Protokoll der Sitzung vom 14.06.2007

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Als Fraktion der Linkspartei.PDS stellen wir uns der heutigen Debatte, selbst wenn wir die Position vertreten, dass nicht die Gutachten selbst, sondern vielmehr die sachliche Analyse und insbesondere die politische Bewertung der Ergebnisse der Gutachten eine große Bedeutung für die zukünftige Entwicklung der Gemeindestruktur in Sachsen-Anhalt haben werden.

Die Linkspartei.PDS bejaht die Notwendigkeit einer Gemeindestrukturreform. Auch aus unserer Sicht ist die Annahme in beiden Gutachten richtig, dass die Gemeindestrukturreform gemessen an der zukünftigen Erfüllung der staatlichen und kommunalen Aufgaben, der demografischen Entwicklung und der geplanten sowie der tatsächlichen Absenkung der kommunalen Finanzen notwendig ist. Jedoch sind Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung nach Artikel 90 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt nur aus Gründen des Gemeinwohls, die sachlich zu begründen sind, zulässig. Insofern waren und sind die Ergebnisse der Gutachten für die politische Entscheidungsfindung und deren sachliche Begründung unabdingbar.

In der Herangehensweise unterscheiden sich jedoch beide Gutachten. Das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten stellt nur eine Istanalyse der derzeitigen Aufgabenerfüllung dar. Prinzipiell haben sich die Gutachter für zwei wesentliche Zukunftsaufgaben, nämlich die Konzentration von Infrastruktureinrichtungen und den konzentrierten Einsatz der Finanzmittel, ausgesprochen. Unter Effizienz- und Effektivitätskriterien der zukünftigen Leistungserbringung kommen sie zu dem Schluss, dass die vorgeschlagenen Modelle Einheitsgemeinde und Verbandsgemeinde zu favorisieren sind. So ist es zumindest der Kurzfassung zu entnehmen. Die Langfassung lässt nach der Lektüre der „MZ“ offenbar eine andere Interpretation bzw. ein Offenlassen dieses Problems durchaus zu.

Gleichsam haben sie unterstellt, dass die Verwaltungsgemeinschaften mit gemeinsamen Verwaltungsämtern in der jetzigen Form nicht in der Lage sein werden, die demografischen und finanziellen Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen. Diese Schlussfolgerung entbehrt aus unserer Sicht jeglicher inhaltlichen Grundlage. Denn sowohl für die zukünftigen Aufgaben - hier ist gemeint, die Funktionalreform ist derzeit nicht aufgabenbezogen untersetzt - als auch für eine mögliche Weiterentwicklung - gemeint ist hier vielleicht auch das Modell der optimierten Verwaltungsgemeinschaft - wird weder fundiert ausgeführt, noch in Betracht gezogen.

Dies wiederum hat das Wiegand-Grimberg-Gutachten zu berücksichtigen versucht. In ihrem Ergebnis sprechen sie sich als Alternative zur Einheitsgemeinde für eine optimierte Verwaltungsgemeinschaft aus. Sie führen aus, dass die Effizienz- und Effektivitätsvorteile der optimierten Verwaltungsgemeinschaft denen der Einheitsgemeinde faktisch gleichkommen können.

Wenn nun der Innenminister konstatiert, dass die Koalition auf dem richtigen Weg ist und die Einheitsgemeinde sowie die vorgeschlagene Verbandsgemeinde zukunftsfähige Modelle seien, ist dies vor diesem Hintergrund offensichtlich eher politisch als fachlich motiviert.

Selbst das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten benennt in seiner Bewertung die Vor- und Nachteile aller drei untersuchten Modelle, dargestellt an thematischen Stärken und Schwächen. Die gewählten Indikatoren des Gutachtens lassen dabei sowohl eine mögliche Ausgestaltung zum Beispiel der Verwaltungsgemeinschaften mit gemeinsamem Verwaltungsamt als auch eine politische Positionierung hinsichtlich der Grundziele der Gebietsreform offen.

