- Sie stehen alle drin, das ist klar. - Transparenter ist doch eine Summe, ein Betrag, der dem Abgeordneten gezahlt wird und der voll zu versteuern ist, bei dem jeder seine Aufwendungen - ganz normal wie jeder Steuerbürger - steuerlich gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann, seine Beiträge zur Rentenvorsorge, seine Krankenversicherung davon bezahlt.
(Zurufe von der CDU und von der SPD: Sagen Sie mal, wie viel! - Nennen Sie mal einen Betrag! - Unruhe)
Nein, er beantwortet keine weitere Frage mehr. - Dann rufe ich auf - - Herr Borgwardt möchte intervenieren. - Bitte schön, intervenieren Sie.
Herr Präsident, dann wollen wir wenigstens den Anwesenden und den wenigen Zuhörern noch sagen, was das System Nordrhein-Westfalen konkret bedeuten würde.
- Natürlich ist das so. - Dazu muss man klipp und klar sagen - den entsprechenden Vorwurf weise ich klar zurück -: Wir weisen alles aus, und wir machen sämtliche Dinge, die Sie angemahnt haben. Wir sind steuertransparent, wir müssen dem Finanzamt gegenüber - - Wir könnten den ganzen Tag darüber reden, was wir alles machen. Hier wird der falsche Eindruck erweckt, dass wir nicht alles offen legen. Wir legen alles offen.
(Beifall bei der CDU - Zustimmung bei der SPD - Frau Budde, SPD: Bei uns ist das so! Ich weiß nicht, wie das bei der FDP-Fraktion ist!)
Vielen Dank für die Intervention. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. - Jetzt erteile ich dem Abgeordneten Herrn Bischoff von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich danke erst einmal Herrn Gürth ausdrücklich für die sachliche, ruhige und umfassende Einbringung eines nun wirklich sehr schwierigen Themas.
Herr Franke, ich finde es schade, dass Sie diese Debatte nicht genutzt haben, um die Gemeinsamkeit zu erreichen, die wir nach außen brauchten, sondern dass Sie sie genutzt haben, einen Vorschlag zu machen, den noch nicht einmal der Bund der Steuerzahler SachsenAnhalt gemacht hat.
lediglich mit der Unterstützung von Medien. - Er ist hier nie wieder gekommen. Warum? Wie wollen Sie der Bevölkerung diesen immensen Betrag, der dort gezahlt wird, herüberbringen? Das können Sie nicht.
Auch diesen müssen Sie anpassen. Sie kommen hier in eine Diskussion hinein - dies halte ich für absolut falsch -,
in der wir über Details reden. Es reden doch alle Fraktionen im Landtag darüber. - Ich antworte gern zum Schluss. - Über die Entschädigungen und darüber, wie das in Rheinland-Pfalz geregelt wird, reden doch alle Landtage und alle Fraktionen. Das kennen Sie doch auch.
Alle überlegen, ob dieses System tatsächlich besser und sicherer ist. Selbst der Bundestag hat ein Gutachten zu
den steuerfreien Pauschalen, die wir haben, in Auftrag gegeben, das seit wenigen Tagen vorliegt. Vielleicht sollten Sie sich das einmal durchlesen.
Ich bleibe jetzt erst einmal bei meinem Thema. Ich finde es schade, dass Sie diese Gelegenheit genutzt haben, um etwas hineinzutragen,
Wir haben in jeder Wahlperiode die gleiche Prozedur vor uns und müssen über unsere Entschädigungen selbst entscheiden - das ist ein Grund -, egal ob so, wie Sie es wollen, oder so, wie wir es wollen. Und das ist mühsam; denn wir kommen unter Rechtfertigungsdruck, wir müssen Kritik und Schimpfkanonaden über uns ergehen lassen, manchmal auch Drohungen. Wir müssen ertragen, dass manchmal selbst die Berichterstattung nicht umfassend, nicht immer objektiv und oft nicht sachgerecht ist.
Wir ärgern uns darüber, dass uns oder der Öffentlichkeit manchmal Informationen vorgehalten werden, selbst von denen, die es eigentlich besser wissen müssten und auch besser wissen.
Es gibt aber keinen anderen Weg, als uns dieser Diskussion immer wieder zu stellen. Es ist umso schwieriger in einer Situation, in der es großen Teilen der Bevölkerung nicht so gut geht, wo Armutsrisiken steigen und für nicht wenige die Zukunftsperspektiven düster sind. Ich habe Verständnis dafür, dass deren Reaktionen oft sehr heftig ausfallen.
Trotzdem müssen wir die Frage beantworten, ob die Entschädigung angemessen ist, und dafür brauchen wir Kriterien und Begründungen, die plausibel und transparent sind, die die gesamtgesellschaftliche Lage berücksichtigen und die den Vorwurf, wir wollten uns selbst bedienen, entkräften.
Wir haben in unserer Verfassung eine unabhängige Kommission vorgesehen, die unter diesen Aspekten - dort sind alle aufgezählt, die ich eben genannt habe - zu Beginn der Wahlperiode eine Empfehlung abgibt.
In dieser Kommission hat man sich in Bezug auf die Höhe der Angemessenheit nach langer Diskussion - übrigens schon in den letzten Wahlperioden - auf ein vergleichbares und nachvollziehbares Kriterium der Orientierung geeinigt. Man hat gesagt, Orientierungsmaßstab könnte die Besoldung eines Amtsrichters sein. Das heißt, diejenigen, die als gewählte Vertreter des ganzen Volkes - denn diese sind wir ja - Gesetze und rechtliche Rahmenbedingungen erlassen, sollten zumindest mit denen vergleichbar sein, die auf der Grundlage dieser Gesetze Recht sprechen.
Damit ist nicht ausgesagt, welche Stellung ein Abgeordneter im Verfassungsgefüge hat. Ich zitiere aus dem Bericht der Enquetekommission von 1997:
„Landtagsabgeordnete sind Mitglieder des höchsten Verfassungsorgans, des Landesparlaments. Sie wirken an der Willensbildung des Staates mit
und üben die Kontrolle über die Regierung aus. Dieser verfassungsrechtliche Rang legt eine im oberen Bereich angesiedelte Entschädigung nahe. Von daher dürfte ein angemessener Abstand zu den Bezügen von Ministern und Staatssekretären einzuhalten sein.“
Jetzt habe ich aus einer grundlegenden Darstellung der Enquetekommission zitiert. Davon sind wir allerdings meilenweit entfernt.