Protokoll der Sitzung vom 23.03.2007

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:

Beratung

Landespolitische Maßnahmen zur Unterstützung der kreislichen Neugliederung

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 5/586

Einbringer für die Fraktion der Linkspartei.PDS ist der Abgeordnete Herr Grünert. Herr Grünert, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS soll die Landesregierung aufgefordert werden, den kreislichen Neugliederungsprozess zu unterstützen, und das aktiv.

Zu den einzelnen Maßnahmen. Im Zuge der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes wurde deutlich, dass die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Landkreisen sowie den kreisfreien Städten in eine Schieflage geraten sind. Von einer Konsolidierungspartnerschaft sind wir meilenweit entfernt.

Die Haushalte dieser Gebietskörperschaften sollen aber bis 2013 über Konsolidierungsmaßnahmen ausgeglichen werden. Dabei soll ein Mindestanteil an kommunaler Selbstverwaltung gewahrt bleiben. Das ist nach derzeitiger Kassenlage nicht umsetzbar. Auch beabsichtigte und offensichtlich von der Landesregierung angestrebte Eingemeindungen, besonders für die Oberzentren Magdeburg und Halle, werden an der grundsätzlichen Situation nichts ändern, jedoch den Frust und auch die Befindlichkeiten der Umlandgemeinden gegenüber den Oberzentren verstärken.

Neben einer notwendigen strukturellen und inhaltlichen Nachbesserung und Neuausrichtung der allgemeinen Finanzbeziehungen, die besonders die Umlandfunktionen der Ober-, Mittel- und Grundzentren angemessen finanziell berücksichtigen, steht die Forderung nach einer objektiven Ermittlung der tatsächlichen Kosten der derzeitigen Aufgabenerledigung - finanzielle Mindestausstattung der Kommunen. Das ist bereits bei der Erstellung des Doppelhaushaltes 2008/2009 unausweichlich. Ich habe bewusst gesagt, der „derzeitigen“ Aufgaben, weil wir noch nicht wissen - es war gestern Gegenstand

der Debatte -, was zukünftig mit einem Funktionalreformgesetz auf die Landkreise, Kommunen und Oberzentren zukommt.

Ohne diese Bestimmung des Mindestbedarfs und unter Einrechnung der beabsichtigten weiteren Absenkung der allgemeinen Finanzzuweisungen bis zum Jahr 2020 sind weitere Aufgabenübertragungen im Rahmen einer zukünftigen Funktionalreform, will man einen finanziellen Kollaps der Kommunen verhindern, nicht umsetzbar.

Die Beispiele des Wirkens der Kommunalaufsicht gegenüber den Oberzentren, aber auch gegenüber Landkreisen und kreisangehörigen Städten und Gemeinden führen zu jeglichem Verzicht auf kommunale Selbstverwaltung und degradieren aus unserer Sicht Stadt- und Gemeinderäte sowie Mitglieder von Kreistagen zu staatlichen Vollzugsorganen. Das führt nicht gerade zu einer Demokratiebelebung, sondern zu einem massiven Demokratieabbau.

Um eine Finanzierbarkeit weiterer Aufgabenübertragungen sicherzustellen, wird die Landesregierung aufgefordert, Änderungen von Fachgesetzen im Zuge der Kreisneugliederung nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände vorzunehmen. Dies ist aus der Sicht der Linkspartei.PDS unerlässlich, da die neu zu bildenden Landkreise zunächst erhebliche personelle, finanzielle und organisatorische Mehraufwendungen haben, die nur über einen längeren Zeitraum abgeschmolzen werden können. Dazu kommen die Belastungen, welche mit der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik verbunden sind. Für den Zeitraum von einem Jahr sollte deshalb der Gesetzgeber den kommunalen Spitzenverbänden größere Einflussmöglichkeiten auf Gesetzgebungsverfahren einräumen.

Die Fraktion der Linkspartei.PDS spricht sich für eine Harmonisierung von Landesplanung und Standortentscheidungen zu unteren Landesbehörden aus. Die derzeitige Praxis, Standortentscheidungen - dies unterstelle ich - maßgeblich von Mietverträgen und nicht von den im Landesplanungsgesetz fixierten raumörtlichen Funktionen der Zentren abhängig zu machen, halten wir für nicht zukunftsorientiert. Diese Art der Standortentscheidung verletzt das Zentrale-Orte-Prinzip und wird sich negativ auf die Konsolidierung der Gebietskörperschaften, auf die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger sowie auf eine annähernd gleichwertige Entwicklung der Lebensbedingungen auswirken.

