Frau Dr. Hüskens, ich habe Ihnen gesagt, dass es mehrere Risiken gibt. Es gibt nicht nur die 150 Millionen € für die NordLB. Es stehen - das, was ich eben genannt habe - die Steuermindereinnahmen, es stehen die Tarifverhandlungen der Angestellten, es stehen die Haushaltsreste, es steht der Altlastenfonds; dieser steht zwar nicht im Haushalt 2005, aber auch da sind Gelder, die man nicht einkalkuliert hat. Es stehen die Ausgabenreste; die Deckung dafür fehlt. Es sind verschiedene Risiken vorhanden, die wir benannt haben und die ich nicht alle wiederholen muss.
Vielen Dank, Frau Fischer. - Damit ist die Debatte beendet und wir stimmen über den Antrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/2176 ab. Wer stimmt zu? - Das ist die SPDFraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die PDS-Fraktion. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Jetzt stimmen wir über den Alternativantrag der PDSFraktion in der Drs. 4/2192 ab. Wer stimmt zu? - Das ist die PDS-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die SPD-Fraktion. Damit ist auch dieser Alternativantrag abgelehnt und der Tagesordnungspunkt 19 ist beendet.
Errichtung einer Stiftung „Gedenkstätte SachsenAnhalt“ und Übernahme der KZ-Gedenkstätte „Schloss Lichtenburg“ in Prettin sowie der Mahn- und Gedenkstätte „Feldscheune Isenschnibbe“ bei Gardelegen in Trägerschaft des Landes
Ich erteile zunächst dem Abgeordneten Herrn Gärtner als Einbringer das Wort. Bitte sehr, Herr Gärtner.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zusammenhang mit der Schließung der KZ-Gedenkstätte Schloss Lichtenburg in Prettin haben wir im Hohen Haus Ende letzten Jahres im Rahmen einer von der PDS-Fraktion beantragten Aktuellen Debatte sehr intensiv über die Zukunft der Gedenkstätte Schloss Lichtenburg im Konkreten sowie der Gedenkstätten des Landes Sachsen-Anhalt im Allgemeinen diskutiert.
Damals kündigte Justizminister Becker die Gründung einer Gedenkstättenstiftung für das Land Sachsen-Anhalt an. In diesem Zusammenhang - diese Aussage machte er - sollte die Gedenkstätte Schloss Lichtenburg in Landesträgerschaft übergehen und der Stiftung zugeordnet werden. Ich verzichte an dieser Stelle darauf, Ihnen nochmals die Bedeutung dieser Gedenkstätte als eines der ersten Konzentrationslager der Nazis zu vermitteln. Diese dürfte mittlerweile allen hier im Hause klar sein; dazu gibt es bereits eindeutige Beschlüsse.
Was ist nun seit dem passiert? - Nicht allzu viel. Das Problematischste an dem gesamten Sachverhalt ist, dass die Gedenkstätte Schloss Lichtenburg in Prettin bis zum heutigen Zeitpunkt geschlossen ist und dass erst vor einigen Wochen nur knapp verhindert werden konnte, dass der Kreistag einen ordentlichen Beschluss zur Schließung dieser Gedenkstätte fasste. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Das ist und bleibt ein ungeheuerlicher Skandal.
Deshalb ist in unserem heutigen Antrag die Forderung enthalten, dass die Landesregierung dafür Sorge tragen soll, dass die Gedenkstätte so schnell wie möglich wieder geöffnet wird und nicht erst dann, wenn sie in Landesträgerschaft übergegangen ist.
Hinsichtlich der Errichtung einer Stiftung hat die Landesregierung vor kurzem einen Kabinettsbeschluss gefasst. Nunmehr warten wir darauf, dass dieser inhaltlich und finanziell untersetzt wird. Die PDS-Fraktion geht davon aus, dass das Parlament in den Prozess der Errichtung der Stiftung inhaltlich aktiv einbezogen wird. Unser heutiger Antrag soll dazu einen Beitrag leisten.
