Meine sehr geehrten Damen und Herren der Regierungskoalition, dank der positiven Resonanz in der „Mitteldeutschen Zeitung“ und der „Volksstimme“ können Sie wohl auch nicht mehr anders. Ich sage Ihnen ganz klar: Die FDP wird SPD und CDU am Ergebnis und nicht an Marktschreierei messen. Dann bekommen Sie von der FDP ein Bravissimo zugerufen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Immerhin sind die SPD, die CDU und auch die Linkspartei.PDS im MDR-Rundfunkrat vertreten, also in dem Aufsichtsgremium, das sich wenige Wochen nach der Festsetzung der Grundgebühr für internetfähige PCs auf 5,52 € gegen eine Begrenzung des Online-Aufwandes ausgesprochen hat. Ich weise darauf hin, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass man sich auch in solchen Gremien hinsichtlich dessen, was Sie in dem Antrag vorgegeben haben, klar positionieren sollte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zum Schluss. Ich weise Sie noch auf zwei Punkte hin, zum einen auf einen Widerspruch, der sich in Ihrem Antrag auftut. Nach Punkt 5 wollen Sie ergebnisoffen über eine neue Form der Gebührenerhebung diskutieren, fordern jedoch unter Punkt 6, dass die Rundfunkgebührenhöhe auf monatlich 17,03 € eingefroren werden soll.
Ich finde, man sollte es nicht an der Gebührenhöhe, sondern an dem Gesamtaufkommen festmachen. Dieses muss gleich bleiben. Dann können wir auch über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Gebührenerhebung ergebnisoffen diskutieren.
Ein letzter Punkt an die Kollegen der SPD gerichtet: Sie haben sicherlich noch Klärungsbedarf mit Ihrem Bundesvorsitzenden, der offensichtlich schon von einer Erhöhung der Rundfunkgebühren ausgeht. Dies ist zumindest dem „Tagesspiegel“ vom 7. Februar 2007 zu entnehmen. Auch an dieser Stelle besteht Ihrerseits noch Gesprächsbedarf. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann darüber streiten, was 17,03 € wert sind. Ich habe mir das einmal überlegt. Mit 17,03 € kann man einmal Abendbrot essen gehen - nicht üppig - und vielleicht noch ein Bier trinken. Dafür gibt es zwei Theaterkarten oder zwei Karten für das Spaßbad, eine viertel Tankfüllung oder ein preiswertes Hemd. Oder man kann auch - weil die „Volksstimme“ uns so gelobt hat - ein Abonnement der „Volksstimme“ erwerben, das 18,50 € kostet.
Oder man kann für 17,03 € auf zwölf Kanälen der öffentlich-rechtlichen Sender fernsehen und Radio - Radio MDR - hören.
Ich habe mir überlegt: Wenn jemand Boxen live in der Bördelandhalle Magdeburg sehen möchte, bezahlt er dafür zwischen 80 € und 100 € und für ein gutes Konzert zwischen 30 € und 50 €. Ein Sprachkurs an der Volkshochschule kostet ca. 60 €.
Die Frage ist: Sind 17,03 € zu viel? Wenn man diese Frage so stellt, kommt man schnell zu der Auffassung, dass das eigentlich in Ordnung ist. Wenn man zusätzlich die Qualität der Sendungen der Öffentlich-Rechtlichen zum Beispiel mit den Sendungen in Spanien und Italien vergleicht - man muss nicht gleich die Sendungen in Deutschland vergleichen -, dann merkt man, welch qualitativ hochwertiges Fernsehen in Deutschland geboten wird und wie professionell es ist. Denn dort hat man immer den Eindruck, es wären offene Kanäle.
Herr Kosmehl, natürlich gibt es genügend Kritiker, die bestimmte Sendungen für völlig niveaulos halten. Auch ich könnte einige nennen.
Allerdings muss ich mich und Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, fragen: Bin ich, sind wir der Maßstab? Denn über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten.
