Protokoll der Sitzung vom 26.04.2007

In einem Zwischenbescheid des Petitionsausschusses zur Petition Nr. 5-W/039 - Raumordnungsverfahren Hartgesteintagebau Schackensleben/Rottmersleben - informiert die Landesregierung über die Rechts- und Sachproblematik.

Am 13. Dezember 2005 hat der Ohrekreis das Raumordnungsverfahren für den geplanten Hartgesteinsabbau Schackensleben eingeleitet. In Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt soll das Raumordnungsverfahren erst nach Vorliegen eines Gutachtens zur Versickerung der Olbe abgeschlossen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Liegt das abschließende Gutachten zur Versickerung der Olbe vor? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Welche Auswirkungen würden sich für das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ergeben? Wenn nein, wann ist mit dem Gutachten zu rechnen und wann wird das Raumordnungsverfahren abgeschlossen?

2. Hat der Landkreis Ohrekreis bereits im laufenden Verfahren eine landesplanerische Beurteilung des Vorhabens Gesteinsabbau Schackensleben vorgenommen und, wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Herzlichen Dank. - Herr Minister Daehre, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor ich auf die konkrete Frage antworte, gestatten Sie mir vorweg eine Bemerkung zum Raumordnungsverfahren.

Ein Raumordnungsverfahren hat den Zweck festzustellen, ob raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen

mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt der Raumordnung aufeinander abgestimmt und durchgeführt werden können. Darüber hinaus werden auch die raumbedeutsamen Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt entsprechend der Planungsebene Raumordnung ermittelt, beschrieben und bewertet.

Das Raumordnungsverfahren ist ein behördeninternes Verfahren, dessen Ergebnis, die landesplanerische Beurteilung des Vorhabens, in nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen ist.

Ich beantworte die Frage der Kollegin Mittendorf im Namen der Landesregierung wie folgt.

Der Abschluss des vom Landkreis Ohrekreis durchgeführten Raumordnungsverfahrens zum Hartgesteinsabbau Schackensleben wurde zwischenzeitlich ausgesetzt, um ein Gutachten zur Versickerung der Olbe im Zusammenhang mit dem laufenden Hartgesteinsabbau in Mammendorf abzuwarten.

Es geht darum, mögliche Zusammenhänge mit dem Abbauvorhaben in Schackensleben auszuschließen. Das Gutachten zur Versickerung der Olbe liegt vor. Die Hauptaussage lautet, dass der Hartgesteinsabbau in Schackensleben keinen Einfluss auf eine Versickerung der Olbe haben wird.

Die untere Wasserbehörde nimmt gegenwärtig eine abschließende Bewertung des Gutachtens vor. Es kann davon ausgegangen werden, dass die untere Landesplanungsbehörde des Ohrekreises diese Ergebnisse dann in die landesplanerische Beurteilung einarbeitet und das Raumordnungsverfahren im Mai dieses Jahres abschließen wird.

Herzlichen Dank, Herr Minister.

Wir kommen zur Frage 3. Fragestellerin ist die Abgeordnete Frau Birke Bull, Linkspartei.PDS. Es geht um die Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2008. Die Antwort wird in Vertretung von Minister Herrn Bullerjahn Minister Herr Hövelmann geben. Bitte schön, Frau Bull.

Nach unserer Fraktion bekannt gewordenen Informationen sehen freie Träger, deren Maßnahmen haushaltsjahresübergreifend laufen, Probleme bei der Finanzierung im Falle nicht rechtzeitiger Freigabe der Verpflichtungsermächtigungen für das nächste Jahr.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann beabsichtigt die Landesregierung, die Verpflichtungsermächtigungen freizugeben?

2. Sieht die Landesregierung Probleme bei der Durchführung von Maßnahmen, deren Finanzierung auf die rechtzeitige Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen angewiesen ist? Wenn ja, wie kann diesen Problemen begegnet werden?