Nun noch einige Sätze zu unserem Anliegen, die Mahn- und Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe in die zu gründende Stiftung zu integrieren. Die Mahn- und Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe befindet sich zurzeit in rechtlicher Trägerschaft der Stadt Gardelegen. Bei dem Erhalt der Gedenkstätte wurde die Stadt bislang teilweise durch Mittel aus dem Landeshaushalt unterstützt.
Die Mahn- und Gedenkstätte ist ein Sonderfriedhof für Häftlinge aus nationalsozialistischen Konzentrationslagern, die dort im April 1945 auf brutale Art und Weise massakriert worden sind. Die Ermordeten waren Angehörige verschiedener europäischer Völker. Besonders viele stammten aus Polen, der Sowjetunion und aus Frankreich. Viele von ihnen waren Jüdinnen und Juden. Die Ermordeten gehörten allen Kategorien der KZ-Häftlinge an.
Die zunächst in den ehemaligen Pferdeställen der Reit- und Fahrschule der Wehrmacht eingesperrten KZ-Häftlinge wurden am 13. April 1945, kurz bevor die amerikanischen Truppen Gardelegen erreichten, auf Verlangen militärischer Dienststellen aus der Remonteschule herausgeführt und schließlich auf ein freies Feld nahe der Stadt geleitet, da sie nicht mehr marschfähig waren. Dort wurden sie in der Feldscheune bestialisch ermordet. Einen Tag später, am 15. April 1945, entdeckte ein Spähtrupp der amerikanischen Truppen die Mordstätte. Unter der Aufsicht der 102. Infanteriedivision der Armee der Vereinigten Staaten wurde ein Militärfriedhof für die 1 016 Opfer errichtet.
Immer wieder hat es in den letzten Jahren Diskussionen über die Gestaltung und den Erhalt der Gedenkstätte gegeben. Dabei spielten überwiegend finanzielle Fragen, insbesondere Probleme der Stadt Gardelegen eine Rolle.
Die PDS-Fraktion vertritt die Auffassung, dass diese Stätte zur Erinnerung an die Gräuel der Nazis nicht Spielball von Finanzen sein darf und deshalb der Erhalt langfristig gesichert werden muss.
Aus diesem Grund schlagen wir vor, dass auch die Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe in die Landesstif
Zusammenfassend bleibt festzustellen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die PDS begrüßt die Errichtung einer Landesstiftung „Gedenkstätten Sachsen-Anhalt“. Diese sollte so schnell wie möglich in die Tat umgesetzt werden. Dabei ist das Parlament aktiv inhaltlich einzubeziehen.
Sowohl die Gedenkstätte Schloss Lichtenburg in Prettin wie auch die Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe sollen in die Stiftung einbezogen werden. Das Parlament ist in diesen Prozess ebenfalls einzubinden. Kurzfristig hat die Landesregierung dafür Sorge zu tragen, dass die Gedenkstätte Schloss Lichtenburg unverzüglich wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Ein Satz noch hinterher: Ich hatte vor einigen Tagen die Möglichkeit, mir in Jerusalem die neue Ausstellung in Yad Vashem anzuschauen. Ich glaube, dass diese Ausstellung sehr deutlich darauf hinweist, wie moderne Gedenkkultur gelebt werden muss, wie moderne Gedenkkultur inhaltlich ausgestaltet werden muss.
Denn wir wissen, die Zeitzeugen werden in den nächsten zehn Jahren versterben und sie werden dann nicht mehr da sein. Gerade in Yad Vashem kann man sehr beispielhaft sehen, wie moderne Gedenkkultur auch gerade für jüngere Leute gestaltet werden kann. Daran sollten wir uns ein Beispiel nehmen und daran sollte sich auch die neu zu gründende Stiftung ein Beispiel nehmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Gärtner, für die Einbringung. - Meine Damen und Herren! Zunächst hat für die Landesregierung Herr Staatsminister Robra um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat in der Sitzung des Landtages am 12. November 2004 bereits angekündigt, dass das Land die Trägerschaft über die KZ-Gedenkstätte Lichtenburg übernehmen und sie zusammen mit den übrigen landeseigenen Gedenkstätten in eine Stiftung sachsen-anhaltische Gedenkstätten überführen will.
