Bei Amtsgerichten mit drei Richtern kann ich mir noch vorstellen, dass bei der Palette an Aufgabenbereichen, die ein Amtsgericht vorhalten soll, einige Schwierigkeiten entstehen. Bei einem Verwaltungsgericht mit drei Kammern und neun Richtern und mit den besten Erledigungszahlen im Land frage ich mich: Wo ist das Problem?
Dann kommen wir noch einmal zu raumordnerischen Erwägungen. Durch die Zentralisierung findet eine Schwächung des ländlichen Raums zugunsten der Oberzentren statt.
Durch die Schließung des Verwaltungsgerichts Dessau schwächt man das Oberzentrum Dessau und in Halberstadt schwächt man die Kreisstadt des künftig größten Kreises in Sachsen-Anhalt. Die Sinnhaftigkeit aus raumordnerischer Sicht erschließt sich mir nicht.
Kommen wir zur Bürgernähe. Die Schließung von Gerichtsstandorten und die gleichzeitige Einrichtung von Rechtsantragstellen bei den Arbeitsgerichten halten wir für recht schwierig. Das Land verfügt ohnehin über zu wenige Rechtspfleger. Eine Rechtsantragstelle bei einem Arbeitsgericht bedarf ungefähr einer halben Stelle eines Rechtspflegers.
Die Frage ist jetzt: Halten wir den vor Ort vor oder führen wir tatsächlich - das finde ich noch besser - Gerichtstage ein, wie sie früher der Landvogt gemacht hat? Der reiste über das Land und hielt vor Ort Gericht ab. Das kann man auch machen. Die Frage ist nur: Ist dann der Mitteleinsatz, der dafür notwendig ist, bei den angeblichen 1,7 Millionen € pro Jahr an Einsparungen für zehn Jahre berücksichtigt? - Das glaube ich nicht; denn damals, als über die 1,7 Millionen € diskutiert worden ist, ist noch nicht festgestellt worden, dass es tatsächlich Gerichts
tage geben soll oder dass Rechtspfleger bei der Rechtsantragstelle weiterhin vorgehalten werden sollen.
Da stellt sich dann auch die Frage: Hat man eine Alternative? Kann man zum Beispiel einen Teil des Arbeitsgerichts Halberstadt im Amtsgericht Halberstadt unterbringen, sodass man keine Fahrtkosten und Ähnliches verursacht? Ist das kostenmäßig unter Umständen günstiger? - Sie sehen, es gibt Fragen über Fragen.
Herr Dr. Brachmann, Sie haben zwar in der Zeitung angekündigt, dass Sie diese Reform wie geplant umsetzen werden, ich hoffe aber, dass wir unter Umständen doch noch die Möglichkeit haben werden, vor der Umsetzung im Rechtsausschuss ausführlich darüber zu diskutieren. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, aus unserer Sicht haben Sie, Frau Ministerin, und Sie, Herr Kollege Brachmann, eigentlich das Wesentliche dazu gesagt, warum wir der Auffassung sind, dass wir eine Reform der Gerichtsstrukturen vornehmen müssen. Ich habe mich deshalb und um das nicht alles zu wiederholen, entschlossen, meinen Redebeitrag heute an dieser Stelle relativ kurz zu halten.
Ich möchte einen Satz vorweg sagen, auch in Ihre Richtung, liebe Frau Tiedge. Die Schließung von Gerichtsstandorten hat nichts damit zu tun, dass die Gerichte schlecht gearbeitet haben; das haben Sie hier angesprochen.
Ich denke, es bleibt festzustellen - darüber sind wir uns in diesem Hohen Hause einig; ich habe das oft genug gesagt -, dass Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in diesem Land in den letzten 17 Jahren eine hervorragende Arbeit geleistet haben. Wir brauchen auch, was die Justiz angeht, den bundesrepublikanischen Vergleich nicht zu scheuen.
Gleichwohl muss man feststellen, dass wir uns bei einer rückläufigen Bevölkerungszahl auf derzeit ungefähr zwei Millionen, bei einem Rückgang der Fallzahlen sowohl in der Arbeitsgerichtsbarkeit als auch in der Zivilgerichtsbarkeit sowie bei einem Rückgang der Fallzahlen in bestimmten Bereichen von Straftaten die derzeitige Gerichtsstruktur - Herr Brachmann hat schon ausgeführt, welchen Luxus an Gerichtsstrukturen wir uns leisten - zukünftig nicht mehr leisten können.
Sechs Arbeitsgerichte bei einem Land mit derzeit zwei Millionen Bürgern, die zwei kleinsten Amtsgerichte im bundesrepublikanischen Vergleich - das ist sicherlich ein Alleinstellungsmerkmal für Sachsen-Anhalt; es ist aber kein zukunftsweisendes Alleinstellungsmerkmal, sich Amtsgerichte mit nur zwei oder drei Richterstellen zu leisten. Wir sind der Auffassung - das kann man auch wissenschaftlich unterfüttern -, das funktionierende Amtsgerichte auch hinsichtlich der Spezialisierung in die verschiedenen Aufgabenbereiche mindestens durch fünf Richterstellen besetzt sein müssen.