Wenn ich beobachte, wie viele Menschen die Sendungen über Heimatmusikmelodien sehen oder wie Quoten steigen, wenn bestimmte Serien ausgestrahlt werden, und auch wie mit solchen Sendungen Säle gefüllt werden, dann bin ich etwas zurückhaltend. Das ist so ähn
Es geht uns Sozialdemokraten nicht um die Frage, o b der öffentlich-rechtliche Rundfunk erhalten bleibt, sondern darum, wie er dauerhaft gesichert werden kann. Wir halten daran fest, dass wir ihn heute und auch in Zukunft benötigen, damit flächendeckend eine Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger im Land SachsenAnhalt mit Informationen, Politik, Unterhaltung und Kultur möglich ist.
Das ist aber auch gleichzeitig der Anspruch an die Öffentlich-Rechtlichen, wahrhaftige Informationen, gute Bildungsangebote, faire Streitsendungen und gehobene Unterhaltung zu bieten. Es kommt hinzu, dass der größere Teil der Bevölkerung keine Tageszeitung mehr bezieht, sondern Nachrichten oder Informationen hauptsächlich aus dem Radio und dem Fernsehen bezieht. Deshalb, denke ich, dürfen Einschaltquoten kein Maßstab für gutes Fernsehen oder guten Hörfunk sein.
Mit Grauen erlebe ich abends beim Zappen - ich habe auch gehört, was am Nachmittag gesendet wird -, dass es Sendungen gibt - wahrscheinlich bei den Privaten -, die in die Wohnzimmer rieseln, bei denen familiäre oder intime Auseinandersetzungen auf niedrigstem Niveau ausgestrahlt werden, die schon an die Grenze der Geschmacklosigkeit gehen und in denen Menschen vielleicht aufgrund ihres geringeren Bildungsvermögens vorgeführt oder gar missbraucht werden. Das kann kein Maßstab sein, um 17,03 € zu bezahlen.
Der vorliegende Antrag nimmt Bezug auf die Diskussion über die Höhe der Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und deren Verwendung. Der Anlass war, wie Herr Kosmehl sagte, die Erhebung der Gebühren für internetfähige Geräte zum 1. Januar 2007.
Über das weitere Verfahren der Gebührenerhebung, über die KEF, über die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes oder Ähnliches will ich jetzt nichts sagen. Auf manches haben Sie und Herr Minister Haseloff schon hingewiesen.
Natürlich steigen die Gebühren überall. Deshalb liegt es in unserer Verantwortung zu prüfen, ob das immer zwingend notwendig ist. Das halte ich für richtig. Auch ein Betrag von 17,03 € monatlich ist kein Pappenstiel.
Auch wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk staatsfern bleiben muss - das ist auf jeden Fall richtig - und nicht in eine Abhängigkeit von der Politik geraten darf, müssen die unabhängigen Gremien, zum Beispiel die KEF, prüfen - nicht nur fordern -, ob die Erhöhung der Gebühren in jedem Fall notwendig und auch sozial verträglich ist. Natürlich gibt es, wie immer, Einsparpotenziale. Das kann man in dem Bericht des MDR zum Geschäftsjahr 2005 nachlesen, der dem Landtag zugegangen ist.
Über einen Weg der Finanzierung werden sich die Ministerpräsidenten nach dem Karlsruher Urteil in den nächsten Monaten sicherlich noch Gedanken machen müssen, also darüber, ob die Finanzierung über eine haushaltsbezogene Pauschale, über Steuern, eine Geräte
abgabe oder eine Verbesserung des jetzigen Systems erfolgen soll. Es ist unumstritten, dass es nachvollziehbarer, gerechter, einfacher und transparenter sein sollte.
Wir werden dem Antrag zustimmen. Wir wissen - das hat man aus den einzelnen Beiträgen herausgehört -, dass es bei den Fraktionen unterschiedliche Wertungen hinsichtlich der Details gibt.
Ich denke, wir sollten den Bericht des MDR zum Geschäftsjahr 2005 - diesen hat der Ausschussvorsitzende bereits erhalten - zum Anlass nehmen, dieses Thema im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien im Juni 2007 ausführlich zu erörtern. Dann kann man die einzelnen Punkte des Antrages gemeinsam mit dem MDR besprechen und klären, ob die Anliegen der Realität entsprechen und ob sich tatsächlich Einsparungen realisieren lassen.
