Durch sämtliche Debatten zog sich jedoch eine Tatsache wie ein roter Faden, Herr Kosmehl: Wir Abgeordneten waren bei den zu treffenden Entscheidungen nur Gäste; denn das Heft des Handelns hielten wir nicht in der Hand.
Dieser Umstand soll mit dem Ihnen vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen geändert werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nun in die Beliebigkeit der Landesparlamente gestellt werden soll. Dies geht schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht. Wir wollen aber erreichen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit der Abgabe seiner Finanzierungsbedarfsanmeldung für die kommende Gebührenperiode an die KEF nachweist, dass er alle Einsparpotenziale ausgeschöpft hat.
Dass diese Potenziale vorhanden sind, veranschaulicht der aktuelle 15. KEF-Bericht, der sich insbesondere mit der Auskömmlichkeit der Rundfunkgebühr trotz der Be
grenzung des Gebührenanstiegs für die laufende Gebührenperiode befasst hat. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll damit unter Beibehaltung eines breiten Programmangebotes auf hohem Niveau seinen Beitrag zur Begrenzung der Rundfunkgebühren leisten.
Die CDU-Fraktion hält auch weiterhin am dualen Rundfunksystem in Deutschland sowie an der Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fest. Hierzu haben wir uns im Koalitionsvertrag verpflichtet. Auch der vorliegende Antrag lässt keine anderweitige Auslegung zu. Wir sind auch keine Hasardeure, die glauben, dass wir zukünftig nicht mehr an die Vorgaben der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gebunden sind.
Wir sehen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk jedoch nicht losgelöst von der gesamtwirtschaftlichen Situation in Deutschland, der demografischen Entwicklung insbesondere in den neuen Bundesländern und der damit einhergehenden Belastung der Bürger. Diese Situation bedingt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Strukturreformen vorantreiben muss, um kostengünstiger, effizienter und damit gebührensparender arbeiten zu können. An dem diesbezüglichen Beschluss unseres Landtages in der vergangenen Wahlperiode, der in Punkt 3 dieses Antrags genannt ist, halten wir weiterhin fest.
Die CDU-Fraktion verkennt dabei nicht, dass der Übergang in die digitale Medienwelt mit hohen Investitionen in die Technik verbunden ist. Sie sieht auch die Notwendigkeit dieser Investitionen, um gegenüber den privaten Medienanbietern konkurrenzfähig zu sein. Wir sagen jedoch auch ganz deutlich, dass die neuen Entwicklungen im Bereich der Medien nicht automatisch dazu führen dürfen, dass die finanziellen Ressourcen der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten ausgeweitet werden. Die „Financial Times Deutschland“ titelte am 31. Januar 2007: „ZDF fordert mehr Geld für HDTV-Technik - Neuer Standard als Argument für Gebührenerhöhung“. - Solche Schlagzeilen beschreiben den falschen Weg.
Meine Damen und Herren! Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Oktober 2006, ein neues Rundfunkgebührenmodell zu entwickeln, ist nach Auffassung der CDU-Fraktion unter den in Nr. 5 des Antrages genannten Prämissen der richtige Weg, um die Akzeptanz der Rundfunkgebühren in Deutschland wieder zu erhöhen.
Wir brauchen einen leistungsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu einem angemessenen Preis. Die Rundfunkanstalten sind deshalb aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die monatliche Rundfunkgebührenbelastung des Bürgers in der neuen Gebührenperiode ab dem 1. Januar 2009 nicht weiter zu erhöhen. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD betrifft eines der wichtigsten medienpolitischen Themen der nächsten ein bis zwei Jahre. Es geht um die Finanzierung der Sendeanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die jetzige Gebührenperiode endet am 31. Dezember 2008. Alle Beteiligten benötigen möglichst bald Planungssicherheit für die Zeit danach.
Wie Sie wissen, ist das Verfahren zur Ermittlung und Festsetzung der Rundfunkgebühr im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag detailliert festgelegt. Dieses Verfahren hat das Bundesverfassungsgericht insbesondere durch seine Entscheidung im Jahr 1994 vorgegeben.
Im Vorfeld der letzten Gebührenentscheidung vom 1. April 2005 hatten die Ministerpräsidenten eine Reduzierung des ursprünglichen Vorschlags der KEF, der unabhängigen Sachverständigenkommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, erreicht. Die KEF hatte eine Erhöhung der Rundfunkgebühr um 1,09 € vorgeschlagen. Die tatsächliche Erhöhung betrug schließlich 88 Cent auf 17,03 € pro Monat.
Die Länder waren vor allem der Ansicht, dass es noch nicht ausgeschöpftes Einsparpotenzial gab. Sie konnten darüber hinaus erreichen, dass die Anstalten sich in einigen Bereichen durch Selbstverpflichtungserklärungen beschränkten, etwa bei Online- und Marketingausgaben.