Wir müssen uns die Frage stellen: Brauchen wir in diesem Land tatsächlich vier Verwaltungsgerichte? Die Anzahl der Verwaltungsgerichtsverfahren wird, nachdem die meisten Verfahren des Kommunalabgabengesetzes, in denen es um Straßenausbaubeiträge geht, abgearbeitet sind, nur noch sehr gering sein. Brauchen wir dann zukünftig noch vier Verwaltungsgerichte? Wir sind der Auffassung, es reichen dann wesentlich weniger Verwaltungsgerichte. - Das sind die Fragen, mit denen man sich sehr konkret auseinander setzen muss.
Hinsichtlich der Staatsanwaltschaften wird der Eindruck erweckt, es würden Staatsanwaltschaften geschlossen. Sie haben sowohl Naumburg als auch Halberstadt als Staatsanwaltschaften bezeichnet. Beides sind lediglich Zweigstellen. Die Frage, ob man eine Zweigstelle langfristig aufrechterhalten will oder nicht, ist zunächst einmal eine organisatorische Entscheidung, die auch ein Behördenleiter in Absprache mit dem Ministerium treffen kann. Nachdem das neue Justizzentrum in Magdeburg in Betrieb gegangen ist, sind wir der Auffassung, dass Aufgaben dort zentral organisiert werden können, sodass wir uns der Frage stellen müssen, ob wir mittelfristig noch Zweigstellen von Staatsanwaltschaften brauchen. Das soll bekanntlich evaluiert werden.
Ich denke - das soll meine abschließende Feststellung sein -, Bürgernähe ist nicht nur daran zu messen, dass man relativ schnell an einem Gericht ist, sondern Bürgernähe beruht auch auf gerichtsfesten Urteilen, die in Berufungen und Revisionen halten. Das sind Dinge, die man eben auch durch die Spezialisierung von Richterinnen und Richter eher hinbekommt als durch das Beibehalten kleiner Strukturen.
In den bevölkerungsschwächsten Gebieten - das ist eine Frage der Bürgernähe und der Entfernung - werden wir Gerichtstage einführen. Nicht alles, was früher Landvogte gemacht haben, muss zukünftig schlecht sein. Wir besetzen diese Stellen künftig Gott sei Dank mit Volljuristen, sodass solche Urteile, wie Sie, Herr Borgwardt, andeuten, nicht in Betracht kommen.
Ich denke, wir werden die fachlichen Einzelheiten, die hier schon diskutiert wurden, ausführlich im Rechtsausschuss besprechen. Ich bitte ebenfalls um Überweisung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Die erste Frage bezieht sich auf das Verwaltungsgericht in Dessau. Sie stellen nicht in Abrede, dass es bisher ausgezeichnet gearbeitet hat, insbesondere was die Verfahrensdauer angeht. Vielleicht können Sie mir einen Grund nennen, warum Sie ein so gut funktionierendes Gericht mit einer so kurzen Verfahrensdauer schließen und somit in Kauf nehmen, dass der Bürger zukünftig mit einer längeren Verfahrensdauer leben muss.
Die zweite Frage: Sie haben gerade von der Spezialisierung in kleinen Amtsgerichten und von Berufungen und Revisionen gesprochen. Liegen Ihnen Zahlen vor, dass
kleine Amtsgerichte eine höhere Anzahl an Berufungen oder Revisionen hervorgerufen haben als die größeren Amtsgerichte in Sachsen-Anhalt?
Lieber Herr Kosmehl, zu Ihrer ersten Frage, warum wir ein Gericht schließen, das unstreitig gut funktioniert: Wenn man das als Obersatz nehmen würde, hätten wir überhaupt kein Gericht schließen dürfen, weil alle Gerichte gut funktionieren. Wenn wir uns daran orientieren würden, könnten wir zukünftig kein Gericht schließen. Der Grund für Schließungen war nicht mangelnde Qualität - ich denke, ich habe das ausgeführt -, sondern die Größe der Gerichte. Das Verwaltungsgericht Dessau ist das kleinste.
Wenn Sie sich die Reform aufmerksam anschauen, stellen Sie fest, dass wir auch eine gewisse Ausgewogenheit von Schließungen im Land organisieren wollen. Das ist ein politischer Wille, der dahintersteckt. Es ist auch ein politischer Wille, Justiz ein Stück weit mehr zu zentralisieren. Die von Ihnen aufgeworfene Frage ist eine sehr konservative im Sinne des Bewahrens: Alles, was funktioniert, wollen wir nicht ändern. - Aber dann wird man am Ende, weil es auch andere Kriterien gibt als die, die Sie angesprochen haben, ein Land nicht zukunftsfähig machen können. Das ist schlicht und ergreifend so.
