Protokoll der Sitzung vom 08.06.2006

Auch beim Informationszugangsgesetz wäre eine Länderkompetenz möglich und sogar notwendig. Dann haben wir die Chance, es auszugestalten.

Im Gegensatz dazu ist die Situation bei der Bildung eine andere. Im Wahlkampf - das ist sehr interessant - gab es sehr viele Wahlforen, bei denen das Thema Bildung immer wieder eine Rolle gespielt hat. Die daran teilnehmenden Gäste haben immer wieder die Bundeskompetenz eingefordert. Ich saß mit Herrn Bullerjahn und mit Herrn Schatz im Forum - der Vertreter der FDP ist leider nicht hereingekommen -, und wir hätten es gar nicht wagen dürfen zu sagen, dass wir die volle Gestaltungshoheit des Bildungswesens haben wollen. Das hätte uns echt Punkte bei den dort teilnehmenden Gästen gekostet. Darüber waren sich alle einig, dass das nicht sein kann. Ich will nicht von Wahlbetrug sprechen, den wir vielleicht begingen, wenn wir sagen, wir machen doch alles im Ländle.

(Oh! bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

- Schön zugehört. - Vom Bildungsföderalismus sind wir in unserem Land vielleicht mehr betroffen als die Bayern. Aufgrund der fehlenden Arbeitsplätze sind diejenigen, die Arbeit suchen, flexibel und mobil. 16 verschiedene Schul- und Hochschulsysteme wirken sich dann vielleicht hinderlich für Umzüge aus. Das beste Beispiel dafür ist eine Reihe früherer Minister, Staatssekretäre und anderer Beamter, die nie nach Sachsen-Anhalt gezogen sind. Das geschah immer mit der Begründung: Meine Kinder gehen dort und dort zur Schule und ich kann sie nicht nach Sachsen-Anhalt bringen.

Anstatt die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern neu zu ordnen, wird es in einigen Bereichen mehr Kleinstaaterei und Ungleichgewichte zuungunsten der finanzschwachen Länder geben. Das ist keine Feststellung der Linkspartei.PDS, sondern eine Aussage des Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern.

Der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse wird eine Absage erteilt. Dem Bund werden durch diese Reform Kompetenzen gerade auf zukunftsträchtigen Feldern entzogen, wie der Bildung, dem Umweltschutz oder der Neuordnung des öffentlichen Dienstes. Begründet werden die geplanten Länderzuständigkeiten mit mehr Autonomie, mehr Deregulierung und mehr Wettbewerb zwischen den Ländern.

Das entspricht genau dem, was wir auf der globalen Ebene erleben: Wettbewerb um die niedrigsten Steuern, Wettbewerb um die schnellstmögliche Senkung von politisch erkämpften Umwelt- und Sozialstandards. Wettbewerb ist gut und wichtig, aber vor allem dort, wo er angebracht ist, nämlich in der Wirtschaft. Wettbewerb ohne jegliches Augenmaß, bloß aus Prinzip, auf Gesellschaft und Staat übertragen zu wollen, kann für eine demokratische Gesellschaft auf Dauer gefährlich sein.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Es war und ist das erklärte Ziel der wohlhabenden Südstaaten Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, aus dem bisherigen kooperativen Föderalismus zugunsten eines Staatenbundes auszusteigen. Der Jurist Peter Huber sagte in der Anhörung: „Der kooperative Föderalismus ist systemfremd“, was er bisher nie war. Er meinte damit, das Prinzip der Solidarität unter den Bundesländern hat künftig dem Wettbewerb zu weichen.

Wenn die Befürworter der Reform davon sprechen, dass die Länder künftig mehr Macht haben werden, dann sollte genau hingeschaut werden. Es werden nicht d i e Länder sein, sondern die reichen Geberländer aus dem Süden haben künftig das Sagen. Die armen Länder müssen die Klappe halten, weil sie den Status quo beim Länderfinanzausgleich und beim Solidarpakt II zum Überleben brauchen, oder aber die Länderneuordnung muss auf die Tagesordnung. Der Bund hingegen wird geschwächt.

