Was den Vorgang selbst anbelangt, muss man sagen: Dem Finanzausschuss liegt ein Konzept vor. Ich kann die Debatten, die daraufhin im Finanzausschuss stattgefunden haben, wenn welche stattgefunden haben - -
- Nein, danach. - Es war ja der Wunsch des Finanzausschusses, das Sozialministerium möge ein Konzept vorlegen. Das Konzept liegt vor. Es liegt auch dem Sozialausschuss vor. Insofern war ich der Auffassung, dass das jetzt seinen Gang geht; ich wollte nicht sagen, seinen sozialistischen Gang.
Ich habe gedacht, das geht jetzt seinen Weg, aber es tut sich nichts. Deswegen habe ich gesagt, dass man erst einmal im Plenum darüber diskutierten sollte, sodass die Standpunkte der Fraktionen in dieser Frage auch öffentlich deutlich werden. Das ist, glaube ich, auch angebracht, da es nicht nur im Finanzausschuss, sondern auch beim Landesrechnungshof Irritationen gegeben hat.
Wir sind gern bereit, ein Konzept vorzulegen. Wir haben den Beschluss öffentlich gefasst. Wir könnten im Sozialausschuss wohl durchaus auch einen Konsens finden und sagen, wir legen ein Konzept auf den Tisch. Wenn der Finanzausschuss dann mit seiner sozialpolitischen Kompetenz sagt, dass das in Ordnung ist, dann geht das seinen Gang. Insofern steht dem nichts im Weg.
Nein, ich bitte darum, eine Kurzintervention im Namen des Finanzausschusses machen zu dürfen. - Wir werden
als Finanzausschuss in kurzer Absprache das Konzept prüfen, wenn es uns denn mit einer entsprechenden Empfehlung des Sozialausschusses vorgelegt wird. Uns liegt aber kein Beschluss oder Antrag dahin gehend vor, dass wir die Mittel entsperren sollen.
Wir haben am Morgen der Bereinigungssitzung kurzfristig ein dickes Papier vom Sozialministerium bekommen, aber bei der Beratung zum Einzelplan 05 war kein Vertreter des Sozialministeriums anwesend. - Wir sollten über diese Fragen in diesem Zusammenhang aber nicht noch einmal diskutieren.
Wenn der Sozialausschuss das Konzept demnächst berät und einen entsprechenden Beschlussvorschlag an den Finanzausschuss gibt, dann wird der Finanzausschuss das prüfen und darüber beschließen.
- Nein, nein. Ich widerspreche meiner Kollegin Klein sehr ungern, aber es liegt dem Finanzausschuss sehr wohl ein Konzept vor, das das Sozialministerium dem Finanzausschuss zugeleitet hat. Ich muss ein Stück weit, wenn auch ungern, widersprechen.
(Frau Dr. Klein, Linkspartei.PDS: Aber ein Antrag fehlt! - Herr Tullner, CDU: Wir haben keine Vor- lage!)
Danke sehr, Kollegin Bull, für die Einbringung. - Es sind jetzt ganz eigenartige, neue und ungewohnte Konfliktlinien entstanden.
Vielleicht werden sie sich im Laufe der Debatte etwas entschärfen. Vielleicht trägt Ministerin Frau Dr. Kuppe schon dazu bei. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Ich hoffe, es gelingt mir. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! In dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS zur Stärkung und Förderung bürgerschaftlichen Engagements im sozialen Bereich wird im Wesentlichen das aufgegriffen und wiederholt, was sich die die Regierung tragenden Fraktionen der CDU und der SPD in ihrer Koalitionsvereinbarung vorgenommen haben. Sie, liebe Frau Bull, rennen mit Ihrem Antrag also offene Türen ein.
(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU, und von Frau Weiß, CDU - Zuruf von Frau Bull, Linkspar- tei.PDS)
Bürgerschaftliches Engagement kann der Staat nicht verordnen. Das möchte ich betonen. Gerade in der Freiwilligkeit liegt das große Potenzial und die kreative Stärke ehrenamtlichen Handelns.
Ehrenamtliche Tätigkeit wirkt in alle Lebensbereiche hinein. Sie ist Ausdruck der Verantwortung des und der Einzelnen für eine soziale Gesellschaft, für ein Miteinander in der Gesellschaft.
Allein auf der Grundlage hauptamtlicher Tätigkeit kann ein Gemeinwesen nach meiner Einschätzung nicht funktionieren. Wenn eine Gesellschaft funktionieren soll, bedarf es immer auch des freiwilligen Engagements, einer Tätigkeit, die nicht auf die Erzielung eines Entgelts ausgerichtet ist.
Mit dem Dienst an der Gesellschaft tun die Einzelnen aber natürlich auch etwas für sich selbst. Sie erfüllen ihr Leben mit einem zusätzlichen Sinn.
Aufgabe des Staates ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Basis dafür bieten. Der Staat soll moderieren und aktivieren, er soll aber auch dazu beitragen, Hemmnisse und bürokratische Hürden abzubauen.