- Dazu will ich Ihnen ein anderes Beispiel nennen, wobei wir gar nicht so sehr auf Berufungen und Revisionen abstellen wollen. In einem Amtsgericht - ich sage jetzt nicht, ob das Osterburg oder Hettstedt ist - fiel eine Richterin aus. Daraufhin schrieb der dortige Anwaltsverein, nachdem die Richterin nicht mehr im Amt sei, sei der Stillstand der Rechtspflege zu befürchten, deshalb möge das Ministerium unverzüglich eine Richterin oder einen Richter auf diese Stelle setzen. - Wenn Sie das zugrunde legen, danke ich dem Anwaltsverein. Das war eine richtig gute Sache Ihres Kollegen, Herr Wolpert. Er hat befürchtet, dass es einen Stillstand der Rechtspflege gäbe, wenn von drei Richtern einer ausfiele.
- Aber der Anwaltsverein hat das geschrieben. Dafür war ich dankbar. Er hat gesagt, dass es in einem kleinen Gericht bei Ausfall eines Richters zum Stillstand der Rechtspflege kommt. Gelegentlich orientieren wir uns auch gerne an den Auffassungen des Anwaltsvereins.
Was die Frage von Berufungen und Revisionen angeht, so schauen wir das im Rechtsausschuss noch einmal genau an. Das ist sicherlich eine spannende Frage, die wir jetzt nicht en détail besprechen wollen.
Frau Präsidentin, Sie können den Kollegen Stahlknecht vom Rednerpult entlassen, weil ich keine Frage stellen, sondern eine Intervention abgeben möchte.
Es geht um das Amtsgericht Osterburg. Ich möchte eine Bitte an den Rechtsausschuss richten und einige Vorbemerkungen dazu machen.
Das Amtsgericht Osterburg ist mit Abstand das kleinste Amtsgericht in Sachsen-Anhalt. Wir werden aber, wenn der Gesetzentwurf umgesetzt wird, in der Altmark die Situation haben, dass der flächenmäßig größte Landkreis in Sachsen-Anhalt nur noch ein Amtsgericht haben wird. Das betrifft in ganz Sachsen-Anhalt insgesamt nur zwei Landkreise, nämlich auch den Landkreis Jerichower Land, der aber wesentlich kleiner ist als der Landkreis Stendal. Der Nachbarlandkreis Salzwedel, der in der Fläche und auch hinsichtlich der Bevölkerungszahl deutlich kleiner ist - ich glaube, das bestreiten Sie nicht und das bedarf keiner Antwort -, behält auch zwei Amtsgerichte. Daher sehe ich eine ungerechte Verteilung der Amtsgerichtsstrukturen in unserem Land, wenn dieser Gesetzentwurf umgesetzt wird.
Wir hatten die Situation, vor der wir jetzt stehen, im Jahr 2000 schon einmal. Unter der damaligen Ministerin Schubert wurde eine Amtsgerichtsreform durchgeführt. Für den Bereich des Landkreises Stendal hatte das folgende Auswirkungen: Von den damaligen drei Amtsgerichten Osterburg, Stendal und Havelberg wurde das Amtsgericht Havelberg geschlossen und dem Amtsgericht Stendal zugeschlagen. Osterburg bekam nach heftigen Protesten eine Ausnahmegenehmigung für vier Jahre. In der letzten Wahlperiode hat Osterburg auf Beschluss des Landtages seinen Bestand endgültig sichern können.
Danach hat das Justizministerium umfangreiche Investitionen im Amtsgericht Osterburg durchgeführt und den damals lediglich amtierenden Amtsgerichtsdirektor zum ordentlichen Amtsgerichtsdirektor ernannt. Unter dem damaligen Justizminister Becker wurde vereinbart, dass im Zuge der Elbquerung bei Havelberg der ehemalige Amtsgerichtsbezirk Havelberg dem Amtsgericht Osterburg zugeschlagen werden soll. Das würde zur Verdoppelung der Größe des Amtsgerichtsbezirks Osterburg führen und damit dieses Amtsgericht langfristig sichern.
Meine Bitte an den Ausschuss läuft darauf hinaus, diesen Tatbestand, der damals schon diskutiert wurde, noch einmal zu überprüfen, um festzustellen, ob dies eine Alternative zur Schließung des Amtsgerichts Osterburg sein kann. - Herzlichen Dank.
Ich habe sehr gut zugehört. Ich kann auch verstehen, sehr geehrter Herr Kollege Schulz, dass Sie für den Erhalt des Amtsgerichts Osterburg kämpfen. Ich würde das vielleicht auch tun, wenn ich dort wohnen würde, wo Sie wohnen. Seien Sie im Übrigen versichert, dass wir alle Argumente gewissenhaft prüfen werden. Wir werden sehen, zu welchen Ergebnissen wir am Ende kommen. Darüber werden wir zeitnah unterrichten.