Über die gegen dieses Vorgehen von den Anstalten ARD und ZDF sowie Deutschlandradio erhobene Verfassungsbeschwerde ist noch nicht entschieden worden. Hinsichtlich des vermutlichen Ausgangs dieses Verfahrens sollte man daran denken, dass das Bundesverfassungsgericht als wesentliche Voraussetzung für die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stets dessen finanzielle Unabhängigkeit benannt hat. Der Staat soll nicht mit dem goldenen Zügel der Finanzierung Programmpolitik machen.
Vor diesem Hintergrund ist realistischerweise davon auszugehen, dass auch im jetzt begonnenen Gebührenermittlungs- und Festsetzungsverfahren im Wesentlichen die Regelungen angewendet werden müssen, die auch in den vergangenen Jahren Grundlage der Entscheidungen waren. Das heißt, die Landtage werden auch zukünftig im Wesentlichen an die Vorgaben der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs gebunden sein. Im Einzelfall politisch angestrebte Abweichungen nach unten bleiben nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich.
Deswegen unterstütze ich den grundlegenden Ansatz des Antrages der CDU und der SPD, im Prüfungsverfahren selbst schon möglichst viele Informationen zur Beurteilung des Gebührenbedarfs von der KEF feststellen zu lassen, insbesondere hinsichtlich eines noch nicht ausgeschöpften Sparpotenzials und hinsichtlich der Einhaltung des so genannten Austauschgebots. Nr. 3 des Antrags bringt dies zum Ausdruck.
Denn eines muss man den Anstalten deutlich sagen: Ein Gebührenzuschlag ist nur geboten, wenn die von der KEF immer wieder nachgewiesenen Rationalisierungsmöglichkeiten tatsächlich erschöpft sind. Damit sollen
Sinnvoll erscheint es auch, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs im Rahmen ihres Auftrags, der erstmals auch die Prüfung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einschließt, gebeten wird, die Frage der finanziellen Leistungsfähigkeit privater Haushalte einzubeziehen. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 können die Länder von der Empfehlung der KEF abweichen, wenn die Erhöhung zu einer unangemessenen finanziellen Belastung der Rundfunkteilnehmer führen würde. Da die KEF hinsichtlich der gesamtwirtschaftlichen Situation ohnehin Beurteilungen von Wirtschaftsforschungsinstituten heranziehen dürfte, kann auch die Frage der finanziellen Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger an dieser Stelle objektivierend mit bewertet werden.
Alles in allem möchte ich aber auch darum bitten, dass bei der vor uns liegenden Debatte weiterhin sachlich argumentiert wird. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich in der Vergangenheit stets dafür ausgesprochen, einen leistungsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erhalten. Auch künftig sind die Menschen in SachsenAnhalt darauf angewiesen, den MDR als Produzenten landesbezogener Programme an ihrer Seite zu haben. Wenn ZDF und Deutschlandradio nicht ebenfalls regelmäßig über unser Land berichten würden, käme Sachsen-Anhalt in bundesweiten Programmen, insbesondere der privaten Medienwirtschaft, wohl nicht mehr vor.
Insgesamt steht der öffentlich-rechtliche Rundfunk vor erheblichen technologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Die alte analoge Rundfunkwelt, die mit der Erfindung des Radios vor ca. 100 Jahren begann, steht vor dem Ende. Der Übergang in die digitale Medienwelt erfordert hohe Investitionen in die Technik, aber auch in angemessene Programmformen. Besonders jungen Menschen müssen passende neue Angebote gemacht werden können, und zwar auf den Wegen, die sie heute nutzen.
Damit dieses Ziel erreicht werden kann, haben alle Länder gemeinsam mit dem Bund in den letzten zwei Jahren eine harte Auseinandersetzung mit der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission geführt. Als eines der vier verhandlungsführenden Länder hat Sachsen-Anhalt keinen Zweifel daran aufkommen lassen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk gegenüber den privaten Medienanbietern konkurrenzfähig bleiben muss. Auch das Bundesverfassungsgericht hat dies immer wieder hervorgehoben. Zuletzt haben die Ministerpräsidenten in ihrer Konferenz im Dezember 2006 einen Maßnahmenkatalog an die Adresse der Generaldirektion Wettbewerb beschlossen, dessen Umsetzung zu einer weiteren Konkretisierung des Auftrags und der Kontrollmechanismen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führen wird.
Die Landesregierung wird die in dem Antrag zum Ausdruck gebrachten Aufträge berücksichtigen bzw. der KEF zuleiten. Bei den vor uns liegenden Verhandlungen über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird die Landesregierung das Ziel verfolgen, dass sich die Rundfunkanstalten in der sich technologisch und inhaltlich verändernden Medienlandschaft behaupten und die neuen Herausforderungen bewältigen können. Dazu brauchen sie eine sichere Gebührengrundlage.
