Die Bahn lehnte eine Frist zur Nachbesserung ab und erklärte, dass sie sich außerstande sehe, die Anforderungen der Auftraggeberseite in dem vorgegebenen Kostenrahmen zu erfüllen. Sie schlägt stattdessen die Abgabe eines Alternativangebotes vor. Dieses Alternativangebot soll weitestgehend die Leistungsanforderungen berücksichtigen, den Kostenrahmen einhalten und bis Ende 2010 ein funktionsfähiges Netz bereitstellen.
Die Bahn wird nun bis zum 30. November 2006 ein neues Angebot abgeben. Erst zu diesem Zeitpunkt können die Netzkosten für das gesamte Digitalfunknetz und damit auch die Kosten für Sachsen-Anhalt verlässlicher abgeschätzt werden. In diesem Angebot sind die im Land noch zusätzlich entstehenden Kosten, unter anderem für Leitstellen, Endgeräte und Schnittstellen, nicht enthalten. Diese Kosten können erst im Rahmen entsprechender dezentraler Ausschreibungen ermittelt werden.
Bestandteil des Angebotes der Bahn ist auch eine Einführungsplanung für das BOS-Digitalfunknetz, die sich an den Vorgaben von Bund und Ländern orientieren muss.
Parallel zu diesem Vergabeverfahren wurden Bund und Länder durch den Lenkungsausschuss beauftragt, ein alternatives Betreibermodell zu entwickeln. Mitte Dezember 2006 soll dann der Lenkungssauschuss nach Unterrichtung über das Verhandlungsergebnis mit der Bahn und das erarbeitete alternative Modell das weitere Vorgehen beschließen.
Das Gesetz zur Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ist am 1. September 2006 in Kraft getreten. Der Lenkungsausschuss hat den Bund gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesanstalt für den Digitalfunk bis spätestens 1. März 2007 ihre Arbeit aufnehmen kann. Bis zur Arbeitsfähigkeit der Bundesanstalt führt die Projektorganisation „netzwerkBOS“ hilfsweise deren Aufgaben zur Errichtung des BOS-Digitalfunknetzes aus.
Zur Schaffung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens zwischen Bund und Ländern für den Aufbau und Betrieb des bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für die BOS und zur Regelung der Kostenverteilung wurde der Entwurf eines Verwaltungsabkommens erarbeitet. Am 11. Mai 2006 wurde durch die Vertreter des Bundes und der Länder das „Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit von Bund
und Ländern beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland“ paraphiert und dessen Text damit vorläufig festgelegt.
In der Präambel des Verwaltungsabkommens wird der verbindliche Abschluss bis zum 31. Dezember 2006 zum gemeinsamen Ziel erklärt.
Das Verwaltungsabkommen regelt die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern. Dieses Abkommen ist auch dann zwingend erforderlich, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss mit der Bahn kommen und Bund und Länder sich entscheiden sollten, einen alternativen Weg zu wählen.
Das Ministerium des Innern beabsichtigt, kurzfristig eine entsprechende Kabinettsvorlage einzubringen, damit auch Sachsen-Anhalt den für einen schnellen Netzaufbau erforderlichen Beitritt zum Verwaltungsabkommen vollziehen kann.
Der Bund hat in seiner Begründung zu dem Gesetzentwurf über die Bundesanstalt für den BOS-Digitalfunk dargestellt, dass er für die Bundesanstalt nach derzeitiger Schätzung Personal- und Sachkosten in Höhe von nicht mehr als 10 Millionen € jährlich erwartet. Im Verwaltungsabkommen ist eine Aufteilung dieser Kosten nach dem Königsteiner Schlüssel vorgesehen, wobei der Anteil des Bundes 30 % beträgt. Für Sachsen-Anhalt sind daher jährlich ca. 215 000 € als Anteil an den Sach- und Personalkosten der Bundesanstalt zu erwarten.
