Protokoll der Sitzung vom 09.06.2006

Ein zentraler Punkt - ich will ausdrücklich sagen, dass ich mich aus diesem Grunde darauf konzentrieren möchte, obwohl es sehr viel mehr dazu zu sagen gibt; das sollten wir sicherlich dann im Ausschuss tun - wäre tatsächlich die Verbesserung der Rechtsstellung der Betroffenen, der möglichen Opfer; denn ihr illegaler Status

macht sie enorm erpressbar. Das verhindert das Entkommen aus der Spirale und es verhindert auch im Interesse des Rechtsstaates Ermittlungserfolge.

Deshalb denke ich, dass es nicht sein kann, dass Frauen unmittelbar nach der Identifizierung durch polizeiliche Behörden und auch noch ohne Prüfung der individuellen Sicherheitslage abgeschoben werden. Wir halten es für erforderlich, ihnen eine mindestens dreimonatige, idealerweise eine sechsmonatige Bedenk- und Stabilisierungsfrist einzuräumen. Dabei geht es um Fragen, die die Personen, die Frauen für sich klären müssen: Treten sie als Zeuginnen auf oder tun sie das nicht? Wollen sie zurück in das Herkunftsland, ins Heimatland oder wollen sie in Deutschland bleiben?

(Herr Borgwardt, CDU: Wer will denn zurück?)

Das sind schwierige Fragen. Ganz zuerst muss natürlich Raum gegeben werden, um sich nach solchen Torturen physisch und psychisch zu stabilisieren. Bisher gibt es die Möglichkeit der vierwöchigen Duldung aus humanitären Gründen. Das sieht das Aufenthaltsgesetz vor. Die Bedenk- und Stabilisierungsfrist ist im Übrigen auch eine Forderung des Deutschen Frauenrates.

Die Frage stellt sich trotzdem: Was passiert danach? - Ich denke schon, dass die Perspektive, die den Menschen, den betroffenen Opfern geboten wird, entscheidend dafür ist, ob sie sich auf die Zeugenschaft in einem Strafverfahren einlassen. Das ist eine außerordentlich komplizierte und schwierige Sache. Bisher werden sie in den meisten Ländern während der Dauer des Strafverfahrens geduldet. Wir halten das für unzureichend. Die Täter erfahren laut Strafprozessordnung sehr wohl, ob gegen sie ausgesagt wurde und wer was ausgesagt hat.

Zwangsprostitution ist ein hochprofitables Geschäft. Das führt dazu, dass mindestens im Herkunftsland ein ausgesprochen stabiles und auch für die Betroffenen sehr gefährliches Netz professioneller Frauenhändler besteht. Es besteht durchaus Gefahr für Leib und Leben. Auch aus sozialen und menschlichen Erwägungen heraus ist eine sichere Perspektive für die Betroffenen überhaupt die Grundvoraussetzung dafür, um gesund zu werden, um eigene Selbstheilungskräfte und Selbststeuerungskräfte zu reaktivieren. Ansonsten beginnt der Kreislauf mit Sicherheit von vorn.

Um dem Ganzen den Boden zu entziehen, schlagen wir vor, einen gesicherten und unbefristeten Aufenthaltsstatus zu gewähren. Das gibt das Aufenthaltsgesetz momentan noch nicht her. Es gibt nur eine Möglichkeit: Das ist die Niederlassungserlaubnis, glaube ich. Das können die Betroffenen - das liegt in der Natur der Sache - gar nicht erfüllen. Es wäre also die Einführung eines neuen Status notwendig.

Wenn man so etwas einführen will, muss man sich überlegen, wie man ihn abgrenzbar macht, woran man bemisst, wer in den „Genuss“ dieses Status kommen soll.

(Herr Borgwardt, CDU: Das würde mich mal inte- ressieren!)

Deswegen plädieren wir momentan dafür, diesen gesicherten und unbefristeten Aufenthaltsstatus an die Bedingung zu knüpfen, sich als Zeuginnen und Zeugen zur Verfügung zu stellen, also den Eintritt in den Zeugenstand zur Bedingung zu machen.

Momentan laufen die Gesetzesberatungen. Die EU fordert die gesetzliche Umsetzung ihrer Standards, die sie

in solchen Fragen vorgegeben hat, auch hier in Deutschland. Deutschland ist in der Pflicht, diese Standards umzusetzen, und zwar gesetzlich umzusetzen. Darin sollte sich die Landesregierung unserer Auffassung nach einbringen.

