befragen könne, dann müsste Ihnen doch endlich ein Licht aufgehen, dass man die Mutmaßungen einstellt, die Ermittlungen abwartet und sie dann bewertet, um die Ermittlungen unter Umständen nicht noch mehr zu behindern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie noch einmal herzlichst; kommen Sie zurück auf diesen - aus meiner Sicht - notwendigen Weg.
Ich kann zusammenfassend feststellen: Wir bedauern zwei tragische Todesfälle. Wir wollen die Aufklärung zweier tragischer Todesfälle. Wir werden im Anschluss daran eine Bewertung vornehmen. Ich bin mir sicher, dass auch die Landesregierung und der Minister des Innern dienstrechtliche Konsequenzen daraus ziehen werden. Wenn Fehler festgestellt werden sollten, dann wird es eine dienstrechtliche Ahndung und eine strafrechtliche Verfolgung geben. Bis dahin sollten wir - darum würde ich Sie sehr herzlich bitten - die Staatsanwaltschaft ihre Aufgabe machen lassen. Sie macht sie konsequent. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Nun hat für die PDS-Fraktion, die einbringende Fraktion, nochmals Herr Gärtner das Wort. Bitte sehr, Herr Gärtner.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines will ich in dem Zusammenhang klarstellen: Wir werden uns als Oppositionsfraktion nicht das Recht nehmen lassen, Fragen zu stellen. Da
mit werden Sie weiterhin konfrontiert werden. Wir werden weiterhin Fragen stellen, um für Aufklärung zu sorgen.
Den zentralen Unterschied zwischen den beiden Anträgen hat der Kollege Rothe herausgearbeitet. Er besteht darin, dass Landesbedienstete Fehler gemacht haben. Das habe nicht ich und hat auch nicht unsere Fraktion festgestellt, sondern das hat die Staatsanwaltschaft auf ihrer Pressekonferenz festgestellt.
„Das Geschehene hätte nicht passieren dürfen. Es gab Fehler. Ob es Fehler im Sinne des Strafrechts sind, ist offen.“
Damit hat er aber gesagt, dass es Fehler gegeben hat. Ich denke, es ist das gute Recht des Parlamentes - das sollte es auch bleiben -, dies dann hier in einem Antrag festzustellen.
Ich will aus dem Gutachten der PD Dessau „Zeittabelle zum Gutachten des IdF und des LKA, Schlussfolgerungen daraus“ - unterzeichnet von Herrn Fabisch, Brandermittler -, das uns als Mitgliedern des Innenausschusses zugegangen ist, kurz etwas zitieren. In dem Gutachten des IdF - das ist Seite 17 des Gutachtens - ist eine Hilfsfrist festgestellt worden:
„Aus dem Gutachten des IdF ergibt sich eine maximale Hilfsfrist von unter drei bis maximal vier Minuten nach In-Brand-Setzung der Matte.
Weg- und Zeitmessungen DGL-Raum bis zur Zelle 5: Im durchschnittlich schnellen Schritt (Gehen) wurde für den Weg vom DGL-Raum bis zur Zellentür Nr. 5 eine Zeit von maximal 1 Minute und 20 Sekunden gemessen. Im Laufschritt würde sich diese Zeit verkürzen.
Weg-Zeit-Messung DGL-Raum bis Lösen der Fesseln in der Zelle 5 - Videoaufzeichnung - Bewegungsversuch: Im durchschnittlich schnellen Schritt (Gehen) wurde für den Weg vom DGLRaum bis in die Zelle 5 und Lösen der vier Fixierungen, bei optimalen Sichtbedingungen in der Zelle, eine Zeit von maximal zwei Minuten und 40 Sekunden gemessen.“
Ich möchte schlicht und ergreifend das Präsidium bitten zu prüfen - ich weiß es nicht und habe es auf die Schnelle nicht in der Geschäftsordnung gefunden -, ob Herr Gärtner befugt ist, im Parlament aus gegebenenfalls internen Unterlagen, die für den Innenausschuss vorgesehen sind, zu zitieren, sodass das im Endeffekt öffentlich wird. Das möchte ich einfach wissen.
Ja, das wäre die Frage: Herr Gärtner, zitieren Sie aus öffentlichen Quellen? Oder zitieren Sie aus vertraulichen Unterlagen?
Ich zitiere aus einer Anlage zu einem Schreiben an die Mitglieder der Ausschüsse für Recht und Verfassung und für Inneres im Hause - nachrichtlich: Referenten der Fraktionen - mit dem Betreff „Ermittlungen zum Tod eines Asylbewerbers“, unterzeichnet von Petra Meier.
Ich gehe erstens davon aus, dass es sich um den chronologischen Ablauf handelt, den der Leitende Oberstaatsanwalt als Pressemitteilung herausgegeben hat. Das ist dieses.
Dem angefügt sind die beiden Schreiben, aus denen ich hier zitiere. Ich gehe davon aus, dass es Materialien sind, aus denen hier zitiert werden kann. Ich weiß nicht, was ansonsten der Sinn dieser Materialien ist.
Frau Dr. Hüskens, diese Materialien sind durch den Landtag zumindest nicht als vertraulich deklariert worden.
