Protokoll der Sitzung vom 25.01.2007

Danke schön für die Ergänzung.

(Heiterkeit)

Jüngste Vorfälle zeigen, dass manche die Realität und die virtuelle Welt im Internet oder bei den Spielen nicht mehr auseinander halten. Deshalb ist Medienkompetenz heute eine zentrale Bildungsfrage. Dabei geht es vor allem um zwei Fragen: Wie recherchiere ich richtig, und wo finde ich den Knopf zum Ausschalten, damit ich selber weiterdenken kann?

All diese neuen Herausforderungen sind in den letzten Jahren mit rasender Geschwindigkeit über uns herein

gebrochen. Die Politik ist gefragt, ein vernünftiges Miteinander der Anbieter und ein geordnetes Verfahren bei den Übertragungswegen zu gestalten - das machen wir mit diesem Gesetz; auch wenn es schon der Neunte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist, werden noch etliche folgen -, um Strukturen zu schaffen, die Menschen auch bewältigen können.

Hinzu kommt, dass die mediale Welt auch viele Möglichkeiten bietet, durch Werbung Geld, sehr viel Geld zu verdienen, womit auch die Gefahr steigt, dass Menschen mit allen Tricks abgezockt werden. Deswegen stellt sich die Frage, wo die Grenze zwischen dubiosen Geschäftemachern und seriösen Nachrichtensendern ist.

Kann der gebührenpflichtige öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Unabhängigkeit wirklich nutzen, um wahrheitsgerechte und sinnstiftende Angebote zu unterbreiten, die auch gehört und gesehen werden? Wo ist die Grenze der Zumutbarkeit? Die Aufgabe der Landesmedienanstalt, die vorrangig die Privaten im Auge hat, besteht vor allem darin, den Jugendschutz zu kontrollieren und auf all das, was mit hineinspielt, zu achten. Wichtige Kriterien sind die Einhaltung der Menschenrechte und die Wahrhaftigkeit, die wir als Politik auch begleiten.

Mit den neuen Übertragungswegen im digitalen Bereich wird sich in den nächsten Jahren sowohl die Sende- als auch die Empfangstechnik total verändern. Das werden wir alle, auch wir Älteren, mitbekommen. Es wird wieder ein rasantes Tempo geben. Bei aller wirtschaftlichen Dynamik werden wir uns auch in diesem Haus mit Änderungsgesetzen beschäftigen müssen, weil wir das Recht wiederum neu an das werden anpassen müssen, was der technische Fortschritt mit sich bringt.

Ich will hier noch einen letzten Punkt erwähnen. Die Akzeptanz der Demokratie hängt zu einem wesentlichen Teil auch davon ab, was und wie in den Medien berichtet wird. Aus dieser Verantwortung dürfen wir die Medien nicht entlassen.

(Zustimmung bei der SPD, bei der Linkspar- tei.PDS und von Staatsminister Herrn Robra)

Bei allem Verständnis für Einschaltquoten und für Gewinnoptimierung muss der Auftrag, wahrheitsgemäß und im Sinne der Menschen- und Freiheitsrechte umfassend und abgewogen zu berichten, an erster Stelle stehen.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der Linkspartei.PDS)

Ob alles, was in bestimmten Medien veröffentlicht wird, dem guten Geschmack entspricht, darf zu Recht bezweifelt werden; aber der Wahrheitsgehalt muss stimmen, ohne Vorurteile zu schüren, den Privatbereich zu verletzen und einseitige Darstellungen zu verbreiten.

Rundfunk und Medien sind staatsfern. Das bedeutet aber nicht, dass die Politik außen vor bleibt. Wir sind die Vertreter des Volkes. Wir haben darauf zu achten, dass insbesondere auch die Medien die Grundrechte der Menschen schützen.

Wir stimmen der Beschlussempfehlung zu. - Danke schön.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU, bei der Linkspartei.PDS und von Staatsminister Herrn Robra)

Herr Bischoff, weil es so unruhig war, habe ich Ihnen noch ordentlich mehr Zeit gelassen. Ich habe es aber auch erst kurz vor Ende Ihrer Rede gemerkt.

Wir treten jetzt in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/475 ein. Ich habe nicht vernommen, dass einzelne Artikel zur Disposition stehen. Stimmen Sie mit mir darin überein, dass wir über die selbständigen Bestimmungen, über die Artikelüberschriften und über die Gesetzesüberschrift zusammen abstimmen können? - Das ist der Fall.

Wer den drei Elementen des Gesetzes zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die FDP-, die CDU- und die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der Linkspartei.PDS. Damit sind die selbständigen Bestimmungen, die Artikelüberschriften und die Gesetzesüberschrift angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind wiederum die drei genannten Fraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist wiederum die Fraktion der Linkspartei.PDS. Damit ist das Gesetz angenommen und beschlossen worden. Wir haben den Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Bevor wir in die Behandlung des nächsten Tagesordnungspunktes eintreten, habe ich die Freude, Seniorinnen und Senioren aus Harsleben rechts und links auf den Tribünen willkommen zu heißen. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuches zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/480

Die Einbringerin ist Frau Ministerin Professor Dr. Kolb. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Bischoff hat gerade sehr deutlich über die Gefahren der Medien, insbesondere auch des Internets aufgeklärt. Aus meiner Sicht gibt es auch positive Entwicklungen, die Gegenstand des Gesetzentwurfes sind, den ich Ihnen jetzt vorstellen möchte.

