Protokoll der Sitzung vom 13.09.2007

Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Probleme der infrastrukturellen Verflechtungen im Stadt-UmlandBereich nur unter Einbeziehung der kreislichen Aufgaben einer Lösung zugeführt werden können. Auch diesbezüglich sind die Hausaufgaben noch nicht gemacht worden; die Ergebnisse einer zukünftigen Funktionalreform sind noch nicht absehbar.

Mit den vorgeschlagen Pflichtzweckverbänden werden ineffiziente Doppelstrukturen mit längeren Entscheidungswegen geschaffen, die die Mitglieder der StadtUmland-Verbände über die Verbandsumlage zu finanzieren haben. Wie die innere Organisation der Zweckverbände vor dem Hintergrund dieser Korrekturen einen gerechten Ausgleich aller Mitglieder ermöglichen soll, bleibt ein Geheimnis.

Werte Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE kann aufgrund der vielen offenen Fragen und ungelösten Probleme der Beschlussempfehlung nicht zustimmen und wird sich deshalb weitestgehend der Stimme enthalten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Grünert. - Zum Schluss der Debatte hören wir einen Beitrag der CDU-Fraktion. Es spricht Herr Bommersbach. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das uns vorliegende Gesetz ist die

Folge des von der Koalition im Mai 2005 beschlossenen Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes. Ziel dieses Gesetzes ist es, die kommunale Zusammenarbeit der kreisfreien Städte Halle und Magdeburg mit den Umlandgemeinden zu fördern.

Der politische Wille der CDU im Land war und ist es, Zwangseingemeindungen zu vermeiden. Daher wurde den Kommunen und kreisfreien Städten die Möglichkeit eröffnet, freiwillig die Stadt-Umland-Beziehungen über eine Organisationsform kommunaler Zusammenarbeit zu regeln. Leider - das möchte ich betonen, meine Damen und Herren - ist es nicht gelungen, dass sich im Umland der kreisfreien Städte Magdeburg und Halle freiwillige Zusammenschlüsse gebildet haben. Es wäre müßig, die Akteure zu benennen, die es versäumt haben, an der Bildung aktiv mitzuwirken.

Die Kommunen haben damit die Möglichkeit aus der Hand gegeben, eigenverantwortlich die Regionen als Ganzes zu stärken. Auf der Grundlage des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes ist es daher konsequent, den nächsten Schritt zur Stärkung der kreisfreien Städte und ihres Umlands zu tun: die Bildung von Zweckverbänden im Stadt-Umland-Bereich von Halle und Magdeburg per Gesetz.

Aber, meine Damen und Herren, diese Vorgehensweise soll den Kommunen nicht zum Nachteil gereichen. Die Zweckverbände werden die Flächennutzungsplanung für alle dem Zweckverband angehörenden Gemeinden und Städte einheitlich durchführen und eine gemeinsame Flächennutzungsplanung für das Gebiet aufstellen. Die Kommunen haben die Chance, weitere Aufgaben dem Zweckverband zu übertragen. Den Gemeinden wird damit die Möglichkeit eröffnet, Aufgaben oder auch Probleme gemeinsam auf gleicher Augenhöhe zu lösen.

Das Konkurrenzdenken zwischen der Stadt und ihrem Umland wird nun hoffentlich gebannt. Die gesamte Infrastruktur, die die Oberzentren bieten, kommt auch dem Umland zugute. Durch die gemeinsame Entwicklung der Region könnte der Rückgang der Bevölkerung in unseren Städten und Gemeinden vermindert, wenn nicht sogar verhindert werden. Alle Einrichtungen zur Bedarfsdeckung der Bewohner des Umlandes und der kreisfreien Städte könnten gemeinschaftlich bewirtschaftet und vorgehalten werden. Man könnte sagen, Stadt und Umland bilden eine Symbiose. Die Stadt kann nicht ohne das Umland, das Umland kann nicht ohne die Stadt.

Für die Zukunft unserer Region wird es schon aus finanziellen Gründen unerlässlich sein, gemeinsame Lösungen zu finden und umzusetzen. Wir, die CDU-Fraktion, sind deshalb davon überzeugt, dass durch die Bildung der Zweckverbände das Stadt-Umland-Problem gelöst wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meine Damen und Herren, um Zustimmung zu dem vorliegenden und in den zuständigen Ausschüssen lange und gründlich beratenen Gesetzentwurf. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Bommersbach. - Damit ist die Debatte abgeschlossen.