In einigen Fällen weichen derzeitige Kabinettsbeschlüsse zur Standortentscheidung bei Landesbehörden erheblich von den Begründungen der Gesetze über die Festsetzung der Kreissitze ab. Ein Behördenabzug aus der gesetzlich festgesetzten Kreisstadt würde deren zentralörtliche Funktion erheblich schwächen und gegebenenfalls Klagen vor dem Landesverfassungsgericht implizieren.

Werte Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, betreiben Sie nicht schon jetzt, bevor sich die neuen Landkreise konstituiert haben, einen Winterschlussverkauf bei staatlichen Behörden. Durch diese Entscheidung stellen Sie die Beschlussfassung des Landtages infrage und organisieren eine endlos lange Kette gerichtlicher Entscheidungen, die eben nicht zur Konstituierung der neuen Gebietskörperschaften führen, sondern die immer wieder in einer Diskussion enden, die letztlich dem eigentlichen Ansinnen, nämlich Voraussetzungen für an

nähernd gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen, entgegensteht.

Das betrifft aber auch - das muss ich eindeutig sagen - eine Verlautbarung bzw. eine Überlegung, eventuell doch ab dem 1. Januar 2008 den Wörlitzer Winkel nach Dessau einzugemeinden. Ich denke, Herr Innenminister, auch in diesem Bereich sollte langsam Ruhe einkehren. Verhindern Sie nicht die Zukunftsfähigkeit des Landkreises Wittenberg zugunsten der kreisfreien Stadt Dessau. Ich denke, hierbei muss mehr Fingerspitzengefühl walten, und wir sollten diese Dinge ernst nehmen.

Im Koalitionsvertrag ist eine substanzielle Aufgabenübertragung vom Land auf die Landkreise vereinbart worden. Im Zuge der beabsichtigten zweiten Stufe der Funktionalreform bietet aus der Sicht der Fraktion der Linkspartei.PDS der Harzkreis ideale Bedingungen, als Modellkreis für die Aufgabenübertragung vom Land auf die Kommunen zu fungieren. Dies betrifft solche Aufgabenkomplexe wie die des Schulverwaltungsamtes, des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten, der überörtlichen Sozialhilfe, des Landesbetriebes Bau sowie der Finanz- und Justizbehörden.

Über diese Modellphase wären grundsätzliche Erkenntnisse einer möglichen Funktionalreform, aber auch zu deren finanziellen Auswirkungen zu erzielen. Daher sollte dieser Prozess maßgeblich durch die Landesregierung begleitet werden. Die Landesregierung sollte daher noch vor der Verabschiedung des Doppelhaushaltes den Landtag über das dafür zu erarbeitende Konzept und die beabsichtigten Maßnahmen zur Umsetzung dieser Zielstellung unterrichten.

Werte Damen und Herren! Da der Landtag die Forderung der Linkspartei.PDS, einen zeitweiligen Ausschuss zur Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform zu bilden, abgelehnt hat, kommt dem Innenausschuss die Aufgabe zu, den Prozess des Vollzugs der Kreisneugliederung zu begleiten.

Allein auf der Tagesordnung der laufenden Landtagssitzung stehen mindestens fünf Tagesordnungspunkte, die im engen Zusammenhang mit Problemen der Kreisneugliederung stehen. Sie alle weisen auf Problemlagen hin, die durch den Gesetzgeber nicht oder nicht in dem erforderlichen Umfang berücksichtigt wurden.

Daher fordern wir die Landesregierung auf, im Innenausschuss im zweiten Quartal des Jahres 2008 über die vollzogene Kreisgebietsreform und aufgetretene Probleme Bericht zu erstatten. Eine umfängliche Berichterstattung gegenüber dem Landtag soll im dritten Quartal des Jahres 2009 erfolgen. Dies ist aus unserer Sicht deswegen notwendig, weil die neuen Landkreise erstmals ab dem Jahr 2008 einen eigenen Haushalt aufstellen und vollziehen müssen. Die mit dem Haushalts- und Aufgabenvollzug verbundenen Problemstellungen sowie mögliche und gegebenenfalls notwendige Regelungsbedarfe sind in diesem Zusammenhang darzustellen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und werbe um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Herzlichen Dank für die Einbringung. - Von der Landesregierung erteile ich jetzt Herrn Minister Hövelmann das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße es, dass die Linkspartei.PDS mit ihrem Antrag die Umsetzung der Kreisgebietsreform voranbringen möchte. Ich möchte aber deutlich sagen, dass ich Zweifel habe, dass die in dem Antrag unter den Punkten 1 bis 5 genannten Maßnahmen geeignet sind, dem Anliegen tatsächlich zu dienen und gerecht zu werden.

Lassen Sie mich hierauf im Einzelnen eingehen. Zum ersten Punkt in dem Antrag. Zur Ermittlung der tatsächlichen Kosten der kommunalen Aufgabenerledigung wird in der Koalitionsvereinbarung Folgendes ausgeführt - ich zitiere -:

„Im Hinblick auf das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofes zum Finanzausgleich vom 21. Juni 2005 soll eine objektive Ermittlung der tatsächlichen Kosten der Aufgabenerledigung durch die Kommunen und bei Aufgabenverlagerung durch die jeweilige staatliche Ebene als Grundlage für eine Neuausrichtung des Finanzausgleichsgesetzes dienen. Diese Neuausrichtung soll auch vor dem Hintergrund der anstehenden Funktionalreform die finanzielle Basis der kommunalen Verwaltung stabilisieren und landespolitische Prioritäten setzen.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man dies seriös machen möchte, dann muss man zu dem Ergebnis kommen, dass dies in Vorbereitung des Doppelhaushaltes 2008/2009, wie von der antragstellenden Fraktion gefordert, objektiv nicht zu erreichen ist; denn die Ermittlung des tatsächlichen Kostenaufwandes der Aufgabenerfüllung setzt die Erfassung aller übertragenen Aufgaben voraus. Daran schließt sich die Erfassung der für die Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Ausgaben bzw. Kosten an.

Die notwendigen Erhebungen werden bis zur Einbringung des Doppelhaushaltes nicht zu leisten sein. Im Übrigen stehen wir hierbei direkt in Kommunikation mit den kommunalen Spitzenverbänden. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir die Erfahrungen, die der Freistaat Thüringen in diesem Zusammenhang gegenwärtig sammelt, nutzen wollen und Kontakte mit dem Land Thüringen aufnehmen werden, um zu erfahren, wie der aktuelle Stand dort ist und was wir gegebenenfalls für das Land Sachsen-Anhalt daraus an strukturellen Fragen übernehmen können.

Zu Punkt 2 des Antrags. Die darin enthaltene Forderung beinhaltet eine Selbstbeschränkung des Parlaments. Eine Kommentierung zu einer solchen Forderung steht mir einfach nicht zu.

Zu Punkt 3 des Antrags. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der weiterhin rückläufigen Finanzausstattung des Landes gilt es, ein auch langfristig tragfähiges und finanzierbares Zentrale-OrteSystem auszugestalten. Die zentralen Orte sind dabei der Bezugspunkt für die öffentlichen Leistungsangebote und deshalb bei der Umstrukturierung der Landesverwaltung von besonderer Bedeutung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Festzustellen ist: Durch keine der bisherigen Standortentscheidungen im Rahmen der Neustrukturierung von Landesbehörden wurde die zentralörtliche Funktion eines Kreissitzes ge

fährdet. Gestatten Sie mir, dies am Beispiel der Stadt Halberstadt auszuführen.

Durch die Auflösung bzw. Zuordnung von Behörden an andere Standorte im Zuge der Umstrukturierung in der Justiz und bei den Finanzämtern ergibt sich bezogen auf den Standort Halberstadt eine Reduzierung der Arbeitskräfte im Landesdienst um 11,8 %.

Gleichwohl wird die Stadt Halberstadt im Vergleich der Zahl der Arbeitskräfte im Landesdienst je 1 000 Einwohner mit 24,5 auch nach den Umstrukturierungen weiterhin deutlich über dem Durchschnitt der Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums liegen. Dort beträgt der Durchschnitt je 1 000 Einwohner 22 Arbeitskräfte. Hinzu kommen die Arbeitskräfte aus der Verlagerung von Einrichtungen des neuen Landkreises.

Zu Punkt 4 des Antrags. Die Nutzung von so genannten Modellregionen für die Erprobung einer Kommunalisierung von Aufgaben ist aus der Sicht des Innenministeriums grundsätzlich denkbar. Die regionalbezogene Struktur des künftigen Landkreises Harz scheint sich dabei anzubieten.

