Protokoll der Sitzung vom 14.12.2006

Die Anträge der Fraktion der FDP, die sich sowohl bei den Einnahmen wie auch bei den Ausgaben auf die Reduzierung der Ansätze bei einigen Titeln bezogen, um die Neuverschuldung weiter abzusenken, wurden mehrheitlich abgelehnt. Abgelehnt wurden auch die Änderungsanträge der Fraktion der FDP zu den Kapiteln 15 04 und 15 09. Bei den Kapiteln 15 09 und 15 10 gibt es einige kleine Änderungen.

Einzelplan 16 - Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt. Die vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen Änderungen bei den Hauptgruppen 4 und 5 wurden wie auch der Einzelplan insgesamt einstimmig angenommen.

Einzelplan 20 - Hochbau. In diesem Einzelplan gibt es eine wesentliche strukturelle Änderung. Statt bisher 21 Kapiteln gibt es nur noch die Kapitel 20 03 - Hochbau Ressorts (ohne Hochschulen) - und Kapitel 20 04 - Hochbau Hochschulen. Die vom Land durchzuführenden Hochbaumaßnahmen und Maßnahmen, die als private Vorfinanzierungen oder als PPP-Projekte durchgeführt werden, sind hier ausgebracht und in einer Anlage zusammengefasst dargestellt. Dadurch erhöht sich die Übersichtlichkeit.

Bei Kapitel 20 03 - Hochbau Ressorts (ohne Hochschu- len) - gab es eine Diskussion über den Titel 711 61, in dem der Ansatz für das Glasdach bei der Landesvertretung in Berlin enthalten ist. Der Ausschuss hat dieser Maßnahme mehrheitlich zugestimmt. Allerdings wird ein Sperrvermerk ausgebracht, sodass für die Freigabe die Einwilligung des Ausschusses für Finanzen benötigt wird.

Änderungen gab es in der Zweckbestimmung und bei der Erhöhung einiger Ansätze für das Jahr 2007 und bei einigen Verpflichtungsermächtigungen in der Titelgruppe 62.

Eine kurze Diskussion, die aber noch nicht abgeschlossen ist, gab es zum Titel 823 62, in dem unter anderem die Gelder für die Justizvollzugsanstalt Burg veranschlagt sind. Hierzu gab es den Vorschlag des Fachausschusses, dass ein Teil des Geldes bei Einzelplan 11 und bei Einzelplan 13 veranschlagt werden müsse, da es sich hierbei nicht nur um Gelder für den Bau handelt. Der Finanzausschuss wird in Vorbereitung auf den kommenden Haushalt diesen Vorschlag weiter verfolgen.

Außerdem sind bei diesem Titel für das Jahr 2007 Gelder für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu den verschiedenen Möglichkeiten der Sanierung der Scheibe C in Halle-Neustadt enthalten.

Bei Kapitel 20 04 - Hochbau Hochschulen - gibt es einige Änderungen in den Titelgruppen 62, 97 und 98.

Bei den Sondervermögen gibt es keine Änderungen. Neu ist das Sondervermögen „Pensionsfonds für die Versorgung und Beihilfen der Versorgungsempfänger des Landes Sachsen-Anhalt“.

Änderungen gab es allerdings in fast allen Einzelplänen im Stellenbereich. Da diese aber überschaubar sind, zähle ich sie im Rahmen dieser Berichterstattung nicht auf.

Im Haushaltsgesetz für das Jahr 2007 gibt es eine inhaltliche Änderung. § 8 Abs. 2 wurde dahin gehend ergänzt, dass das Ministerium der Finanzen entsprechend dem Kofinanzierungsverhältnis zusätzliche Ausgaben leisten darf, wenn der Bund im Haushaltsjahr 2007 über die im Haushalt veranschlagten Mittel zusätzliche Barmittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bereitstellt.

Mit der Beschlussempfehlung zum Haushaltsgesetz in der Drs. 5/393 liegen Ihnen nun auch die neuen Eckdaten für das Haushaltsjahr 2007 vor. Das Haushaltsvolumen sinkt auf 9 996 515 300 €. Die Verpflichtungsermächtigungen dagegen steigen auf 2 000 309 800 €. Die Nettokreditaufnahme sinkt auf 430 Millionen €. Die Beschlussempfehlung wurde im Ausschuss mit sechs Jastimmen bei vier Enthaltungen angenommen.

Gestatten Sie mir noch einige Bemerkungen zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2007 in der Drs. 5/331. Zu diesem Gesetzentwurf gab es am 22. November 2006 eine öffentliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durch den Ausschuss für Inneres und den Finanzausschuss. Die kommunalen Spitzenverbände kritisierten vor allem die geplante Absenkung der Verbundquote von 23,8 % auf 22,3 % und die Streichung des Familienlastenausgleichs. In der Gesetzesberatung wurde diese Kritik durch die Koalitionsfraktionen nicht aufgegriffen. Der Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS wurde abgelehnt.