Wir stimmen über die Beschlussempfehlung in der Drs. 5/864 ab. Wenn niemand widerspricht, fasse ich alles

zusammen, und zwar die selbständigen Bestimmungen, die Artikelüberschriften, die Gesetzesüberschrift - sie lautet: „Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit im Stadt-Umland-Bereich der kreisfreien Städte Halle (Saa- le) und Magdeburg und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften“ - und das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer all dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Abgeordneter Heft und Abgeordneter Felke. Wer enthält sich der Stimme? - Die übrigen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz in seiner Gesamtheit beschlossen worden.

Damit ist der Tagesordnungspunkt 6 noch nicht abgeschlossen, weil der Abgeordnete Thomas Felke eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten abgeben möchte. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige wenige Sätze zur Begründung meines Abstimmungsverhaltens.

Da eine breite Mehrheit dieses Hauses keine Zwangseingemeindungen will, gibt es jetzt einen Zwangszweckverband, einen Verband, der von den betroffenen Städten und Gemeinden weit überwiegend abgelehnt wird, weil er ein untaugliches Mittel ist, die tatsächlichen Probleme bei den Stadt-Umland-Beziehungen zu regeln.

Aus fachlicher Sicht wird ein per Gesetz vorgeschriebener gemeinsamer Flächennutzungsplan der Stadt Halle mit 34 Städten und Gemeinden und der Stadt Magdeburg mit 32 Städten und Gemeinden vor allem zusätzlichen Abstimmungsbedarf und erheblichen Koordinierungs- und Verwaltungsaufwand mit sich bringen, unabhängig davon, inwieweit man versucht, vielleicht das eine oder andere noch über die Zweckverbandssatzung zu heilen.

Erforderliche Entscheidungen, die bisher zügig in kommunaler Hoheit durchgezogen werden konnten, laufen nun Gefahr, erheblich länger zu dauern. Davon sind wichtige Projekte sowohl in den Oberzentren selbst als auch an wichtigen Industriestandorten im Umland betroffen. Die gemeinsame Flächennutzungsplanung ist damit völlig ungeeignet zur Erreichung der Ziele nach § 1 Abs. 2 des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes. Ich darf daran erinnern, dass es dabei darum ging, die kreisfreien Städte als Kerne einer Region des wirtschaftlichen Wachstums und als Schwerpunkte der Daseinsvorsorge zu stärken.

Wäre man wirklich interessiert daran gewesen, die Flächennutzungsplanung besser zu koordinieren, hätte dies in der innovativen Form eines regionalen Flächennutzungsplanes erfolgen können, der dann auch die zusätzliche Ebene des regionalen Entwicklungsplanes für Halle und Magdeburg überflüssig machen würde. Geradezu bahnbrechend wäre ein derartiger Plan für den Ballungsraum Halle/Leipzig, aber bis dahin müssen leider wohl noch sehr viele Jahre ins Land gehen.

Meine Damen und Herren! Ich verkenne nicht die Bemühungen, über das FAG den Oberzentren Hilfe zuteil werden zu lassen. Aber auf diese würde bei gezielten Eingemeindungen sicher verzichtet werden können. Damit bleibt auch die Vorlage der Liste von Gemeinden, die sehr eng mit Halle und Magdeburg verflochten sind,

nichts als eine folgenlose Fußnote. Konsequenzen daraus sind frühestens, wenn überhaupt, vielleicht Mitte des nächsten Jahrzehnts zu erwarten.

Meine Damen und Herren! In Sachsen begeht man in nächster Zeit den zehnten Jahrestag der dortigen StadtUmland-Gesetze. Unsere beiden größten Städte werden dann mit ihrem Umland mitten im Aufstellungsverfahren zu einem Flächennutzungsplan stecken und sich bei jeder künftigen Änderung dieses Planes im großen Kreis zu verständigen haben. Dass das ein Vorteil und eine Stärkung von Halle und Magdeburg im Wettbewerb mit den anderen Großstädten in Ostdeutschland sein soll, wird mir niemand erklären können. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der SPD)

Das war eine Erklärung zur Abstimmung. Damit ist der Tagesordnungspunkt 6 abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/835

Ich bitte den Minister des Innern Herrn Hövelmann, die Einbringung des Gesetzes vorzunehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gesetzentwürfe der Landesregierung, die ich in diesem Hohen Hause zu vertreten habe, sind in der Regel von politischem Gewicht. Doch die Ausnahme bestätigt heute die Regel.

