Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

und Kosten für die Unterbringung enthalten. Dadurch kommt die erhöhte Summe zustande. Deshalb sollten Sie nicht den Eindruck erwecken, dass sich die Höhe der Diäten in Nordrhein-Westfalen verdoppelt hätte. Es handelt sich um einen Systemwechsel, weil die Entschädigung für alle Leistungen, die ein Abgeordneter im Rahmen seiner Tätigkeit erbringt, in einer Summe zusammengefasst wird. Diese Summe ist aus unserer Sicht transparenter.

Herr Bischoff, Sie möchten dazu noch einen Satz sagen; das hatten Sie bereits angekündigt.

Ich habe nicht bestritten, dass das alles enthalten ist. Wir haben gesagt: Selbst das Zusammenfassen ist unserer Meinung nach in der Öffentlichkeit schwer vermittelbar, weil das bisher von niemandem vorgeschlagen wurde. Das, was Sie gesagt haben, habe ich nie bestritten.

Vielen Dank. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist diese Debatte beendet.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/755. Ich lasse über die selbständigen Bestimmungen abstimmen.

Hier gibt es zu § 1 den Änderungsantrag der Fraktion Linkspartei.PDS in der Drs. 5/709. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen.

(Herr Schatz, CDU: Los, FDP! Hand hoch!)

Zustimmung bei der LINKEN. Wer lehnt ab? - Ablehnung bei der Koalition. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP. Der Änderungsantrag ist abgelehnt worden.

Ich lasse nun über § 1 in unveränderter Fassung abstimmen. Wer § 1 so zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Koalition. Wer lehnt

ihn ab? - Ablehnung bei der LINKEN und bei der FDP. § 1 ist angenommen worden.

Ich lasse jetzt über die Gesetzesüberschrift abstimmen. Sie lautet: Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Sachsen-Anhalt. Wer stimmt zu? - Zustimmung bei der Koalition. Wer lehnt ab? - Eine Ablehnung. Wer enthält sich der Stimme? - Die LINKE und die FDP. Die Überschrift ist angenommen worden.

Ich lasse über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Koalition. Wer lehnt ab? - Ablehnung bei der LINKEN und der FDP. Enthaltungen? - Eine Enthaltung bei der Koalition. Damit ist das Gesetz beschlossen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 3 verlassen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/698

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drs. 5/733

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, hören Sie bitte zu! - Berichterstatter des Ausschusses ist der Abgeordnete HansJürgen Krause von der Fraktion DIE LINKE. Es wurde vereinbart, keine Debatte durchzuführen. Wir können danach darüber abstimmen.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, ich bitte um etwas mehr Ruhe. - Bitte schön, Herr Krause.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist in der 22. Sitzung des Landtages am 14. Juni 2007 an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden.

Er verfolgt zwei Ziele: Erstens. Die Tierseuchenkasse soll als sachverständiges Gremium in die Entscheidungsfindung bei der erforderlichen Zustimmung des Landesverwaltungsamtes hinsichtlich der Preislisten und der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verarbeitungs- und Beseitigungseinrichtungen für tierische Nebenprodukte einbezogen werden.

Zweitens. Für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte soll in der Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens die Ausschreibung den Vorrang haben.

Die Beratung im Ausschuss fand in der 15. Sitzung am 27. Juni 2007 in Magdeburgerforth statt. Dazu lag ein Vorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit redaktionellen Änderungen zum Gesetzentwurf vor,

zu denen es seitens des Ausschusses keine Einwände gab.

Während der Sitzung bekräftigten die Koalitionsfraktionen die Notwendigkeit des Änderungsgesetzes und führten aus, dass die Kosten für die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten über ein Wettbewerbsverfahren, also über eine Ausschreibung, festgestellt werden soll. Die Ausschreibung sei bisher nicht möglich gewesen, daher solle eine Öffnungsklausel eingeführt werden.

Die Fraktion DIE LINKE befürwortete die stärkere Stellung der Tierseuchenkasse, kritisierte aber zugleich, dass im Gesetzestext mit der Formulierung „im Benehmen“ die schwächste Form der Einflussnahme gewählt worden sei.

Im Ergebnis der Beratung nahm der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Gesetzentwurf mit den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen mit 7 : 0 : 3 Stimmen an.

Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen.

(Beifall bei der LINKEN)

Herzlichen Dank dem Abgeordneten Krause. - Eine Debatte dazu war nicht vereinbart.

Ich komme zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/733. Ich lasse zunächst über die selbständigen Bestimmungen abstimmen. Hierbei soll der § 32 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt zur Anwendung kommen, indem ich über die §§ 1 und 2 in Gänze abstimmen lasse. - Ich sehe dagegen keinen Widerspruch. Wer den selbständigen Bestimmungen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Koalition, bei der FDP und vereinzelt Zustimmung bei der LINKEN. §§ 1 und 2 sind angenommen worden.

Ich lasse über die Gesetzesüberschrift abstimmen, die lautet „Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz“. Wer stimmt dem zu? - Zustimmung bei der Koalition und bei der FDP. Wer lehnt ab? - Keine Ablehnung. Wer enthält sich der Stimme? - DIE LINKE. Die Gesetzesüberschrift ist angenommen worden.

Ich lasse über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Zustimmung bei der Koalition und bei der FDP. Wer lehnt ab? - Keine Ablehnung. Wer enthält sich der Stimme? - DIE LINKE. Damit ist das Gesetz so beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 4 verlassen.

Meine Damen und Herren! Herzlichen Dank, dass wir noch vorzeitig fertig geworden sind. Wir können damit in die Mittagspause eintreten und setzen die Beratung um 14 Uhr fort. - Guten Appetit!

Unterbrechung: 12.55 Uhr.

Wiederbeginn: 14.02 Uhr.

Meine Damen und Herren! Es ist schon zwei Minuten über der Zeit. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung landesbesoldungsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/674

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 5/736

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/784

Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/791

Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/785

Ich bitte nun Herrn Tullner, als Berichterstatter des Ausschusses für Finanzen das Wort zu nehmen. Stören Sie sich bitte nicht an der Leere des Saales. Bitte schön.

Herr Präsident, ich bin das schon gewöhnt. Das Interesse an Finanzthemen ist nicht immer sehr ausgeprägt. Da dies meine zweite Einbringungsrede ist, bemühe ich mich, sie flüssig zu halten, so wie sie mir zugearbeitet worden ist.

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung landesbesoldungsrechtlicher Vorschriften in der Drs. 5/674 wurde nach der ersten Lesung in der 22. Sitzung des Landtages am 14. Juni 2007 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss überwiesen.

Der Finanzausschuss hat sich mit der Materie erstmals am 20. Juni 2007 befasst. Der GBD hatte bereits am 15. Juni 2007 eine Stellungnahme dazu vorgelegt.

Die Fraktion DIE LINKE beantragte zu Beginn der Beratung, den Vorschlag des GBD aufzugreifen, den Gesetzesvorgang zu spalten, das heißt die Einmalzahlung aus dem Gesetzentwurf herauszuziehen und in einem gesonderten Gesetzentwurf in die nächste Plenarsitzung einzubringen. Über den übrigen Inhalt des Gesetzes, so der Antrag, sollte im Laufe des Jahres beraten und beschlossen werden.