im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur in einen Informationsaustausch begeben. - Ich bitte um Entschuldigung.
Weil es so ein sensibles und hochspannendes Thema ist, habe ich Ihnen gestattet, länger zu sprechen. Aber ich würde herzlich darum bitten, dass wir uns alle an die Gegebenheiten halten, wie wir sie vereinbart haben.
Herzlichen Dank für den Beitrag, Herr Weigelt. - Jetzt hat noch einmal Herr Gebhardt von der Linkspartei.PDS das Wort. Bitte schön.
Nur kurz. Mit der Überweisung des Antrags in den Ausschuss, die jetzt noch einmal beantragt wurde, sind wir als antragstellende Fraktion einverstanden. Vielleicht verhilft eine solche Diskussion im Ausschuss dazu, dass auch der letzte Abgeordnete, der den Antrag bisher nicht verstanden hat, ihn versteht.
Herzlichen Dank, Herr Gebhardt. - Wir sind damit am Ende der Debatte. Es ist die Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt worden.
Ich lasse über die Überweisung des Antrags in der Drs. 5/637 abstimmen. Wer einer Überweisung in den genannten Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit ist der Überweisung zugestimmt worden. Dann können wir die spannende Diskussion im Ausschuss weiterführen.
Einbringer ist der Abgeordnete Herr Krause. Für die Landesregierung wird dann Ministerin Frau Dr. Kuppe das Wort nehmen. Herr Krause, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Nun kommen wir von Kunstwerken zu der handwerklichen Kunst, Gebühren zu erheben.
Meine Damen und Herren! Seit Jahren gibt es einen zähen Streit zwischen dem Schlachthof und dem Landkreis Halberstadt, der auch uns im Landtag zuletzt vor knapp drei Jahren beschäftigt hat.
Der Landkreis klagt rückwirkend höhere Gebühren für die Fleischkontrolle ein. Natürlich verfährt der Kreis hierbei nicht willkürlich, sondern kann auf der Grundlage eines von uns vor ca. zwei Jahren beschlossenen Gesetzes gegenüber dem Schlachthof seinen Anspruch geltend machen. Er kann dies also; ein Ermessensspielraum liegt diesbezüglich vor.
Bei der gegenwärtig allgemein prekären Finanzlage in den Kommunen dürfte die Durchsetzung einer Kannbestimmung kaum eine Frage sein; denn immerhin geht es um erhebliche Summen. Andererseits stellen sich Fragen zur Kalkulation der Kosten, die der Landkreis erhebt; denn es gibt andere Landkreise, die nicht einmal ein Viertel der Kosten je Tier erheben. Aber es gibt auch Landkreise, die Haus- und gewerbliche Schlachtung annähernd gleichsetzen, wie dies zum Beispiel zuletzt über Loburg zu lesen war.
Aus meiner Sicht ist das gesamte Verfahren der Kalkulation durch den Landkreis äußerst fragwürdig. Ursprünglich wollte der Landkreis gar 8,60 € je Tier in Rechnung stellen. Das wären Gebühren, die freigewerbliche Tierärzte bei Hausschlachtungen zuzüglich Reisekosten in Rechnung stellen. Das kann nicht in Ordnung sein.
Für den Halberstädter Schlachthof ist dies jedenfalls eine an der Existenz kratzende Herausforderung. Wir meinen, dass es fatal wäre, den Schlachthof und sonstige
Das, was wir hier vorfinden, was sich hier selbständig entwickelt hat, ist genau das, was wir andernorts entwickeln und fördern wollen, weil wir es allgemein hin als regional und nachhaltig verstehen. Für die Entwicklung solcher oder ähnlicher Strukturen geben wir sonst Geld in Form von Fördermitteln aus, investieren Kraft und Energie.
Um den Schlachthof Halberstadt haben wir genau diese Organisation einer regionalen und vertikalen Produktion. Von der Sauenhaltung über die Ferkelproduktion, die Mast, die Schlachtung bis hin zur anschließenden Fleisch- und Wurstverarbeitung ist der gesamte Prozess auf der Basis regionaler Kooperation organisiert: Sauenanlage und Ferkelaufzucht Derenburg, der Schlachthof, die Landwurst GmbH. Im Schlachthof arbeiten 190 Mitarbeiter; 30 junge Menschen werden zurzeit ausgebildet.
Der Schlachthof - meine Damen und Herren, das wissen wir alle - genießt trotz seiner unmittelbaren Stadtlage eine hohe Akzeptanz bei der Bevölkerung - ganz anders als bei den Projekten Allstedt und Mahlwinkel.
Gegen die seit Jahren laufende Begehrlichkeit des Landkreises hat sich der Schlachthof Halberstadt in der Vergangenheit mit rechtlichen Mitteln gewehrt. Tatsächlich hat das Verwaltungsgericht Magdeburg für den Schlachthof Recht gesprochen. Nachdem der Landkreis in Berufung ging, haben zunächst das Oberverwaltungsgericht und dann im Jahr 2002 das Bundesverwaltungsgericht die vorherigen Urteile bestätigt.
Worin aber besteht das Problem, dass wir uns veranlasst sehen sollten, hier einzugreifen? - Das Problem ist ein Gesetz, das wir, wie ich es bereits angedeutet habe, Ende 2004 in diesem Hohen Hause beschlossen haben. Mit diesem Gesetz wurden die bisherigen - so meine Sichtweise - Gerichtsurteile praktisch außer Kraft gesetzt und es wurde eine 13-jährige Rückwirkung beschlossen. Insgesamt stehen damit 2,4 Millionen € als Forderung des Landkreises zur Disposition.
Abgesehen vom Prinzip der Rückwirkung wollte sich der Schlachthof auch nicht damit abfinden, dass allgemeine Verwaltungskosten, Gemeinkosten in nicht vertretbarem Umfang in die Kalkulation des Landkreises eingeflossen sind. Deshalb hat er gegen die Höhe der festgelegten Gebühr von 5,69 € je Schlachttier erneut geklagt.
Man sollte dabei auch wissen, dass EU-rechtlich zum 1. Januar 2007 - anders als bei unserer damaligen Diskussion im Rahmen der Gesetzgebung - für die Fleischbeschau wiederum eine neue Gebührenrichtlinie festgelegt wurde. Die Empfehlung von 1,30 € pro Tier ist sogar auf 1 € reduziert worden.
Nach wie vor stehen wir auf dem Standpunkt, dass es nicht haltbar ist, ein Gesetz mit 13 Jahren Rückwirkung zu beschließen, so wie es seinerzeit die Mehrheit im Landtag durchgesetzt hat. Es sei mir die Bemerkung gestattet, dass sich der Gesetzgeber - auch wir hier im Haus - ganz anders verhält, wenn es um Gesetzesänderungen geht, die Beamte und Abgeordnete betreffen. Vertrauensschutz und Rückwirkungsverbot genießen dabei immer eine sehr hohe Priorität.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für uns ist auch nicht akzeptabel, dass der Landkreis Halberstadt
einen Kostenaufwand von 5,39 € bilanziert und in Rechnung stellt, während zum Beispiel der Burgenlandkreis gegenüber dem Schlachthof in Weißenfels nur 1,28 € je Tier bilanziert.
Mehr noch: Obwohl Weißenfels bei der gleichen technologischen Schlachtstrecke wie Halberstadt, aber mit drei parallel laufenden Strecken einen höheren Durchsatz hat, wird hier die Fleischkontrolle mit nur acht Personen realisiert. In Halberstadt werden vom Landkreis 13 Fachkräfte mit der Fleischkontrolle beauftragt, und das, obwohl hier weit weniger Schlachtungen realisiert werden. Das verstehe, wer will.
Wenn Landkreise ihre Arbeit so unterschiedlich organisieren und dementsprechend auch unterschiedliche Kosten kalkulieren, stellt sich die Frage, ob es nicht ratsam ist, diese Leistungen durch Schlachthöfe ausschreiben zu lassen und bei den öffentlich bestellten Tierärzten einen Wettbewerb zu ermöglichen. Warum sollte ein Tierarzt aus einem anderen Landkreis, der diese Arbeit kostengünstiger erledigt, nicht auch in Halberstadt zum Einsatz kommen?
Darüber und über die fragwürdige Rückwirkungsklausel sollten wir uns, meine Damen und Herren, in den Ausschüssen für Finanzen sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verständigen. Ich bitte um eine Überweisung in die genannten Ausschüsse.
Danke schön, Herr Krause. Es gibt zwei Nachfragen von Herrn Gürth und von Herrn Daldrup. - Herr Gürth, Sie haben das Wort und anschließend Herr Daldrup.
Sehr geehrter Herr Kollege, ursprünglich ging es um ein Gesetz und um den Tatbestand, dass rückwirkend über einen längeren Zeitraum Gebühren erhoben werden. Das wurde kritisiert.
In Ihrer Rede stellen Sie aber immer wieder auf ein einziges Unternehmen ab, nämlich den Schlachthof, die ehemalige GmbH, in Halberstadt. Ich frage Sie, weil es sich nur um dieses Unternehmen gedreht hat, ob Ihnen bekannt ist, dass diese Schlachthof GmbH des Herrn Hausmann inzwischen in eine Besitz- und Verwaltungsgesellschaft umgewandelt worden ist, in der statt 50 bis 60 Mitarbeiter jetzt nur noch vier, fünf Personen arbeiten.
Ist Ihnen bekannt, ob bei dieser Umstellung und Umwandlung Pensionsrückstellungen, die allein für den Besitzer und Geschäftsführer gedacht sind, in Größenordnungen aufgelöst und an ihn ausgezahlt worden sind, während er zeitgleich der öffentlichen Hand noch rund 2,5 Millionen € Gebühren ohne Zinsen schuldet?
Herr Gürth, dass Umwandlungen bzw. betriebliche Strukturveränderungen vorgenommen worden sind, ist mir bekannt. Andere Dinge, die Sie angesprochen haben, sind mir nicht bekannt. Sicherlich ist in jedem privatwirt
schaftlichen Unternehmen eine private Vorsorge für eine Pension oder Rente üblich. Darüber möchte ich gar nicht weiter urteilen.
Weil Sie gesagt haben, ich käme immer wieder auf dieses eine Unternehmen zurück: Sie müssen auf die Frage zurückkommen, warum sich der Landtag ausschließlich zu einer Gesetzesänderung bekannt hat, als es damals um Halberstadt ging,
und drei Gerichtsurteile, die zugunsten des Schlachthofs ergangen sind, außer Kraft gesetzt und damit den Schlachthof von einer Rechtslage in eine Unrechtslage versetzt hat.
So ist die Situation. Der Landtag hat sich in die Pflicht genommen. Alle anderen Landkreise, ob Weißenfels oder mittlere Betriebe, haben sich nicht so in die Pflicht genommen, von der Kannmöglichkeit Gebrauch zu machen, um sich gegenüber dem Schlachthof durchzusetzen. An anderen Stellen ist das üblich und darauf stelle ich ab. Warum muss ausgerechnet Halberstadt das Vier- oder Fünffache an Kosten nachweisen als der Burgenlandkreis, in dem je Tier nur 1,28 € verlangt werden? Ich kann mir das nicht erklären.