Der Beschluss der Landesregierung über die Überführung aller landeseigenen Gedenkstätten in eine öffentlich-rechtliche Stiftung ist am 26. April 2005 erfolgt. Der Gesetzentwurf zur Errichtung der Stiftung „Gedenkstätten Sachen-Anhalt“ wird derzeit erarbeitet, die Finanzierung ist gesichert. Es ist vorgesehen, den Gesetzentwurf im Herbst 2005 in den Landtag einzubringen.
Dagegen konnte der förmliche Beschluss der Landesregierung über die Übernahme der KZ-Gedenkstätte Lichtenburg in Landesträgerschaft noch nicht gefasst werden. Das hat folgenden Grund: Wie allgemein bekannt ist, soll die künftige Gedenkstätte im Werkstattbereich des Schlosses Lichtenburg eingerichtet werden. Zwischenzeitlich hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, die die entsprechenden Belange des Bundes wahrnimmt, jedoch ein Nutzungskonzept für das Schloss Lichtenburg in Auftrag gegeben. Danach wird vorläufig der bisher für die Gedenkstätte vorgesehene Werkstattbereich für die Versorgungsanlagen des Gebäudekom
plexes vorgesehen. Die Gedenkstätte könnte nach diesen Vorstellungen dann nur im früheren Zuchthauszellentrakt des Schlosskomplexes untergebracht werden.
Eine derartige Lösung wäre, wie schon bei verschiedenen anderen Gelegenheiten erläutert, für das Land jedoch nicht akzeptabel. Zum einen würde das in diesem Gebäude nach einer Realisierung der Umgestaltung bestehende Raumangebot von der Gedenkstätte nur zum Teil benötigt, zum anderen wären die hohen Investitions- und Betriebskosten für diesen Gebäudekomplex für das Land nicht finanzierbar. Der Bund sieht sich nicht in der Lage, die so entstehenden Mehrkosten mitzufinanzieren.
Vor diesem Hintergrund hat der Minister des Innern den Bund gebeten, sich zur Übertragung des Eigentums an dem Werkstattbereich einschließlich der Überlassung des Bunkerbereiches an das Land Sachsen-Anhalt eindeutig zu positionieren. Eine abschließende Rückäußerung des Bundes steht gegenwärtig noch aus.
Der Kultusminister Professor Olbertz hat mit der Kulturstaatsministerin Weiß und ich selbst habe mit ihrem Abteilungsleiter, dem Ministerialdirektor Nevermann, Gespräche darüber geführt, weil die Gedenkstättenbelange des Bundes im Kulturstaatsministerium wahrgenommen werden.
Ich habe ferner die Gelegenheit gehabt, mit Herrn Edzard Reuter, der aus Anlass der Kaiser-Otto-Preis-Verleihung vor kurzem hier in Magdeburg gewesen ist, den Stand der Dinge zu erörtern, und er hat seinerseits die Chance genutzt, auch unmittelbar auf Bundesminister Eichel zuzugehen. Ich bitte insofern auch die Abgeordneten dieses Hohen Hauses um Unterstützung bei unserem Bemühen, den Bund zu einer vernünftigen Regelung zu tragen.
Weitere Einzelheiten zur Gedenkstätte Lichtenburg werden Gegenstand der nächsten Sitzung des Ausschusses für Inneres sein. Die Sache ist bereits terminiert; der Innenminister wird dann dort über alle Einzelheiten unterrichten.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat bislang keinen Anlass gehabt, die Übernahme der Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe in Landesträgerschaft zu erwägen. In der am Stadtrand von Gardelegen gelegenen Feldscheune des Gutes Isenschnibbe fand am 13. April 1945 in der Tat eines der furchtbarsten Verbrechen der Nationalsozialisten statt, als über 1 000 KZHäftlinge, die sich auf dem Todesmarsch aus den Außenlagern des KZ Dora und des KZ HannoverStöcken nach Bergen-Belsen befanden, bei lebendigem Leibe verbrannt wurden. Auf Befehl der Amerikaner mussten die Einwohner von Gardelegen die Toten in Einzelgräbern begraben.
