Protokoll der Sitzung vom 26.04.2007

Es gibt eine Nachfrage von Herrn Gürth.

Ich möchte die Frage richtig stellen. Sie argumentieren jetzt mit einer erstaunlichen Leidenschaft für ein kapitalistisches Unternehmen,

(Heiterkeit bei der CDU - Unruhe)

das die Mitarbeiter rausgeschmissen bzw. sich der Mitarbeiter entledigt hat, sich kostenoptimierend unter Ausnutzung aller möglichen Rechtstatbestände in eine Besitz- und Verwaltungsgesellschaft umgewandelt hat und dessen Besitzer, ein gewisser Herr Hausmann, dafür gesorgt hat, dass Pensionsrückstellungen, die allein ihm dienen, in Größenordnungen aufgelöst und ihm ausgezahlt werden. Ist Ihnen bekannt, ob die Mitarbeiter, die ihre Jobs verloren haben oder darum bangen, dabei berücksichtigt worden sind?

Herr Gürth, ich würde vorschlagen, dass Sie mit dem Theater aufhören. Der Schlachthof arbeitet.

(Herr Gürth, CDU: Es fällt doch langsam auf, dass Sie nur in dieser einen Geschichte die Strippen ziehen!)

Es ist eine Strukturveränderung vorgenommen worden. Der Schlachthof arbeitet. Die Wurstverarbeitung arbeitet und die Sauen- und Ferkelaufzuchtanlage arbeitet. Die Betriebe arbeiten in einer neuen Rechtsstruktur. Hören Sie auf mit Ihrem Theater!

(Herr Gürth, CDU: Das ist kein Theater!)

Der Betrieb ist nicht von 190 auf fünf Mitarbeiter reduziert worden. Das ist Ihre Philosophie, um hier eine Show zu machen.

Herr Daldrup, Sie haben das Wort. Bitte schön, Ihre Frage, Herr Daldrup.

Herr Kollege, ich habe zwei Fragen. Die eine Frage lautet: Stimmen Sie mir darin zu, dass im Schlachthof Weißenfels kostendeckende Gebühren erhoben werden?

Die zweite Frage lautet: Können Sie mir beantworten, an wie vielen Stunden am Tag die Veterinäre in Halberstadt am Band stehen und nicht wissen, was sie tun sollen, weil das Band nicht läuft? Trotzdem müssen sie bezahlt werden. Warum müssen wir bei einer täglichen Schlachtung von ungefähr 300 Tieren 18 Stunden Annahmezeit haben? Soll das die Öffentlichkeit bezahlen oder soll das der Schlachthof bezahlen?

Bitte, Herr Krause.

(Herr Gürth, CDU: Der Unternehmer, der sich seine Pensionsansprüche schon gesichert hat!)

Dass es kostendeckend ist, bestätigen Sie ja, Herr Daldrup. Kostendeckende Gebühren werden in Weißenfels erhoben.

(Herr Daldrup, CDU: Dann können Sie es nicht vergleichen!)

Der Schlachthof Halberstadt hat bislang effizient gearbeitet.

(Frau Weiß, CDU: Das stimmt doch gar nicht!)

Sehen Sie sich die Kalkulationen an. Man muss dem nachgehen und Fragen stellen.

(Zuruf von Herrn Daldrup, CDU)

Herr Daldrup, Sie werden mir als versiertem Praktiker nicht unterschieben können, dass ich annehme, dass der Schlachthof Halberstadt einen Tag lang arbeitet und dass die Veterinärmediziner vier Tage lang am Band stehen, auf dem kein Schwein ist.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: In der Nacht!)

Das entbehrt jeglicher Praxis.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Sie waren doch dort!)

Das gebietet auch die Fairness gegenüber dem Schlachthof, dass wir nicht solche Argumente aufbauen.

Herzlichen Dank für die Einbringung. - Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Dr. Kuppe das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Verbraucherschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben. Für mich ist ein starker Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt unverzichtbar. Dazu gehört eine lückenlose Qualitätskontrolle unserer Nahrungsmittel.

Es gilt, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes vor Gesundheitsgefahren zu schützen; denn eines darf man nicht vergessen: Jede Lücke in der Lebensmittelkontrolle kann leider zu einer Einladung zur Unterwanderung, zu einer Einladung zum Missbrauch werden. Erinnern wir uns an die Tonnen von Gammelfleisch, die vor noch nicht allzu langer Zeit das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher erschüttert haben.

Deshalb ist es richtig, dass wir in einem engen Schulterschluss mit den anderen Bundesländern und den anderen Mitgliedstaaten der EU sehr genau hinschauen, unter welchen Bedingungen auch das Lebensmittel Fleisch verarbeitet wird und auf den Markt kommt.

Was ist die Aufgabe der Fleischkontrolle? - Die lebenden Tiere, die zur Schlachtung vorgesehen sind, werden begutachtet, das Fleisch wird auf Trichinen, Medikamentenrückstände und auf Seuchen hin untersucht. Es gilt zu ergründen, ob ein Tier gut und stressfrei gehalten wurde, damit eine optimale Lebensmittelqualität gewährleistet werden kann. Für mich gilt eindeutig: Eine lückenlose Qualitätskontrolle ist kein Wirtschaftshemmnis, sondern ein Standortvorteil. Deshalb ist es so wichtig, dass europaweit gleiche Standards gelten, die einen fairen Wettbewerb ermöglichen.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Ausführung fleisch- und geflügelfleischhygienerechtlicher Vorschriften im Dezember 2004 im Landtag ist das damalige Richtlinienrecht der Europäischen Union in SachsenAnhalt umgesetzt worden. Zwei wesentliche Kernpunkte der Gesetzgebung waren damals - Punkt 1 - die Erhebung kostendeckender Gebühren und - Punkt 2 - das rückwirkende In-Kraft-Treten des Gesetzes über einen Zeitraum von zwölf Jahren.

Die Erhebung kostendeckender Gebühren ist als ein Grundsatz allgemeinen Verwaltungshandelns anzusehen und schafft die notwendige haushalterische Sicherheit für die unteren Verwaltungsbehörden bei der Erfüllung der amtlichen Aufgaben. Bei der Rückwirkungsklausel wurde der gesamte Zeitraum erfasst, für den im EU-Recht eine kostendeckende Gebührenerhebung festgeschrieben ist. Diese zwölf Jahre sind also nicht willkürlich ins Gesetz gekommen. Das geschah aus Gründen der Rechtssicherheit.

Obgleich ein Zeitraum von zwölf Jahren in Bezug auf die Rückwirkung natürlich immens erscheint, muss man dabei eines beachten: Die Unternehmen haben in den angestrengten Widerspruchs- und Klageverfahren nie einen Vertrauensschutz auf einen Gebühreneinbehalt erzielt. Sie waren nicht daran gehindert, Rücklagen zu bilden, um bei möglichen Gebührennachforderungen eventuell die Gefährdung abzuwenden.

(Herr Gürth, CDU: Für Pensionsansprüche haben sie Rücklagen gebildet!)

Mittlerweile ist auf europäischer Ebene das Richtlinienrecht in ein Verordnungsrecht umgewandelt worden. Auf diesen Übergang, also dem neuen EU-Recht entsprechend, werden wir noch in diesem Jahr mit einer Änderung des Ausführungsgesetzes reagieren. Wir werden eine Änderung zum Ausführungsgesetz auf den Tisch legen. Damit haben wir das Thema wieder im Landtag und werden uns an dieser Gesetzesnovelle abarbeiten können.

Ich bitte daher um Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage von Frau Dr. Klein. Wollen Sie diese beantworten?

Ja.

Frau Dr. Klein, Sie haben das Wort.

Frau Ministerin, Sie sagten, die Betriebe hätten die Möglichkeit gehabt, Rücklagen zu bilden. Das ist richtig. Aber für wie viele Jahre und in welcher Höhe ist es üblich, Rücklagen zu bilden? Es geht hierbei immerhin um einen Zeitraum von 13 Jahren. Das haben wir als damalige Opposition im Finanzausschuss für nicht üblich gehalten.

(Zuruf von Herrn Dr. Köck, Linkspartei.PDS)

Ich erinnere mich noch an die langwierigen Debatten im Landtag und in den verschiedenen Ausschüssen. Auch im Rechtsausschuss und im Finanzausschuss ist darüber intensiv diskutiert worden. Alle Argumente sind ausgetauscht worden und die Orientierung erfolgte dann am EU-Recht.

(Frau Dr. Klein, Linkspartei.PDS: Aber 13 Jahre sind zu viel!)

Das ist die verbindliche Grundlage geworden. Das ist seit 2004 in Sachsen-Anhalt geltendes Recht. Ich denke, das war auch die Grundlage für die Unternehmen, entsprechend zu reagieren.

Vielen Dank. - Herr Dr. Eckert, jetzt Ihre Frage.

Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass das Land die so genannte AllGO erst geändert hat, nachdem der Landrat geäußert hatte, da das Land an der Nichtumsetzung der damaligen EU-Regelung schuld sei, wolle er die Differenz zu dem, was der Schlachthof gezahlt hat, vom Land bekommen? Ist Ihnen bekannt, dass das Land praktisch erst tätig geworden ist, als genau diese Forderung aufgemacht wurde?

Das Land war verpflichtet, EU-Recht in Landesrecht umzusetzen. Über den Zeitpunkt will ich nicht spekulieren.

(Herr Dr. Eckert, Linkspartei.PDS: 1994!)

Aber das Land war dazu verpflichtet. Das ist 2004 passiert und seitdem ist das in Sachsen-Anhalt geltendes Recht.

Vielen Dank für Ihren Beitrag, Frau Ministerin. - Wir kommen jetzt zur Debatte. Als erster Debattenrednerin ertei