Der neue Tarifvertrag der Länder soll auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Abgeordnetenbüros übernommen werden, die sich ab dem 1. Januar 2008 über eine Vergütung auf dem westdeutschen Niveau freuen können.
§ 27 Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt trifft Festlegungen, nach denen ein Abgeordneter, der eine Entschädigung als Mitglied des Europaparlaments oder des Deutschen Bundestages erhält, keinen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 6 bis 13 des Abgeordnetengesetzes des Landes SachsenAnhalt hat. Auch das ist eine wesentliche Regelung, die Beachtung verdient.
Der im Jahr 1992 letztmalig angehobene Betrag zur pauschalen Abgeltung für die Kosten der Unterhaltung eines Wahlkreisbüros wird nach 15 Jahren erstmals geringfügig von 383 € auf 440 € angehoben.
Die Grundentschädigung soll im Laufe der fünften Wahlperiode in zwei Schritten angehoben werden. Zum 1. Januar 2008 soll mit einer Erhöhung um 175 € eine Anpassung an das Richtergehalt R 1 erfolgen. Wir wissen jetzt schon, dass diese Anpassung geringer sein wird. Zum 1. Mai 2009 soll eine um ein Jahr verspätete An
passung um 2,9 % - man kann es in Zahlen ausdrücken: es sind 135 € - entsprechend der Tarifanpassung für die Beamten erfolgen.
Die Anpassung an die Tarifbesoldung West, wie sie für die Beamten ab der Besoldungsgruppe A 10 - somit also auch für die Richterbesoldung, die für uns als Bezug gilt - ab dem Jahr 2010 vorgesehen ist, soll in dieser Wahlperiode nicht mehr erfolgen. Es wird voraussichtlich erst im Jahr 2013 zu einer entsprechenden Entscheidung kommen.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich als erstes deutsches Landesparlament verbindlich verpflichtet, für die Bemessung der Amtsausstattung und der Abgeordnetenentschädigung den Rat einer unabhängigen Kommission einzuholen. Ich möchte an dieser Stelle den Mitgliedern der unabhängigen Kommission für den erbrachten Aufwand und die geleistete Arbeit herzlich danken.
Der Landtag von Sachsen-Anhalt schätzt die Empfehlungen der Kommission als eine sehr wichtige Grundlage für die Debatten und die Entscheidungen zum Abgeordnetengesetz ein. Ich bitte die Mitglieder der Kommission aber zugleich auch um Verständnis dafür, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt, wie auch im Jahr 2003, die Vorschläge der Kommission sehr weitgehend übernimmt, aber aus übergeordneten Gründen in Bezug auf die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung, also der so genannten Diäten, wiederholt unter dem Vorschlag der Kommission bleiben wird.
Die Fraktionen der CDU und der SPD schlagen eine Anpassung der Abgeordnetenentschädigung unterhalb des Vorschlags der unabhängigen Kommission vor. Auch wenn die sich daraus ergebenden Einsparungen für den Landeshaushalt nur marginal sind, halten wir dies aus folgenden Gründen für geboten.
Erstens. Die von der CDU und der SPD gestützte Landesregierung bemüht sich - ich bin mir sicher, dies tun darüber hinaus auch viele in diesem Parlament -, die Staatsverschuldung abzubauen, um auch künftigen Generationen ausreichenden Handlungsspielraum zu verschaffen. Dies ist mit weitreichenden Einschnitten in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens verbunden. Wir haben uns das Ziel gesetzt, die Nettoneuverschuldung des Landes bis zum Jahr 2010 auf null zu bringen. Auch aus diesem Grund soll eine Anpassung der Abgeordnetenentschädigung an das Tarifniveau West - abweichend von der Tarifentwicklung - auf keinen Fall vor diesem Datum erfolgen.
Zweitens. Obwohl das Land Sachsen-Anhalt inzwischen eine positive wirtschaftliche Entwicklung aufweist, obwohl die Arbeitslosigkeit langsam abgebaut wird und mehr Menschen Beschäftigungschancen bekommen, soll der Verzicht auf eine Anhebung der Abgeordnetenentschädigung, wie sie von der Kommission empfohlen wird, ein Zeichen an diejenigen Bürgerinnen und Bürger im Lande sein, die noch nicht an einer sich tendenziell verbessernden Lage im Land teilhaben.