Auf einer Gedenktafel wurde den Einwohnern von Gardelegen die Verpflichtung auferlegt, dauerhaft das Andenken an die Toten zu bewahren und für den Erhalt der Begräbnisstätte zu sorgen. Dem fühlen sich die Stadt Gardelegen und ihre Bürger noch heute verpflichtet und zeigen ein entsprechendes bürgerschaftliches Engagement.
Der Erhalt der Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe wird seit Jahren durch das Land finanziell gefördert. Darüber hinaus unterstützt das Landesverwaltungsamt die Stadt Gardelegen bei der konzeptionellen Ausgestaltung der Gedenkstätte. Ferner erhält die Kommune für die Gräberanlage Bundesmittel nach dem Gräbergesetz. Die gegenwärtige Konzeption zur Förderung der kom
munalen Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe hat sich bewährt und soll von der Gedenkstättenstiftung in jedem Fall unverändert fortgesetzt werden.
Wenn über ein weitergehendes Engagement des Landes diskutiert wird - was selbstverständlich prinzipiell möglich ist -, wird auch zu bedenken sein, dass eine Überführung der Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe in die Gedenkstättenstiftung eine zunehmende Zentralisierung der Gedenkstättenarbeit mit sich brächte und dazu führen könnte, dass das bürgerschaftliche Engagement vor Ort nachließe. Das wäre mit dem Subsidiaritätsprinzip schwer zu vereinbaren. Wenn die Kommune an das Land herantreten sollte, wird sich die Landesregierung einem Gespräch selbstverständlich nicht entziehen. - Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. - Meine Damen und Herren! Wir treten jetzt ein in eine Debatte mit fünf Redezeit je Fraktion. Als Erster erhält für die FDP-Fraktion der Abgeordnete Herr Kosmehl das Wort. Bitte sehr, Herr Kosmehl.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Anschluss an die Ausführungen des Herrn Staatsministers Robra, denen ich mich anschließen möchte, will ich nur zwei Punkte ergänzen.
Zum einen regen wir an, diesen Antrag zu weiteren Beratungen in den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Insbesondere die Frage der Übernahme der Feldscheune Isenschnibbe erweckt bei uns noch erheblichen Gesprächsbedarf, weil ich in der Tat, ähnlich wie das Herr Staatsminister Robra hier vorgetragen hat, auch ein gewisses Spannungsfeld zwischen dem doch funktionierenden bürgerschaftlichen Engagement und einer möglichen Zentralisierung der Gedenkstättenarbeit sehe. Darüber könnten wir im Ausschuss durchaus diskutieren.
Im Übrigen war betreffend die Frage der Zukunft der KZGedenkstätte Schloss Lichtenburg vereinbart, am Mittwoch im Ausschuss für Inneres zu beraten. Warum der Kollege Gärtner einen Anlass gesehen hat, das hier noch einmal explizit im Landtag zu erwähnen, wage ich nicht mit Sicherheit zu beantworten. Vielleicht liegt es daran, dass der Kreistag Wittenberg sich vor einiger Zeit wieder einmal mit diesem Thema beschäftigt hat.
Wir haben bereits mehrfach zu diesem Thema Stellung genommen und haben uns auf das Verfahren der Beratung im Ausschuss für Inneres geeinigt. Es war seit längerem bekannt, dass es am kommenden Mittwoch die Beratung über den aktuellen Sachstand geben soll. Ich denke, der Antrag wäre zumindest bezüglich des Punktes KZ-Gedenkstätte Lichtenburg nicht nötig gewesen. Wir bitten um eine Überweisung in den Ausschuss für Inneres. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kosmehl. - Für die SPD-Fraktion setzt der Abgeordnete Rothe die Debatte fort. Bitte sehr, Herr Rothe.