Protokoll der Sitzung vom 26.04.2007

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Bevor wir zu den Debattenbeiträgen der Fraktionen kommen, begrüße ich Damen und Herren von den Stadtratsfraktionen der SPD in Dessau und Zerbst auf der Südtribüne. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir kommen nun zu den Debattenbeiträgen der Fraktionen. Als erstem Debattenredner erteile ich dem Abgeordneten Herrn Sturm von der Fraktion der CDU das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Antwort auf die Große Anfrage der Linkspartei.PDS zu der Situation im Justizvollzugsbereich gibt uns heute in diesem Plenum die Gelegenheit zu einer ausführlichen Aussprache.

Durch die Übertragung der Gesetzgebungszuständigkeit für den Jugend- und den Erwachsenenstrafvollzug vom Bund auf die Länder sind wir als Parlament zukünftig unmittelbar gefordert. Deswegen bin ich der fragestellenden Fraktion der Linkspartei.PDS für die Erarbeitung ihrer Großen Anfrage dankbar; denn wir haben nun für unsere zukünftige Arbeit eine Menge Fakten auf dem Tisch.

Wir werden mit Sicherheit den einen oder anderen Punkt im Rechtsausschuss noch vertiefen müssen, weil uns heute hierzu die Zeit fehlt. Ich denke etwa an die Schaffung eines Einstellungskorridors im Bereich des mittleren Dienstes. Hierauf werde ich noch kurz zu sprechen kommen.

Aber, meine Damen und Herren, generell gilt festzuhalten: Erstens. Der Strafvollzug im Lande ist gut aufgestellt. Zweitens. Planungen, die über den Tag hinausgehen, wie das Personal- und Beförderungskonzept und der Bau einer neuen JVA Burg, sind auf den Weg ge

bracht. Die Zusammenarbeit mit acht anderen Ländern bei der Erarbeitung eines einheitlichen Entwurfs eines Gesetzes für den Jugendstrafvollzug wurde gefunden und sie wird im Bereich der Erarbeitung eines Landesgesetzes zum Untersuchungshaftvollzug gesucht, um kein Ländergefälle entstehen zu lassen.

Zur Personalsituation nimmt die Landesregierung in ihrer Antwort ausführlich Stellung. Hierzu möchte ich namens unserer Fraktion anmerken: In den Jahren 2005 und 2006 sind, wie sich aus der Anlage 2 ergibt, 15 % der Beamten des mittleren Dienstes und über 30 % der Beamten in den übrigen Laufbahngruppen befördert worden. In absoluten Zahlen: 197 von 1 183 Beamten. So viele Beförderungen hat es seit dem Jahr 1990 im Vollzug auf einen Schlag noch nicht gegeben. Selbst der etwas kritische und für die Interessen seiner Klientel sehr stark eintretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Strafvollzugsbeamten Herr Jännicke soll damals erklärt haben: Das war ein sehr großer Schluck aus der Flasche.

Als Handwerksmeister erwarte ich aufgrund dessen natürlich auch einen großen Motivationsschub bei den Strafvollzugsbeamten. So jedenfalls wäre das in der Privatwirtschaft, und im öffentlichen Dienst dürfte es nicht anders sein.

(Zustimmung von Herrn Kurze, CDU, und von Herrn Stahlknecht, CDU)

Aber, Frau Kolb, der sich zuspitzende Alterskegel in den Vollzugsanstalten bereitet mir große Sorgen. Sie sind darauf schon eingegangen. Gerade als jüngster Abgeordneter in diesem Hause sehe ich dieses Problem vielleicht besonders deutlich, und ich habe mir vorgenommen, in Zukunft immer wieder mahnend darauf hinzuweisen, dass hierbei Handlungsbedarf besteht.