Die differenzierte Deutungsmöglichkeit des Gutachtens wird auch darin sichtbar, dass der Staatsminister die weitere Förderung des unverzichtbaren Ehrenamtes als ein Merkmal berücksichtigungswürdig findet, der Innenminister hingegen die Konzentration der Infrastruktureinrichtungen und den konzentrierten Einsatz der Finanzmittel in das Zentrum seiner Bewertung stellt.

Verehrte Damen und Herren! Die Linkspartei.PDS hat im Zusammenhang mit dem Beschluss des Landtages zur Erstellung des Gutachtens nicht umsonst auf die Notwendigkeit der Berücksichtigung demokratischer Teilhabe, ortsnaher Entscheidungsfähigkeit und Identifikation der Bürgerschaft hingewiesen. Diese Kriterien spiegeln sich in beiden Gutachten wider und werden in der Bewertungsmöglichkeit offen gelassen.

So wird ausgeführt, dass die Leistungserbringung im übertragenen staatlichen Bereich, wo landesrechtliche Vorgaben dominieren, nahezu gleich ist. Bei den Fragen der öffentlichen Ordnung, der Bauverwaltung, der Straßenreinigung und dem Schwimmbad- und Sportstättenbetrieb sind die Verwaltungsgemeinschaften besser.

Der Vorteil der Einheitsgemeinden im Bereich der allgemeinen Verwaltung, beim Brandschutz, der Bewirtschaftung von Infrastruktureinrichtungen und der räumlichen Konzentration kann durch eine Optimierung der Verwaltungsgemeinschaft jedoch kompensiert werden. Dies sagt das Wiegand-Grimberg-Gutachten aus.

Für die Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften sprechen auch die höhere Wahlbeteiligung, das höhere bürgerschaftliche Engagement und die bessere Identifikation, bessere Motivation zu ehrenamtlicher Tätigkeit und intensivere soziale Kontakte innerhalb der Bevölkerung, die eine Anonymisierung zwischen Verwaltung und Bürgerschaft ausschließen.

Meine Damen und Herren! Berücksichtigt man die Vorschläge des von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens hinsichtlich der Erweiterung des Ortschaftsverfassungsrechtes für Einheitsgemeinden, was wir grundsätzlich begrüßen, dann sind auch die Effizienz- und Effektivitätsvorteile zu relativieren. Mit einer Erweiterung dieser Rechte nehmen auch die Verwaltungsaufwendungen proportional zu, sei es im Sitzungsdienst, in der Haushaltsbewirtschaftung oder bei ähnlichen Aufgaben.

Das Modell der Verbandsgemeinde ist keine Alternative zur Verwaltungsgemeinschaft. Neben der Bildung kleiner Einheitsgemeinden mit vermutlich mindestens 1 000 Einwohnern - das werden wir sicherlich mit dem Leitbild irgendwann erfahren - soll nach dem Kompromiss des Koalitionsausschusses - etwas anderes liegt uns derzeit nicht vor - das Ortschaftsverfassungsrecht keinerlei Anwendung finden. Damit wird aus unserer Sicht neben einer drastischen Reduzierung der Zahl der Mandate sowohl die lokale Identität der Bürger als auch das kommunale Ehrenamt geschwächt. Die möglichen Nachteile

sehen wir in einer zunehmenden Dominanz der Verwaltungsebene zulasten der demokratischen Partizipation, des bürgerschaftlichen Engagements, der Identifikation und der ortsnahen Entscheidungsfindung.

Gerade die Ortsnähe fördert den Kerngedanken der kommunalen Selbstverwaltung, weil sie die Kommunen in die Lage versetzt, flexibel und über kurze Kommunikations-, Beteiligungs- und Entscheidungswege effektive und effiziente Lösungen für die jeweilige Gemeinde zu finden und umzusetzen.