Herr Präsident, Entschuldigung. Meines Wissens sind nicht alle Unterlagen, die die Ausschüsse bekommen, gleichzeitig für die Öffentlichkeit bestimmt. Ich teile die Auffassung von Herrn Gärtner, dass eine Pressemitteilung öffentlich ist; dafür ist sie da. Ich würde ihn aber bitten, bevor er hier aus internen, nur dem Ausschuss zur Verfügung stehenden Unterlagen zitiert, zu überlegen, ob er das, was er uns sagen möchte, nicht in einer anderen Form wiedergeben kann; denn ein Teil der Dinge, die er jetzt hier gerade vorträgt, betrifft offensichtlich das, was der Generalstaatsanwalt im Hinblick auf die Information der Öffentlichkeit kritisiert hat, nämlich dass man zukünftigen Zeugen über die Presse mitteilt, wie der Weg war, wie lange man brauchen würde, was man im Endeffekt - sage ich einmal ganz salopp - sagen müsste, um eine logische Begründung zu haben. Meiner Meinung nach behindert das tatsächlich wieder die Ermittlungen und sorgt dafür, dass wir nicht die Wahrheit erfahren werden.
Frau Dr. Hüskens, ich bin von der Landtagsverwaltung zunächst darüber informiert worden, dass diese Unterlagen auch seitens der Landesregierung nicht als vertraulich deklariert worden sind. - Herr Becker, ich bitte Sie, das Wort zu nehmen.
Ich möchte nur eine Anmerkung machen. Ich bitte zu beachten, Herr Gärtner, dass wir es in Zukunft möglicherweise mit Beschuldigten zu tun haben, die ihre Rechte verteidigen müssen. Wenn wir jetzt in der Öffentlichkeit schon in der einen oder anderen Weise Gutachten ausbreiten, halte ich das nicht für geeignet. Ich sage das einfach zum Schutz möglicher Beschuldigter - ganz theoretisch. Ich bin der Meinung, das gehört nicht in diese öffentliche Sitzung.
Herr Präsident, ich kann Sie beruhigen. Da ich mit dem Zitieren bereits fertig bin, hätten wir diese Debatte nicht führen müssen. Das andere Zitat, dass der Brandermittler festgestellt hat, dass man den Betreffenden hätte retten können, ist in meiner Rede bereits gefallen.
Herr Gärtner, Ihre Redezeit ist zu Ende. Sie wird selbstverständlich um das entsprechende Zeitbudget verlängert.
Ich darf nur hinzufügen: Wir werden das im Ältestenrat zu behandeln haben, um dafür eine geschäftsordnungsmäßige Lösung zu finden. - Bitte sehr, Herr Gärtner, fahren Sie fort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe abschließend noch einmal den Unterschied zwischen den beiden Anträgen deutlich gemacht. Aus dem Grunde können wir dem so nicht zustimmen.
Wir erwarten ein deutliches und klares Signal. Wir erwarten die vollständige Aufklärung dieses Falles. Wir werden weiterhin das Recht wahrnehmen, hier Fragen zu stellen.
Abschließend möchte ich Folgendes anmerken: Der Generalstaatsanwalt hat kritisiert, dass Gutachten, die durch Behörden erstellt worden sind, bereits bevor sie die Staatsanwaltschaft erreicht haben, in die Öffentlichkeit gegangen sind. Also nicht wir haben diese Gutachten öffentlich gemacht, sondern es ist offensichtlich ein Leck in den Behörden gewesen. Das muss man einfach feststellen. Daher sollte man nicht die Oppositionsfraktion PDS dafür verantwortlich machen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Gärtner. - Meine Damen und Herren! Wie gesagt, wir werden diese Fragen im Ältestenrat zu klären haben.
Wir treten nun in das Abstimmungsverfahren zum Antrag in der Drs. 4/2042 und zum Änderungsantrag in der Drs. 4/2064 ein. Eine Überweisung der Anträge ist nicht beantragt worden; es ist eine Direktabstimmung beantragt worden.
Bevor wir zunächst über den Änderungsantrag abstimmen, gebe ich gegenüber den Einbringern des Änderungsantrags zu bedenken, ob die Überschrift des Änderungsantrages nicht heißen sollte: Der Landtag von
Sachsen-Anhalt bedauert den Tod von Oury Jallow und Michael Lippert. Denn im Antrag heißt es ebenso: Der Landtag von Sachsen-Anhalt bedauert den Tod von Oury Jallow und Michael Lippert. Gibt es Zustimmung? - Dann ist die Überschrift entsprechend geändert.
Über diesen Änderungsantrag der CDU- und der FDPFraktion stimmen wir zunächst ab. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU- und der FDPFraktion. Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Bei PDS- und SPD-Fraktion. Damit ist diesem Änderungsantrag zugestimmt worden.
Wir stimmen nun über den Antrag in der Drs. 4/2042, also über den Antrag der PDS in der nunmehr geänderten Fassung ab. Wer diesem Antrag in der nunmehr geänderten Fassung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU-, der FDP- und der SPD-Fraktion. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei der PDS-Fraktion. Damit ist diesem Antrag mit großer Mehrheit zugestimmt worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir treten nun in die Beratung des Tagesordnungspunktes 17 ein: