Da fällt mir gerade eine Doppelfrage ein. Zum Ersten. Wenn Sie es nicht an Zahlen festmachen wollen, könnten Sie dann vielleicht die Kriterien nennen, an denen Sie die Größe festmachen wollen?
Zum Zweiten. Sie haben von dieser einen zentralen Anlaufstelle gesprochen. Ich nehme an, Sie meinen das Landesverwaltungsamt. Ist denn diese eine zentrale Anlaufstelle nun dezentral oder zentral? Wenn sie dezentral ist, wo machen Sie dann den Unterschied, was dezentral behandelt werden kann und was zentral behandelt werden kann?
Zur ersten Frage nehme ich jetzt nicht weiter Stellung. Das ist die Frage eines anderen Gesetzentwurfs oder eines weiteren Gesetzentwurfes. Diesbezüglich sind wir auch noch nicht am Ende der Fahnenstange.
(Frau Budde, SPD: Sie wollen das Landesverwal- tungsamt, aber Sie wissen noch nicht, wie die Leistungsfähigkeit definiert werden soll!)
Bezüglich des Landesverwaltungsamtes ist Folgendes zu sagen: Natürlich soll das Landesverwaltungsamt alle oder möglichst viele Aufgaben an einem Ort wahrnehmen. Wir wollen ein Haus haben. Aber - und jetzt kommt das Aber - die Ausgestaltung, die Frage, ob ich eine Aufgabe eventuell an einem anderen Standort
Aber mein Mitleid hält sich angesichts der Auswirkungen, die dieses ganze Reformchaos hervorruft, das jetzt über das Land hereinbricht, in Grenzen.
Wissen Sie, warum mir mein Vorredner Leid tun könnte? - Erst hilft die Landesregierung sozusagen beiden Fraktionen diesen Gesetzentwurf über. Diese bringen ihn ein. Es werden in drastischer Art und Weise und Schnelle zwei Vorschaltgesetze, aber nicht vollständig, aufgehoben; eine Krücke bleibt noch übrig.
- Nein, eine Krücke blieb ja noch übrig. So ein kleines Stück von dem Zweiten Vorschaltgesetz blieb ja noch übrig.
Als Herr Rothe seinen Diskussionsbeitrag begann, habe ich gedacht: Jetzt nimmt er mir den Rekord weg! Aber als er dann weitergesprochen hat, habe ich gemerkt, Sachsen-Anhalt ist noch rekordverdächtiger, es gibt noch einen zweiten Rekord. Das ist mir aufgefallen. Es gibt in der ganzen Bundesrepublik garantiert kein anderes Gesetz - ich spreche jetzt von Ihrem, das eingebracht wurde -, bei dem die Einbringung des Gesetzes mit der Anhörungsrunde einhergeht und in diesem Gesetz bereits wieder die Aufhebung eines Gesetzes angekündigt wird, das zur gleichen Zeit erst in Kraft getreten ist.
Das könnte man ja alles machen, aber das Gesetz wird garantiert in seiner Qualität und seinem Vollzugszwang bei Einrichtungen die Bindung gegenüber dem Bürger nicht fördern.
Zum einen - das wurde schon vom Abgeordneten Herrn Rothe hervorgehoben - bleibt dieser Gesetzentwurf weit hinter den Gesetzentwürfen zurück, die gerade erst außer Kraft gesetzt wurden - und das hinsichtlich seines Regelungsgehalts und seiner Konkretheit.
Der Minister hat zum Beispiel hervorgehoben, wie modern dieses Gesetz ist, da es Kommunikationswege festschreibt. Sehen Sie in den betreffenden Paragrafen hinein: Es ist beabsichtigt, unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit... und: Die Kommunen sollen... - Nichts, keine Bindung.
Sonderbehörden sollen auf das notwendige Maß reduziert werden; wir wollen Zahlen außer Acht lassen. - Das notwendige Maß, meine Damen und Herren! Wir haben zwei Jahre lang mit der Exekutive darüber diskutiert. Und ich kann Ihnen sagen: Für jede Behörde gibt es die Notwendigkeit, zur Not noch zwei mehr daraus zu machen.
Zum Zweiten lehnen wir den Gesetzentwurf ab, weil zwei Regelungsinhalte im Zentrum stehen, die die PDSFraktion inhaltlich nicht mittragen kann. In Bezug darauf verzeichne ich deutlich einen Dissens zu den Ausführungen zum Landesverwaltungsamt, die hier vorgetragen wurden, sowohl vom Minister und von der CDUFraktion als auch von der SPD.