Wenn Sie die Anlage 1 der Antwort auf die Große Anfrage aufschlagen, erkennen Sie auf den ersten Blick: der Altersdurchschnitt bei unseren Vollzugsbeamten liegt bei 45 Jahren. Im Klartext heißt das: Viele Beamte sind 50 bzw. 55 Jahre alt; denn es gibt ja auch einige Beamte, die erst 30 Jahre alt sind.

Besonders zugespitzt ist die Situation in der Jugendanstalt Raßnitz, wo der Altersdurchschnitt sogar bei 47 Jahren liegt. Dort stelle ich mir die Anforderungen, die junge Gefangene an das relativ überalterte Personal stellen, besonders schwierig vor. Ich denke dabei nur an Probleme wie Jugendsprache, Musik, Sexualität und Jugendpsyche. Das sind alles Punkte, die bei der Resozialisierung eine Rolle spielen. Für Beamte, die der VäterGeneration zuzurechnen sind, sind diese Punkte erheblich leichter beherrschbar als für jene, die der OpaGeneration angehören. Das ist kein Vorwurf, aber das ist eine Erfahrung.

Um der Überalterung vorzubeugen, muss ein Einstellungskorridor für jüngere Vollzugsbedienstete geschaffen werden, ähnlich wie es bei Polizei und Schule der Fall ist. Wenn es heute nicht gelingt, Herrn Bullerjahn - er ist aber leider nicht da - zu überzeugen, dann ist es Ihre Aufgabe, Frau Kolb, das mit Hartnäckigkeit zu verfolgen.

Zur räumlichen Situation in den einzelnen Anstalten nimmt die Landesregierung ebenfalls Stellung. Dass die räumliche Situation unserer zum Teil noch aus der Kaiserzeit stammenden Anstalten verbesserungsbedürftig

ist, zeigt die Notwendigkeit des nun in Angriff genommenen Neubaus der JVA Burg. Die Inbetriebnahme der JVA Burg wird für andere Justizvollzugsanstalten eine Entlastung bringen, zugleich aber auch die Möglichkeit eröffnen, die Sicherungsverwahrten entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dort unterzubringen. Dass die langstrafigen Gefangenen dann in Burg konzentriert werden, halte ich für richtig und auch für zweckmäßig.

Neben dem Neubau in Burg gibt es Überlegungen und Zielplanungen zur Sanierung der übrigen Anstalten, wobei ich hoffe, dass nach der Inbetriebnahme der JVA Burg nicht gerade diejenige JVA geschlossen wird, die aufgrund dieser Zielplanung gerade erst saniert worden ist. Solche Beispiele kennen wir aus anderen Bereichen zur Genüge.

Eine noch völlig offene Frage ist, ob infolge der Inbetriebnahme der JVA Burg überhaupt eine der vielen Anstalten geschlossen werden kann, wofür - wie im Falle von Volkstedt und Magdeburg - der bauliche Zustand sprechen könnte, oder ob es zu einer Reduzierung der Belegung in den einzelnen Anstalten führen sollte.

Dass wir heute Zellen haben, die mit bis zu sieben Gefangenen belegt sind, zwingt uns zum raschen Handeln, auch vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Mit Sicherheit wird der Einbettzelle die Zukunft gehören, obwohl viele Gefangene das auch anders wollen, weil sie Kommunikation mit anderen möchten oder weil sie zu ihrem eigenen Schutz mit anderen zusammengelegt werden müssen, da Selbstmordgefahr droht.

Ich nutze die Gelegenheit der Aussprache, noch einige aktuelle Probleme unseres Strafvollzugs anzusprechen. Frau Kolb ist auch schon auf einige Punkte eingegangen. Als Erstes ist hierzu die Sicherheit unserer Bevölkerung und der inhaftierten Gefangenen anzusprechen. Diese Frage hat die Linkspartei.PDS in ihrer Großen Anfrage nicht platziert. Sie gehört aber zur Situation im Vollzugsbereich im Land Sachsen-Anhalt.

