Protokoll der Sitzung vom 26.04.2007

Vielen Dank für Ihren Beitrag, Frau Ministerin. - Wir kommen jetzt zur Debatte. Als erster Debattenrednerin ertei

le ich der Abgeordneten Frau Grimm-Benne von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich habe mir nach der letzten Frage von Herrn Dr. Eckert überlegt, dass ich meine Rede anders beginnen werde. Als wir uns im Jahr 2004 damit beschäftigt haben, habe ich mich als rechtspolitische Sprecherin im Ausschuss für Recht und Verfassung befunden. Das Problem war nicht, dass das Land EU-Recht nicht umgesetzt hat, sondern dass das Land eine Rechtsverordnung erlassen hat, auf deren Grundlage die Landkreise ermächtigt waren, für die Fleischbeschau Gebühren zu erheben. Dann ist höchstrichterlich festgestellt worden, dass eine Rechtsverordnung zur Gebührenerhebung nicht ausreicht und dass man stattdessen eine gesetzliche Grundlage braucht.

Daraus resultiert auch - deswegen ist mein Redebeitrag ein bisschen juristisch -, dass wir im Ausschuss auf und ab darüber diskutiert haben, ob eine echte oder unechte Rückwirkung vorliegt, ob die Betriebe noch gutgläubig den Vertrauensschutz genießen und damit rückwirkend keine Gebühren zahlen müssen oder ob sie nicht tatsächlich bösgläubig waren, wie die Juristen sagen, und Rücklagen hätten bilden müssen, weil sie immer davon hätten ausgehen müssen, dass sie für bestimmte Leistungen des Landkreises Gebühren bezahlen müssen.

Herr Dr. Eckert, Sie können sich daran erinnern, dass wir auch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst bemüht haben und dass wir nach langem Hin und Her alle der Auffassung waren, dass eine Rückwirkung sehr wohl erlaubt und gesetzlich möglich ist.

Danach haben sich die Rechtspolitiker von CDU und SPD nur noch einmal darüber unterhalten, ob der Zeitraum von 1992 bis 1997 ausgeklammert werden soll. Dann ist die Regelung rückwirkend für die Zeit ab 1992 ins Gesetz gekommen. Ich muss sagen, in den Gerichtsverfahren, die nicht nur von Halberstadt angestrengt wurden, konnte sich kein Betrieb darauf stützen, dass er Vertrauensschutz genießt, sondern sie hätten alle damit rechnen müssen, dass Gebühren anfallen, und sie hätten dementsprechend Rücklagen bilden müssen.

Ich möchte jetzt noch einmal die Stundung ansprechen. Der Landkreis Halberstadt hat gegenüber dem Schlachthof Halberstadt sogar nur den Zeitraum ab 1997 rückwirkend berücksichtigt. Er hat also das getan, was alle Fraktionen damals vereinbart haben, nämlich Ansprüche für diesen Zeitraum bis 2005 zu erheben. Dadurch sind die Millionen entstanden.

Als das Gesetzgebungsverfahren lief und deshalb große Unruhe herrschte - das ist die Krux, dass wir heute noch einmal darüber reden -, wollte man einen solchen Betrieb nicht zu sehr wirtschaftlich in die Mangel nehmen. Seinerzeit wurde vom damaligen Minister erklärt, dass man das Gesetz auf die richtige Grundlage stellen wolle, aber zwei Dinge tun werde, nämlich das EU-Recht ordentlich umzusetzen und neben der Schaffung des Gesetzes mithilfe der Landesregierung vor Ort zu Einzelfalllösungen zu kommen.

Leider ist in den folgenden zwei Jahren bezüglich Einzelfalllösungen nichts passiert. Auch Frau Dr. Hüskens hat sich darauf gestützt. Herr Tullner hat damals gesagt, dass man darauf vertraut. Aber im Endeffekt ist nichts

passiert. Das hat auch dazu geführt, dass die damalige wirtschaftspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Katrin Budde erklärt hat, es sei gut, dass das Gesetz nach vorn gerichtet sei, denn man brauche eine gesetzliche Grundlage. Aber da wir mit der Rechtsverordnung tatsächlich im gesetzgeberischen Bereich - auf Deutsch gesagt - Mist gebaut haben, müssen wir für die Betriebe etwas tun. Das aber ist unterblieben.