Der ursprüngliche Vorschlag des Bundes zur Errichtung eines Rumpfnetzes wurde im Laufe des Verfahrens modifiziert. Ein bundesweites Netz ist wirtschaftlich und technisch sinnvoll nur nach einer bundesweiten Netzplanung zu verwirklichen. Der getrennte Aufbau eines „Rumpfnetzes“ und ein späterer oder gleichzeitiger Aufbau von Landesnetzteilen bergen wirtschaftliche Nachteile und sind daher nicht mehr vorgesehen. Insofern wird auch kein Komplementärnetz für Sachsen-Anhalt existieren.
In Sachsen-Anhalt übernimmt der Bund 40 % der Kosten für die Basisstationen, die zur Versorgung eines 50-prozentigen Anteils an der Landesfläche erforderlich sind. Der Netzaufbau in Sachsen-Anhalt sieht nach der mit dem Bund abgestimmten Landesplanung vier Netzabschnitte vor, die in den Jahren 2007 und 2008 nacheinander errichtet werden sollen. Diese Planung berücksichtigt bereits die sich aus der Kreisgebietsreform ergebenden Änderungen in der Landesgliederung.
Innerhalb eines Netzabschnittes wird stets das komplette Territorium der jeweiligen Landkreise ausgerüstet. Das heißt, eine Verteilung des Gebietes auf mehrere Netzabschnitte erfolgt nicht. Nach den drei Oberzentren und den Landkreisen Salzland, Anhalt-Bitterfeld und Saalekreis sollen in den nächsten Abschnitten die Landkreise Anhalt-Jerichow, Börde und Wittenberg sowie der Altmarkkreis Salzwedel und der Landkreis Stendal folgen. Als letzter Abschnitt sind die Gebiete des SaaleUnstrut-Tals mit dem künftigen Landkreis Burgenland und das Gebiet des Harzes mit den künftigen Landkreisen Mansfeld-Südharz und Harz geplant.
Die Versorgung des Landesgebietes bedeutet eine Handfunkversorgung in Siedlungsgebieten außerhalb von Gebäuden und eine flächendeckende Fahrzeugfunkversorgung. Ausnahmen mit besserer Versorgung sind in
Oberzentren und den Justizvollzugsanstalten vorgesehen. Eine flächendeckende Funkversorgung in Gebäuden wäre zwar wünschenswert, führt aber zu einem drastischen Kostenanstieg und ist aus Landessicht nicht zu finanzieren.
Zur Ausschöpfung aller Synergiepotenziale hat Sachsen-Anhalt beim Bund die Aufnahme der Justizverwaltung in den Kreis der Nutzungsberechtigten des BOSDigitalfunks beantragt. Damit werden sonst notwendige Doppelausstattungen mit unterschiedlichen Funksystemen in den Justizvollzugsanstalten für Justiz und Polizei zukünftig entbehrlich und gleichzeitig bessere Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Justiz und Polizei geschaffen.
Die DB Telematik hat in ihrem Angebot am 30. November 2006 eine Einführungsplanung vorgelegt, die die Vorstellungen des Bundes und der Länder beachtet. Gleichwohl kann sich aus dem Angebot ergeben, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine Abweichung von der gegenwärtigen Planung sinnvoll ist.
Auch wenn Verzögerungen aus den unterschiedlichsten Gründen bei derartig großen Projekten nicht auszuschließen sind, geht die Landesregierung davon aus, das bundesweit die Einhaltung des Endtermins für die Errichtung und Inbetriebnahme des Digitalfunknetzes bis Ende 2010 gelingen wird.
Dann treten wir jetzt in die Debatte der Fraktionen ein. Für die Linkspartei spricht die Abgeordnete Frau Tiedge.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Bund und die Länder planen nun schon seit vielen Jahren die Einführung eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, kurz BOS genannt. Dazu gehören Polizei, Verfassungsschutzbehörden, Zoll, Technisches Hilfswerk, Feuerwehren, Katastrophenschutzverwaltungen und die Rettungsdienste.