Es ist sicherlich eine gute Botschaft, wenn wir sagen können, dass die Sicherheit vor Ausbrüchen hier im Land Sachsen-Anhalt gewährleistet ist. Das gilt auch für die Gewährung von Freigang, die nicht zur Gefährdung der Bevölkerung führt, weil damit zurückhaltend umgegangen wird.

Erwähnen möchte ich die unlängst in der Presse erhobenen Vorwürfe wegen des Berichtes des Europarates zu den Verhältnissen in der JVA Halle I, „Roter Ochse“. Dieser Pressebericht ist wohl eher auf ein Kommunikationsproblem zwischen Abteilungsleiter und Amtsspitze zurückzuführen; denn diese Beanstandungen, die bereits im Jahr 2005 erhoben worden sind, sind nach der Neubesetzung der Anstaltsleitung im Jahr 2005 weitgehend aufgearbeitet worden. Der „Rote Ochse“ ist aus den Schlagzeilen, und das ist gut so.

Ich komme noch auf ein anderes Thema zu sprechen. Künftig sollten wir unser Augenmerk stärker auf die JVA Halle II, die so genannte „SothA“, richten. Dort steht seit der Inbetriebnahme vor rund zehn Jahren ein Drittel aller Räume leer. Würden wir das Personal an Sozialarbeitern und Psychologen um ein Drittel steigern, könnte unser Behandlungsangebot erheblich verbessert werden, was vor allem der Behandlung von Sexualtätern zugute käme. Es könnte dann vermehrt sichergestellt werden,

dass auch Täter am Anfang ihrer Strafzeit behandelt würden, was heute mangels ausreichender Behandlungskapazitäten nicht möglich ist. Die Räume sind einst für viel, viel Geld umgebaut worden. Heute stehen sie leer, weil das entsprechende Personal fehlt. Hierbei muss in naher Zukunft etwas geschehen. Vergessen wir nicht: Das Gesetz schreibt uns einen Behandlungsvollzug vor.

Trotz dieser kritischen Bemerkungen schließe ich mich dem Gesamturteil an, dass unser Strafvollzug im Lande gut aufgestellt ist und wir auf dem richtigen Wege sind, den vom Gesetz und vom Bundesverfassungsgericht aufgetragenen Behandlungszielen gerecht zu werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und von der Regierungsbank)

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Sturm. - Für die FDP erteile ich nun dem Abgeordneten Herrn Wolpert das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Sie alle wissen, ist die Gesetzgebungskompetenz in den Bereichen des Jugend- und des Erwachsenenstrafvollzuges sowie der Untersuchungshaft im Rahmen der Föderalismusreform vom Bund auf die Länder übergegangen. Wir Liberale haben diese Übertragung abgelehnt und wir stehen dieser immer noch skeptisch gegenüber. Der Strafvollzug ist unserer Ansicht nach ein sensibler Bereich, der bundeseinheitlich geregelt werden muss. Hier sollte kein Platz für landespolitische Profilierung sein.

Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion hat schon zu Beginn dieser Legislaturperiode in diesem Hohen Haus die Diskussion über ein neues Jugendstrafrecht angestoßen. Heute kann man sagen: Das Jugendstrafrecht ist ein Beispiel dafür, dass zumindest in einem großen Teil der Länder, nämlich der so genannten Neunergruppe, die Notwendigkeit einheitlicher Verhältnisse in unseren Gefängnissen gesehen wird.

Wie wichtig das ist, haben Sie gerade an den Ausführungen der Ministerin erkennen können. Wenn es denn so ist, dass wir jugendliche weibliche Strafgefangene im eigenen Land nicht ordnungsgemäß in die Resozialisierung führen können und wir deshalb mit Sachsen zusammenarbeiten müssen, dann ist es auch dringend notwendig, dass Sachsen und Sachsen-Anhalt sich in dem zugrunde liegenden Gesetz angleichen und möglichst eine gleichwertige Auffassung davon haben, was Resozialisierung im Jugendbereich ist.