Mittlerweile sind so viele Jahre ins Land gegangen, in denen es viele Urteile gegeben hat, dass wir das gar nicht mehr regeln können. Wir müssen die Rückwirkung akzeptieren, nachdem sie höchstrichterlich überprüft worden ist. Daran können wir nichts ändern. Wenn die Änderung des Ausführungsgesetzes kommt - das muss bis zum 31. Dezember 2007 geschehen -, müssen wir landesweit sehen, wie die Schlachthöfe arbeiten und wie hoch die Gebühren der Landkreise sind. Dann müssen wir sehen, wie wir im ganzen Land moderate Gebühren hinbekommen.

Aber man darf nicht suggerieren - ich bitte den örtlichen Landtagsabgeordneten, das mitzunehmen -, dass man, wenn man etwas ändert und nach vorn denkt, rückwirkend an der Situation vor Ort etwas ändern kann. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Herzlichen Dank, Frau Grimm-Benne. Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Grünert. Wollen Sie diese beantworten? - Bitte schön, Herr Grünert.

Ist Ihnen bekannt, dass in Loburg ein ähnlich gelagertes Problem vorliegt, dass dort Gebührensätze zwischen 9 und 12 € erhoben werden sollten, dass man jetzt, glaube ich, bei knapp 7 € liegt und dass bei einem Jahresumsatz von 370 000 € fast 115 000 € nur an Fleischbeschaukosten anfallen, sodass das Unternehmen eigentlich zum Aufhören gezwungen ist? Ist Ihnen dieser Fall bekannt und würde da auch so eine Altfallregelung greifen?

Mir ist der Fall bekannt. Ich will sagen, dass wir im Land nur eine gesetzliche Grundlage machen können, die für alle Betriebe gilt. Wir können keine Einzelfallregelungen gestalten.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Die Gebührenkalkulationen, die die einzelnen Landkreise vornehmen, werden vom Ministerium überprüft, sowohl in wirtschaftlicher als auch in rechtlicher Hinsicht. Wenn dort rechtliche Fehler auftauchen, dann müssen diese dort wieder behoben werden. Aber wir als Landtag und als Gesetzgeber haben nicht die Möglichkeit, hierbei einzugreifen.

Herzlichen Dank, Frau Grimm-Benne.

(Zustimmung bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Frau Dr. Hüskens das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Finanzen hat sich in der vergangenen Legislaturperiode ausgesprochen intensiv mit dem Gesetz zur Fleischhygiene befasst, genauer gesagt, mit den Gebühren zu diesem Gesetz. Ganz nüchtern betrachtet und ohne Emotionen ist Folgendes passiert: Es gibt europaweit Mindestgebühren für die Fleischbeschau, die für Schweine ca. 1,30 € betragen. Diese Regelung sollte verhindern, dass in europäischen Staaten eine Subvention stattfindet und dass es Kommunen oder Kreise gibt, die die Gebühren für die Fleischbeschau subventionieren, damit sich ein Unternehmen dort ansiedelt. Um die Gebühr von 1,30 € festlegen zu können, hat man damals, um es einmal ganz simpel zu sagen, in den Mitgliedstaaten der EU analysiert, welche Gebühren durchschnittlich verlangt werden. Für die Fleischbeschau bei Schweinen wurde somit ein Gebührensatz von 1,30 € festgesetzt.

Die Umsetzung dieser Regelung ist in Sachsen-Anhalt per Verordnung und nicht durch Gesetz erfolgt. Frau Grimm-Benne hat dies gerade ausgeführt. Das heißt, die Behörden in Sachsen-Anhalt haben die Gebühren praktisch richtig, aber auf einer formal falschen Grundlage erhoben. Dies wurde im Dezember 2001 richterlich festgestellt. Demzufolge musste ein Gesetzgebungsverfahren in Gang gebracht werden.

Der Finanzausschuss hat sich für seine Beratung hierzu ungewöhnlich viel Zeit genommen und inklusive Anhörung, Beteiligung der Fachausschüsse und Vor-OrtBesuchen fast ein Jahr lang eine geeignete Lösung gesucht, die allen Schlachthöfen in Sachsen-Anhalt gerecht wird. Dabei war von Anfang an klar, dass für die Mehrzahl der Schlachtungen die jetzt geltenden gesetzlichen Regelungen keinerlei Problem mit sich bringen würden, auch nicht die unechte Rückwirkung des Gesetzes.

Aber bereits im Rahmen der Beratung und der Verabschiedung des Gesetzes war uns klar, dass dieses Gesetz für den Schlachthof Halberstadt problematisch werden würde. Dafür war der Grund zum einen der liebevoll gepflegte Streit zwischen dem Schlachthof mit Herrn Hausmann an der Spitze und dem Landkreis. Wie so oft geht es dabei ums Geld. Es geht um die Frage, ob der Landkreis die Kosten, die ihm völlig unstreitig durch die Schlachtungszeiten und die Organisation des Schlachthofes entstehen, komplett auf den Schlachthof abwälzen kann oder nicht. Da Frau Grimm-Benne die rechtlichen Dinge bereits geklärt hat, habe ich die Zeit, ein bisschen darauf hinzuweisen, was dieser Schlachthof macht.

