Die Kommission zur Föderalismusreform II, die sich in ihrem ersten Teil mit der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern befasst hat, hat ihre Arbeit aufgenommen. Sie alle wissen, dass am 22. Juni 2007 in Berlin die Anhörung der Sachständigen dazu stattfand. Die Fragen sind vielschichtig, konzentrieren sich aber im Wesentlichen auf folgende Schwerpunkte:
Erstens. Die Erfahrungen in den letzten Jahren in ganz Deutschland haben gezeigt, dass die Probleme, vor denen die Länder und auch die Bundesrepublik Deutschland stehen, nicht durch Verschuldung gelöst werden können. Ich meine, wir in Sachsen-Anhalt können hierbei ganz gut mitreden. Es gab einen immerwährenden Schuldenanstieg, aber die Probleme sind geblieben. Wenn ich an die Zinslasten denke und den damit verbundenen immer geringer werdenden Spielraum für freiwillige Maßnahmen, dann stelle ich fest, dass die Probleme trotz Schuldenaufnahme größer geworden sind. Daher steht die Frage der Schuldenbegrenzung an oberster Stelle.
Zweitens geht es um die Steuerautonomie der Länder - ganz oder teilweise -, um die Einnahmensituation besser gestalten zu können.
Drittens. Bisher wurde von allen die Beibehaltung des Solidarpaktes II bis zum Jahr 2019 außer Frage gestellt. Ich meine, trotzdem müssen wir immer wieder darauf hinweisen.
Viertens ist der Umgang mit den Altschulden zu nennen. Mitunter habe ich das Gefühl, alle meinen, wenn wir keine neuen Schulden mehr aufnähmen, wären wir am Ziel. Wir alle wissen jedoch, dass das nicht so ist und dass die Bundesländer jeweils unterschiedlich hoch verschuldet sind, sowohl in ihrer absoluten Höhe als auch pro Einwohner.
Fünftens geht es um die Frage der Definition des Investitionsbegriffes und damit verbunden die verfassungsmäßige Grenze für die Aufnahme neuer Schulden.
Sechstens. Wie können die unterschiedlichen strukturellen Entwicklungen der Länder Berücksichtigung finden bzw. müssen sie das überhaupt?
Eines sollte für uns wichtig sein: Das ist die Beibehaltung des solidarischen Grundgedankens beim Länderfinanzausgleich.
Unser Finanzminister Herr Bullerjahn ist nicht nur Realist, sondern er hat, wie wir wissen, auch Zukunftsvisionen.
Eine davon lautet bekanntlich: Sachsen-Anhalt wird einst kein Nehmerland, sondern ein Geberland sein.
Auch wenn wir darüber schmunzeln - das hat er selbst gesagt -, gebe ich eines zu bedenken: Bis vor vier Wochen hätte niemand von uns auch nur einen Pfifferling darauf gewettet, dass wir aller Voraussicht nach ab dem Jahr 2008 keine Schulden mehr aufnehmen würden und ab dem Jahr 2009 bereits mit der Tilgung beginnen könnten.
Sie sehen also, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht auch ohne ein Gesetz, das in der Landeshaushaltsordnung ein Verbot zur Aufnahme neuer Schulden festlegt; denn es gibt viele Einflüsse, die es dabei zu bedenken gilt. Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht Lösungen und nicht immer neue Gesetze. Wir als Parlament, als Budgetgeber haben es schließlich in der Hand, unsere Hausaufgaben zu machen, und wir müssen für die Zukunft unserer Kinder sorgen. - Vielen herzlichen Dank.
Frau Kollegin Fischer, sind Sie mit mir der Auffassung, dass es abweichend von dem Tempo bzw. von der Art, die die Koalitionsfraktionen bei der Beratung von Gesetzentwürfen vorlegen, auch die Möglichkeit gibt, einen Gesetzentwurf heute einzubringen, über ihn in Ruhe zu diskutieren, sich Meinungen anzuhören, vielleicht auch gemeinsam nach Lösungen zu suchen, um in einem halben, in einem dreiviertel oder in einem Jahr eine gute Regelung zu beschließen? Dass also dieser Gesetzentwurf, auch wenn es der erste dazu im Landtag ist, nicht bedeutet, dass er sofort ohne Änderungen verabschiedet werden muss, sondern dass wir als Parlament darüber in Ruhe beraten können?
Ich sehe diese Möglichkeit in der Praxis sehr wohl. Ich muss aber sagen, dass dies bei Ihrem Gesetzentwurf wohl keinen Sinn macht.
Ich denke, die Beratung und auch die Berichterstattung über die Föderalismuskommission wird mit Sicherheit im Ausschuss für Finanzen und auch im Europaausschuss stattfinden. Wir haben zudem noch den Antrag der Fraktion DIE LINKE zu bereden. Ich denke, das ist Teil der ganzen Diskussion, die uns in der Föderalismusdebatte bewegt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe jetzt zumindest von Minister Bullerjahn und von Herrn Scharf gehört, dass wir uns in dem Punkt einig sind, dass wir eine neue Form der Verschuldungsbegrenzung brauchen. Wann? - Darüber gibt es offensichtlich unterschiedliche Auffassungen.
Ich habe mit Interesse gehört, dass man überlegt, eine entsprechende Konsolidierungsreserve oder Schwankungsreserve anzulegen, die angespart werden muss.
Genau das sind jedoch Überlegungen, die dazu führen, dass wir uns sehr zeitnah mit dem Thema beschäftigen müssen. Es ist richtig: Wenn ich eine Schwankungsreserve ansparen möchte, wenn ich dafür Vorsorge tragen muss, dann benötige ich einen entsprechenden Zeitraum. Ich denke, es ist allen klar, dass wir wahrscheinlich alle Instrumente brauchen werden, dass im Haushalt eine entsprechende Schwankungsreserve eingestellt werden muss und dass man Geld ansparen und im Haushalt gegebenenfalls einsparen muss.