Meine Damen und Herren! Gleichwohl zeigt die Anfrage, dass die Situation im Strafvollzug nicht rosig ist. Gerade das Personal ist meines Erachtens ein Problem, das auch mit dem vorgestellten Personalentwicklungskonzept nicht zufrieden stellend gelöst wird. Uns allen ist bekannt, dass auch im Bereich des Justizvollzugsdienstes das Durchschnittsalter hoch ist und dass folglich in den kommenden Jahren eine steigende Anzahl von Strafvollzugsbediensteten in Pension gehen wird.

Es ist ein bisschen verwunderlich, dass die Landesregierung bei den Grundlagen des Personalentwicklungskon

zeptes im Oktober 2006 noch von einem Altersdurchschnitt von 44 Jahren ausgegangen ist und nunmehr in der Antwort von 45 Jahren ausgeht. Das ist ein Jahr mehr; das ist eine relativ starke Steigerung. Vielleicht ist es ein statistischer Effekt. Aber vielleicht können Sie das auch aufklären. Unter Umständen könnte sich herausstellen, dass die Grundlagen für das Personalentwicklungskonzept nicht die richtigen waren. Dann stellt sich die Frage, ob die Folgerungen, die man daraus gezogen hat, wirklich noch zutreffen.

Der Einstellungskorridor von 15 Neueinstellungen bis zum Jahr 2011 und von zehn zusätzlichen Neueinstellungen im Jahr 2008 - das habe ich gerade gehört - ist meines Erachtens dennoch zu eng. Das wären nämlich ungefähr 150 Neueinstellungen, wobei wir im gleichen Zeitraum 150 Altersabgänge haben. Das heißt, der Personalbestand bleibt in etwa erhalten, es ändert sich nur das Alter. Das Durchschnittsalter wird sich von derzeit 45 Jahren bis zum Jahr 2020 - erst dann sind die Neueinstellungen geplant - auf mehr als 50 Jahre erhöhen.

Angesichts dessen stellt sich die Frage, ob Bedienstete in diesem Alter, das dann der Durchschnitt sein wird, den Strafgefangenen noch gerecht werden. Herr Sturm hat es angesprochen. Insbesondere im Jugendstrafvollzug empfiehlt es sich, jüngere Strafvollzugsbeamte zu haben. Aber ich kann mir auch vorstellen, dass das im Erwachsenenstrafvollzug schwierig ist. Wenn es etwa Ärger auf dem Gang gibt, wenn vier 30-Jährige randalieren, dann werden zwei 50-Jährige und zwei 59-Jährige wahrscheinlich nicht eingreifen können, weil sie körperlich dazu nicht mehr in der Lage sind. Das ist ein Problem.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Beförderungen, die in der letzten Legislaturperiode in großem Maße angestoßen worden sind, bisher noch nicht ausreichend durchgeführt wurden. Es befinden sich noch immer zehn Beamte im Alter zwischen 55 und 59 Jahren in der Eingangsstufe. Das heißt, sie werden mit der Eingangsstufe pensioniert werden, wenn sie nicht drei Jahre vor der Pensionierung befördert werden.

Das hat zur Folge, dass die daraus resultierende Rente wahrscheinlich nur der Grundsicherung dienen kann. Ich denke, so kann man mit Bediensteten des Landes nicht umgehen. Die Motivation des Personals ist ein wichtiges Element innerhalb des Strafvollzugs.

Auf den Bericht des Europarates ist die Ministerin eingegangen. Auch ich bin der Meinung, dass insbesondere im Bereich der medizinischen Versorgung das Mögliche gemacht worden ist, zumindest was die baulichen Gegebenheiten betrifft. Hinsichtlich des Personals ist die Antwort, die uns die Landesregierung gegeben hat, dass man bemüht sei, eine ausreichende Personalausstattung sicherzustellen, wohl noch nicht ganz das Ende der Fahnenstange; denn die Personalsituation ist - das habe ich gerade beschrieben - weiterhin ein Problem. Auch in dem neuen Personalentwicklungskonzept wird es nicht ausreichend gelöst.