In diesem Schlachthof wird nämlich nachts geschlachtet. Die Schlachtungen beginnen dort um 3 Uhr morgens. Da dies außerhalb der tariflichen Arbeitszeiten für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ist, sind an dieser Stelle Zulagen zu zahlen. Es wird auch nur über einen kurzen Zeitraum geschlachtet, nicht acht Stunden am Tag, sondern in einem Zeitraum von ein paar Stunden in der Nacht. Das heißt, in der restlichen Zeit sind die Mitarbeiter zu bezahlen.

Der Grund, warum man das so macht, ist nicht der, dass die Kollegen im Schlachthof Nachteulen sind und lieber nachts arbeiten. Vielmehr möchte man das Warmfleisch mit dem höheren Gewicht verkaufen und somit einen höheren wirtschaftlichen Gewinn erzielen. An dieser Stelle frage ich mich, ob das rechtfertigt, dass ein Land

kreis Schlachtkosten subventionieren soll. - Meiner Meinung nach tut es das nicht.

(Beifall bei der FDP)

Außerdem hat der Landkreis die höheren Gebühren immer damit begründet, dass die Arbeitseffizienz bei diesem Schlachthof gering sei. Der Schlachthof hat im Gegenzug natürlich immer behauptet, dass beim Landkreis aus diesem Bereich alle möglichen Leute herumsitzen und auch bezahlt würden. Wir haben uns damals tatsächlich in einem Dilemma befunden. Wir konnten das natürlich nicht selber vor Ort nachprüfen, sondern wir haben abwägen müssen, welche von den Äußerungen und Argumenten, die uns vorgetragen wurden, für uns die tragenden sind.

Wir haben nach langen Diskussen - wir alle sind inzwischen Fachleute für Fleischbeschau geworden - feststellen müssen, dass wir keine Lösung finden werden, die auch für den Schlachthof in Halberstadt trägt, sondern wir haben irgendwann sagen müssen, wir machen eine gesetzliche Lösungen für alle übrigen Schlachthöfe in Sachsen-Anhalt und - da es damals aus der Regierung aus verschiedenen Ressorts Signale dahin gehend gab, dass man dem Schlachthof helfen wolle - für den Schlachthof Halberstadt soll es eine Einzelfalllösung geben.

Einiges hat sich bereits getan; das muss man sagen. Zwischen dem Landkreis und dem Schlachthof hat es eine Reihe von Gesprächen gegeben, der Kreistag in Halberstadt hat Moratorien beschlossen und bestimmte Dinge sind gestundet und ausgesetzt worden. Das heißt, man hat auch seitens der Verwaltung eine ganze Menge unternommen, um dem Schlachthof entgegenzukommen.

Dass wir das Ganze wieder in der Diskussion haben, liegt vor allem daran, dass es im Schlachthof zu Umstrukturierungen gekommen ist. Diese Umstrukturierungen haben dafür gesorgt, dass der Landkreis die Sorge hat, dass der Schlachthofteil des Betriebes in Konkurs geht mit dem Ziel, dass sich die Gebührenzahlungen verabschieden und der Rest des Betriebes weiterhin munter in den Sonnenuntergang bzw. Sonnenaufgang fahren kann.

So kann es auch nicht sein. Ich habe sicher sehr viel Verständnis für ein Wirtschaftsunternehmen und sehr viel Verständnis dafür, dass ein Unternehmer Gewinne macht. Aber es kann nicht sein, dass wir im Landtag Verfahren unterstützen, die dazu führen, dass wir die Kosten vergesellschaften und die Gewinne dem einzelnen Unternehmen zuschreiben. So geht es auch nicht.

(Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)

Ich bin der Auffassung, dass der Ball jetzt auf der Ebene des Kreises und zukünftig auf der Ebene eines neuen Kreises liegt. Ich bin gespannt, welche Möglichkeiten es auch an dieser Stelle gibt. Es sitzen einige Mitglieder des Kreistages Halberstadt hier. Vielleicht schafft es ja der alte Kreistag noch, eine Lösung zu finden. Wir werden dem Antrag der PDS nicht zustimmen können. Mit dem Antrag der Regierungskoalitionen können wir hingegen gut leben und werden dem zustimmen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)

Danke, Frau Dr. Hüskens. Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Eckert. Wollen Sie diese beantworten?