Ihnen liegt heute ein im Wesentlichen nur redaktionell geänderter Gesetzentwurf vor. Eine inhaltliche Änderung, die ich explizit nennen möchte, finden Sie auf Seite 4. In Artikel 1 wird unter Nr. 3 eine Nr. 3/1 eingefügt, die die Streichung der Wörter „sowie des Familienleistungsausgleichs“ in § 8 Abs. 1 und 2 Nr. 3 sowie Abs. 3 Satz 6 vorsieht.

Die Beschlussempfehlung zum Haushaltbegleitgesetz in der Drs. 5/387 wurde im Ausschuss mit fünf Jastimmen bei vier Neinstimmen angenommen.

Abschließend möchte ich mich bei den Mitgliedern des Finanzausschusses für ihre konstruktive Mitarbeit und Geduld bedanken. Danken möchte ich den Vertreterinnen und Vertretern des Finanzministeriums und der anderen Ministerien, dem Präsidenten und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofes, die uns in allen Sitzungen mit Hinweisen und Erklärungen zur Seite standen. Danken möchte ich auch dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, insbesondere Herrn Vogt.

Mein ganz besonderer Dank gilt an dieser Stelle der Ausschusssekretärin Frau Kahl für die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stenografischen Dienstes, die es oft nicht ganz leicht hatten, vor allem wenn wir die Pausen

vergessen haben. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Frau Dr. Klein, herzlichen Dank für die Berichterstattung und für die große Aufmerksamkeit, die Sie damit erzeugt haben. Es ist ja nicht leicht, über eine so lange Zeit eine solche Rede zu halten. Herzlichen Dank dafür von allen im Saal.

Ich erteile jetzt für die Landesregierung Herrn Minister Bullerjahn das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt komme ich mit meiner Rede eine Stunde lang hinterher und erzähle noch einmal das Gleiche. Da haben Sie sich wirklich viel Mühe gegeben. Das muss ich sagen. Respekt - das war eine Fleißarbeit. Ich hoffe, Sie haben alles behalten.

Aber es ist schon richtig, es war eine sehr mühsame und sehr intensive Arbeit. Das wurde hier noch einmal dargestellt. Nun liegt es an uns, das heute zu Ende zu bringen. Ich werde versuchen, so wenig Zahlen wie möglich einzuflechten - ich denke, das wird für alle, die nach mir reden, auch nicht einfacher -, ich will mich vielmehr auf politische Bewertungen konzentrieren.

Heute stehen die zweite Lesung und die Beschlussfassung zum Nachtragshaushalt 2006 und zum Haushaltsplan 2007 auf der Tagesordnung des Parlaments. Damit kommen zwei zentrale Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss, die die Verwirklichung der finanzpolitischen Zielsetzungen dieser Landesregierung einen erheblichen Schritt voranbringen. Konsolidieren, investieren und vorsorgen - das sind die drei Grundsätze, die die beiden Planentwürfe maßgeblich prägen. Ich glaube, ich habe das bereits bei der Einbringung dargestellt.

Hinter der Landesregierung, dem Landtag und seinen Ausschüssen, allen voran dem federführenden Ausschuss für Finanzen, liegen arbeitsreiche Wochen. Es wurde gerade darüber berichtet. Diese können wir mit den nun vorliegenden Beschlussempfehlungen zu einem erfolgreichen Abschluss bringen.

Zu dem Entwurf eines Nachtragshaushaltes 2005/2006 und zum Haushaltsplanentwurf 2007 kamen in einem zweiten Schritt eine Ergänzungsvorlage der Landesregierung zum Nachtrag und eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplanentwurf hinzu. Die Vielfalt und Komplexität der Beratungsunterlagen hat allen Beteiligten einiges an Koordination und Überblick abverlangt. Wir haben eben einen kleinen Einblick bekommen, was das praktisch zur Folge hatte.

Dennoch - so ist mein Eindruck - haben wir alle in den zurückliegenden Debatten zielführende Diskussionen in der Sache geführt und dabei das große Ziel, unser Land voranzubringen, nicht aus dem Auge verloren. Ich möchte an dieser Stelle zunächst einmal allen Beteiligten in den Ministerien, in der Landtagsverwaltung, aber auch ausdrücklich allen Fraktionen und der Ausschussvorsitzenden Frau Dr. Klein - ich denke, ihr Bericht hat erkennen lassen, dass ihr dafür ein Dank gebührt - einen Dank aussprechen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich denke, ohne eine solche konzentrierte Arbeit hätten wir es gar nicht geschafft. Ich bin jemand, der schon sehr viele Haushaltsberatungen im Ausschuss mit durchgemacht hat. Ich weiß noch, als wir die Bereinigungssitzung vor uns hatten, haben manche gedacht, da kommt ein hundertseitiges Papier. Nein, es war nicht so; denn wir haben in den letzten Ausschussberatungen davor sehr viel abgeräumt.