Darüber hinaus, denke ich, sollten wir uns - ich komme auf meine Eingangsbemerkung zurück - im Ausschuss damit befassen, welche Möglichkeiten, welche Chancen das Land als solches hat, die entsprechende Infrastruktur zu bieten und zu verbessern. Es gibt eine Reihe von Erfahrungen, die in Sachsen-Anhalt gemacht wurden, und zwar nicht erst seit gestern und auch nicht erst in den vergangenen vier Jahren. Ich bitte Sie deshalb, unseren Antrag in den Ausschuss für Soziales zu überweisen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS - Zustimmung bei der SPD)

Herzlichen Dank für die Einführung, Frau Bull. - Für die Landesregierung hat jetzt der Minister des Innern Herr Hövelmann das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst ein paar allgemeine Ausführungen zum Thema des Antrages. Menschenhandel und Zwangsprostitution sind besonders menschenverachtende Formen der Kriminalität, die massiv in das Selbstbestimmungsrecht der Opfer eingreifen und unabsehbare physische und psychische Schäden verursachen. Ihre Bekämpfung hat einen hohen Stellenwert.

In Sachsen-Anhalt wurde einvernehmlich zwischen dem Ministerium der Justiz, dem Ministerium für - wie es damals noch hieß - Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Ministerium des Innern per Runderlass des Ministeriums des Innern vom 15. März 2000 die Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden, den Verwaltungsbehörden und der Fachberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Vera geregelt. Der Erlass enthält eine vierwöchige Ausreisefrist und sieht bei der Bereitschaft zur Zeugenaussage die Aussetzung der Abschiebung, also die Duldung, vor.

Im Vordergrund der Beratungsarbeit steht die physische und psychische Stabilisierung der Opfer, die individuelle Hilfestellung sowie die Unterstützung im Verkehr mit Behörden und die Vorbereitung auf die Rückkehr in das Heimatland. Darüber hinaus soll die Zeugenbereitschaft der Opfer gefördert werden. Es kann ein befristeter Aufenthaltstitel erteilt werden, wenn aufgrund der Zeugenaussage nach der Rückkehr eine Gefährdung in der Heimat zu befürchten wäre.

Seit dem Jahr 2000 wurden im Land insgesamt 170 Fälle - Deutsche wie Ausländer - der Ausbeutung von Prostituierten, der Zuhälterei und des Menschenhandels mit 219 Opfern in der polizeilichen Kriminalstatistik registriert. Von den 219 Opfern wurden 34 zur Zusammenarbeit bereite ausländische Opfer - das entspricht 15,5 % -, die dazu auch in Deutschland bleiben wollten, an die Fachberatungsstelle Vera vermittelt. Derzeit betreut Vera zehn Opfer.

Welche Maßnahmen und Aktivitäten gibt es in SachsenAnhalt? Wie sieht die Förderung aus? - Zur Sicherstellung der Beratungsinfrastruktur für die Opfer von Men

schenhandel fördert das Sozialministerium seit Dezember 1999 aus dem Ansatz für wohlfahrtspflegerische Einzelmaßnahmen die Beratungsstelle Vera mit jährlich 91 000 €. Die Beraterinnen beraten Opfer von Menschenhandel und begleiten und betreuen sie als Zeuginnen während der Gerichtsverhandlungen.

Nach einer dreijährigen Modellphase wurde das Projekt evaluiert und ging danach in eine Regelförderung über. Dabei erfolgt die Finanzierung zu 90 % aus Landesmitteln und zu 10 % aus Eigenmitteln. Damit werden zwei Sozialarbeiterinnen à 0,75 Stellen und eine Bürokraft mit 0,5 Stellen finanziert.

Durch die Akquise von ESF-Mitteln ist es dem Träger im Jahr 2005 darüber hinaus gelungen, ein dreijähriges Modellprojekt für die Jahre 2005 bis 2007 zur individuellen Aus- und Weiterbildung der Klientinnen zu implementieren. Die Höhe der Landesmittel bleibt dabei unverändert. Dadurch konnte eine neue Stelle - eine Projektbegleitung in Vollzeit - geschaffen werden. Die anderen Stellen des Projektes wurden aufgestockt, die Sozialarbeiterinnen jeweils auf eine volle Stelle und die Bürokraft auf 0,75 Stellen.

Aufgrund multipler Problemlagen der Klientinnen haben sich die Sozialarbeiterinnen in den Feldern Suchtberatung und klientenzentrierter Gesprächsführung weiter qualifiziert. Die qualitative und quantitative Arbeit der Beratungsstelle wird von einem Beirat begleitet. Unter Leitung der Frauenbeauftragten des Landes Sachsen-Anhalt treffen sich regelmäßig fachliche Vertreter und Vertreterinnen aus den Ministerien, der Beratungsstelle sowie des Trägers.

Die Beratungsstelle Vera holte jüngst die Wanderausstellung von Terre des Femmes „Ohne Glanz und Glamour“ für eine Woche nach Magdeburg. Die Ausstellung stellte die Situation von Prostituierten dar. Ergänzend fanden mehrere Veranstaltungen und Lesungen zum Thema Prostitution und Frauenhandel statt. Die Wanderausstellung war auch eine Woche in Wittenberg. Dort fanden ebenso begleitende Veranstaltungen statt.

Die Richtlinie 2004/81/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren, stellt sich wie folgt dar:

Durch die Richtlinie selbst zeichnet sich eine Rechtsänderung ab. Die Richtlinie sieht vor, dass Betroffenen, die an der Bekämpfung des Menschenhandels mitwirken und dazu mit den zuständigen Behörden kooperieren wollen, ein befristeter Aufenthaltstitel erteilt wird. Zuvor soll den Betroffenen eine Bedenkzeit eingeräumt werden, die es ihnen ermöglicht, in Kenntnis der Sachlage und Abwägung aller Gefahren darüber zu entscheiden. Die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht muss bis zum 6. August 2006 erfolgen.

Die Umsetzung ist mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union beabsichtigt. Das Gesetz wird jedoch nicht innerhalb der Umsetzungsfrist, das heißt bis zum 6. August dieses Jahres, in Kraft treten. In diesem Fall ist von einer unmittelbaren Geltung der Richtlinie auszugehen. Vor diesem Hintergrund wird der Runderlass aus dem Jahr 2000 an die neue Rechtslage angepasst.

Gestatten Sie mir noch einige abschließende Bemerkungen. Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich,

dass das Land Sachsen-Anhalt mit dem Runderlass vom 15. März 2000 bereits frühzeitig reagiert hat, um den Umgang mit Opfern der Zwangsprostitution und des Menschenhandels sachgerecht zu regeln. Die Erlasslage wird unter anderem, wie bereits ausgeführt, unter Berücksichtigung der vorstehenden Richtlinie angepasst werden. So wird den Betroffenen Bedenkzeit und ein befristeter Aufenthaltstitel für den Zeitraum ihrer Bereitschaft zu Zeugenaussagen erteilt.

Für den vorliegenden Antrag, insbesondere den ersten Teil des Antrages, gibt es nach unserer Einschätzung keinen Handlungsbedarf. Der vorliegende Antrag geht deutlich über eine reine Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus. Während die Richtlinie lediglich eine Bedenkzeit vorsieht und die Ausgestaltung den Mitgliedstaaten überlässt, verlangt die Kampagne eine dreimonatige Bedenkzeit mit gesichertem Aufenthaltsstatus. Die Linkspartei.PDS verlangt gar eine sechsmonatige Frist.

Angesichts der Schwere der Straftaten und der besonderen Situation der Opfer erscheint eine starre Frist weder zielführend noch geeignet, um den zuständigen Behörden im Einzelfall in diesem sensiblen Bereich notwendige Handlungsspielräume zu belassen.

Die EU-Richtlinie sieht bei Bereitschaft zur Kooperation lediglich die Gewährung eines vorläufigen Aufenthaltsrechtes vor. Der vorliegende Antrag geht weit darüber hinaus. So verlangt die Kampagne einen gesicherten Aufenthaltsstatus für Zeuginnen in Prozessen unabhängig vom Prozessausgang, stellt also auf einen dauerhaften Verbleib in Deutschland ab. Der Antrag der Linkspartei.PDS zielt auf einen unbefristeten Aufenthaltstitel.

Eine Zeugenaussage als solche stellt in der Regel keine Gefährdung für die Betroffenen dar. Sollte im Einzelfall eine Gefährdung nicht auszuschließen sein, kann die zuständige Ausländerbehörde auch nach heutiger Erlasslage einen Aufenthaltstitel erteilen.

Zudem belegen die Ausführungen zu den Aktivitäten und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution nachdrücklich, dass auch hierbei das Land Sachsen-Anhalt seine Schulaufgaben gemacht hat. Vor diesem Hintergrund ist eine Notwendigkeit zur weiteren Beratung im Landtag nicht ersichtlich. Selbstverständlich kann eine Beratung in den Fachausschüssen erfolgen.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Herrn Borgwardt, CDU, und von Herrn Kolze, CDU)

Herr Minister, vielen Dank für Ihren Beitrag. - Ich eröffne jetzt die Fünfminutendebatte. Als erste Debattenrednerin rufe ich die Abgeordnete Frau Schmidt von der SPD auf. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schwenke - jetzt ist er nicht mehr da - sagte vorhin: Ein friedliches, freundliches Miteinander soll die Fußballweltmeisterschaft werden. Der Meinung bin ich auch. Leider - darauf ist heute schon hingewiesen worden - gibt es auch bösartige Nebenerscheinungen, die dabei auftreten. Dazu gehören bei allen Großereignissen, nicht nur bei dieser Weltmeisterschaft, zu denen die Welt zusammenkommt, auch eine Verstärkung von Zwangsprostitution und Menschenhandel.