Herzlichen Dank. - Ich erteile jetzt dem Minister Herrn Hövelmann das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage der Abgeordneten Bull beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Die Frage der Abgeordneten Birke Bull macht zunächst eine klarstellende Vorbemerkung notwendig. Verpflichtungsermächtigungen können nur durch den Finanzminister freigegeben werden. Hierbei handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung, der ein entsprechender Freigabeantrag des Fachressorts vorausgegangen sein muss. Die Landesregierung als solche hat nach der Landeshaushaltsordnung keine Kompetenz zur Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen.

Verpflichtungsermächtigungen schaffen, ganz allgemein gesprochen, die Rechtsverpflichtungen der Zukunft. Mit der Freigabe und der Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen wird eine überjährige Zahlungsverpflichtung begründet, die den Gestaltungsspielraum in künftigen Haushaltsjahren einengt.

Vor dem Hintergrund der angestrebten Konsolidierung des Landeshaushalts kommt der VE-Freigabepraxis große Bedeutung zu. Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung auf eine restriktive Grundlinie geeinigt, die Maßstab für die Freigabeentscheidung im Einzelfall sein soll.

Danach werden Verpflichtungsermächtigungen mit Bezug zu EU-Mitteln, die also der Bindung von Mitteln der Europäischen Union dienen, grundsätzlich vollständig und alle übrigen Verpflichtungsermächtigungen zur Hälfte freigegeben. Verpflichtungsermächtigungen mit einem Volumen von bis zu 500 000 € gelten als freigegeben.

Nun zu Fragen 1: Verpflichtungsermächtigungen werden vom Finanzminister freigegeben, sobald dies vom Fachressort beantragt wird. Die Entscheidung über die Freigabe orientiert sich an der bereits skizzierten vom Kabinett vereinbarten Grundlinie. Es liegen inzwischen zahlreiche Anträge auf Freigabe vor. Zum Teil wurden diese bereits beschieden. Insofern ist eine pauschale Antwort auf Frage 1 nicht möglich.

Frage 2 spricht von der rechtzeitigen Freigabe von Verpflichtungsermächtigungen. Diese Formulierung ist insofern irreführend, als es keinen Anspruch auf Freigabe gibt - weder des zuständigen Fachressorts noch des späteren Mittelempfängers. Unabhängig davon sind bisher keine Fälle bekannt, in denen es wegen des vorgeschalteten Antrags- und Freigabeverfahrens zu Problemen gekommen ist.

Da im Falle der Freigabe eine Zahlung ohnehin frühestens im nächsten Haushaltsjahr möglich ist, kann das Freigabeverfahren zumindest keine unmittelbaren Finanzierungsprobleme beim Mittelempfänger auslösen. Allerdings kann der Zuwendungsempfänger vor Freigabe der Verpflichtungsermächtigung im Regelfall keine überjährigen Bindungen eingehen. Auch hinsichtlich dieser Folge des Antrags- und Freigabeverfahrens sind aber derzeit keine Probleme bekannt.

Herzlichen Dank für die Beantwortung.

Wir kommen nun zu der Frage 4, die von der Abgeordneten Frau Angelika Hunger von der Linkspartei.PDS gestellt wird und die Sicherung von Arbeitsplätzen betrifft. Die Antwort für die Landesregierung gibt der Minis

ter für Wirtschaft und Arbeit Herr Dr. Haseloff. Bitte schön, Frau Hunger.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Juli 2006 teilte Wal-Mart seinen Rückzug aus dem deutschen Supermarktgeschäft mit. Die Märkte sollten von der Metro AG übernommen und als Real-Märkte weitergeführt werden. Etwas später wurde gemeldet, dass dies nicht für alle zutreffe und 16 von 84 Märkten geschlossen würden. Davon ist auch der Markt in Günthersdorf beim Nova-Eventis-Center betroffen. Seitdem bemüht sich die Belegschaft um Informationen zur Perspektive für ihre Arbeitsplätze.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Landesregierung über die Sachlage informiert?

2. Welche Aktivitäten hat sie entwickelt, um dem drohenden Abbau von etwa 100 Arbeitsplätzen, die dazu noch überwiegend von Frauen besetzt sind, entgegenzuwirken?

Herzlichen Dank. - Herr Minister Dr. Haseloff, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Frage 1 antworte ich wie folgt: Die Landesregierung wurde durch die Geschäftsführung mit Schreiben vom 1. September 2007 über die Schließung aller 85 Selbstbedienungswarenhäuser in Deutschland informiert. Nach den damaligen Informationen sollten alle Standorte durch die Metro AG übernommen werden.

Nach aktuellen Informationen der Geschäftsführung werden 16 Warenhäuser wegen fehlender wirtschaftlicher Perspektiven nicht durch die Metro AG übernommen. Davon ist auch der Standort Günthersdorf beim NovaEventis-Center betroffen. Die Schließung soll zum 30. Juni 2007 erfolgen.

Zu Frage 2, zu den Aktivitäten: Nach Aussagen der Geschäftsführung sind die Verhandlungen über den Interessenausgleich bzw. den Sozialplan noch nicht abgeschlossen. Den Mitarbeitern soll alternativ die Weiterbeschäftigung an anderen Standorten der Metro AG, die Zahlung einer Abfindung oder die befristete Weiterbeschäftigung in einer so genannten Transfergesellschaft angeboten werden.

Das Unternehmen hat einen Antrag auf Zustimmung zur Entlassung bei der Arbeitsagentur in Merseburg gestellt. Die Arbeitsagentur bemüht sich, sofern erforderlich, um die Vermittlung unversorgter Mitarbeiter in andere Unternehmen der Region. Sofern dabei die Unterstützung des Landes erforderlich wird, wird die Agentur mit uns Kontakt aufnehmen. Es besteht ein ständiger Kontakt, sodass wir zeitnah reagieren können, wenn bestimmte Instrumente angeboten werden müssen bzw. Einstellungshilfen gezahlt werden können. Wir sind also an diesem ganzen Vorgang dran.

Herr Minister, vielen Dank. - Es gibt zwei Nachfragen, zunächst eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Cze

ke und anschließend eine Nachfrage der Abgeordneten Frau Rogée von der Linkspartei.PDS. Bitte schön, Herr Czeke.

Herr Minister, es war bestimmt ein Versprecher Ihrerseits. Sie sagten eingangs: Das Schreiben trägt das Eingangsdatum 1. September 2007.

Das ist nicht bloß ein Lesefehler, das ist ein Schreibfehler. Ich bitte um Verzeihung. Frau Zentel wird das gleich korrigieren.

Vielen Dank. Damit ist auch das geklärt. - Frau Rogée, Sie haben das Wort.

Das ist eine Gemengelage. Deshalb frage ich nach. Die Information, die wir bisher haben, ist, dass die Beschäftigten in dem Unternehmen bis heute nicht wissen, wann geschlossen wird. Das hängt unmittelbar damit zusammen, dass Verhandlungen über einen Sozialplan und alles, was arbeitsrechtlich dazu gehört, geführt werden müssen. Sie bestätigen definitiv, dass zum 30. Juni 2007 geschlossen wird?

Wir haben definitiv die Aussage erhalten, dass - allerdings wurde das vom Unternehmen im Konjunktiv formuliert - die Schließung zum 30. Juni 2007 erfolgen soll. Wie gesagt, wir sind diesbezüglich ständig im Abgleich, weil wir uns auch, was die Integration anbelangt, um diesen Vorgang bemühen. Aber das ist das uns gegenüber definitiv geäußerte Datum.

Weitere Nachfragen liegen nicht vor. Herzlichen Dank, Herr Minister.

Damit kommen wir zu der Frage 5, die durch den Abgeordneten Gerald Grünert von der Linkspartei.PDS gestellt wird und das Thema prognostizierte Mehreinnahmen des Landes und geplante Anreize zur Bildung von Einheitsgemeinden betrifft. Bitte schön, Herr Grünert, Sie haben das Wort. Herr Hövelmann wird wieder antworten.

Danke, Herr Präsident. - Gegenüber Radio SAW teilte der Finanzminister mit, dass das Land im Jahr 2007 mit Steuermehreinnahmen in Höhe von 250 Millionen € rechnen kann. Dazu soll es einen Nachtragshaushalt geben. Die Mehreinnahmen sollen für die Senkung der Neuverschuldung, für Bauinvestitionen und zur Unterstützung von bestehenden und neuen Einheitsgemeinden eingesetzt werden.