Das geschieht beispielsweise dadurch, dass er in bestimmten Fällen eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag mobilisieren muss, um ein Gesetz in Kraft setzen zu können. Ich zitiere hierzu Christian Pestalozza, einen Verfassungsrechtler aus der Anhörung: „Es braucht eine verfassungsändernde Mehrheit, damit ein Gesetz Gültigkeit bekommt“, also eine Zweidrittelmehrheit. Das ist, abgesehen von einer Grundgesetzänderung, ziemlich schwer zu bringen.

Der Direktor des Kölner Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung Fritz Scharpf sagte, solcherlei Regelungen seien offenbar dazu da, die Pressionsmöglichkeiten der Länder gegen den Bund zu erhöhen. Scharpf warnte zugleich davor, die Wünsche nach bundesweit vergleichbaren Bedingungen in Deutschland zu unterschätzen. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ist in der Verfassung wie in der Bevölkerung tief verwurzelt.

Die Neugestaltung des Verhältnisses von Bund und Ländern ist ein schwieriger Prozess, weil neue Ansätze gefunden werden müssen. Dieser Prozess sollte aber demokratisch, das heißt unter Einbeziehung aller Beteiligten, auch der Landesparlamente, verlaufen.

Wir können im Plenum über die Föderalismusreform diskutieren, wie wir wollen: der alte und neue Ministerpräsident hat bereits erklärt, er werde das gesamte Paket ohne Wenn und Aber im Bundesrat unterschreiben, auch

wenn er manches nicht gut finde. Sein Stellvertreter hat das Gleiche gesagt. Damit habe ich ein Problem, aber gut.

Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Linkspartei.PDS geht nicht von dem Grundsatz aus, dass Bundesrecht vom Grundsatz her gutes Recht ist. Einige Felder, auf denen das Landesrecht aus unserer Sicht erweitert werden müsste, habe ich genannt; aber die Föderalismusreform, so wie sie beschlossen werden soll, ist nur eine Placeboreform. Von einem großen Demokratieverständnis zeugt der gegenwärtig ablaufende Prozess sowieso nicht. Da das gesamte Paket der Föderalismusreform en detail im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde, setzen CDU und SPD bei Ablehnung oder auch bei Enthaltung den Koalitionsvertrag aufs Spiel. Weil das keiner von beiden will - die Mitglieder des Landtages von Sachsen-Anhalt, glaube ich, auch nicht, weil man gerade erst glücklich in die Koalition gefunden hat -, wird diese Reform wohl wider besseres Wissen durchmarschieren.

Trotzdem werbe ich für unseren Antrag. Ermutigen wir die Kolleginnen und Kollegen im Bundestag, sich für Veränderungen einzusetzen; ermutigen wir die Landesregierung, ausnahmsweise ihren Bauschmerzen nachzugeben und für Änderungen im Interesse Sachsen-Anhalts einzutreten. - Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS - Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr, Frau Abgeordnete Klein, für die Einbringung. - Für die Landesregierung hat der Staatsminister das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verehrte Abgeordnete Frau Dr. Klein, wenn wir auf der grünen Wiese jetzt darüber philosophieren könnten, wie wir ein föderatives Staatswesen nach dem Muster der Bundesrepublik Deutschland oder nach welchem Muster auch immer aufbauten, dann könnte man sich überlegen, was man vielleicht anders machen würde. Diese Föderalismusreform bewegt sich in einem ganz bestimmten historischen Kontext und löst Probleme, die wir bisher definitiv gehabt haben. Wir steckten in der Verflechtungsfalle. Das ließ sich in der Kompetenzordnung, aber auch im Bereich der Mischfinanzierung hinreichend verdeutlichen. Es ist viel darüber geschrieben und gesprochen worden.

Das Land Sachsen-Anhalt stand vor dem Problem - das wird aus meiner Sicht viel zu oft ausgeblendet -, dass das Bundesverfassungsgericht die gesamte Rahmenkompetenz des Bundes und die konkurrierende Gesetzgebung wegen seiner Auslegung zu Artikel 72 Abs. 2 des Grundgesetzes, der so genannten Erforderlichkeitsklausel, praktisch unterminiert hatte. Nahezu der gesamte Rechtsbestand, den die Bundespolitik im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung geschaffen hatte, war nach diesen sehr restriktiven Festlegungen des Bundesverfassungsgerichtes gefährdet.