Wir wissen, dass sich dadurch der Abstand von der Orientierungsgröße der Richterbesoldung bis zur nächsten Entscheidung im Jahr 2013 wiederum erheblich vergrößern wird und dass dies für das kommende Parlament eine umso größere Herausforderung, ja Schwierig
keit darstellen wird. Dennoch halten wir es zum heutigen Zeitpunkt für erforderlich und auch für angemessen. Es ist der Respekt vor allen arbeitenden und arbeitsuchenden Menschen, die mit einem wesentlich geringeren Einkommen auskommen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wissen, dass die Anforderungen an die Abgeordneten weiter wachsen werden. Dies betrifft die Anforderungen und Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger in den Wahlkreisen an ihre Abgeordneten, welche ihre Interessen möglichst durchsetzen wollen. Dies betrifft die gestiegenen Anforderungen an die Abgeordneten im Parlament. Durch die Föderalismusreform haben die Länder zusätzliche Aufgaben übertragen bekommen.
Wir wissen - an dieser Stelle bitte ich um besondere Aufmerksamkeit und Beachtung -, dass für gut ein Fünftel aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst die Bereitschaft, sich selbst als Abgeordneter zur Wahl zu stellen, heute bereits gegen null tendiert, weil dies auch unmittelbar mit einem Einkommensverlust verbunden wäre, wenn man unkündbar jeden Monat mehr Geld bekommt, und das bei einer tariflich geregelten Arbeits- und Urlaubszeit, ohne die Verpflichtung, sich gemeinnützig zu engagieren oder sich im Wahlkreis der öffentlichen Diskussion stellen zu müssen.
Ein Fünftel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt bekommen jeden Monat mehr - sie haben es sicherlich alle verdient; aber ich will es noch einmal ausdrücklich erwähnen - als die Abgeordneten hier im Land.
Wer möchte, dass sein Land gut regiert wird - dies meine ich aus tiefstem Herzen und mit großer Überzeugung - von sachkundigen, motivierten und engagierten Bürgerinnen und Bürgern mit unterschiedlicher sozialer und beruflicher Herkunft, die bereit sind, zeitlich befristet im Parlament zu arbeiten, dort die wesentlichen Richtungsentscheidungen für die Politik und die Entwicklung des Landes zu treffen, die Regierung und die Verwaltung zu kontrollieren und die Interessen des Landes gegenüber dem Bund, der Europäischen Union und Dritten zu vertreten, der muss ganz offensiv, beherzt und ehrlich für eine angemessene Amtsausstattung und Entschädigung der Landtagsabgeordneten eintreten.
Wer die parlamentarische Demokratie stärken und nicht schwächen will, darf nicht - das ist meine persönliche Meinung - aus Angst vor öffentlichem Druck die Bereitschaft verweigern, die dafür erforderlichen materiellen Voraussetzungen zu schaffen. Es ist nicht besonders überzeugend, diese Entscheidung jeweils anderen politischen Kräften zu überlassen.
Ich werbe mit der Einbringung des Gesetzentwurfs um eine sachliche und ehrliche Diskussion und um die Bereitschaft zur Mitarbeit an diesem Gesetzentwurf bei allen Fraktionen. Ich werbe bei den Vertreterinnen und Vertretern der Medien um eine sachliche und kritischkonstruktive Begleitung.
Wir brauchen dies, um nicht mit vielen Mosaiksteinen ein Bild zu legen, welches allzu gern von denjenigen gezeichnet wird, die von parlamentarischer Demokratie und von Rechtsstaatlichkeit überhaupt nichts halten. Wir hatten heute Morgen eine Debatte in dieser Richtung.
Die Frage der Abgeordnetenentschädigung betrifft in Bezug auf den Gesamthaushalt eine Größenordnung von ca. 0,05 %. Dennoch ist sie von Bedeutung, weil sie von
Wir wissen, dass viele im Land, die auch hart arbeiten oder Arbeit suchen, mit wesentlich weniger auskommen müssen. Aber gerade deshalb verbietet sich ein polemischer Schlagabtausch zu diesem Thema. All dies und auch das Vorgenannte bitte ich hinreichend zu berücksichtigen.
Ich bitte um die Überweisung sowohl des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen als auch des Änderungsantrages der Fraktion der Linkspartei.PDS.
Herzlichen Dank für die Einbringung, Herr Gürth. - Wir treten sodann in die Debatte ein. Als erstem Redner erteile ich Herrn Franke von der FDP-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin wie viele von Ihnen erst seit einem Jahr im Landtag von Sachsen-Anhalt. In diesem Jahr habe ich viele neue Erfahrungen gesammelt und neue Erkenntnisse gewonnen und ich musste auch so manche frühere Meinung revidieren. Dass man als Mitglied des Landtages mehr als einen Fulltime-Job zu erledigen hat, dass man eine verantwortungsvolle und zeitintensive Aufgabe wahrnimmt, habe ich sehr schnell verstanden.
Das, was für mich völlig neu war und was ich bis heute noch nicht richtig verinnerlicht habe, ist die privilegierte Sonderstellung des Abgeordneten innerhalb der Gesellschaft. Es ist die steuerliche Ungleichbehandlung der Abgeordneten gegenüber der übrigen Bevölkerung, die diese Privilegierung ausmacht.
Die unterschiedlichen Formen der Abgeordnetenbezüge sind in ihrer Gesamtheit nicht transparent. Steuerfreie Pauschalen werden unabhängig vom tatsächlichen Aufwand gewährt. Die Übergangsgelder und die staatliche Altersversorgung entsprechen nicht mehr der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Wir haben Vorteile, die der normale steuerpflichtige Bürger nicht hat. Das ist der wesentliche Kritikpunkt der öffentlichen Debatte.
Wenn Abgeordneter ein Beruf ist - bei fünf Jahren Fulltime-Job muss man von einer beruflichen Tätigkeit ausgehen -, dann muss der Abgeordnete angemessene und zu versteuernde Bezüge für seine Berufstätigkeit bekommen. Abgeordnete sind nichts anderes als Steuerbürger. Eine Gleichbehandlung ist deshalb mehr als überfällig.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Koalitionsparteien wird nicht einen der öffentlichen Kritikpunkte beseitigen. Er schreibt auf höherem Niveau fort, was seit Jahren in der Kritik ist.
Das, was wir jedoch brauchen, ist ein Abgeordnetengesetz, das ein transparentes, für den Bürger nachvollziehbares System der Abgeordnetenbezüge einführt und steuerfreie Privilegien abschafft, ein System, in dem der einzelne Abgeordnete einen festen Betrag erhält, den er in vollem Umfang und nach den gleichen Regeln wie jeder andere Steuerpflichtige zu versteuern hat.
Zum Schluss gern. - Einen Betrag, mit dem er seine Aufwendungen voll finanzieren und wie jeder Selbständige steuerlich geltend machen kann; einen Betrag, mit dem der Abgeordnete wie ein Selbständiger für seine Altersvorsorge selbst aufkommen kann, sodass die bisherige, immer wieder kritisierte Altersversorgung aus Steuermitteln endlich entfällt. Ein fester Betrag für alles.
(Herr Scharf, CDU: Das ist totaler Quatsch, Herr Kollege, was Sie hier erzählen! Ich bitte um Ent- schuldigung!)
Ein Betrag, der transparent ist, der eine Gleichbehandlung mit allen Steuerbürgern garantiert und eine angemessene Bezahlung, Alters- und Krankenversorgung sichert.
Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Gesellschaft hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Eigenverantwortung löst immer mehr die staatliche Rundumversorgung ab. Die Risiken im Berufsleben, Veränderungen hinnehmen zu müssen, sind gestiegen. Die Chancen, sich neuen Herausforderungen auch unter neuen Risiken zu stellen, haben eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung gefunden.
Abgeordneter zu sein ist ein Job auf Zeit und in der Tat nicht eine Lebensversicherung. Es ist ein zeitlich begrenztes Engagement, für das entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.
Es ist wahr, dass Politikerinnen und Politiker zurzeit nicht den besten Ruf haben. Ein transparentes und von Privilegien freies System kann dazu beitragen, verloren gegangenes Vertrauen wiederzugewinnen.
Dem vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen wird die FDP-Fraktion so nicht zustimmen. Eine Beratung oder eine öffentliche Anhörung im Ältestenrat, auch zu den Möglichkeiten eines Systemwechsels bei der Abgeordnetenentschädigung, können wir uns aber durchaus vorstellen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Ziel sollte es sein, ein System der Abgeordnetenentschädigung zu schaffen, das uns in Zukunft frei macht von solchen Debatten wie heute und uns nicht die Zeit für die politische Gestaltung des Landes stiehlt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Franke. Es gab eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Miesterfeldt. Wollen Sie diese beantworten?
Ich habe eine sehr einfältige Frage. Herr Kollege, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie der Mehrzahl der sachsen-anhaltischen Bürgerinnen und Bürger nicht zutrauen, lesen zu können? Denn das Abgeordnetengesetz stellt doch klar dar, nach welchen Vorschriften wir entschädigt oder wie auch immer werden. Das ist doch transparent.
Über das System kann man reden. Es kann das System A oder das System B, also Nordrhein-Westfalen oder Sachsen-Anhalt, geben. Aber Transparenz ist doch wohl gegeben. Ich weiß nicht, ob die meisten Geschäftsführer, die beispielsweise häufig Ihrer Partei angehören, ihre Einkünfte so transparent wie wir in der Öffentlichkeit darstellen.