Deshalb habe ich im Ministerium für Gesundheit und Soziales eine Koordinierungsstelle für bürgerschaftliches Engagement und Bündnisse für Familien eingerichtet. Diese Koordinierungsstelle soll im Sinne einer Servicestelle als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger in unserem Land agieren. Sie soll beraten, informieren und koordinieren; sie soll bürgerschaftliches Engagement begleiten.
Die Rahmenbedingungen sollen so gestaltet werden, dass das ehrenamtliche Engagement in unserem Land erleichtert wird. Wir wollen Bürgerinnen und Bürger dafür gewinnen, sich für ihre Mitmenschen einzusetzen. Wir wollen die Möglichkeiten erweitern, ehrenamtliches Engagement anzuerkennen und zu würdigen.
Zusammen mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen verstehen wir uns mit unserer Koordinierungsstelle gewissermaßen als Knotenpunkt, als Anknüpfstelle in einem Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement.
Für den Aufbau einer Infrastruktur des Helfens, wie sie die Koalitionsvereinbarung beschreibt, wird es ein Konzept meines Hauses geben. Wir fangen aber beileibe nicht bei null an.
Vor drei Monaten hat die Landesregierung dem Landtag zu dessen Beschluss zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Sachsen-Anhalt vom 16. Februar 2006 berichtet. Die Abgeordneten wurden darüber informiert, dass die Landesregierung eine Handreichung zum Haushalts- und Zuwendungsrecht vorbereitet.
Das freiwillige soziale Jahr Kultur und andere freiwillige Dienste werden weitergeführt. Das Land Sachsen-Anhalt ist Mitglied im Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement geworden und hat den Verdienstorden des Landes Sachsen-Anhalt zusätzlich zur Ehrennadel des Landes gestiftet. Von der Fachkonferenz haben Sie, Frau Bull, bereits berichtet.
Die Internetinformationsplattform wird zurzeit unter Mitwirkung der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen aufgebaut. Das Internetverzeichnis „Ehrenamt“ soll unter anderem die Rahmenbedingungen und Maßnahmen des Landes zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements wie auch Links zu Vereinen
und Institutionen enthalten. Dieses Projekt wird unter dem Arbeitstitel „www.engagiert-in-sachsen-anhalt.de“ entwickelt.
Die Landesregierung möchte auch erreichen, dass ein bürgerschaftliches Engagement zu einem Wettbewerbsvorteil bei der Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz wird. - Ich möchte nur einige Punkte aus unserem Katalog nennen.
Beim Versicherungsschutz - auf den möchte ich auch noch zu sprechen kommen - besteht zurzeit noch eine kleine Lücke. Zwar gilt seit dem Jahr 2005 das Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrechtlichen Schutzes der bürgerschaftlich Engagierten, aber es gibt immer noch Einsatzbereiche und Einzelfälle, bei denen kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Die Koordinierungsstelle für bürgerschaftliches Engagement und Bündnisse für Familien bereitet derzeit die Grundlagen für den Abschluss einer Sammelversicherung zum Schutz dieser Gruppe von Engagierten vor. Aufgrund der Erfahrungen anderer Bundesländer rechne ich mit wenigen Schadensmeldungen und daher überschaubaren Kosten im unteren fünfstelligen Zahlenbereich.
Mit dieser Sammelversicherung wird manch ein ehrenamtlicher Einsatz aber erst möglich werden. Diese Absicherung ist dann auch eine Form der Anerkennung des bürgerschaftlichen Engagements.
Für die Förderung der Selbsthilfekontaktstellen - das ist das nächste Thema - hat der Landtag in der Tat Mittel in Höhe von 300 000 € für das Haushaltsjahr 2007 im Haushaltsplan veranschlagt. Er hat die Mittel aber mit einem Sperrvermerk versehen, der die Freigabe der Mittel erst nach Vorlage eines Konzeptes und nach Zustimmung durch den Ausschuss für Finanzen vorsieht.
Das Sozialministerium hat auf Bitten der Mitglieder des Ausschusses für Soziales ein Konzept erarbeitet; denn der Vorschlag, die Selbsthilfekontaktstellen zu fördern, ist aus der Mitte des Ausschusses für Soziales geboren worden.
Dieses Konzept ist auch den Mitgliedern des Finanzausschusses zugänglich gemacht worden. Bei den Sitzungen - bis hin zur Bereinigungssitzung - waren Mitglieder des Sozialministeriums anwesend und hätten auch noch vertieft Auskunft geben können.
Wir sind jetzt - auch aufgrund der Einlassungen des Landesrechnungshofes - dabei, mit der Koordinierungsstelle für bürgerschaftliches Engagement im Sozialministerium unser Konzept an der einen oder anderen Stelle zu präzisieren, um den verschärften Anforderungen des Finanzausschusses zu genügen, in der Hoffnung, dass dann dieser Sperrvermerk in den nächsten Wochen aufgehoben werden kann und dass die Selbsthilfekontaktstellen in Sachsen-Anhalt dann gefördert werden können.