Bitte schön, Herr Dr. Eckert.

Frau Dr. Hüskens, ist Ihnen bekannt, dass mit den von Ihnen gerade angemahnten Strukturveränderungen - es ist auch ein Bestandteil des Moratoriums gewesen, dass das Unternehmen Gewinnerwartungen berechnet und kundtut - die Gewinnerwartungen um ca. 20 % von 123 000 € auf 146 000 € im Jahr angewachsen sind, dass weitere Strukturveränderungen geplant sind, die die Gewinnerwartung weiterhin verbessern, und dass damit das, was Sie am Ende Ihrer Ausführungen gesagt haben, nämlich dass der Schlachthof seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen könnte, eine Unterstellung ist? Den letzten Teil Ihrer Ausführungen kann ich nicht nachvollziehen, wonach Sie befürchten, dass aufgrund der Strukturveränderungen der Schlachthof nicht mehr in der Lage wäre, sowohl die laufenden Gebühren zu zahlen als auch die Rückzahlung vornehmen zu können.

Ich hatte das Moratorium und den Wunsch des Kreistages - Sie gehören diesem an, ich nicht - der Presse und den Unterlagen so entnommen, dass sie wollten, dass die Effizienzsteigerung im Betrieb so ist, dass auch der Landkreis etwas davon hat. Sie haben damals auch eine umfangreiche Antwort von der Landkreisverwaltung dazu bekommen, in der eine Reihe von Vorschlägen aufgeführt war, wie man die Effizienz, also den Betrieb des Schlachtens, so verbessern könne, dass die Fleischbeschau für den Landkreis und demzufolge auch für den Betrieb kostengünstiger wird.

Wenn der Betrieb nun andere gewinnoptimierende Maßnahmen ergriffen hat, dann ist das sein gutes Recht. Allerdings muss ich sagen: Die Sorge des Landkreises - deshalb hat es auch entsprechende Kreistagsbeschlüsse gegeben und das können Sie jeder Vorlage und auch der Presse entnehmen - ist es, dass Umstrukturierungen stattfinden, um letztlich den Schlachthof als kleinen Teil des Gesamtbetriebes zu haben und diesen irgendwann einmal sauber in den Konkurs gehen zu lassen.

Diese Befürchtung steht im Raum. Diese Befürchtung ist der Grund dafür, dass die Diskussion wieder angestoßen worden ist und dass der Landkreis versucht hat, größere Summen zu bekommen, um eine solche Flucht zu verhindern. Wenn die Sachverhalte so sind, wie sie seitens des Landkreises dargestellt werden, dann muss ich sagen, dass ich die Sorge verstehen kann, obwohl ich als Landtagsabgeordnete an dieser Stelle nie irgendjemandem unterstellen würde, dass er das vorhat. Aber ich kann darauf hinweisen, dass der Landkreis diese Sorge hat.

(Beifall bei der FDP)

Herzlichen Dank, Frau Dr. Hüskens. Weitere Fragen sehe ich nicht. - Frau Brakebusch von der CDU-Fraktion, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Ministerin hat bereits darauf hingewiesen, dass ein starker Verbraucherschutz zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger unabdingbar ist. Diesem stimme ich voll und ganz zu. Aber ein starker Verbraucherschutz kann nur durch eine funktionierende Lebensmittelüberwachung, die konsequente Kontrollen bedingt, gewährleistet werden.

Insofern ist es umso verwunderlicher, dass angesichts europaweit vorgeschriebener Standards immer wieder Auffassungen im öffentlichen Raum zu kursieren scheinen, die suggerieren, dass verbrauchersichere Lebensmittel zum Billigtarif zu haben sind.

(Zustimmung bei der CDU)

Wohin diese „Geiz ist geil“-Mentalität im Lebensmittelbereich in der Vergangenheit geführt hat, brauche ich hier nicht näher zu erörtern.

Vor dem Hintergrund der zum Schutz der Verbraucher von der Europäischen Kommission erlassenen Richtlinien hat der Landtag von Sachsen-Anhalt bereits im Jahr 2004 das Gesetz zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienischer Vorschriften, das so genannte Ausführungsgesetz, verabschiedet. Nach dem Ausführungsgesetz sind kostendeckende Gebühren zu erheben - und dies bereits für den Zeitraum, seitdem das EURecht kostendeckende Gebühren benennt. Das ist erforderlich für das allgemeine Verwaltungshandeln der unteren Verwaltungsbehörden bei der Erfüllung der amtlichen Aufgaben und trägt aufgrund der einheitlichen Regelungen insbesondere dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung.