Protokoll der Sitzung vom 09.06.2006

Das ist auch keine Streitschlichtung. Das ist ganz einfach das Erteilen von Auflagen und das Bewerten von Handlungen. Die können dann auch gern auf dem Schulhof besprochen werden. Aussagen wie: Das ist ja peinlich, wenn du da hin musst und dir die anderen sagen, was du tun musst, haben durchaus einen erzieherischen Effekt; der kann durchaus gewollt sein. - Vielen Dank.

(Beifall bei FDP und bei der SPD)

Auch Ihnen herzlichen Dank, Herr Wolpert. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir sind damit am Ende der Aussprache.

Es ist beantragt worden, die Drs. 5/40 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verfassung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu überweisen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Damit ist der Antrag in die Ausschüsse überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 20 ist erledigt. - Herzlichen Dank, dass Sie bisher ohne Pause und so mutig durchgehalten haben.

Wir kommen jetzt in der Tat zum letzten Tagesordnungspunkt, dem Tagesordnungspunkt 21:

Beratung

Wahl von stimmberechtigten Mitgliedern sowie stimmberechtigten stellvertretenden Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses für die fünfte Legislaturperiode durch den Landtag von Sachsen-Anhalt

Wahlvorschlag der Landesregierung - Drs. 5/46

Einbringerin ist die Ministerin für Gesundheit und Soziales, Frau Dr. Kuppe. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Zum Abschluss der heutigen Tagesordnung sollen zwölf stimmberechtigte Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses gewählt werden. Der Landesjugendhilfeausschuss ist Teil des Landesjugendamtes und damit eine Behörde. Er ist einzurichten, weil Bundesrecht und Landesrecht im jeweiligen Kinder- und Jugendhilferecht dies vorschreiben. Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit allen dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe obliegenden Aufgaben.

Der Ausschuss wird jeweils für eine bestimmte Amtszeit gebildet; sie entspricht der Wahlperiode des Landtages. Mindestens 30 Mitglieder bilden den Landesjugendhilfeausschuss, davon sind 20 stimmberechtigt. Zehn Mitglieder gehören ihm mit beratender Funktion an. Diese Anzahl kann sich bei Bedarf noch erhöhen.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz unseres Landes bestimmt, dass acht von diesen 20 stimmberechtigten Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses durch die oberste Landesjugendbehörde berufen werden. Die anderen zwölf sind durch den Landtag zu wählen. Verschiedene Organisationen und Verbände sind dazu vorschlagsberechtigt. Eine Übersicht der Namen der zwölf heute hier zu wählenden Personen und der jeweils vorschlagenden Organisationen liegt Ihnen vor.

Eine Begründungspflicht für die Vorschläge besteht gegenüber der obersten Landesjugendbehörde nicht. Ich gehe aber davon aus, dass die vorschlagenden Institutionen und Organisationen für die Wahrnehmung der Aufgabe ganz besonders geeignete Personen vorgeschlagen haben. Da die oberste Landesjugendbehörde keine gesetzlichen Ausschlussgründe festgestellt hat, können alle zur Wahl vorgeschlagenen Mitglieder gewählt werden.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt schreibt eine paritätische Besetzung nach Geschlechtern vor. Diese wird bei den stimmberechtigten Mitgliedern erreicht, stimmt also genau. Bei den stellvertretenden Mitgliedern sind sieben Frauen und fünf Männer vorgeschlagen worden. Ich denke, das ist auch in Ordnung. - Ich bitte Sie, dem Wahlvorschlag zuzustimmen.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren! Eine Debatte ist nicht vorgesehen.

Nach § 77 Abs. 2 kann die Wahl durch Handzeichen vorgenommen werden, wenn kein anwesendes Mitglied des Landtages widerspricht. Mir wurde signalisiert, dass niemand widersprechen möchte. Dann sollten wir so verfahren, dass wir jetzt offen abstimmen.

Wer dem Wahlvorschlag in der Drs. 5/46 zustimmt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Alle Fraktionen stimmen dafür. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Auch keine. Damit ist der Wahlvorschlag angenommen worden und auch der Tagesordnungspunkt 21 beendet. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.

Wir sind damit am Ende der 2. Sitzungsperiode. Sie haben brav mitgearbeitet. Ich bitte zu entschuldigen, dass wir ein wenig überzogen haben. Aber das war beim ersten Mal vielleicht nicht anders möglich.

Wir gehen einem großen Ereignis entgegen, der Fußballweltmeisterschaft - heute schon oft genug betont. Ich hoffe nur, dass wir uns wirklich als gute Gastgeber zeigen, dass wir weltoffen und tolerant sind,

(Beifall im ganzen Hause)

damit alle, die bei uns zu Gast sind, sagen werden: Toll! Wir kommen wieder.

Noch einmal herzlichen Dank.

Die Sitzungsperiode ist damit beendet. Ich berufe den Landtag zu seiner 3. Sitzungsperiode am 6. und 7. Juli 2006 ein.

Die Landtagssitzung ist damit geschlossen. - Vielen Dank und ein schönes Wochenende.

Schluss der Sitzung: 14.44 Uhr.