Die bauliche Situation wird sich durch die Einrichtung in Burg etwas entspannen. Aber ich denke einmal, es werden nicht alle Probleme damit gelöst werden. Die anderen Vollzugsanstalten befinden sich teilweise in einem Zustand, der so nicht hinnehmbar ist. Durch den Bau der Einrichtung in Burg allein wird sich das nicht ändern. Es bleibt also viel zu tun, meine Damen und Herren. Des

halb sollten wir nicht ruhen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP)

Herzlichen Dank, Herr Wolpert, für Ihren Beitrag. - Für die SPD-Fraktion erteile ich jetzt der Abgeordneten Frau Reinecke das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich voranstellen, dass die SPD-Fraktion die Aussprache zu dieser Thematik positiv sieht, gibt sie doch die Gelegenheit, den Blick für die Spezifik des Justizvollzuges in unserem Land zu schärfen. Sie sollte aber auch darauf ausgerichtet sein, in diesem Hohen Hause und darüber hinaus in der Öffentlichkeit Verständnis für die Strafrechtspflege und ihre Aufgaben zu wecken und zu stärken. Justizvollzugspolitik ist kein Randthema, sondern es sollte als ein gesellschaftliches Thema verstanden werden.

Aus dem umfangreichen Fragenkatalog möchte ich im Namen unserer Fraktion auf folgende Punkte eingehen:

Die Föderalismusreform. Die Zuständigkeit für den Strafvollzug war von den Ländern nicht unbedingt gewollt. Jedoch gilt es, das Beste aus dieser Situation zu machen. Insofern ist es positiv zu sehen, dass die Länder nach der Föderalismusreform doch stärker zusammengerückt sind und über konstruktive Lösungen diskutieren.

Das Jugendstrafvollzugsgesetz wurde bereits benannt. Entsprechend der Zeitvorgabe „31. Dezember 2007“ wird sich der Landtag demnächst ausführlich damit zu beschäftigen haben. Allen Beteiligten in diesem Raum muss klar sein, dass ein sachgerechter Jugendstrafvollzug mit seinem Erziehungsgedanken und mit einem sozialpädagogischen Anspruch Geld kostet.

Die Jugendanstalt in Raßnitz ist beispielgebend. Auch das wurde schon gesagt. Die moderne Ausstattung wurde erwähnt. Der Ausschuss für Recht und Verfassung konnte sich vor Ort von den Bedingungen überzeugen. Er hat natürlich auch von bestimmten Sorgen Kenntnis erhalten.

Ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir kein Interesse daran haben, einen Wettbewerb nach unten zu beginnen. Vielmehr geht es darum, die Standards zu halten bzw. weiterzuentwickeln, und dies in konzertierter Aktion mit den anderen Ländern, insbesondere mit den benachbarten Bundesländern; denn an dieser Stelle steht der Gedanke, Mitteldeutschland zu stärken, ganz vorn. Ich denke, dass gerade der Justizbereich diese Initiative mutig mit anschiebt.

Ein vorrangiges Ziel ist die Bündelung der Wahrnehmung von Aufgaben; denn so entstehen Synergien. Um einen Behandlungsvollzug mit fachlich guten Angeboten zu füllen, gilt es, eine wirtschaftliche Größe vorzuhalten. Um genau diese Überlegungen geht es im Bereich des Frauenstrafvollzugs, der perspektivisch in Chemnitz untergebracht werden könnte, oder auch im Bereich der Sicherungsverwahrung, dessen Bedarf vielleicht mit dem Neubau in Burg-Madel abgedeckt werden könnte.

Zu dem baulichen Zustand. Auch hierauf wurde schon in allen vorangegangenen Redebeiträgen eingegangen.