Unbestritten ist, ein neuer Polizeifunk wird gebraucht. Das digitale Funksystem soll und wird in Zukunft die veraltete, mit Sicherheitsrisiken behaftete analoge Funktechnik, basierend auf einer Errichtungs- und Betriebsgenehmigung vom 18. Januar 1951, im Interesse einer effektiven Sicherheitsgewährleistung schnellstmöglich ablösen.
Doch unterliegen wir an dieser Stelle nicht dem Trugschluss, dass das neue Kommunikationssystem die absolute Sicherheit verkörpern wird. Auch jetzt schon warnen Sicherheitsexperten vor möglichen Sicherheitslücken bei der Datenübermittlung und -übertragung. Auch der Start und die flächendeckende Einführung des neuen Funksystems - ursprünglich einmal vor dem Beginn und aus Anlass der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland geplant - liefen im wahrsten Sinne des Wortes ins Abseits.
Der bisher einzige errichtete Eckpfeiler auf dem Weg zur Einführung des Digitalfunks war die Schaffung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Das Gesetz hierzu und das Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern trat am 1. September 2006 in Kraft.
Bund und Länder verfolgen also das Ziel, gemeinsam ein auf einem Mindeststandard basierendes, mit einer bundeseinheitlichen Technik ausgestattetes digitales Sprech- und Datenfunksystem für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben einzuführen und als Gesamtnetz bis spätestens 31. Dezember 2010 in Betrieb zu nehmen.
Doch ist dieser Termin überhaupt noch haltbar? Wie ist der jetzige Stand der Umsetzung? Welche Kosten kommen mit der Einführung des BOS-Digitalfunks auf Sachsen-Anhalt wirklich zu? Wie hoch sind die Kosten, die durch die Errichtung und den Betrieb der Bundesanstalt für den Digitalfunk entstehen? - Fragen über Fragen, die schnellstmöglich einer Klärung und Beantwortung bedürfen.
Schon jetzt deutet es sich an, dass der Betrieb des geplanten digitalen BOS-Funknetzes für Polizei, Feuerwehr sowie Rettungsdienste offenbar wesentlich teurer wird als geplant. Die bisher in den Bundeshaushalt eingestellten Mittel sind mit den vom künftigen Betreiber des Netzes veranschlagten Kosten voraussichtlich nicht in Einklang zu bringen.
Die Finanzierung des digitalen BOS-Funknetzes war schon jahrelang ein Streitpunkt zwischen dem Bund und den Bundesländern. Schließlich einigte man sich darauf, dass der Bund ein Rumpfnetz erstellt und 44,5 % der Kosten übernimmt. Der weitere Ausbau des Netzes soll dann von den Bundesländern finanziert und durchgeführt werden. Dem muss aber durch entsprechende Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte sowie ein Höchstmaß an Transparenz gegenüber den Ländern bei der Netzplanung, bei der Vergabe sowie bei der Errichtung und dem Betrieb des Netzes Rechnung getragen werden.
In den Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2007 wurde im Einzelplan 03 - Ministerium des Innern - eine Verpflichtungsermächtigung in einer Gesamthöhe von 81 Millionen € für die Einführung bzw. den Aufbau des Digitalfunks in Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2011 eingestellt. Gemäß dem Haushaltsvermerk darf diese jedoch so lange nicht in Anspruch genommen werden, bis die Landesregierung dem Ausschuss für Finanzen ein Konzept zur Einführung des Digitalfunks mit einer differenzierten Kostenermittlung für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben vorlegt.
Deshalb bedarf es unbedingter und unverzüglicher Klarheit hinsichtlich sämtlicher Fragen zur Einführung eines digitalen Funksystems einschließlich dessen Finanzierung. Dabei ist vor allem - an diese Adresse müssen wir unsere Forderung richten - zunächst die Landesregierung des Landes Sachsen-Anhalt gefragt.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS wird einer Überweisung des vorliegenden Antrags in die Ausschüsse für Inneres und für Finanzen zustimmen. - Ich danke.
