Protokoll der Sitzung vom 25.01.2007

Thematik der Drittsenderechte oder der nach wie vor vorhandenen Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Rundfunk, Telemedien und Telekommunikation. Mit Handy-TV, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird zukünftig alles möglich sein.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darüber hinaus möchte ich an dieser Stelle auf weitere Punkte aufmerksam machen, die uns von heute an zukünftig beschäftigen werden und die zur Gesamtthematik gehören und deshalb auch nach der Ratifizierung des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages nicht aus dem Auge verloren werden sollten. In erster Linie geht es hierbei um die Frage der Gebührenerhebung für neuartige Rundfunkempfangsgeräte und überhaupt um die gesamte Frage des Gebühreneinzuges.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte daran erinnern, dass sich die Ministerpräsidenten auf einer ihrer letzten Zusammenkünfte kurz mit der Thematik beschäftigt haben und sich vorgenommen haben, über dieses Thema weiter zu beraten, um eine Lösung zu finden. An der Diskussion sollte sich auch der Landtag beteiligen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass sich der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien mit dieser Thematik beschäftigen und ebenfalls nach Möglichkeiten suchen wird, wie wir das Gebührensystem zukünftig gestalten können.

Für uns Liberale gehört des Weiteren dazu, die Frage der Gebührenpflicht für die Hochschulen zu regeln. Das könnte etwa durch eine Regelung in dem Zehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geschehen, weil wir einen Gleichklang zwischen Schulen und Hochschulen durchaus herstellen wollen.

Wenn man sich einmal vor Augen führt, dass es nach der Antwort auf eine Kleine Anfrage meiner Kollegin Lydia Hüskens 240 000 € sind, die die Hochschulen in Sachsen-Anhalt nachzahlen sollen, dann sollten wir durchaus einmal darüber nachdenken, ob nicht eine solche Regelung aufgenommen werden kann und die Hochschulen von der Gebühr zu befreien sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Des Weiteren gehört dazu die Frage des Umgangs mit einem zukünftigen KEF-Bericht. Es gibt gerade im Bereich des Mitteldeutschen Rundfunks genügend Gründe, sich damit einmal näher zu befassen; denn der nächste KEF-Bericht kommt gewiss. Dann werden wir über die Frage „Gebührenerhöhung, ja oder nein?“ erneut zu befinden haben. Auch deshalb sollten wir gerade im Bereich des MDR ein Interesse daran haben, uns damit näher zu beschäftigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen mitteilen, dass die FDP-Fraktion diesem Entwurf eines Ersten Medienrechtsänderungsgesetzes zustimmen wird. Wir werden uns auch zukünftig in die Diskussion über die Punkte, die ich gerade angesprochen habe, einbringen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Kosmehl. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Schröder. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlussempfehlung des Fachausschusses vor.

Auch ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich für die sehr kooperative Zusammenarbeit im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zu bedanken, die angesichts der Eile des Gesetzgebungsverfahrens, die durch die Ratifizierungsfristen für den Rundfunkänderungsstaatsvertrag bedingt war, nicht selbstverständlich ist.

Herr Kosmehl hat auf die spannende Gebührendiskussion hingewiesen. Natürlich war die Beratung über den Entwurf eines Ersten Medienrechtsänderungsgesetzes nicht der geeignete Zeitpunkt, diese Gebührendiskussion zu führen, wobei ganz klar ist, dass sich der Landtag von Sachsen-Anhalt mit der Frage alternativer Gebührenmodelle und mit Strukturreformen im öffentlichrechtlichen Rundfunk noch an anderer Stelle beschäftigen wird.

Trotz der Eile hat die Landesregierung versucht, aus ihrer Sicht sinnvolle Regelungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag stehen, dennoch in den Gesetzentwurf einzufügen.

Ein besonders weitreichender Vorschlag war, den Anteil der Programmzulieferungen für sämtliche Rundfunkveranstalter, die hier zugelassen sind, auf 25 % zu beschränken. Es sollte also nicht mehr als ein Viertel des Programms aus solchen Programmzulieferungen bestehen. Das ist ein starker Eingriff in die medienwirtschaftliche Freiheit, der durch diese Regelung vorgenommen werden sollte und der deshalb einer besonders guten Begründung bedarf. Trotz der Eile hat die Landesregierung dies in den Gesetzentwurf eingefügt.

Ich denke, dass es richtig war, dass der Ausschuss aufgrund der fehlenden Möglichkeit, eine Anhörung durchzuführen, aufgrund der Kritik, die durch eine schriftliche Stellungnahme der Medienanstalt Sachsen-Anhalt erfolgt war, und letztlich auch aufgrund der unklaren Auswirkungen, die eine solche Regelung auf den Medienstandort Sachsen-Anhalt gehabt hätte, diesem Anliegen fraktionsübergreifend nicht gefolgt ist.

