Protokoll der Sitzung vom 22.02.2007

In den beabsichtigten Änderungen in §§ 11 und 15a FAG geht es um solche Feinjustierungen. Diese sind sinnvoll und notwendig. Zum einen soll sichergestellt werden, dass das Kreisstraßennetz auch in leistungsschwachen Kommunen zu unser aller Nutzen erhalten wird. Zum anderen bedingt die Übertragung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Investitionserleichterungsgesetz eine Korrektur des Finanzausgleichsgesetzes. Da es sich bei beiden Dingen um kleinere Beträge handelt, möchte ich das nicht näher ausführen.

Die Änderung in § 19a stellt schon eher eine Neujustierung dar. Diese ist notwendig geworden - das haben meine Vorredner schon begründet -, da die Erfolge, die in einigen Kommunen bezüglich der Steuerkraft zutage treten, nicht nur von diesen Kommunen allein verursacht werden, sondern natürlich auch auf der Förderbereitschaft des Landes, also unserer Gemeinschaft, basieren.

Ich bitte Sie, dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Herzlichen Dank dem letzten Debattenredner. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und komme zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/521.

Ich lasse zunächst über die selbständigen Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung abstimmen. Ich gehe davon aus, dass Sie mir darin zustimmen, dass wir entsprechend § 32 der Geschäftsordnung über die selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit abstimmen. - Ich höre keinen Widerspruch.

Ich lasse über die selbständigen Bestimmungen abstimmen. Wer stimmt zu? - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt sie ab? - Ablehnung bei der PDS- und bei der FDP-Fraktion. Die selbständigen Bestimmungen sind damit angenommen worden.

Ich lasse über die Gesetzesüberschrift abstimmen. Sie lautet: Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. Wer stimmt zu? - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt die Gesetzesüberschrift ab? - Ablehnung bei der PDS- und bei der FDP-Fraktion. Damit ist der Gesetzesüberschrift zugestimmt worden.

Ich lasse jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt zu? - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt das Gesetz ab? - Ablehnung bei der PDS- und bei der FDP-Fraktion. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 3 verlassen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und zur Änderung des Studentenwerksgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/394

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drs. 5/535

Die erste Beratung fand in der 12. Sitzung des Landtages am 14. Dezember 2006 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Schellenberger. Bitte schön, Herr Dr. Schellenberger, ich erteile Ihnen das Wort.

Schönen Dank, Herr Präsident. Ich kann es kurz machen. - Der Gesetzentwurf ist aufgrund gesetzlicher Veränderungen notwendig. Wir haben die Beschlussempfehlung in der Sitzung des Ausschusses am 14. Februar 2007 einstimmig verabschiedet und haben wie üblich Änderungsvorschläge des GBD, die ausschließlich rechtsförmlicher Natur waren, aufgegriffen. Der Ausschuss hat dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt. Ich bitte Sie, dieser Empfehlung zu folgen. - Danke.

Herzlichen Dank für die Berichterstattung. - Es ist vereinbart worden, den Gesetzentwurf ohne Debatte zu behandeln.

Ich komme zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/535. Ich lasse zunächst über die selbständigen Bestimmungen abstimmen und schlage wiederum vor, dass wir entsprechend § 32 der Geschäftsordnung über die selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit abstimmen.

Wer den selbständigen Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmt, denen bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen, bei der PDS- und bei der FDP-Fraktion. Die selbständigen Bestimmungen sind damit so beschlossen worden.

Ich lasse über die Gesetzesüberschrift abstimmen. Sie lautet: Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Wer stimmt zu? - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen, bei der PDS- und bei der FDP-Fraktion. Damit ist die Gesetzesüberschrift so beschlossen worden.

Ich lasse jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 4 verlassen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Übertragungsstellenstaatsvertrag

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/534

Einbringerin ist die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt Frau Wernicke. Es ist verabredet worden, hierzu keine Debatte zu führen. Frau Ministerin, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über das Anliegen des Staatsvertrages, die Tätigkeit der Milchbörsen neu zu regeln, habe ich bereits im Landwirtschaftsausschuss berichtet.

Mit der am 16. Februar 2007 vom Bundesrat beschlossenen Milchabgabeverordnung werden die Übertragungsbereiche für Milchreferenzmengen in Deutschland neu festgelegt. Die bisherigen 16 Übertragungsbereiche in den alten Ländern und die bisherigen fünf Übertragungsbereiche in den neuen Ländern werden zu je einem Übertragungsbereich zusammengefasst.

Die neuen Länder haben sich auf eine gemeinsame Milchbörse beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung des Landes Brandenburg in Frankfurt/Oder verständigt. Mit der Zusammenlegung der bisher fünf separaten Milchbörsen kann der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert werden. Die Milcherzeuger können also künftig mit sinkenden Gebühren für die Übertragungen rechnen.

Zur Umsetzung dieses gemeinsamen Vorhabens wurde ein Staatsvertrag abgeschlossen. Die Landesregierung hat dem Staatsvertrag am 19. Dezember 2006 und dem Entwurf eines Gesetzes zum Übertragungsstellenstaatsvertrag am 13. Februar 2007 zugestimmt.

