Wie der Name sagt, ist es das erste Funktionalreformgesetz. Das ist damals auch deutlich erwähnt worden. Insofern wundere ich mich, dass die Fortführung dieses Prozesses jetzt infrage gestellt wird. Es wird ein zweites Funktionalreformgesetz geben. Es gibt keine Veränderung der Koordinaten, wie es von Frau Dr. Paschke behauptet worden ist.
Wir haben dabei festgestellt, dass das System tragfähig ist. Das System der Übertragung der Aufgaben funktioniert. Es gibt allerdings ein Problem: Wirtschaftlich ist es nur, wenn wir auch die personalwirtschaftliche Seite in den Griff bekommen. Man muss fairerweise zugeben, dass es beiden Seiten, sowohl dem Land als auch den Kommunen, bisher nicht gelungen ist, einen verlässlichen Personalübergang zu gewährleisten. Das hängt mit den beiderseitigen personalwirtschaftlichen Überhängen zusammen.
Im Anschluss, bitte. - An dieser Stelle sage ich, wir haben bei diesen Fragen keine Eile. Die Kreise sind zurzeit im Selbstfindungsprozess. Das ist auch richtig und letztlich unvermeidlich. Wir werden in dieser vertrauensvollen, partnerschaftlichen Verständigung mit den kommunalen Spitzenverbänden weiter daran arbeiten, nicht nur die Aufgabenpakete zu konkretisieren, sondern sie auch personalwirtschaftlich zu identifizieren und gegebenenfalls zu übersetzen. Die gemeinsame Arbeitsgruppe Funktionalreform arbeitet daran und konkretisiert diese Dinge. Wir sind gerne bereit, den Landtag kontinuierlich darüber zu unterrichten.
Parallel dazu läuft - auch das ist folgerichtig und systemgerecht - auf der Ebene der Landesverwaltung die Aufgabenkritik. Auch hierbei bitte ich um Verständnis dafür, dass es keinen Sinn macht, Aufgaben auf der kommunalen Ebene wahrzunehmen, die man eigentlich gar nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr so wahrnehmen muss. Auch darüber, dass Aufgaben, die verzichtbar sind oder die in der gegebenen Art nicht mehr wahrgenommen werden müssen, natürlich nicht zu kommunalisieren sind, sondern letztlich abzuschaffen sind, besteht kein Dissens mit den kommunalen Spitzenverbänden.
Schließlich besteht mit den kommunalen Spitzenverbänden Einvernehmen darüber, dass mit den weiteren Schritten der Funktionalreform erst dann gestartet werden kann, wenn mit dem Vollzug der Kreisgebietsreform begonnen wird. Das heißt, die gesetzgeberische Umsetzung erfolgt bis zum Ende des Jahres 2006. Die Vorbereitung der verwaltungsmäßigen, insbesondere auch der personalwirtschaftlichen Umsetzung - das ist schwierig - erfolgt im Anschluss daran. Der Start erfolgt zum 1. Juli 2007. Das ist insgesamt eine runde Sache.
Alles in allem ist das ein systematisches und folgerichtiges Vorgehen, das wir seit Beginn der Legislaturperiode konsequent verfolgen, das die Betroffenen mitnimmt und das, statt aufgeregten Flügelschlagens, Schritt für Schritt zu einem schlüssigen Ganzen führt. Wir sind gerade auch auf diesem Feld gegen Klamauk, der am Ende nichts bringt, weil die Umsetzung scheitert.
Die Umsetzungsfragen sind bei der Funktionalreform wesentlich schwieriger als die Identifizierung des Aufgabenspektrums. Das ist im Jahr 2001 bzw. am 17. Januar 2002 im Wesentlichen zutreffend identifiziert worden. Auch darüber gibt es keinen Dissens mit den kommunalen Spitzenverbänden. Nur die Frage, wie es am Ende im Einzelnen dorthin kommt, ist wesentlich schwieriger
zu klären, weil hinter jedem dieser Aufgabenspektren vielfältige organisatorische Fragen stehen, die man zunächst einmal auseinander bröseln und dann in personalwirtschaftliche Einheiten umsetzen muss.
Wir wollen weiterhin gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine partnerschaftliche Festlegung und deren einvernehmliche Umsetzung, von der am Ende auch der Bürger etwas hat, wenn er Dienstleistungen der Verwaltung in Anspruch nimmt, die ihm aber auch als Steuerzahler nützt, weil die Aufgaben insgesamt wirtschaftlicher wahrgenommen werden können. Dazu bedarf es einer seriösen Fortsetzung der Beratungen in der Arbeitsgruppe Funktionalreform. Dafür und für die fortlaufende Unterrichtung des Landestages stehen wir ein.