Eine Vielzahl von notwendigen redaktionellen Änderungen konnte auch Dank des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vorgenommen werden. Wer im Ausschuss war, weiß, dass das Medienrecht eine verwirrende Anzahl von Rechtsvorschriften hat, sodass es selbst Fachleute schwer haben, einschlägige Bestimmungen zu finden. Aber Herr Kosmehl hat im Ausschuss kräftig mitgeholfen.

Mit dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag - das ist auch von den Vorrednern gesagt worden - sollen die medienrechtlichen Vorschriften vereinfacht und vereinheitlicht werden. Was im Jugendmedienschutzstaatsvertrag bereits vollzogen wurde, nämlich die Zusammenführung der Teledienste und Mediendienste unter dem einheitlichen Begriff Telemedien, ist nunmehr rechtseinheitlich geregelt. Dabei wurde an dem Prinzip festgehalten, dass der Bund die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorgibt, wie sie sich aus der Umsetzung der E-CommerceRichtlinie ergeben, während die Länder für die inhaltsbezogenen Regelungen zuständig bleiben.

Teledienstegesetz, Teledienstedatenschutzgesetz und Mediendienstestaatsvertrag sind damit entbehrlich geworden und werden aufgehoben. Die in der Länderzuständigkeit liegenden inhaltsbezogenen Regelungen für Telemedien werden in den Rundfunkstaatsvertrag integriert. Das bedeutet für die Zukunft, dass es eine parallele Regelung für Tele- und Mediendienste nicht mehr

geben wird - ein aus meiner Sicht entscheidender Fortschritt.

Trotz dieser vernünftigen Vereinfachung, die zur Entschlackung der Medienordnung beiträgt, wird es weiterhin Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Rundfunk- und Telemedienangeboten geben. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass eine Fortentwicklung unseres Medienrechtes auch im Hinblick auf den Umgang mit den neuen Medien notwendig und erforderlich bleibt. Allerdings ist dieses Erste Medienrechtsanpassungsgesetz ein deutlicher Schritt vorwärts. Deswegen freue ich mich sehr auf eine möglichst breite Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Herrn Bi- schoff, SPD)

Danke, Herr Schröder. - Herr Gebhardt wird für die Linkspartei.PDS sprechen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Inhaltlich ist schon alles gesagt worden. Ich will versuchen, nichts zu wiederholen.

Hauptsächlich geht es in dem vorliegenden Gesetzentwurf um die Vereinheitlichung verschiedener Regelungen für Teledienste und Mediendienste, die künftig unter dem Begriff Telemediendienste zusammengefasst werden sollen. Wie gesagt, der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet hauptsächlich technische Gesetzesänderungen. Da in diesem Vertrag keine Gebührenfestsetzung enthalten ist, ist er auch bei Weitem nicht so spannend.

Das wird beim nächsten, dem zehnten Änderungsstaatsvertrag mit Sicherheit anders sein. Herr Kosmehl hat eben versucht, sich für die kommende Debatte etwas warm zu laufen. Er hat schon auf den künftigen KEFBericht usw. hingewiesen.

Eines haben Sie vergessen, Herr Kosmehl: Aller Wahrscheinlichkeit nach wird es vorher noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes geben, wobei den Klagenden, nämlich den öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten, der Erfolg zumindest vorausgesagt wird. Insofern glaube ich, dass wir die Debatte dann vor einem ganz anderen Hintergrund führen werden, als das bisher der Fall ist.

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU)

Nun aber noch einmal zum Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Er wird von unserer Fraktion grundsätzlich inhaltlich begrüßt. Wir denken, dass mit diesem Gesetz die rechtlichen Grundlagen dafür gelegt werden, dass sich die Medienbranche als Wachstumsbranche auch weiterhin dynamisch entwickeln kann.

Ausdrücklich positiv sehen wir auch die verbesserte Gremienaufsicht innerhalb der ARD. Fortan ist sichergestellt, dass sich die Kontrollgremien der einzelnen Rundfunkanstalten auch für die Programmteile zuständig fühlen, die aus ihrer eigenen Rundfunkanstalt an das Gemeinschaftsprogramm der ARD geliefert werden. Damit sind Verantwortlichkeiten und Kontrollpflichten eindeutiger geregelt. - Das sind die für uns wesentlichen positiven Aspekte dieses Gesetzes.

Kritikwürdig bleibt für unsere Fraktion nach wie vor die sehr späte Einbringung des Gesetzentwurfs in unseren Landtag. Herr Staatsminister Robra hat eben etwas zu den Gründen gesagt. Gleichwohl war unser Landtag der letzte, in den das Gesetz eingebracht wurde. Deshalb hatten wir auch nicht die Zeit, noch eine Anhörung im Ausschuss durchzuführen, wie es bei Staatsverträgen sonst eigentlich Praxis war.

Wir kennen das Protokoll der Anhörung im Sächsischen Landtag. Diesem konnten wir entnehmen, dass es bei den Angehörten durchaus offene Fragen und Probleme gibt, die bis heute nicht restlos geklärt werden konnten.

