- Das stimmt. - Herr Wolpert hat vorhin darauf hingewiesen, wie man mit kommunalen Gesetzen umzugehen hat - das ist vielleicht anderthalb Stunden her -; das gilt gleichermaßen für die Gesetze, die einen unmittelbaren Einfluss auf die Kommunen haben, mit denen die Kommunen unmittelbar befasst sind. An dieser Stelle muss man schon vorsichtig sein.
Den Standpunkt der SPD muss ich aufgrund der Beratungen in der letzten Legislaturperiode nicht wiederholen. Wir haben es damals abgelehnt, weil dieser modifizierte Flächenmaßstab letztlich höchst umstritten ist, weil er rechtlich bedenklich ist. Ich glaube, dass wir damit eine ABM für die Juristen und für die Verwaltungsmitarbeiter schaffen; denn der Verwaltungsaufwand wird sehr hoch werden.
Als Koalitionspartner der CDU tragen wir das insofern gern mit, als wir wissen, dass wir den Kommunen damit zunächst einmal einen großen Gefallen tun. Wenn ich überhaupt eine Reduzierung des bürokratischen Aufwandes durch die Verschiebung bis zum Jahr 2010 erkenne, dann dadurch, dass ich hoffe, dass sich bis zum Jahr 2010 viele Gemeinden zu einer größeren Struktur zusammengefunden haben werden und daraufhin nicht mehr so viele Diskussionen notwendig sind und dazu nicht so viel Papier erstellt werden muss.
Darüber, dass eine Verschiebung auf das Jahr 2010 mehr als Sinn macht, sind wir uns einig. Ich beantrage, die beiden vorliegenden Anträge in den Ausschuss für Umwelt zu überweisen. Die Auffassung des Kollegen Hauser, dass wir keine anderen Ausschüsse damit befassen sollten, um den zeitlichen Rahmen einzuhalten, ist richtig. Ich denke, im Ausschuss für Umwelt werden
Frau Präsidentin! Ich bitte, die letzten mahnenden Worte des Kollegen Johann Hauser und die Unterstreichung dieser Worte durch den Kollegen Bergmann wörtlich zu nehmen. Auch als Vertreter des Agrarausschusses würde ich es gern in selbigen überweisen; denn wir wissen, dass die Land- und Forstwirtschaft die Zeche zahlt.
Ich habe vorhin bei der Einbringung von Planungssicherheit gesprochen. Wenn dieses Thema nicht auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umweltausschusses kommt, dann funktioniert es nicht. Das war meine Kritik, als ich sagte: Obwohl die Anhörung am 19. Juli 2007 stattfand, habe ich bis dahin gewartet - unser Antrag trägt das Datum vom 5. September -, dass man einen Gesetzentwurf vorlegt, sei es von der Landesregierung oder von den Koalitionsfraktionen.
Ich weiß natürlich auch, dass dies einer Indiskretion meinerseits geschuldet ist; denn nach der Fraktionssitzung habe ich auf die Frage, ob wir zu der Landtagssitzung etwas zum Thema Agrar einbringen, geantwortet, ja, und zwar zum Wassergesetz. Daraufhin konnte ich darauf warten, dass die Koalition einen Tag später, eine Drucksachennummer später auch dabei ist. Aber bei dieser Koalition muss man immer vorsichtig begleitend am Wege sein; denn sie gibt das vierte Gesetz vor.
Ich denke, dass wir uns - auch Sie, Kollege Daldrup, als Einbringer Ihres Antrages - darüber einig sind, dass das vierte Änderungsgesetz zum Wassergesetz schon beschlossen worden ist. Es geht nun um die Änderung. An dieser Stelle vertraue ich den Hinweisen, die uns freundlicher- und dankenswerter Weise vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gegeben worden sind, nämlich dass die Formulierung, so wie sie von uns vorgelegt worden ist, die richtige ist.
Frau Wernicke, Sie baten ausdrücklich darum, die Variante der Koalition zu unterstützen. Ich dagegen werbe für unseren Gesetzentwurf, weil er schnörkellos und ohne irgendwelche Unwägbarkeiten ist.
Es ist natürlich schade, dass wir dieses Thema in einem so dezimierten Plenum beraten. Ich will jetzt auch nicht weiter darauf eingehen, dass ich schon bei den Waldbesitzern in Hundisburg, vom Prinzen zu Salm gehört habe, der Faktor 0,6 sei nur ein Einstieg; also das ist noch nicht das Ende.
Zu den Kritiken muss ich allerdings Folgendes sagen: Als absehbar war, dass der modifizierte Maßstab nicht abwendbar ist, dass man die Einführung im Gesetz wird hinnehmen müssen, haben wir darauf hingewiesen, dass dies Geld kostet. Heute stellen Sie ganz leidenschaftslos fest: Jawohl, es kostet Geld. Es kostet sogar eine ganze Menge Geld. Ich muss sagen, dass Frau Wernicke heute wirklich sehr diplomatisch-friedlich mit diesem Thema umgegangen ist.
