Protokoll der Sitzung vom 16.11.2007

Wenn wir die Frist für die Einreichung der Zuarbeiten bis zum 30. März 2008 zeitlich verlängern würden, dann könnte das Land den Termin 28. Februar 2008 nur mit eigenen Beiträgen halten. Dann würde die Beteiligung tatsächlich zu einer Scheinbeteiligung degradiert, und die Anstrengungen des Landes, den Beteiligten die Möglichkeit einer tatsächlichen Einflussnahme zu gewähren, wären zunichte gemacht.

Eine Aussage dazu, worauf der Antrag eigentlich fußt - ich weiß, dass die Landwirte hier und da Kritik daran üben, dass die Frist zu kurz sei -, fehlt eigentlich. Die Landkreise selbst haben signalisiert, dass sie auch unter den bestehenden zeitlichen Herausforderungen den Termin Ende des Jahres halten können.

Übrigens ist die intensive Beteiligung nicht am 31. Dezember 2007 abgeschlossen. Im Gegenteil: Sie wird nach dem Termin fortgesetzt. Das Angebot, über das wir jetzt reden, sich bis zum 31. Dezember 2007 einzubringen, ist im Sinne einer fakultativen Einbeziehung zu verstehen; denn die formale Anhörung, die letztlich einen gewissen verbindlichen Charakter hat, findet erst in der Zeit vom 22. