Vor dem Hintergrund der zum Schutz der Verbraucher von der Europäischen Kommission erlassenen Richtlinien hat der Landtag von Sachsen-Anhalt bereits im Jahr 2004 das Gesetz zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienischer Vorschriften, das so genannte Ausführungsgesetz, verabschiedet. Nach dem Ausführungsgesetz sind kostendeckende Gebühren zu erheben - und dies bereits für den Zeitraum, seitdem das EURecht kostendeckende Gebühren benennt. Das ist erforderlich für das allgemeine Verwaltungshandeln der unteren Verwaltungsbehörden bei der Erfüllung der amtlichen Aufgaben und trägt aufgrund der einheitlichen Regelungen insbesondere dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung.
Wenn man nun die Situation in Sachsen-Anhalt betrachtet, ist festzustellen, dass die Umsetzung der europarechtlich geforderten Regelungen im Land bis auf einige Ausnahmen zu Planungs- und Kalkulationssicherheit geführt hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zwar wird teilweise aus der Wirtschaft argumentiert, dass die europarechtlich vorgesehene Mindestgebühr in Einzelfällen überschritten und damit zu hoch sei. Die Ministerin hat jedoch bereits darauf hingewiesen, dass es sich dabei nicht um willkürliche Festlegungen handelt, sondern dass diese Unterschiede aufgrund regionaler Besonderheiten und Umstände vor Ort entstehen.
Den erhobenen Gebühren müssen nachvollziehbare Kalkulationen zugrunde gelegt werden, die fachaufsichtlich geprüft werden. Insofern resultieren die unterschiedlich hohen Gebühren für fleischhygienische Untersuchungen unter anderem aus den Schlachtzahlen des jeweiligen Betriebs, den unterschiedlichen Anlieferungszeiten für die Tiere sowie den technologischen Gegebenheiten.
Hinsichtlich der Veterinärkosten ist darauf hinzuweisen, dass sich die Arbeitszeit, die der im Veterinäramt beauftragte Tierarzt für die Fleischbeschau benötigt, aus mehreren Komponenten zusammensetzt. Die notwendige Kontrolle besteht aus mehreren Arbeitsschritten: der Lebendbeschau der Tiere, der Fleischkontrolle nach der
Schlachtung und der Trichinenuntersuchung im Labor. Das bedeutet für die Mitarbeiter der Veterinärbehörden teilweise erheblich differierende Wartezeiten, was zu einer enormen Kostensteigerung führen kann. Wenn Schlachttiere zu einem nicht unerheblichen Anteil aus Betrieben stammen, die außerhalb der Region liegen, sind diese Kontrollen für den Verbraucher ganz besonders wichtig.
Da ein wirksamer Verbraucherschutz nicht zum Nulltarif zu haben ist, wie es die Ministerin schon ausgeführt hat, und der verwaltungsrechtliche Grundsatz der Erhebung kostendeckender Gebühren zu beachten ist, sind die Umstände bei der Kostenkalkulation zu berücksichtigen, was die Judikative in entsprechenden Verfahren bereits mehrfach bestätigt hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Durch die im Jahr 2004 erfolgte Verabschiedung des Ausführungsgesetzes haben wir als Legislative der Notwendigkeit der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung und der dabei erforderlichen Gebührenerhebung Rechnung getragen. Da weitere europarechtliche Novellierungen anstehen, wird sich der Landtag ohnehin demnächst mit einer Änderung des Ausführungsgesetzes zu befassen haben. Dabei wird es darum gehen, losgelöst von Einzelfällen europarechtliche Vorgaben sachgerecht umzusetzen. Wir bitten daher um Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. - Danke.
Herzlichen Dank, Frau Brakebusch, für Ihren Beitrag. - Nun erteile ich für die Linkspartei.PDS noch einmal dem Abgeordneten Herrn Krause das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Hüskens, vielleicht wäre es ratsam gewesen, vor dieser Debatte auch mal das Gespräch mit dem Betrieb zu suchen, bevor Sie so ein betriebswirtschaftlich scharfes Urteil über diesen Betrieb abgeben.
und muss sagen: Ich habe etwas anderes festgestellt. Sicherlich werden überall Fehler gemacht oder werden Probleme sichtbar. Aber hier so zu urteilen, das grenzt ein bisschen - ich sage es mal - an Überheblichkeit.
Herr Gerry Kley, damals Minister, hat, nachzulesen im Protokoll, Folgendes gesagt - er sprach damals unsere heutige Sozialministerin Frau Dr. Kuppe aus der Sicht der Landesregierung an, dass Probleme bestehen werden -: Wir werden bei Härtefällen keinen Betrieb im Regen stehen lassen. - Frau Grimm-Benne hat das nicht ohne Grund ebenfalls erwähnt, weil sie das sicherlich auch noch einmal nachgelesen hat. Wir haben sie aber im Regen stehen lassen. Es kam zu keiner Einzelfallprüfung oder zu einem Begleiten dieses Prozesses.
Wenn über Nacht selbst der Kreistag von Vorlagen überrascht wird, mit denen die monatliche Zahlung der Gebühren, ohne dass der Kreistag das wusste, von 8 000 € auf 30 000 € erhöht wird, dann zeigt das schon ein klein wenig, dass meine Kritik berechtigt ist und dass vielleicht auch ein klein wenig Willkür dabei ist.
Herr Gürth, ich glaube, es ist rechtlich möglich, wenn auf der einen Seite der Kreis seinen Rechtsrahmen voll auskostet, den wir erst geschaffen haben,
- Herr Tullner, bitte! Wir haben das beschlossen. Dann lesen Sie doch einmal im Protokoll. Ich weiß nicht, ob Sie nicht lesen können.