Ein Beispiel ist der bei uns im Ausschuss diskutierte und dann positiv beschiedene Änderungsantrag, mit dem einem Wunsch der Landesmedienanstalt entsprochen wurde. Der Herr Staatsminister hat noch einmal deutlich gesagt, was die Intention der Landesregierung bei diesem Gesetzesvorschlag war. Ich gehe davon aus, dass wir mit der Zustimmung zu dem Änderungswunsch der Landesmedienanstalt das Problem lediglich weiter verschoben haben, uns dieser Debatte aber inhaltlich noch einmal widmen müssen. Eigentlich war vorgesehen, das in diesem Medienrechtsänderungsgesetz endgültig zu klären. Das Zeitproblem saß uns im Nacken. Es war bis zum Schluss nicht alles geklärt.

Deshalb bleiben für uns offene Fragen und Probleme, deren Bewertung für uns schwierig ist. Wir werden uns deshalb bei der Endabstimmung über diesen Gesetzentwurf der Stimme enthalten. - Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Danke, Herr Gebhardt. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Bischoff.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will jetzt die technischen Dinge, die mit dem Medienrechtsänderungsgesetz zusammenhängen, nicht wiederholen, sondern einfach die Gelegentlich nutzen, generell einen Blick auf das zu werfen, was in diesen Tagen an Veränderungen auf uns einwirkt.

Während der letzten Stadtratssitzung in Magdeburg am vergangenen Donnerstag, als es so stürmisch war, wurde so gegen 16 Uhr getuschelt. Es herrschte Unruhe im Raum. Der Grund war die Meldung, Herr Stoiber sei zurückgetreten. Auf einmal klappten mindestens zehn Stadträte ihre Laptops auf. Das ist dort übrigens möglich; man kann sich dort gleich einstöpseln und nachschauen. - Die Nachricht stimmte.

(Hört, hört! bei der SPD)

- Ja, hört, hört! Ich hoffe, es wird im Landtag auch irgendwann möglich sein, dass man papierlos Anträge und Protokolle gleich mitlesen kann.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich will damit Folgendes sagen: Nachrichten gehen heute in Windeseile um die Welt. Man kann sie sich aufs Handys schicken lassen, abends im Fernsehen sehen oder ausführlicher am nächsten Tag in der Zeitung lesen. Ohne diese Kommunikationsmittel kann man sich das Zusammenleben heute kaum noch vorstellen. Die meisten im Saal und erst recht oben auf der Tribüne kennen noch die Zeiten, als wir zwei Fernsehsender hat

ten, und wenn man Glück hatte und nicht im Tal der Ahnungslosen lebte, hatte man illegal noch drei zusätzliche Sender.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

- Genau! Aber um 24 Uhr war Sense. Dann war Schluss. Dann kamen die Teststreifen und der Signalton, vielleicht zuvor noch die Nationalhymne. In diesem Falle musste man etwas leiser drehen, damit das nicht alle anderen mitbekamen. Danach war Grieß auf der Mattscheibe.

Heute ist das völlig anders. Heute kann man überall zu jeder Zeit Nachrichten hören und sich unterhalten lassen. Für jeden Geschmack, für jede Altersschicht ist etwas dabei: Wissenswertes aus Wissenschaft und Technik, Horror, Krimi, alles, was dazugehört. Durch Internet, Zeitungen und Zeitschriften ist das Informationsangebot eigentlich grenzenlos geworden. Der Vorteil ist, dass die Zeiten vorbei sind, in denen sich einige wenige Herrschaftswissen aneignen und sagten konnten: Das war meins!

Heute kann jeder im Internet recherchieren, kann sich Hinweise holen, Bilder herunterladen, Livestreams verfolgen usw. Jeder macht dabei auch die Erfahrung, dass man sich vor der Flut von Informationen kaum noch schützen kann. Die Gefahr - ich kenne sie selbst und sicherlich auch manche von Ihnen -, sich im Internet zu verlieren, stundenlang davor zu sitzen, manchmal auch nächtelang, ist nicht zu übersehen.

Die Frage lautet heute: Wie kann man bei den vielen Informationen die wirklich wichtigen und die wirklich brauchbaren herausfiltern?

(Unruhe)

Herr Bischoff, einen kleinen Moment bitte. - Herr Bischoff meinte den grenzenlosen Informationsaustausch rund um die Welt aufgrund neuer Kommunikationsmittel, nicht innerhalb unseres Saales. Ich bitte also um etwas Ruhe.

Ich bin das ja gewohnt. Wenn man zuhört, kann man ruhig noch etwas erzählen. Aber richtig ist, dass die, die auf den Rängen sitzen, auch noch etwas verstehen wollen. Sie finden es zudem spannend, wenn die, die im Saal sitzen, auch noch zuhören. - Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Danke schön für die Ergänzung.