Die Verantwortlichen in den Rundfunkanstalten müssen aber einsehen, dass die kapitalstarke internationale Me
dienwirtschaft mit der deutschen Rundfunkgebühr nicht zu bremsen ist. Diese Konkurrenz kann nur mit qualitativ besseren Inhalten gewonnen werden. Darin liegt unverändert die Stärke von ARD, ZDF und Deutschlandradio. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Haseloff. - Nun folgen die Beiträge der Fraktionen. Zunächst kommt die FDP-Fraktion an die Reihe. Herr Kosmehl, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Es gibt in allen Funkhäusern Leute, die nichts zu tun haben, aber das richtig gehetzt.“ Dieser zugegebenermaßen ketzerische Ausspruch stammt vom leider verstorbenen Fernsehmoderator und Journalisten Robert Lembke und führt uns auf doch recht muntere Weise in die Gesamtthematik ein, die der Antrag von CDU und SPD heute im Hohen Hause behandeln will.
Darin geht es nämlich um die Frage der Höhe der Rundfunkgebühren; es geht um eine neue Form der Gebührenerhebung; es geht aber auch, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Kern um die Frage von Einsparmöglichkeiten und mehr Effizienz beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Mit dem vorliegenden Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgefordert, bis zum Jahr 2008 ein ausgeglichenes Finanzergebnis zu erreichen. Dabei sollen die Anstalten die im 14. und im 15. KEF-Bericht aufgeführten und bislang nicht ausgeschöpften finanziellen Sparmöglichkeiten umsetzen. Das Ergebnis dieser Einsparungen soll dann mit dem 16. KEF-Bericht überprüft werden.
Dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, begrüßen wir Liberalen ausdrücklich; denn es kommt leider nur zu selten vor, dass Aufträge, die durch den Gesetzgeber erteilt werden, dann auch tatsächlich einer Überprüfung unterzogen werden.
Zudem hat die Befassung des für Medien zuständigen Ausschusses mit dem 15. KEF-Bericht und mit den Prüfungen von Beteiligungsgesellschaften des MDR nur zu deutlich gemacht, dass besagte Einsparpotenziale und -reserven auch im Rahmen der Selbstverpflichtung von ARD und ZDF tatsächlich existieren.
So kann es nicht sein, dass der 15. KEF-Bericht feststellt, dass der Mitteldeutsche Rundfunk höhere Zinszuführungen und Sonderzuführungen bei den vorhandenen Restmitteln aus der Anschubfinanzierung zum Aufbau des Rundfunks in den neuen Bundesländern nicht zur Festsetzung des Finanzbedarfs herangezogen hat. Wir Liberalen fordern ausdrücklich, dass sämtliche Zinsen aus den Restmitteln zur Ermittlung des Finanzbedarfs herangezogen werden.
Weiterhin fordern wir eine Erläuterung, was 17 Jahre nach der Herstellung der deutschen Einheit mit den Restmitteln zum Aufbau des Rundfunks in den neuen Ländern in Zukunft geschehen soll. Wenn damit nichts geschehen soll, also keine weiteren Projekte anstehen, so sehen wir keinen Hinderungsgrund, auch diesen Betrag zur Ermittlung des Finanzbedarfs heranzuziehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz kurz nur noch die Zahlen dazu: Die Restmittel der Anschubfinanzierung betragen 101,9 Millionen €. Über Zins- und Sonderzuführungen sind weitere 71,9 Millionen € hinzugekommen - Geld, das bei Nichtanrechnung dem Gebührenzahler zur Last fällt.
Meine sehr geehrten Damen und Herrn! Auch mit Blick auf den Prüfbericht des Landesrechnungshofes bestehen beim MDR und seinen Beteiligungen durchaus noch Klärungsbedarf und Handlungsspielräume.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das bringt mich zu einem weiteren Punkt Ihres Antrages, den wir Liberalen ebenfalls unterstützen: Die fortschreitende technologische Entwicklung etwa im Bereich des Livestreamings bei internetfähigen PCs darf nicht zu einer Ausweitung von Rundfunkgebühren führen.
Im Nachklang der von der FDP initiierten parlamentarischen Diskussion über die Rundfunkgebühr bei InternetPCs haben sich die Intendanten bereit erklärt, statt der vollen 17,03 € nur die Grundgebühr von 5,52 € zu erheben. In der Begründung hieß es unter anderem auch, dass Internetfernsehen derzeit noch nicht abrufbar sei.
Es wäre nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Stück aus dem Tollhaus, wenn die Öffentlich-Rechtlichen auf Kosten des Gebührenzahlers ihre per Selbstbindung auferlegte Begrenzung des Online-Aufwandes von 0,75 % des Gesamtaufwandes überschreiten, um Livestreaming auszubauen, und dann in einem zweiten Schritt statt der 5,52 € nun plötzlich die volle Summe von 17,03 € mit der Begründung fordern,
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was CDU und SPD in ihrem Antrag fordern, ist richtig; aber wir erwarten von den verantwortlichen Politikern der Regierungskoalition, dass sie den Worten auch Taten folgen lassen, dass Anspruch und Wirklichkeit nicht auseinander klaffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der Regierungskoalition, dank der positiven Resonanz in der „Mitteldeutschen Zeitung“ und der „Volksstimme“ können Sie wohl auch nicht mehr anders. Ich sage Ihnen ganz klar: Die FDP wird SPD und CDU am Ergebnis und nicht an Marktschreierei messen. Dann bekommen Sie von der FDP ein Bravissimo zugerufen.