In der Dachvereinbarung vom 18. März 2004, die eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zur Einführung eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben darstellt, ist die Errichtung eines bundeseinheitlichen Digitalfunknetzes bis spätestens zum 31. Dezember 2010 vorgesehen worden. Diese Verpflichtung ist auch das Land Sachsen-Anhalt eingegangen.
Die Einführung des BOS-Funks und das Vorantreiben der Einrichtung in Sachsen-Anhalt stellt meines Erachtens eine sehr wichtige Aufgabe dar. Die Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Land hat nach wie vor oberste Priorität. Der BOS-Funk, der von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben verwendet wird, ist für die Unterstützung der Erhaltung und Herstellung der Sicherheit im Land unentbehrlich.
Der nichtöffentliche mobile Funkdienst wird durch die BOS-Funkrichtlinie reglementiert. Durch diese Reglementierung wird erreicht, dass ein sicherer und störungsfreier Funkbetrieb für alle Bedarfsträger der BOS gewährleistet werden kann.
In Sachsen-Anhalt soll der BOS-Funk für die Polizei, die kommunalen Feuerwehren, auch die Werkfeuerwehren, für den Katastrophenschutz, für die Träger und Leistungserbringer der öffentlichen Notfallrettung sowie für Behörden mit Sicherheits- und Vollzugsaufgaben eingesetzt werden.
Die Errichtung des BOS-Funks hier im Land sollte im Jahr 2007 beginnen. Die BOS-Aufbauphasen sollten an die Kreisgebietsreform angepasst werden, die in unserem Land stattgefunden hat. Da diese nunmehr annähernd abgeschlossen ist, kann meines Erachtens ohne große zeitliche Verzögerungen mit der Installation des BOS-Funks für Sachsen-Anhalt begonnen werden.
Die Kostenfrage dürfte das Projekt nicht großartig gefährden. Der Bund hatte sich bereit erklärt, die Kosten für die Errichtung und den Betrieb des Rumpfnetzes inklusive zentraler Komponenten, zu denen zum Beispiel das Hauptleitungsnetz und Managementzentren gehören, zu übernehmen. Die Länder sollten die Kosten für die Netzerweiterung und die dadurch entstehenden Betriebskosten tragen.
Wir brauchen daher noch Erläuterungen dazu, wie sich die Kosten zusammensetzen, die Bund und Länder gemeinsam betreffen. Ich will nicht bestreiten, dass auch Kosten anfallen, die nur das Land selbst betreffen. Hierzu zählen Planung, Aufbau und auch die einzelnen Endgeräte, die bei den jeweiligen den BOS-Funk einsetzenden Stellen angeschafft werden müssen. Auch eine Anlernphase und die Fortbildung der Nutzer des BOSFunks muss mit kalkuliert werden.
Der uns hier vorliegende Antrag der Fraktion der FDP findet meine Zustimmung. Die Wahrnehmung von Sicherheitsaufgaben durch Behörden wird durch den BOSFunk zweifelsohne verbessert. Sicherheitsaufgaben können besser wahrgenommen werden. Es wäre fatal, den Aufbau des Funksystems nicht voranzutreiben.
Aus diesem Grund erachte auch ich es für sinnvoll und zielführend, die Landesregierung zu bitten, in den Ausschüssen für Inneres und für Finanzen über den Stand der Einführung des BOS-Systems Bericht zu erstatten. Dadurch wird ein Überblick über die Weiterentwicklung des Systems für Sachsen-Anhalt geschaffen.
Ich bitte daher - unter Berücksichtigung der Vorteile, die sich durch das BOS-Funksystem ergeben - um Zustimmung zu der Überweisung des Antrages der Fraktion der FDP in die Ausschüsse für Inneres und für Finanzen.
Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Doege. - Fühlen Sie sich jetzt nicht unter Zugzwang gesetzt!
Ich würde meinem Vorredner gern folgen. Aber ich habe leider die Rede nur in Bruchstücken vorliegen.