Man muss hinzufügen, dass sich jetzt auch Männer in Deutschland aufhalten werden, in deren eigenen Ländern Prostitution streng verboten ist. Auch diese Möglichkeit besteht. In Schweden zum Beispiel ist Prostitution generell streng verboten.

Der Deutsche Frauenrat hat mit seiner Kampagne „Abpfiff - Schluss mit Zwangsprostitution“ eine Welle der Sensibilisierung in die Wege geleitet. Das finde ich schon mal okay. Es sind inzwischen knapp 35 000 Unterschriften zusammengekommen. Ich bin mir ganz sicher, dass etliche, die hier im Hause sind, auch ihre Unterschrift dafür geleistet haben.

Klaus Wowereit und Dr. Theo Zwanziger sind die Schirmherren dieser Aktion. Auch wenn Herr Zwanziger erst noch etwas überzeugt werden musste, wie wichtig das ist, hat er es inzwischen eingesehen und unterstützt es ganz gewaltig.

Darum gehe ich davon aus - ich will der Antrag der Linkspartei.PDS einmal in drei Teile teilen -, dass der Punkt 1, wie Frau Bull selber schon sagte, bei allen hier im Hause wohl sicherlich Zustimmung finden wird.

Ich gehe auch davon aus, dass Punkt 3 Zustimmung finden wird, auch wenn wir, wie wir alle wissen, mit unserer Beratungsstelle Vera schon seit Jahren eine Beratungsinfrastruktur - vielleicht nicht ausreichend, aber mehr, als es das woanders teilweise gibt - haben. Trotzdem denke ich, dass der Punkt 3 auch auf Einigkeit stößt.

Interessanter wird es beim Punkt 2, weil dort der Antrag der Linkspartei.PDS von der EU-Richtlinie, auf die sie sich bezieht, abweicht. Sie weicht sogar noch von dem ab, was der Deutsche Frauenrat gefordert hat. Der Deutsche Frauenrat hat drei Monate als Bedenkzeit gefordert, wenn so ein Fall eingetreten ist, ob nun ausgesagt wird oder nicht.

Aber ich will darauf heute gar nicht groß eingehen. Denn ich denke, wir sollten uns für diese Punkte sehr viel Zeit lassen in den Ausschussberatungen. Denn sogar der Deutsche Frauenrat warnt vor schnellen Lösungen und wirbt für differenzierte Diskussionen einerseits zur Bekämpfung der Zwangsprostitution und des Menschenhandels und andererseits zu einer Lösung, die beides bekämpfen kann, gleichzeitig aber die Rechte der Frauen schützt, die sexuelle Dienstleistungen aus eigenem Entschluss und freiwillig erbringen.

Denn diese Kampagne richtet sich ausschließlich gegen die erzwungene Prostitution, die mit Angst zusammenhängt, die damit zusammenhängt, dass die Frauen Verbrechern in die Hände gefallen sind. Das ist es, und es ist sehr schwer für die Frauen, aus diesem Trauma herauszukommen. Es ist garantiert nicht möglich, sich in zwei, drei, vier, fünf Tagen zu entscheiden: Sage ich jetzt gegen meine Peiniger aus oder sage ich nicht aus?

Schlimm ist es, dass EU-Schätzungen zufolge jährlich rund 140 000 Frauen und Mädchen in die Mitgliedstaaten geschmuggelt werden, um als Sexsklavin im Bordell oder auf dem Straßenstrich zu landen.

Übrigens ist Italien ein positives Beispiel bei der Umsetzung der EU-Richtlinie. Es garantiert den Betroffenen psychologische Beratung und Unterstützung. Wenn sie innerhalb von zwölf Monaten eine Arbeitsstelle finden, können sie sogar in Italien bleiben. Ich weiß, dass das bei uns sehr schwer ist, aber vielleicht sollte man auch so etwas in die Überlegungen mit einflechten.

Ich freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen und fordere hier die federführende Beratung im Innenausschuss und die Mitberatung im Sozialausschuss. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD - Zustimmung von Ministerin Frau Prof. Dr. Kolb)