Herr Staatsminister, können wir davon ausgehen, dass das von Ihnen angekündigte zweite Funktionalreformgesetz in der Landtagssitzung im Dezember debattiert wird?
Sie können davon ausgehen, dass es nicht im Dezember debattiert wird, weil es völlig unsinnig wäre - das habe ich deutlich gemacht -, jetzt aus der Hüfte geschossen einen Gesetzentwurf zu präsentieren.
Ich habe Ihnen gesagt, dass die Abstimmung mit der kommunalen Ebene einvernehmlich und seriös auch und gerade unter Berücksichtigung der schwierigen Umsetzung des Konnexitätsprinzips - das ist nun einmal wichtig - vorangetrieben wird und dass im Laufe des Jahres 2006 das zweite Funktionalreformgesetz zur parlamentarischen Beratung anstehen wird. Das ergibt sich aus der Logik der Sache.
Herr Robra, ich mache es selten, noch einmal zurückzuschauen und Dinge zu verteidigen. Aber, wissen Sie, bei Ihrer Rede, so fand ich, war eines ein ziemlich starkes Stück: Am Anfang sagten Sie, was die Funktionalreform anbelangt, sei in der letzten Legislaturperiode überhaupt nichts passiert und ein bisschen habe in den Schubladen des Innenministers gelegen.
- Ja, zur Kreisgebietsreform. - Am Ende verweisen Sie auf das Papier vom 17. Januar 2002, mit dem die Funktionsreform beschlossen worden ist, die in Ihrem Koalitionspapier steht. Was meinen Sie denn, woher dieses Papier kommt?
Herr Gallert, ich habe Ihnen deutlich zu machen versucht und will es gern noch einmal tun, dass das Papier die Grundlage jedweder Funktionalreform im Land Sachsen-Anhalt sein muss. Die Aufgabenpakete dort zu definieren, ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Lösung. Wer aber glaubt, dass das die Lösung des Problems ist, der unterschätzt die Komplexität dieser Problemlage. Deshalb ist es wichtig, auf der Grundlage dieses Papiers unter Berücksichtigung der jetzt entwickelten Strukturen - -
Bekennen Sie sich in Gottes Namen zu den Kreisgebietsstrukturen, wie wir sie jetzt verabschiedet haben, dann ist es auch mit der Funktionalreform relativ einfach. Sie sind es doch, die die mittlere Ebene der Landesverwaltung, die wir mit dem Landesverwaltungsamt für konsolidiert halten, immer infrage stellen.
Wollen Sie denn, dass wir auf der einen Seite ähnlich wie andere Bundesländer bergeweise Aufgaben auf die kommunale Ebene kippen, und wenn ja, wie soll es verwirklicht werden? Wollen Sie auf der anderen Seite ebenso bergeweise Aufgaben in die Ministerien ziehen, damit es im Land funktioniert?
Ich bin der Auffassung - das war unser Weg -, dass wir mit den Strukturen, die wir jetzt geschaffen haben, den Rahmen dafür gebildet haben, dass die weiteren Schritte in der Funktionalreform, die notwendig sind und geschehen sollen, zeitgerecht mit der In-Vollzug-Setzung der Kreisgebietsreform zum 1. Juli 2007 umgesetzt werden können. Das ist vernünftig.
Alles andere führt letztlich zu gar nichts, nur zu Fehlern in der praktischen Umsetzung, die wir, so denke ich, alle nicht wollen und die wie vor allem den Kommunen nicht zumuten dürfen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Funktionalreform ist heute im Landtag nicht zum ersten Mal auf der Tagesordnung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Meiner Auffassung nach können Schritte zu einem schlanken und gut organisierten Staat nur im Zusammenspiel der veränderten Kreisgrenzen und einer Funktionalreform durch die Übertragung von Aufgaben von der Landesebene auf die Kreisebene gemacht werden. Der Landtag hat sich in
der letzten Legislaturperiode, am 17. Januar 2002, durch den Beschluss in Drs. 3/68/5222 zur Verwaltungsergänzungs- und Funktionalreform klar für die Schaffung einer effizienten, bürgernäheren und leistungsfähigen Landes- und Kommunalverwaltung ausgesprochen.
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode haben CDU und FDP diesen Faden aufgegriffen. Wir haben mit dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz eine umfassende Erneuerung aller Zweige der öffentlichen Verwaltung eingeleitet. Der darin enthaltene klare Aufgabenverzicht, die Aufgabenprivatisierung und -kommunalisierung, also die Schritte, die wir für richtig erachten, um mit dem Aufgabenbestand des Staates umzugehen, werden konsequent und vor allen Dingen fortlaufend überprüft und umgesetzt.