Wir haben am Beispiel des Ladenschlussgesetzes unmittelbar miterleben können, dass es praktisch zum Stillstand der Gesetzgebung auf diesem Feld gekommen ist. In anderen Bereichen der konkurrierenden Gesetzgebung standen wir vor ähnlichen Problemen.

Deswegen war es gut und richtig, dass man in der Kommission und natürlich auch in den Parlamenten alle Anstrengungen unternommen hat, um zu einer flexiblen Handhabung zu kommen und dafür die Verantwortung entsprechend zuzuordnen, damit am Ende jeder weiß, woran man ist.

Der Kompromiss, der dabei gefunden worden ist, muss nicht jedem gefallen. Aber es ist ein Kompromiss und er umfasst einen sehr großen Bereich. Wenn wir diesen erst einmal in der Scheuer hätten, wäre ich persönlich sehr froh und wir könnten uns über weitergehende Fragen unterhalten. Wir müssen uns - das ist uns aufgegeben - im Anschluss daran zum Beispiel auch über Fragen der Finanzverfassung mit den anderen Ländern und dem Bund unterhalten.

Was mich bei dem vorliegenden Antrag am meisten wundert, ist, dass er von einer Landtagsfraktion gestellt worden ist. Vielleicht erklärt sich das damit - wir kennen es aus anderen Zusammenhängen -, dass die PDS in allen Parlamenten, in denen sie vertreten ist, gleichartige Anträge stellt.

Dies ist jetzt ein Antrag, der vom Geist des Bundes durchzogen ist, ein Antrag, der in einem Landesparlament schlechterdings keine Zustimmung finden kann; denn das Landesparlament würde sich, folgte man Geist und Inhalt dieses Antrages, Denk- und Handlungsverbote auferlegen und sich selbst für unfähig erklären, in den im Antrag angesprochenen Bereichen Gestaltungskompetenzen wahrzunehmen.

Dazu sage ich als Landespolitiker: Ich traue Ihnen allen zu, mit den Gestaltungskompetenzen verantwortungsvoll umzugehen und all diejenigen Lügen zu strafen, die tagtäglich nichts anderes propagieren als die Behauptung, die Landesparlamente seien nicht in der Lage, diesen Kompetenzen gerecht zu werden, und wenn sie es täten, dann täten sie es nur in einer ausgesprochen negativen Weise. Nur der Bund und nur der Bundestag könne die hehren Grundsätze von Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und Demokratie aufrechterhalten.

Nein, meine Damen und Herren, das können Sie alle hier ganz genauso und ich bitte Sie, trauen Sie es sich zu. Ich hätte dabei keine Sorge. Auch soweit es die Initiativrechte der Landesregierung anbelangt, können Sie versichert sein, dass die Landesregierung auch immer nur verantwortungsbewusst von ihren Kompetenzen Gebrauch machen würde.

Was auch völlig ausgeblendet wird, ist, dass wir bei der Entflechtung der Mischfinanzierungen im Sinne des Wohles unseres Landes Lösungen gefunden haben, die uns bis zum Jahr 2013 und möglicherweise auch darüber hinaus verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen schaffen, die wir auf der Grundlage der bisherigen Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen des Bundes so nicht gehabt hätten.

Sie wissen alle, dass die Finanzhilfen und die Mittel für die Gemeinschaftsaufgaben in den Bundeshaushalten seit Jahren degressiv sind und dass sie auch in den mittelfristigen Finanzplanungen immer nur bergab gegangen sind. Wir haben es jetzt erreicht, auf der Grundlage eines Referenzzeitraums, in dem wir vergleichsweise stark von diesen Mitteln profitiert haben, bis zum Jahr 2013 und dann auch noch kofinanzierungsfrei die Mittel zur Verfügung gestellt zu bekommen. Wir haben darüber hinaus erreicht, dass die Revisionsklausel, auf deren

Grundlage ab dem Jahr 2013 der dann erreichte Stand verifiziert werden soll, solidarpaktfest ist.

Wir haben den Solidarpakt II - das ist gar nicht kurios; so etwas gibt es in Übergangsregelungen auch des Grundgesetzes seit jeher in der unterschiedlichsten Weise - sichergestellt. Wie immer die Revisionsdebatte dann dereinst geführt werden wird: Der Solidarpakt II wird nicht angetastet. Damit haben wir den Solidarpakt II aus der Ebene der politischen Absichtserklärungen in die verbindliche Ebene der Verfassung transformiert. Das für sich genommen und ganz allein würde es schon rechtfertigen, das Gesamtpaket nicht infrage zu stellen, ungeachtet dessen, dass man nicht mit jedem Punkt in diesem Gesamtpaket einverstanden oder sogar freudig einverstanden sein muss. Natürlich gibt es dabei eine ganze Reihe von Problemen, aber es ist das Wesen solcher Kompromisse, dass man nicht mit allem glücklich sein kann und muss.

Es gibt aber auch eine Reihe von Unrichtigkeiten oder auch Missverständnissen im Antrag selbst. Wenn Sie formulieren: „Der Bund muss auch weiterhin die Möglichkeit haben, bei bundesweiten Schwerpunkten in der allgemeinen schulischen Bildung die Länder finanziell zu unterstützen.“, entspricht das nicht der gegenwärtigen Verfassungslage. Der Bund hat bisher nur die völlig entleerte Zuständigkeit für die Bildungsgesamtplanung, von der - das lässt sich überall nachlesen - in der Vergangenheit kaum jemals Gebrauch gemacht worden ist.

Auch das Ganztagesschulprogramm war nicht auf diese Kompetenz gestützt, sondern auf die ganz allgemeine Kompetenz zu Finanzhilfen gemäß Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes. Diese Finanzhilfen sind bekanntlich nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft.

Man hat dabei sehr am Grundgesetz herumgebogen, um überhaupt zu einer tragfähigen Grundlage zu kommen. Mehr gibt es bisher nicht, und auch nur in diesem sehr eingeschränkten und auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts restriktiv zu handhabenden Rahmen wäre der Bund überhaupt in der Lage gewesen, im Bereich der allgemeinen schulischen Bildung Mittel auszureichen. Es ist einfach eine Legende, die sich bedauerlicherweise immer mehr verfestigt, dass der Bund eine Kompetenz im Bereich des Bildungswesens gehabt hätte. Die hat er nicht.

Nun mag man darüber streiten, ob der jetzt erreichte Stand an Klarheit auch über die kompetenzrechtliche Ordnung durch ein explizites Kooperationsverbot, wie es das Grundgesetz in der neuen Fassung ja vorsieht, festgeschrieben werden soll. Man kann dieses Kooperationsverbot auch im Sinne eines Einmischungsverbotes des Bundes begrüßen; denn wir wissen, dass viele der vom Bund aufgelegten Programme für die Länder eine ausgesprochen aufgedrängte, wenig willkommene Bereicherung gewesen sind, weil wir mit den Folgelasten, zum Beispiel auch den Personalkosten - es sind immer nur investive Unterstützungen gewesen - hängen gelassen worden sind.

Andere bezeichnen das auch als ein Korruptionsverbot, weil wir - dabei müssen wir Länder uns an die eigene Brust fassen - uns natürlich immer wieder als käuflich erwiesen haben. Das ist nicht im Sinne einer gesamtstaatlichen Klarheit. Das mag im Einzelfall praktisch und bequem und gar nicht einmal so unangenehm sein, aber im Sinne einer Klarheit ist es nicht. Wir werden sehen,

ob sich an dieser Stelle bei den weiteren Gesprächen, die natürlich jetzt in Auswertung der Anhörung durchzuführen sein werden, noch Bewegung zeigen wird. Aber Substanzielles würde ich dabei nicht erwarten wollen.

Zur Anhörung selbst lassen Sie mich noch sagen: Wer sich wie ich nun schon seit einiger Zeit mit den Fragen hat befassen müssen, der ist nicht wirklich überrascht worden vom Ergebnis der Anhörung. Das waren im Wesentlichen die Standpunkte, die man auch an anderer Stelle schon gehört hat.