Übrigens will ich noch Folgendes sagen - Sie werden es kaum glauben -: Mein Dank gilt auch dem Landesrechnungshof für seine Unterstützung bei den Haushaltsberatungen, auch wenn es manchmal nicht einfach war.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und von der Regierungsbank - Herr Borgwardt, CDU, lacht)

Damit, dass dazu auch kritische Töne gehören, habe ich mich bereits abgefunden. Ich denke, es ist sehr wichtig, dass der Landesrechnungshof die Beratungen begleitet.

Meine Damen und Herren! Bei der Einbringung der beiden Gesetzentwürfe im September 2006 habe ich versucht, die Leitlinien der Finanzpolitik der Landesregierung darzulegen und die Haushaltsentwürfe in die größeren Gesamtzusammenhänge einzuordnen. Ich möchte mich daher heute darauf beschränken, die wesentlichen Eckpunkte der beiden Haushalte sowie vor allem die Änderungen, die sich seit der Einbringung ergeben haben, zu erläutern.

Zum Nachtragshaushalt 2005/2006. Die Gesamtausgaben - das wurde bereits erwähnt - belaufen sich auf 10,088 Milliarden €. Anders als noch in den Vorlagen der Landesregierung geplant, wird das Land bereits in diesem Jahr mindestens die Hälfte des Kapitals aufbringen, das zur Finanzierung der Tilgungsvorsorge für den Talsperren-Kredit notwendig ist. Möglich wird dies einerseits durch Minderausgaben insbesondere im Personalbereich und bei den Zinsen, die sich erst jüngst abgezeichnet haben. Andererseits entwickeln sich erfreulicherweise auch die Steuereinnahmen des Landes weiterhin positiv. Die Debatte darüber wird uns wohl bis zum Haushaltsabschluss begleiten. Die Einnahmenerwartungen konnten daher zuletzt noch einmal nach oben korrigiert werden.

Die Vorsorge für die vorzeitige Ablösung des TalsperrenKredits wird also - ich möchte dies ausdrücklich betonen - nicht durch eine höhere Neuverschuldung im Landeshaushalt erkauft. Schuldentilgung wird also nicht mit neuen Schulden bezahlt.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kurzen Ausblick auf den möglichen Abschluss des Haushaltsjahres 2006. Wir haben mit den im Rahmen des Nachtraghaushalts neu geschaffenen haushaltsgesetzlichen Regelungen für den weiteren Haushaltsvollzug folgende Prioritäten festgelegt:

Überschüsse im Vollzug und eventuelle weitere überplanmäßige Steuereinnahmen sollen zunächst für die Tilgungsvorsorge genutzt werden. Setzt sich die günstige Entwicklung der Einnahmen fort, so wird es nach meiner Einschätzung möglich sein, den gesamten für die Tilgungsvorsorge notwendigen Betrag von rund 80 Millionen € bereits in diesem Jahr aufzubringen. Der Rest bis zu dem Betrag von mehr als 90 Millionen € wird sich dann durch die Aufzinsung ansammeln. Damit wäre eine weitere finanzpolische Zielsetzung der Landesregierung in diesem Jahr in die Tat umgesetzt.

Zweite Priorität im Vollzug genießt die Beschränkung der Neuverschuldung. Im Nachtragshaushalt ist eine Nettokreditaufnahme von 750 Millionen € vorgesehen.

Das sind 33 Millionen € weniger als ursprünglich im Haushaltsplan 2006 vorgesehen. Werden im Vollzug mehr Überschüsse erwirtschaftet, als zur vollen Tilgungsvorsorge für den Talsperren-Kredit notwendig sind, so wollen wir diese zur Beschränkung der Neuverschuldung nutzen.

Ich möchte im Zusammenhang mit dem TalsperrenKredit einen weiteren Punkt ansprechen. In der Diskussion über die Tilgungsvorsorge, über das Verhältnis von Haben- zu Sollzinsen und andere technische Fragen wird eines meist nicht erwähnt: Die geplante Tilgungsvorsorge für den Talsperren-Kredit durch das Land ist nicht zuletzt ein Beitrag zur Entlastung der Kommunen. Nach der bisherigen Regelung wäre es Aufgabe der Kommunen gewesen, für dessen Tilgung aufzukommen. Angesichts des Volumens dieser Verbindlichkeit von derzeit rund 94 Millionen € ist das ein nicht zu vernachlässigender Entlastungsfaktor für die Kommunen des Landes. Ich bitte darum, dass dies bei der Diskussion über die Quoten fairerweise mit erwähnt wird.