Wenn ich Ihnen heute einen Gesetzentwurf vorstelle, durch den eine Verweisung im Verwaltungszustellungsgesetz des Landes aktualisiert wird, so erwarte ich nicht, dass Sie voller Spannung den Atem anhalten.

(Heiterkeit)

Eine politische Bedeutung hat dieser Gesetzentwurf sicherlich nicht. Andererseits sollten wir auch solche Gesetzentwürfe nicht gering schätzen; denn zum Rechtsstaat gehört es nun einmal auch, dass die Verfahren nach klaren und gerechten Regeln abgewickelt werden. Um solche Regeln geht es hier.

In Sachsen-Anhalt ist das Verwaltungszustellungsrecht durch Gesetz vom 9. Oktober 1992 in der Weise geregelt, dass das Landesgesetz dynamisch auf das Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes verweist. Die Übereinstimmung von Bundes- und Landesrecht ist nach unserer Auffassung in einem derart durch Formalien geprägten Rechtsgebiet wie dem Zustellungsrecht von besonderer Wichtigkeit.

Das Bundesgesetz ist inzwischen neu strukturiert und inhaltlich gestrafft worden. Die Änderung der Paragrafenfolge bzw. die Streichung einzelner Paragrafen im Gesetz des Bundes lässt, wie mit dem Änderungsgesetz

vorgesehen, eine Aktualisierung der Verweisung angezeigt erscheinen.

Unverändert bleibt die Regelung, dass für Zustellungen der Justizbehörden die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zustellung von Amts wegen Anwendung finden.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf wegen seines verwaltungsverfahrensrechtlichen Inhalts zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres zu überweisen. Mitberatender Ausschuss sollte der Ausschuss für Recht und Verfassung sein. Ich wünsche und erhoffe mir eine spannende Debatte.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann. - Wünscht dazu jemand das Wort? - Bitte, Herr Kosmehl.

(Herr Kosmehl, FDP: Nein, eine Frage!)

Eine Frage? - Bitte schön.

Herr Minister, ich frage Sie, ob Sie uns die haushaltsmäßigen Auswirkungen Ihrer Vorlage erläutern können oder ob Sie uns zusagen können, das in den Ausschussberatungen zu tun. Sie sagen, der Entwurf habe keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen. Das Bundesgesetz führt auch die Möglichkeit einer elektronischen Zustellung zwischen Behörden ein. Wenn man davon Gebrauch macht, spart man unter Umständen Zustellungskosten. Also gibt es doch Kosteneinsparungen, die man unter Umständen abrufen könnte.

Können Sie dazu etwas sagen oder können Sie zusagen, dass wir in den Ausschussberatungen untersetzt bekommen, ob die Landesregierung von dieser Möglichkeit verstärkt Gebrauch machen möchte.

Die Landesregierung praktiziert heute in einzelnen Bereichen schon die Nutzung der nicht papiergebundenen Medien. Das werden wir auch in Zukunft tun. Wenn es denn geht, können wir selbstverständlich auch über konkrete Ergebnisse hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen berichten. Es wird natürlich schwierig, das im Detail zu berechnen. Aber wenn es möglich ist, werden wir es auch tun.

Vielen Dank, Herr Minister Hövelmann.

Es ist vorgeschlagen worden, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Der Frage von Herrn Kosmehl entnehme ich, dass es nicht ausgeschlossen ist, dass es auch finanzwirksam ist. Beantragt jemand die Überweisung zur Mitberatung an den Finanzausschuss? - Wenn das nicht der Fall ist, dann stimmen wir über den Vorschlag Innenausschuss plus Ausschuss für Recht und Verfassung ab. Wer stimmt zu? - Es werden immer mehr. Das reicht.