Herr Bischoff, Sie haben zum Schluss mehrmals gesagt, dass Sie dem Antrag zustimmen würden. Stimmen Sie mir darin zu, dass es ein Novum in diesem Hause wäre, wenn eine Fraktion ihrem eigenen Antrag nicht zustimmte?
(Heiterkeit im ganzen Hause - Herr Gallert, Links- partei.PDS: Man hatte nicht den Eindruck, dass Sie es wollten!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Spätestens mit dem letzten Rundfunkstaatsvertrag war allen politischen Kräften des Landes klar, dass es einer Reform der Rundfunkfinanzierung in Deutschland bedarf. Mit der Einführung der so genannten PC-Gebühr, also der Tatsache, dass internetfähige Computer als Rundfunkempfangsgeräte gelten, wurde allen bewusst, dass es schwierig sein wird, klar zu definieren, welche Geräte künftig als Rundfunkempfangsgeräte gelten sollen.
Seitdem gibt es den Auftrag der Länder an die Rundfunkkommission, neue Modelle für die Rundfunkfinanzierung zu entwickeln. Ich glaube, alle Parteien und Fraktionen arbeiten momentan an verschiedenen Modellen hierfür. Auch die Linkspartei.PDS berät zurzeit verschiedene Finanzierungsmodelle für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wobei für uns hierbei zwei Punkte im Vordergrund stehen:
Erstens. Wir halten auch künftig einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland für unverzichtbar und
sollten alles tun, um das Zwei-Säulen-System, bestehend aus kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbietern, in unserem Land zu verteidigen.
Zweitens. Wie kann künftig stärker der Aspekt der sozialen Gerechtigkeit hinsichtlich der Zahlung von Rundfunkgebühren Berücksichtigung finden?
Das sind für uns die zwei Hauptprämissen, nach denen wir ein künftiges Rundfunkfinanzierungssystem bewerten wollen. Schon diese beiden Dinge - das will ich gern gestehen - sind schwer unter einen Hut zu bekommen. Das ist nicht ganz einfach. Wir wollen alles, aber keinen unüberlegten Schnellschuss abfeuern.
Sehr geehrte Damen und Herren der Koalition, der vorliegende Antrag ist für uns ein solcher Schnellschuss, den meine Fraktion ablehnen wird. Lassen Sie mich dies begründen. Ich muss dazu allerdings ein Stück weit ausholen.
Auch wenn es erst seit dem letzten, seit dem neunten Rundfunkstaatsvertrag den erwähnten Auftrag an die Rundfunkkommission gibt, ein neues Gebührenmodell zu entwerfen, fand der eigentliche Paradigmenwechsel oder der eigentliche medienpolitische Tabubruch einige Zeit früher statt; denn mit dem achten Rundfunkstaatsvertrag wurde erstmals der Gebührenempfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, kurz KEF genannt, nicht gefolgt; vielmehr setzte sich die Politik über die Empfehlung der unabhängigen Kommission hinweg und setzte eine andere Gebühr fest.
Dagegen haben die öffentlich-rechtlichen Anstalten Klage beim Verfassungsgericht erhoben. Geklagt wird nicht gegen die Höhe der Gebühr, sondern gegen die Art und Weise, wie sie zustande gekommen ist.
In der Tat ist es eine medienpolitische Grundsatzfrage, ob eine unabhängige Kommission über die Gebührenhöhe entscheidet oder eben die Politik. Deshalb kann ich die Klagen der Anstalten beim Verfassungsgericht auch nur begrüßen; denn das anstehende Urteil wird einmal mehr Klarheit in diese Angelegenheit bringen.
Damit bin ich auch schon bei dem Grundsatzproblem des vorliegenden Antrages. Wieso warten wir eigentlich nicht das bevorstehende Urteil des Verfassungsgerichts ab? Wieso sollen wir heute einen Antrag beschließen, der in einiger Zeit wahrscheinlich obsolet sein wird?
Das Urteil soll noch im Jahr 2007 gesprochen werden. Wer vorher solche Anträge beschließt, muss sich vorwerfen lassen, dass es sich um Schaufensteranträge handelt, die zwar große Reden, aber keine Ergebnisse hervorbringen.