Meine Damen und Herren! Kurz vor Abschluss der Haushaltsberatungen haben sich in Bezug auf den Flughafen Halle-Leipzig neue Entwicklungen ergeben, die sich auf den Nachtragshaushalt 2006 und den Haushaltsplan 2007 ausgewirkt haben. Sie konnten in die Planungen der Landesregierung nicht mehr einbezogen werden und wurden daher während der parlamentarischen Beratungen aufgegriffen. Ich bin allen Fraktionen dafür dankbar, dass dieses völlig neue Thema sehr schnell abgearbeitet wurde. Sie können sich vorstellen, dass das selbst uns als Landesregierung nicht sehr angenehm war, weil es auch vom Volumen her bestimmte Planungen veränderte.

Im Nachtragshaushalt 2006 ist eine Kapitalerhöhung bei der Trägergesellschaft, der Mitteldeutschen Flughafen AG, vorgesehen. Diese wird die Finanzkraft der Trägergesellschaft stärken und sie in die Lage versetzen, Kreditverbindlichkeiten im Zusammenhang mit früheren Investitionsvorhaben abzulösen. Der Anteil Sachsen-Anhalts an der Kapitalerhöhung beläuft sich auf 18 Millionen €.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch betonen, dass diese Kapitalzuführung - aus Landessicht eine Investitionsausgabe - die Nettoneuverschuldung nicht erhöht hat, sondern im Rahmen der aktuellen Entwicklung der Einnahmen und der Ausgaben aufgefangen werden konnte.

Meine Damen und Herren! Die günstige Entwicklung im Haushaltsvollzug 2006 ermöglicht es weiterhin, die für das Jahr 2007 vorgesehenen Zuführungen an den Pensionsfonds in das Jahr 2006 vorzuziehen. Der Pensionsfonds wird dadurch früher als bisher geplant mit Kapital aufgestockt. Entsprechend frühzeitiger kann damit auch mit der Erwirtschaftung von Zinserträgen begonnen werden, die den Kapitalstock erweitern. Insgesamt handelt es sich um Ausgaben in Höhe von rund 28 Millionen €, um die das Haushaltsjahr 2007 entlastet werden konnte.

Nicht zuletzt wurden im Rahmen der parlamentarischen Beratungen auch aufgrund von Vorschlägen der regierungstragenden Fraktionen zum Ausgleich von Verlusten in Landesbetrieben aus den Vorjahren Mittel in Höhe von 10 Millionen € in den Haushaltsplan eingestellt. Damit ist die Grundlage dafür geschaffen wor

den, diese Betriebe auf eine finanziell solide Basis zu stellen.

Ich kann also feststellen, dass mit dem Vollzug des Haushaltes 2006 vieles Wichtige und Richtige erreicht worden ist.

Zum Haushaltsplan 2007. Für das Jahr 2007 sind Ausgaben in Höhe von 9,997 Milliarden € und damit 91 Millionen € weniger als im Haushaltsjahr 2006 geplant. Zugleich kann die Neuverschuldung im Jahr 2007 auf 430 Millionen € abgesenkt werden. Dies ist der bisher niedrigste Wert in der Geschichte unseres Landes und ein bedeutender Schritt auf unserem Weg, in Sachsen-Anhalt spätestens ab 2010 keine neuen Schulden mehr aufzunehmen.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und von Minister Herrn Hövelmann)

Die beträchtliche Reduzierung der Neuverschuldung auf dieses Niveau, das - das sage ich ganz klar - noch viel zu hoch ist, bedeutet eine Absenkung um 320 Millionen € gegenüber dem Vorjahr und um mehr als 450 Millionen € und damit mehr als eine Halbierung gegenüber dem Jahr 2005. Diese Absenkung ist für mich die Kernbotschaft, die den Haushaltsplan 2007 ausmacht. Sie ist Beleg dafür, dass die Landesregierung und der Landtag gleichermaßen ihre Zielsetzung, den Landeshaushalt zu konsolidieren, nicht nur ernst nehmen, sondern auch erfolgreich in die Tat umsetzen.

Möglich wurde diese Absenkung unter anderem durch die auch im kommenden Jahr günstig verlaufende Entwicklung der Steuereinnahmen. Diese entlastet nicht nur den Landeshaushalt. Sie führt auch zu einer Verbesserung der kommunalen Finanzlage, und zwar auf zweierlei Weise: sowohl durch höhere eigene Steuereinnahmen der Kommunen als auch über die Beteiligung der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes. Auch dieser Aspekt sollte bei den öffentlichen Diskussionen über die Kommunalfinanzen Berücksichtigung finden.