Vor der konkreten Festlegung einer solchen Vorgehensweise bzw. einer bestimmten Region oder eines Landkreises durch den Landtag möchte ich aber darauf hinweisen, dass hierfür eine Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden unerlässlich ist.

So hat zum Beispiel der Landkreistag im Zusammenhang mit einer möglichen Kommunalisierung der Aufgaben in dem Aufgabengebiet Agrarstruktur der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten die Altmarklandkreise Altmarkkreis Salzwedel und Landkreis Stendal als Modellprojektlandkreise vorgeschlagen, in denen örtlich begrenzt konkrete Erfahrungen mit der Kommunalisierung staatlicher Aufgaben gesammelt werden könnten.

Grundsätzlich gebe ich aber zu bedenken: Auch die modellhafte Erprobung möglicher Aufgabenkommunalisierungen setzt voraus, dass zuvor zumindest in Form einer groben Schätzung geprüft wurde, ob die Aufgaben auf kommunaler Ebene wirtschaftlicher und zweckmäßiger wahrgenommen werden können; dies nicht zuletzt deshalb, weil auch mit einer modellhaften Aufgabenübertragung eine Vielzahl an organisatorischen, rechtlichen und möglicherweise auch personellen Veränderungen einhergehen wird.

Zu Punkt 5 des Antrags. Gegen die Festlegung der Berichtspflichten zum Stand der Umsetzung der Kreisgebietsreform und zu einem gegebenenfalls vorhandenen Regelungsbedarf bestehen aus der Sicht des Innenministeriums keine Bedenken. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Herzlichen Dank, Herr Minister. - Wir treten jetzt in die Fünfminutendebatte ein. Als erstem Debattenredner erteile ich Herrn Kolze von der Fraktion der CDU das Wort. Bitte schön, Herr Kolze.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich den Ausführungen von Herrn Minister Hövelmann anschließen und versuche daher, mich kurz zu fassen.

Sicherlich ist es lobenswert von der Linkspartei.PDS, die Kreisneugliederung durch Überlegungen dahin gehend, bestimmte Maßnahmen zu treffen, zu unterstützen. Die Maßnahmen sollten aber auch zielführend sein. Das ist meines Erachtens in diesem Antrag mit den darin genannten Maßnahmen nicht gewährleistet.

Die Forderung, die unter Punkt 1 des Antrages der Linkspartei.PDS gestellt wird, kann tatsächlich nicht erreicht werden. Die notwendigen Daten, die ermittelt werden müssen, können bis zur Einbringung des Doppelhaushaltes unmöglich alle zusammengetragen werden.

Punkt 2 des Antrages ist für mich nicht nachvollziehbar. Wir sollen uns selbst die Hände binden in der Art und Weise, dass die Fachgesetze mit kommunaler Relevanz für einen Zeitraum von einem Jahr nur mit Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände hier im Landtag verabschiedet werden können. Die Legislative darf dann also nur noch handeln, wenn sie die Zustimmung eines kommunalen Spitzenverbandes einholt.

Meine Damen und Herren, das kann unmöglich Ihr Ernst sein. Sollen wir sämtliche hier zu treffenden Entscheidungen von der Zustimmung Dritter abhängig machen? Dann können wir auch gleich zu Hause bleiben.

Die Standortentscheidungen zu den unteren Landesbehörden haben meines Erachtens bisher die zentralörtlichen Funktionen der Kreissitze nicht gefährdet. Alles, was noch an Gesetzen und Bestimmungen hinsichtlich der Standortentscheidungen kommen wird, wird unsererseits genauestens gelesen und ausgewertet werden, um dann gegebenenfalls eine Übereinstimmung herbeizuführen.

Zu den Punkten 4 und 5 in dem Antrag kann ich nur noch sagen, dass ich jederzeit und unabhängig davon, welche Themen es betrifft, an einer Unterrichtung des Landtages durch die Landesregierung interessiert bin. Insofern könnte ich mich mit einer derartigen Bitte an die Landesregierung einverstanden erklären. Dafür benötige ich aber nicht diesen umfangreichen Antrag, mit dem ich überwiegend nicht konform gehe.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Linkspartei.PDS ist sehr fassettenreich. Ich sehe aber momentan keine Veranlassung, die darin aufgeworfenen Punkte im Innenausschuss näher zu durchleuchten.