In Würdigung der entsprechenden Ergebnisse beider Gutachten kommt die Fraktion der Linkspartei.PDS zu dem Schluss, dass die Einheitsgemeinde mit erweitertem Ortschaftsverfassungsrecht und eine optimierte Verwaltungsgemeinschaft als gleichwertige Modelle geeignet sind, die zukünftigen Aufgaben der Gemeinde effektiv, effizient und bürgernah zu erfüllen.

Meine Damen und Herren der Koalition, gestatten Sie mir zum Abschluss noch eine Bemerkung zum Umgang mit der Volksinitiative von Angersdorf. Sowohl bei der Anhörung der Vertreter der Volksinitiative im Petitionsausschuss als auch bei der Behandlung des Themas im Innenausschuss hat sich unsere Fraktion dafür ausgesprochen, den Gegenstand der Initiative zusammen mit den Gutachten und dem Leitbild zur Gemeindestrukturreform inhaltlich zu behandeln. Es war allen klar, dass diese Behandlung erst im Juni möglich sein würde.

Unverständlich war und ist, dass entgegen der Intention auch aller Mitglieder des Petitionsausschusses und entgegen der rechtlichen Möglichkeit - das betone ich ausdrücklich - die Vorsitzende des Petitionsausschusses durch eine Terminsetzung auf den 22. Mai eine inhaltliche Befassung mit dem Gegenstand in den beteiligten Ausschüssen faktisch ausgeschlossen hat. Andererseits wurde diese Fristsetzung in den Fachausschüssen seitens der Koalitionsfraktionen - dies unterstelle ich jetzt - bewusst benutzt, um eine inhaltliche Auseinandersetzung in der Sache nicht führen zu müssen.

Ich appelliere daher ausdrücklich an Sie, das Anliegen der Volksinitiative in der Sitzung des Innenausschusses am 28. Juni erneut zu thematisieren, um es bei der zweiten Befassung im Landtag dezidiert und inhaltlich erörtern zu können. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Herzlichen Dank dem Abgeordneten Herrn Grünert. - Für die SPD-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Frau Budde das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als es um die Frage ging, ob wir ein Gutachten brauchen oder nicht brauchen, bin ich von verschiedenen Seiten dafür gescholten worden, dass ich gesagt habe, wir brauchen im Grunde kein Gutachten zur Beurteilung der Situation.

Wenn ich mir aber jetzt ansehe, was als Gesamtbefund - das steht übrigens auch in der Endfassung, Herr Kolze - festzuhalten ist - dort steht, jedes der drei Modelle habe Stärken und Schwächen; allgemein lässt sich feststellen, dass keines der drei Modelle hinsichtlich aller Bewertungskriterien ausschließlich gut abschneidet; demgemäß hängt es von der Gewichtung der einzelnen

Bewertungskriterien durch die politischen Entscheidungsträger ab, welchem Modell im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen der Vorzug gegeben werden soll -, dann ist es ein Sowohl-als-auch oder ein Wenn-undaber, das sozusagen als Endergebnis der Gutachten vorliegt.

Nun gibt es im Detail sicherlich Feststellungen, über die man sich unterhalten muss und die man sich auch genau ansehen muss. Deshalb will ich nur auf einige wenige Dinge eingehen.

Herr Wolpert, wenn Sie den Nebensatz in Bezug auf meinen parlamentarischen Geschäftsführer unterlassen hätten, wäre ich jetzt nicht darauf eingegangen. Aber das einzig Aktuelle ist doch, dass Sie mit einer Art von Effekthascherei eine Aktuelle Debatte für eine Plenarsitzung beantragt haben, die nur Ihretwegen auf einen Sitzungstag zusammengelegt worden ist.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS - Zurufe von der Linkspartei.PDS und von der FDP - Herr Bischoff, SPD: Aus Fairnessgründen ziehen Sie den Antrag zurück! Das ist nicht fair!)

- Und der Linkspartei.PDS. - Sie wissen genau, dass man in einer Aktuellen Debatte über zwei Gutachten in dieser Form gar nicht diskutieren, sondern lediglich Details herauspicken kann; denn in einer so kurz gefassten Debatte - Herr Kolze, darin gebe ich Ihnen völlig Recht - lässt sich darüber nicht sachlich diskutieren und lässt sich das, was gefordert ist, nämlich dass man es bewertet, gar nicht realisieren. Also kann es nur ein politischer Aufschlag dergestalt sein, dass man einmal darüber geredet und ein paar Dinge in die Luft geblasen hat.

Es wäre besser gewesen, über das Gutachten - ich gehe davon aus, dass das noch erfolgen wird - in den Ausschüssen im Einzelnen zu beraten und dann hier eine inhaltliche Debatte zu führen. Selbst dann wird es immer noch eine unterschiedliche Bewertung der einzelnen Bestandteile des Gutachtens geben. Aber mit der Aktuellen Debatte heute ist nicht allzu viel erreicht worden.

Ich will auch nur einzelne Teile herausgreifen, die aus unserer Sicht den Kompromiss, den wir gefunden haben, in Bereichen stützen.

Eine wichtige Aussage in beiden Gutachten ist nach meiner Auffassung, dass sie übereinstimmend zu dem Ergebnis gekommen sind, dass die Einheitsgemeinde gegenüber der Verbandsgemeinde und der Verwaltungsgemeinschaft die wirtschaftlichste Gemeindeform ist. Sie wird einmal als „effizienteste“ und einmal als „wirtschaftlichste“ Form bezeichnet. Das ist zumindest für uns als Sozialdemokraten eine wichtige Aussage, die bei den Gutachten herausgekommen ist und die wir natürlich auch so werten werden. Wer würde uns das auch verwehren wollen?

Was die140 000 € an Einsparungsmöglichkeiten angeht: Natürlich sind das theoretische Größen, Herr Wolpert. Aber 95 % all dessen, was bewertet worden ist, sind theoretische Bewertungen. Die Befragungen sind bei Bürgermeistern in den Verwaltungsgemeinschaften gemacht worden. Denen kann man auch unterstellen, wenn man den schönen Vergleich mit den Fröschen und ihrem Lebensraum heranzieht und sie danach fragt, ob es, wenn dieser abgeschafft würde, weniger Bürgernähe gäbe, dass sie antworten: Ja klar, mit uns gibt es die größte Bürgernähe. Das ist auch ein Stück weit nachvollziehbar. Das heißt, man kann jede dieser Aussagen

in dem Gutachten hinterfragen. Dann wird sich alles ein Stück weit relativieren.

(Beifall bei der SPD)

Was für mich allerdings wichtig war - Herr Kolze, damit will ich mich etwas weiter hinauswagen, als Sie es getan haben, weil wir vehement versucht haben, den Kompromiss in Richtung Einheitsgemeinde beizubehalten -, ist die Aussage - was im IWH-Gutachten auch dargestellt wird -, dass, sofern flächendeckend das Verbandsgemeindemodell als Ersatz für die Verwaltungsgemeinschaften eingeführt werden sollte, zu überlegen wäre, ob dieses Modell für solche Teilräume des Landes in modifizierter Form zur Anwendung kommen könnte, in welchen ein dominierendes Zentrum und einzelne eher ländlich strukturierte Gemeinden in unmittelbarer Nähe zueinander liegen. Alternativ käme für diese Teilräume das Modell der Einheitsgemeinde infrage.

Das ist im Grunde, nur anders beschrieben, genau der Kompromiss, das Abschichtungsmodell, das wir gefunden und miteinander vereinbart haben, nämlich im Umfeld von Oberzentren, beim Modell der Trägergemeinde oder für Verwaltungsgemeinschaften mit dominanten Gemeinden, in denen ungefähr 40 % der Einwohner leben. Das ist darin beschrieben. Insofern ist auch die Aussage und die Bewertung in dem Gutachten gar nicht so weit entfernt von dem Kompromiss, den wir erzielt haben.

Wenn weiter vorgeschlagen wird, dass in bestimmten Bereichen sozusagen die Pflichteinführung der Verbandsgemeinde realisiert werden soll, bin ich - diesmal anders herum - bei meinen Kolleginnen und Kollegen von der CDU, die immer die Wahlmöglichkeit präferieren und nicht für die Pflichteinführung sind. Denn wir haben genau für diese Gebiete einen Kompromiss vereinbart, damit eine Wahlfreiheit zwischen beiden Modellen besteht.

Das sind nur einige kleine Details. Herr Wolpert, Sie werden sich natürlich immer das heraussuchen, was dem gefundenen Kompromiss widerspricht, und ich werde immer die Teile zitieren, die den Kompromiss untermauern. Insofern bieten die Gutachten viel Gesprächsstoff. Die Gutachten samt dem Anhang bilden auch eine gute Grundlage, in den Ausschüsse differenziert darüber zu beraten.

Abschließend möchte ich noch sagen: Für mich ist wichtig - Herr Professor Paqué ist gerade nicht da -, dass der Gesamtbefund lautet, dass alle Modelle Stärken und Schwächen haben und dass es keine optimale Variante gibt. Das kann auch gar nicht gehen. Im Grundkurs der Volkswirtschaftslehre wird gelehrt, dass man sich entweder auf die Effizienz oder auf die Effektivität zu bewegen und dies als die Zielrichtung nehmen soll.

Wenn man einen gelungenen Kompromiss zwischen beidem haben will, zwischen Wirtschaftlichkeit und damit Sparsamkeit einerseits und Leistungsfähigkeit und Leistungsangebot andererseits, wird man nie eine idealtypische Variante - vielleicht eine optimale Variante, aber nie eine idealtypische Variante - hinbekommen. Insofern werden sich die Modelle immer dazwischen bewegen; denn ein Gemeindemodell muss ein bestimmtes Leistungsangebot vorhalten und dieses wird immer etwas kosten.

Wichtig für uns ist, dass ein weiterer wesentlicher Befund der Studie ist, dass der Status quo der heutigen

gemeindlichen Verwaltungsstruktur in Sachsen-Anhalt in Anbetracht der zu erwartenden demografischen Entwicklung reformbedürftig ist. Das heißt, wir müssen an dem Thema weiterarbeiten, uns im Detail die einzelnen Gutachten ansehen. Ich habe bisher nicht den Vorentwurf, sondern den endgültigen Entwurf und die Studie der Fachhochschule gelesen. Es gibt viel Interessantes, was in den Ausschüssen im Detail besprochen werden kann. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Budde. Es gibt drei Fragen, und zwar von Herrn Gallert, von Herrn Franke und von Herrn Wolpert. Sind Sie bereit, diese zu beantworten?

Na klar. Falls ich schon so viel gelesen habe, dass sich sie beantworten kann, gern.

Herr Gallert, Sie haben das Wort.

Sie werden sich wundern, Frau Budde, für meine Frage müssen Sie das gar nicht gelesen haben. - Sie haben sehr umfangreich über die Legitimität des Zeitpunktes dieser Aktuellen Debatte mit der von der FDP-Fraktion beantragten Thematik gesprochen. Gelegentlich dieser Tatsache hätte ich ganz gern Ihre Einschätzung: Wie aktuell haben Sie eigentlich die Debatte Ihres Koalitionspartners zu Artenverschiedenheit und Klimaschutz heute Morgen empfunden?

(Heiterkeit und Beifall bei der Linkspartei.PDS und bei der FDP)

Also, den habe ich im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel gesehen, Herr Gallert,