Es gab die Empfehlung und wir haben das Recht für Sachsen-Anhalt beschlossen. Wir haben den Rechtsrahmen dafür geschaffen und haben damit - ich wiederhole es noch einmal -
indirekt drei Gerichtsurteile außer Kraft gesetzt. Ich möchte das nur noch einmal sagen. Wenn dann der Betrieb im Rahmen des Rechts Strukturveränderungen vornimmt, dann ist das, sage ich, sein Recht und ich möchte jetzt nicht darüber urteilen. Sie haben sich in Ihrer Argumentation nun mehrheitlich auf diese Seite des Verfahrens gestützt.
(Herr Scharf, CDU: Werden Sie morgen, wenn es um andere Betriebe geht, genau dieselben Ar- gumentationsketten vorführen?)
- Herr Scharf, diese Bedingungen gibt es ja außer in Loburg nicht. Im Gegenteil, die Landkreise - das ist mein Denkansatz - differieren in ihren Betriebsorganisationen so sehr, von 1,28 € bis 9,60 € Kosten des Landkreises für diese Tätigkeit. Hierzu stelle ich eine Frage: Wie kann ein Landkreis - Frau Brakebusch hat gesagt, es sei verständlich, nach der Größe des Betriebes hätten sich auch die Kosten zu richten - einen Betrieb mit Kosten beaufschlagen, die höher sind als bei einer privaten Fleischbeschau?
Das ist ein Unding, ist unfassbar. Diesbezüglich möchte ich auch, dass Frau Ministerin Wernicke sich mit in den Agrarausschuss einbringt. Es kann nicht hingenommen werden, dass dieser Spielraum so einfach ermöglicht wird.
Zum Schluss: Ich möchte nur, dass wir darüber im Ausschuss reden, dass wir uns die Folgen dieses Gesetzes im Ausschuss anschauen und dass die Landesregierung Vorschläge unterbreitet, wie verhindert werden kann, wenn sich eine Situation ergibt, die existenzgefährdend
ist, dass ein Betrieb, der eine regionale Stufenproduktion mit Partnern bestens organisiert, womöglich krachen geht. Ich gehe auch so weit: Wir bitten die Landesregierung, dann auch darüber nachzudenken, ob nicht gegebenenfalls eine Novellierung des Gesetzes erforderlich ist. - Um mehr geht es nicht, und dazu bitte ich um Zustimmung.
Dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen können wir nicht folgen. Das heißt doch: Weiter so, wir werden mal sehen, was da passiert.
Wenn Herr Krause für ein Gespräch nicht mehr zur Verfügung steht, dann möchte ich intervenieren, weil ich das, was er hier gesagt hat, so nicht im Raum stehen lassen möchte.
Wenn ein Landkreis 2,4 Millionen € Forderungen hat - - Es ist vielleicht eher möglich, sich vorzustellen, er hat beim Finanzamt ordentliche Fälligkeiten, dann wird das Finanzamt kommen und wird sagen: Zahlt innerhalb der nächsten soundso viel Wochen die Summe. Diese 2,4 Millionen €, die hier fällig gewesen sind, sind vom Landkreis nicht sofort vollstreckt worden. Das hätte er aber machen können. Stattdessen hat er mit dem Unternehmen eine Stundung vereinbart. Er hat gesagt, 8 000 € könne er bezahlen. Den Betrag bezahlt er jetzt auch langsam. Dies ist seitens des Landkreises, der auch nicht mit viel Geld gesegnet ist, ein enormes Entgegenkommen.
Der Landkreis hat versucht - das hat der Kreistag sogar beschlossen -, was die Trichinenbeschau und die Fleischbeschau anbelangt, mit dem Schlachthof eine Steigerung der Effizienz hinzubekommen, um dafür Sorge zu tragen, dass die Kosten für den Landkreis und für den Betrieb geringer werden.
Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich sehe hier keine Verfolgung des Unternehmens seitens des Landkreises, sondern ich sehe - zumindest ist das das, was mir bekannt ist; vielleicht kennen Sie noch irgendwelche geheimen Dinge -, dass sich der Landkreis wirklich bemüht, das Unternehmen am Leben zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Man kann sich nicht einfach hinstellen und äußern: Das Unternehmen ist super, gut und Klasse; die dürfen machen, was sie wollen. Der Landkreis ist der Böse, er muss die 2,4 Millionen € herausrücken. Dann möchte ich gern wissen, was die Kreistagsmitglieder, die sich hierfür auch so einsetzen, dazu sagen, woher die 2,4 Millionen €, die der Landkreis dann zu tragen hätte, genommen werden sollten.
Es ist ja geprüft worden, ob es die Möglichkeit über - was weiß ich - den Ausgleichsstock, die Kreisumlage
und anderes gibt. All dies ging schon damals nicht. Das heißt, der Landkreis würde schlicht und ergreifend die 2,4 Millionen € selbst tragen müssen. Dazu möchte ich einmal die Reaktion der Kreistagsmitglieder erleben.
Ich halte das Verfahren, das bisher gewählt worden ist, für vernünftig und sinnvoll. Wir sollten dies weiter begleiten. Ich glaube auch, dass in dem Großkreis jetzt mehr Effizienz seitens des Landkreises erreicht wird; das wird so sein.
Aber - um auf den Punkt nächtliches Privatschlachten zu kommen -: Wenn ich jemanden nachts um drei zu mir auf den Hof bestellen und ihm sagen würde, ich möchte etwas schlachten, dann würde ich die gleichen Beträge zahlen wie die Kollegen in Halberstadt.