Das Verfahren und die Fristen für die Vorbereitung des Staatsvertrages sind in den Ländern unterschiedlich geregelt. Die Landesregierung von Thüringen hat nach dem Kabinettsbeschluss am 6. Februar 2007 den Landtag unterrichtet. Heute wird dem Landwirtschaftsausschuss berichtet. Unmittelbar im Anschluss erfolgt die Unterzeichnung des Staatsvertrages. Die Einbringung des Zustimmungsgesetzes und der Beschluss sind für März 2007 vorgesehen. In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Unterzeichnung Ende Februar oder Anfang März 2007.

Die Milchabgabeverordnung tritt am 1. April 2007 in Kraft. Damit können ab diesem Zeitpunkt Gebote für den nächsten Übertragungsstellentermin abgegeben werden.

Ich habe schon auf die unterschiedlichen Zeitschienen und Verfahrensweisen in den jeweiligen Landesregierungen und Landtagen hingewiesen. Es besteht trotz der noch fehlenden Unterschriften für den Gesetzgeber des Landes Sachsen-Anhalt kein Risiko, da Artikel 11 Abs. 3 des Staatsvertrages regelt, dass der Staatsvertrag dann gegenstandslos wird, wenn bis zum 1. Juli 2007 nicht alle Ratifikationsurkunden hinterlegt worden sind.

Bisher haben, wie schon gesagt, die Bundesländer Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt den Staatsvertrag unterschrieben. Nach der Unterzeichnung des Vertrages durch die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen, auf die ich schon hingewiesen habe, werden dem Landtag von Sachsen-Anhalt kurzfristig Kopien der unterschriebenen Verträge zugeleitet werden. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es ist eine Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgesehen. Ich lasse jetzt darüber abstimmen.

Wer einer Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung des gesamten Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 5. - Es ist schon fast beunruhigend, wie zügig das heute geht.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP - Drs. 5/537

Einbringer des Gesetzentwurfes ist der Abgeordnete Herr Gürth von der CDU-Fraktion. Eine Debatte ist hierzu nicht vereinbart worden. Ich erteile jetzt dem Abgeordneten Herrn Gürth das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach den Ermittlungen des Generalbundesanwalts sind unter der SEDDiktatur bis zu 200 000 DDR-Bürger aus politischen und ideologischen Gründen verurteilt worden. Die dafür selbst in der DDR notwendigen Beweise wurden von hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern beschafft. Wie dies geschah, wurde bis 1989 von vielen oft nur vermutet. Lediglich die Opfer selbst wussten, wie dies geschah, und mussten dies am eigenen Leib erfahren.

Die nahezu preußisch-gründliche Dokumentation der Vorgänge durch die Stasi hinterließ Akten. Um der Vernichtung dieser Akten zuvorzukommen, besetzten Bür

gerkomitees im Zeitraum vom 4. Dezember 1989 bis zum 15. Januar 1990 die damaligen Stasi-Zentralen.

Die in der DDR allgegenwärtige Bespitzelung kam ans Licht. Sechs Millionen personenbezogene Akten wurden vom MfS in 40 Jahren zusammengetragen. Briefe wurden geöffnet und heimlich gelesen, Telefongespräche abgehört und mitgeschnitten. Die Stasi sammelte sogar Geruchsproben von Oppositionellen, um diese bei Bedarf mit Spürhunden verfolgen zu können.

Zur Praxis der Einschüchterung von Regimegegnern gehörten auch Morddrohungen und Entführungen. Westliche Terroristen erhielten in der DDR eine neue Identität. Es stellte sich heraus, dass die Methoden des DDRRegimes noch grausamer waren, als von deren Kritikern vermutet worden war.

Seit Januar 1992 gibt das Stasi-Unterlagen-Gesetz den Opfern das Recht, auf Antrag ihre Akten bei der so genannten Gauck-Behörde - heute Birthler-Behörde - einzusehen. Hunderttausende haben dieses Recht bisher in Anspruch genommen. Viele von ihnen entdeckten dabei Erschütterndes. Engste Freunde und Verwandte entpuppten sich als Handlanger der Stasi.

Auch Arbeitgeber erhalten auf Antrag Auskunft darüber, ob ihre Beschäftigten informelle Mitarbeiter der Staatssicherheit waren.

Zentrale Aufgaben des MfS in den 50er-Jahren waren der Kampf gegen die Republikflucht und das Vorantreiben der Kollektivierung der Landwirtschaft. Nach dem Mauerbau wurden die Überwachung des Reiseverkehrs und die Passkontrolle vom MfS übernommen.

Aufgrund der zunehmenden Verbindungen der DDR mit dem Westen in den 70er-Jahren wurde der Kontroll- und Unterdrückungsapparat zielgerichtet ausgebaut. Die Kontakte von DDR-Bürgern mit dem Westen wurden nunmehr verstärkt überwacht. Das Netz der inoffiziellen Mitarbeiter wurde erheblich erweitert.