Internet und elektronische Kommunikation sind heute aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Nachdem die Digitalisierung der Verwaltung in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht hat, ist mittlerweile auch die Justiz für die Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger online zu erreichen.

Am 1. Januar dieses Jahres ist das Gesetz über das elektronische Handels- und Genossenschaftsregister

sowie das Unternehmensregister in Kraft getreten. Damit werden alle Unternehmensinformationen zusammengeführt und die Registerführung wird auf eine elektronische Form umgestellt. Durch dieses Gesetz sind die Länder, das heißt auch Sachsen-Anhalt, verpflichtet, alle Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister elektronisch zu führen und die Registerdaten auf einer Internetseite zugänglich zu machen.

Zeitungsbekanntmachungen sind nach einer Übergangsfrist nicht mehr möglich. Für diejenigen, die die Unternehmensdaten in den Zeitungen intensiv verfolgen, wird das also in Zukunft in dieser Form nicht mehr möglich sein.

Parallel wird mit dem von mir genannten Gesetz das so genannte deutsche Unternehmensregister eingeführt. Damit werden die wichtigsten veröffentlichungspflichtigen Daten der Unternehmen zentral und für alle Interessenten elektronisch abrufbar dargestellt. Hierzu müssen auch die Länder ihren Beitrag leisten. Das heißt, alle Daten, die die Länder in ihren Registern elektronisch zusammengeführt haben, müssen nunmehr in diesem bundesweiten Unternehmensregister bereitstehen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Bereichen, in denen es unterschiedliche Auffassungen zwischen den Bundesländern gibt, ist es in diesem Fall gelungen, dass sich alle 16 Bundesländer zusammengeschlossen und ein gemeinsames Registerportal errichtet haben. Mit der Umsetzung ist das Land Nordrhein-Westfalen beauftragt worden und hier konkret das gemeinsame Rechenzentrum in Hagen. Dieses hat für das Registerportal ein Fachfeinkonzept erstellt.

Über dieses Registerportal kann jedermann im Internet zu Informationszwecken in alle in der Bundesrepublik bestehenden Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister Einsicht nehmen. Welche Vorteile hat das? - Man muss sich nicht in jedem Bundesland einzeln auf einer gesonderten Seite anmelden, sondern es reicht eine einmalige Anmeldung aus, um auf sämtliche Unternehmensdaten in Deutschland Zugriff nehmen zu können.

Das hat für die Länder auch noch einen anderen Vorteil. Dieser betrifft die Kostenseite. Durch die Zusammenfassung aller 16 Bundesländer ist es gelungen, eine sehr kostengünstige Lösung zu finden. Durch das Registerportal entstehen den Ländern insgesamt Kosten in Höhe von 329 600 €. Der Anteil des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2007 wird 10 000 € betragen. Das ist aus meiner Sicht ein sehr guter Preis für den Service, der hierdurch allen Unternehmern und auch den Bürgerinnen und Bürgern geboten wird.

Ich hatte bereits gesagt, dass dieses Registerportal durch das Amtsgericht Hagen umgesetzt wird. Das Amtsgericht Hagen wird als Registergericht die anfallenden Gebühren auch für Sachsen-Anhalt abrechnen, einziehen und vierteljährlich an den Landeshaushalt auskehren. Dazu bedarf es einer zentralen Anmeldung, der zentralen Erhebung der Gebühren und für den Fall, dass die Gebühren nicht bezahlt werden, auch einer zentralen Vollstreckung.

Das bedeutet für das Land, dass Hoheitsrechte zu übertragen sind. Das ist nach der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt nur im Wege eines Staatsvertrags möglich. Deshalb ist zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Sachsen-Anhalt ein Staatsvertrag abgeschlossen worden. Nach der Beteiligung des Land

tages habe ich diesen Vertrag bereits unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landtages unterzeichnet. Die technischen Einzelheiten sind in einer Dienstleistungsvereinbarung vereinbart worden, um bei zukünftigen Veränderungen flexibel reagieren zu können.

Nach Artikel 69 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt bedarf der Staatsvertrag der Zustimmung des Landtages. Hiermit legt Ihnen die Landesregierung den Entwurf des Zustimmungsgesetzes zur Beratung vor. Ich bitte um wohlwollende Diskussionen in den Ausschüssen. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr, Frau Ministerin, für die Einbringung. - Es ist keine Debatte vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort?

(Herr Kosmehl, FDP, meldet sich zu einer Zwi- schenfrage)

- Eine Frage, Herr Kosmehl? - Frau Ministerin, ich darf Sie noch einmal an das Rednerpult bitten.

Frau Ministerin, ich habe eine Bitte. Könnten Sie die abgeschlossene Dienstleistungsvereinbarung für die Ausschussberatungen zur Verfügung stellen, damit man nachvollziehen kann, was bereits als Dienstleistungsvereinbarung abgeschlossen worden ist?

Ich gehe davon aus, dass Sie den Rechtsausschuss meinen. Ich werde das gern tun.

Danke sehr. - Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/480 ein. Es geht um die Überweisung in die Ausschüsse. Ich habe nicht gehört, dass die Überweisung als solche strittig ist.

(Herr Bischoff, SPD: Recht und Verfassung!)

Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Recht und Verfassung

(Herr Tullner, CDU: Finanzen!)

und in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. Ich lasse darüber jetzt einzeln abstimmen, weil das nicht ganz eindeutig war.