Bei der Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Fürsorge, liegt es an Ihnen als Landesgesetzgeber, ob sie ein abweichendes Recht schaffen wollen. Die Kompetenz, soweit es Verfahrensrecht ist, hätten sie. Wenn Sie weiterhin an den Jugendhilfeausschüssen festhalten wollen, wovon ich einmal ausgehe, dann machen Sie eben keine abweichende Gesetzgebung und schon ist das Problem gelöst.

Beim Dienstrecht wächst uns die der Personalhoheit der Länder angemessene Kompetenz für Besoldung und Versorgung zu.

Im Umweltbereich hatte der Bund bisher nur eine Rahmengesetzgebung; es gibt kein Umweltgesetzbuch, konnte es nicht geben, durfte es nicht geben. Selbst wenn die Länder umfassend und verantwortungsbewusst von ihren Abweichungsrechten Gebrauch machten, wäre es ein Fortschritt im Sinne von Klarheit für die Umweltgesetzgebung.

Die Kommunen werden in Zukunft vom Bund keine Aufgaben mehr zugewiesen bekommen. Insofern bedarf es also auch einer expliziten Beteiligung an der Bundesgesetzgebung nicht. Ihre Verantwortung wird sein, welche der Aufgaben, die der Bund Ihnen zuordnet, Sie von den Kommunen wahrnehmen lassen, im vollen Bewusstsein, dass nach unserem Landesrecht dann auch das Konnexitätsprinzip greift. Dadurch sind die Kommunen besser geschützt, als sie bisher jeweils bei der direkten Übertragung von Aufgaben durch den Bund geschützt gewesen sind.

Zum Strafvollzug hat heute in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ Herr Dietrich sehr Kluges geschrieben. Man muss nicht unbedingt dieser Auffassung sein. Aber es sind keine Verfassungsfragen, die damit verbunden sind, sondern rein pragmatische Fragen.

Auch zum Heimrecht haben sich verantwortungsbewusste Vertreter durchaus im Sinne einer Übertragung auf die Länder ausgesprochen. Auch das kann man durchaus unterschiedlich sehen, wie Sie alledem entnehmen können.

Deswegen seien Sie versichert: Die Landesregierung wird im Bundesrat verantwortungsbewusst von ihren Rechten Gebrauch machen, aber sich auch durch einen solchen Antrag nicht in einer Weise konditionieren lassen, die sie praktisch zur Handlungsunfähigkeit führen wird. Wir sind darauf angewiesen - das ist der Sinn der Föderalismusreform insgesamt -, die Handlungsfähigkeit des Bundes und der Länder zu stärken. Dafür sollten wir auch werben. - Danke schön.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Danke sehr, Herr Staatsminister. - Jetzt ist Herr Tögel für die SPD-Fraktion wirklich dran. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist wirklich kein dankbares Thema, womit sich die Landtage beschäftigen müssen, wenn es um die Reform der bundesstaatlichen Ordnung geht. Aber es ist ein wichtiges Thema, das die Landtage auch zukünftig sehr stark betreffen wird. Aber leider sind in dieser Diskussion die fachlichen Argumente nicht die wichtigen, sondern sie stehen hinter den gesamtpolitischen Strategien auf Bundesebene zurück und spielen daher eher eine ungeordnete Rolle.

Wie Sie alle wissen - zumindest die Kollegen, die in der letzten Legislaturperiode dabei waren; wir haben uns hier mehrmals darüber unterhalten -, durften die Landtage sich nur nach langen Kämpfen und nur indirekt, durch Mithören sozusagen, beteiligen an der Kommission zur Reform der bundesstaatlichen Ordnung. Das heißt, wir haben versucht, uns einzubringen, aber wir konnten es nicht. Auch deswegen ist es ein undankbares Thema für uns.

Besonders erschwert ist es in Sachsen-Anhalt natürlich dadurch, dass wir durch die Landtagswahlen viel Zeit verloren haben, uns in die Beratungen mit einzubringen, und deswegen jetzt natürlich einen großen Zeitdruck haben, wenn noch vor der Sommerpause in Berlin die Abstimmung darüber gemacht werden soll.