Ich vermute, es ist im Landtag - mit Ausnahme der Kollegen von der Fraktion DIE LINKE - unstrittig, dass wir ein Risiko eingehen, wenn wir die Problematik nicht jetzt angehen - in einer Situation, in der aufgrund der Steuereinnahmen tatsächlich das abgedeckt werden kann, was wir an Ausgaben haben. Wir werden zukünftig in ganz andere Situationen und Fahrwasser kommen. Dann wird es deutlich schwieriger werden, für diese Ideen mehr als Sonntagsreden zu halten.
Diese Handlungsmöglichkeiten haben wir tatsächlich nur in der Situation, in der wir einige Jahre lang davon ausgehen können, dass wir den Haushalt decken können. Ich gehe davon aus, dass in dem Moment, in dem eine größere Zahl von Abgeordneten die Sorge haben muss, dass wir den Haushalt nicht rund bekommen, keine Bereitschaft für eine solche Änderung der Landeshaushaltsordnung bestehen wird, die meiner Meinung nach - ich habe versucht, es vorzutragen - auch unabhängig von der Notwendigkeit, Haushaltsmittel einzusparen, erforderlich ist. Ich verweise nur auf den oft diskutierten Investitionsbegriff, der auch nicht mehr so ganz zeitgemäß ist. Ich denke, auch darüber besteht Einvernehmen.
Deshalb bitte ich noch einmal darum, darüber zumindest im Ausschuss zu diskutieren. Ich habe erläutert, warum wir keine Verfassungsänderung anstreben wollen. Ich weiß genau - ich kenne Sie alle inzwischen lange genug -, was Sie mir dann hier erzählt hätten. Deshalb haben wir auf einen solchen Vorschlag verzichtet.
Ich bin aufgrund der Diskussion, die wir in der letzten Legislaturperiode über die Änderung der Verfassung geführt haben, der Auffassung, dass wir versuchen sollten, für eventuelle Verfassungsänderungen eine möglichst große Mehrheit im Plenum zu erreichen. Ich halte nichts davon, dass wir die Verfassung nutzen, um über gesetzliche Änderungen zu diskutieren, seien sie auch noch so notwendig.
Deshalb noch einmal meine Bitte um Ausschussüberweisung. Lasst uns dort auch über die Zeiträume und über die Möglichkeiten diskutieren, die auch seitens der Landesregierung gesehen werden.
Ich habe auch Verständnis dafür, dass es die Landesregierung nicht so gern sieht, dass man ihre Handlungsräume stark einschränkt. Ich glaube aber, dass das wirklich erforderlich ist. Sonst läuft uns - das ist meine Lesart - unser Haushalt in den nächsten Jahren aus dem Ruder.
Wir brauchen eine Verschuldungsobergrenze, auch in guten Zeiten. Denn wir haben meist in den guten Zeiten in den öffentlichen Haushalten große Fehler gemacht. Mich treibt die Sorge um, dass wir in ein oder zwei Jahren auch hier im Lande wieder anfangen werden, Geld
auszugeben, um uns dann in vier oder fünf Jahren wieder traurig anzusehen und zu sagen: Wären wir doch damals klüger gewesen!
Wir brauchen uns nichts vorzumachen. Vor allem die Kollegen, die schon länger hier sitzen, erzählen uns doch immer wieder, dass wir in dem Zeitraum zwischen 1990 und 2000 Fehler gemacht hätten. Das bekennen wir ganz offen. Aber wir bekennen offensichtlich nicht ganz offen, dass wir dabei sind, diese Fehler strukturell auch jetzt wieder zu machen. Deshalb sollten wir diese Diskussion wirklich nutzen.
Wir sind durchaus offen hinsichtlich des Zeitpunktes. Wir sind auch offen, wenn es noch klügere Vorstellungen gibt, wie man das so regeln kann, dass aus der Ausnahme nicht ganz schnell wieder die Regel wird, sondern dass es wirklich heißt, der Haushaltsplan ist auszugleichen, und dass man überlegt, wie man dies in der Verfassung und im Gesetz wasserdicht verankern kann.
Deshalb mein letzter Appell: Ausschussüberweisung. Dann können wir im Finanzausschuss darüber tiefschürfend wie immer diskutieren. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und es wird abgestimmt, zunächst über den Überweisungsantrag allgemein.
Wer stimmt einer Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschuss zu? - Die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Mehrheit. Damit ist dieser Gesetzentwurf nicht in den Ausschuss überwiesen worden.
Es wird also keine Zwischenberatung im Ausschuss geben. Der Gesetzentwurf wird unverändert auf der Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung stehen. Damit ist Tagesordnungspunkt 9 abgeschlossen.
Ich kann jetzt auf der Nordtribüne Schülerinnen und Schüler des Goethe-Gymnasiums aus Weißenfels begrüßen.
Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung des Nichtraucherschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Nichtrau- cherschutzgesetz)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich meine Einbringungsrede halte, möchte ich ein kleines Gedicht zitieren, das mir ein Raucher im Raucherbereich zugesteckt hat.
Ich möchte das gern tun, damit ich als Nichtraucher nicht völlig als jemand von der anderen Seite eingestuft werde.
„Mögen sie sich doch zum Teufel scheren, jene Schwätzer mit den weisen Lehren, dass mich Nikotin und Koffein bedrohen. Auf dergleichen braucht man nichts zu geben; denn zum Schluss ist unser ganzes Leben ungesund und führt uns in den Tod.“