Ein erster, wenn auch nur sehr kleiner Schritt der Übertragung von staatlichen Aufgaben von der Landesebene auf die Landkreise und kreisfreien Städte wurde im Teilbereich Umwelt im Rahmen des Ersten Funktionalreformgesetzes bereits durchgeführt.
In Auswertung des Ablaufs - der Herr Staatsminister hat darauf hingewiesen - müssen wir auch den Versuch des freiwilligen Personalübergangs noch einmal näher, genauer beleuchten. Den von uns vorgeschlagenen Weg, dass es zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, dem Land und den Landkreisen und kreisfreien Städten zu einem freiwilligen Personalübergang als vorrangige Form gegenüber einem gesetzlich verordneten Personalübergang kommen soll, halte ich nach wie vor für richtig. Er muss aber auch tatsächlich umgesetzt werden. Wenn das nicht der Fall ist, muss man sich über Alternativen - in diesem Fall den gesetzlichen Personalübergang - Gedanken machen. Das müssten wir aber näher beleuchten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Kreisgebietsreform und den ihr zugrunde liegenden Beschlüssen vom Oktober und vom heutigen Tag sind nun auch die Strukturen der neuen Landkreise sowie die Kreisstädte festgelegt. Aus unserer Sicht - also der CDU und der FDP - sind diese neuen Strukturen leistungsfähig und können weitere Aufgaben zur Erfüllung übernehmen.
Auch mit dem Thema Funktionalreform, das in der heutigen Sitzung von der Linkspartei erneut auf das Parkett des Landtages gehoben wurde, hat sich die FDP-Fraktion in dieser Legislaturperiode schon früher auseinander gesetzt. So hat letztlich - das ist das Ergebnis - die Übertragung von Aufgaben von der Landes- auf die Kreisebene bereits Eingang in unser Leitbild für die Kreisgebietsreform vom März 2004 gefunden. Das war keine abgeschlossene Aufzählung, es war aber in Anlehnung an den Beschluss des Landtages ein erneutes Bekenntnis zur Funktionalreform.
Auch heute, meine Damen und Herren, halten wir an dem liberalen Grundsatz fest, dass staatliche Aufgaben, wenn möglich, auf der untersten und somit ortsnächsten Ebene wahrgenommen werden sollen. Unabdingbare Voraussetzung hierfür ist natürlich die Leistungsfähigkeit der Kreise und der kreisfreien Städte. Denn selbstverständlich ist eine Aufgabenübertragung nicht sinnvoll, wenn sie, anstatt Qualitätsverbesserungen und Synergieeffekte zu bringen, einen unverhältnismäßigen zusätzlichen Kostenaufwand im Bereich Personal und Sachausstattung nach sich ziehen würde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf der Landkreisversammlung hat sich kürzlich auch der Landkreistag erneut zur Frage der Funktionalreform positioniert.
- Sehr deutlich, Herr Gallert, wenn Sie das so möchten. - Er fordert, in einem engen zeitlichen Zusammenhang zum In-Kraft-Treten der Kreisgebietsreform am 1. Juli 2007 eine umfassende Funktionalreform durchzuführen, deren Ziel das Bündeln der Zuständigkeiten bei Genehmigungs- und sonstigen Entscheidungen auf der Kreisebene ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass sich die kommunalen Spitzenverbände seit dem Landtagsbeschluss vom Januar 2002 mehr als nur einmal mehr oder weniger stark vom damaligen Landtagsbeschluss distanziert haben, ihn zumindest aber infrage gestellt haben. Wir nehmen nunmehr also zur Kenntnis, dass der Landkreistag weiterhin für eine umfangreiche Funktionalreform steht und wir deshalb Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden führen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich am Ende ganz kurz auf den zeitlichen Rahmen der Funktionalreform etwas genauer eingehen. Es stellt sich hierbei nämlich die Frage, ob wir es, wie ich es dem Antrag der Linkspartei entnehme, leisten können, die Funktionalreform in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Damit meine ich nicht einen erneuten Beschluss, weil ich glaube, dass der Beschluss vom Januar 2002 eine sehr gute Grundlage dafür ist, Aufgaben und die Beschreibung von Aufgaben, die einer Funktionalreform zugrunde liegen sollte, zu bestimmen.
Es geht jetzt darum, diese Funktionalreform in ein Gesetz zu kleiden. Ich meine, dass aufgrund der zeitlichen Nähe zum Ende der Legislaturperiode eine in der thematischen Breite notwendige Diskussion und Verabschiedung des Gesetzes nicht mehr möglich sein wird.