Wir sind der Meinung, dass mit der Überschrift des § 6 - Mittelinstanz - der dreistufige Verwaltungsaufbau zunächst und erstmals rechtlich in Sachsen-Anhalt definitiv geregelt ist. Ist der dreistufige Verwaltungsaufbau, der in Deutschland mit dem Beginn des 19. Jahrhunderts seinen Anfang fand, modern? Lesen Sie bitte im Bericht des zeitweiligen Ausschusses nach. Dort ist definitiv aufgeführt, dass in den nächsten zwei Legislaturperioden die gesamte Bundesrepublik - bis auf zwei Länder - zur Zweistufigkeit übergehen wird. Modern ist dieser Gesetzentwurf nicht.
Ich möchte § 2, das Privatisierungskonzept der Landesregierung, hervorheben. Von der Tendenz her entspricht es dem Zeitgeist neoliberaler Modernisierung, aber im Kontext zu Ihrem Koalitionsvertrag enthält es eine Einmaligkeit in der Bundesrepublik. Wer nämlich nur die Wirtschaftlichkeit anspricht und vergisst, dass das Verhältnis von Staat und Markt eben das Verhältnis von Sozialstaat und Effizienz ist, dessen Privatisierungskonzept muss scheitern und der wird in Zukunft die ganze Schärfe aller der PDS-Fraktion zur Verfügung stehenden politischen Mittel zu spüren bekommen.
Die Gesellschaft muss nämlich in diesem Verhältnis betrachtet werden. Es geht nicht nur darum, dass ich die Ökonomie, dieses Gesetz des Markts, in den Vordergrund stelle; vielmehr muss ich auch meine staatlichen Aufgaben in Bezug auf die staatliche Daseinsvorsorge im Land Sachsen-Anhalt erfüllen. - Danke.
Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Die Debatte wird abgeschlossen durch den Beitrag der CDU-Fraktion. Es spricht Herr Madl. Bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen von der SPD und von der PDS! Ich hätte am Dienstag nach der Fraktionssitzung doch eine Wette mit meinen Kollegen aus dem Innenarbeitskreis abschließen sollen. Sie haben gesagt: Nein, nein, die werden das Gesetz schon nicht verreißen; die werden doch sehen, was darin steht. Ich habe gesagt: Die sehen das nicht.
- Ja, ja, Herr Dr. Püchel, das Problem hat sich doch ganz deutlich bei den zwei Reden gezeigt: Wir haben zwei grundverschiedene Ansätze bei der Bewältigung der Verwaltungsmodernisierung in diesem Lande.
Und zwar sind Sie in den letzten Jahren prinzipiell davon ausgegangen, um es kurz zu sagen, dass Strukturen die Aufgaben bestimmen. Was haben Sie denn gemacht? Sie haben gesagt: Wir machen eine Reform. Das ging los mit dem Ersten Vorschaltgesetz. Da wollten Sie eigentlich, wenn man es richtig betrachtet, nur eines machen: Sie wollten eigentlich nur die gemeindliche Ebene regeln, Sie wollten die Anzahl der Gemeinden verkleinern und die Gemeinden größer machen. Das war doch der Kern des Ersten Vorschaltgesetzes.
Die zweite Geschichte ist dann mit dem Zweiten Vorschaltgesetz gekommen, als Sie gesagt haben, na gut, dort müssen wir ein bisschen mehr machen: Landesmodernisierung. Dabei haben Sie sich das einfallen lassen und gesagt: Dann tun wir die Zahlen 150 000, 10 000, 7 000 und 1 000 hinein und machen das über diese Strecke.
Der Grundansatz, den Sie hatten, den haben wir niemals verfolgt. Wir haben immer gesagt, Aufgaben müssen die Strukturen bestimmen. Das ist der Grundansatz, von dem wir in den ganzen Jahren ausgegangen sind und den wir auch in diesem Gesetz heute hier verkaufen wollen.
Wenn Sie in die Paragrafen hineinschauen, dann mag es vielleicht auf den ersten Blick sehr dünn und sehr mager aussehen, aber ich denke, dass Sie bei genauem Hinschauen und Lesen dann auch sehen, dass die Modernisierung hiermit auf den Weg gebracht werden kann. Es ist hierfür der erste Baustein.