Beim Thema Geld fällt mir noch eine kleine Bemerkung zur Planungssicherheit ein. Heute Morgen wurde der Haushalt für die Jahre 2008 und 2009 eingebracht. Ich erinnere mich vage, dass Kollege Barth und Kollege Stadelmann - beide Kollegen sind nicht im Raum - eine gemeinsame Presseerklärung herausgegeben haben, als es um die Kürzungsabsichten hinsichtlich der Zuschüsse für die Unterhaltungsverbände ging. Ich habe das heute auf Seite 33 des neuen Werkes gefunden.
Wir haben die Zuschüsse von rund 1,5 Millionen € in diesem Jahr. Es ist dann von der Hälfte die Rede gewesen. Beim Nachrechnen kommt man schnell darauf, dass die Hälfte nicht, wie ausgewiesen, 200 000 € sind, wobei in der Tabelle darunter im letzten Jahr auch noch eine VE in Höhe von 778 000 € ausgebracht worden ist. Wenn das im Folgejahr auf null gestellt werden soll - - Wenn Kollege Tullner als Finanzpolitiker der CDU noch dazu unter so vielen Zeugen eine derartige Erklärung abgibt, wird es unter den Unterhaltungsverbänden natürlich Begeisterung auslösen, dass es doch noch funktioniert.
Wir stimmen zunächst über die Drs. 5/861 ab, also über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Es gab hinsichtlich der Frage, dass der Gesetzentwurf nur in einen Ausschuss überwiesen werden soll, eigentlich keinen Dissens. Hinsichtlich der Überweisung als solcher bin ich mir nach der Diskussion jetzt nicht sicher. Deshalb würde ich jetzt darüber abstimmen lassen wollen, ob der Gesetzentwurf in der Drs. 5/861 in den Umweltausschuss überwiesen werden soll. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist der Gesetzentwurf in der Drs. 5/861 in den Umweltausschuss überwiesen worden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zur Drs. 5/862. Wer der Überweisung in den Umweltausschuss zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind auch alle Fraktionen. Damit sind beide Gesetzentwürfe in den Ausschuss überwiesen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 10 beschließen.
Die erste Beratung fand in der 18. Sitzung des Landtages am 22. März 2007 statt. Berichterstatter ist der
Abgeordnete Herr Tullner. Ich weise darauf hin, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, zu diesem Antrag keine Debatte durchzuführen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat in der 18. Sitzung am 22. März 2007 den Antrag in den Finanzausschuss zur federführenden Beratung und in den Ausschuss für Recht und Verfassung zur Mitberatung überwiesen.
In der 27. Sitzung am 2. Mai 2007 hat der Finanzausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss, den ich schon genannt habe, erarbeitet. In dieser lehnte er den Antrag mit 5 : 4 : 0 Stimmen ab.
Herr Tullner, ich muss Sie unterbrechen. - Es ist schlecht zu verstehen. Ein bisschen mehr Ruhe, bitte.
Die Mehrheit des Ausschusses folgte dem Standpunkt der Landesregierung, dass die Reduzierung der Zahl der Finanzämter nicht auf eine landesgesetzliche Regelung, sondern auf § 17 Abs. 1 des Finanzverwaltungsgesetzes zu stützen sei. Danach sei die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde ermächtigt, den Bezirk und den Sitz der Finanzämter durch eine Verwaltungsanordnung zu bestimmen. Der Streit um die verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer landesgesetzlichen Regelung sei aber vor allem juristischer Natur. Selbst wenn das Land die Gesetzgebungskompetenz habe, habe es ein Wahlrecht, ob es von dieser Kompetenz Gebrauch machen wolle oder nicht.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich mit seiner Beschlussempfehlung vom 14. Juni 2007 der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 0 Stimmen angeschlossen, verwies aber auf den in der Beratung befindlichen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes, der feststellt, dass die Umstrukturierungen von Finanzbehörden keiner gesetzlichen Grundlage bedürfen.
Da dieses Gesetz in der 23. Sitzung des Landtages am 12. Juli 2007 beschlossen wurde, hat der Ausschuss für Finanzen in der 32. Sitzung am 18. Juli 2007 mit 7 : 4 : 0 Stimmen beschlossen, den Antrag für erledigt zu erklären. Wir bitten freundlichst darum, dieser Empfehlung zu folgen. - Vielen Dank.
Wie ich schon sagte, ist vereinbart worden, keine Debatte durchzuführen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/832. Wir stimmen ab über die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, den Antrag in Drs. 5/591 für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmt, den bitte ich um
das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. - Wer ist dagegen? - Das ist die FDP-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Tagesordnungspunkt 11 erledigt.
Es gibt noch eine kleine Änderung. Wir behandeln jetzt nicht den Tagesordnungspunkt 17, sondern es gibt den Wunsch, dass wir den Tagesordnungspunkt 20 vor dem Tagesordnungspunkt 17 behandeln.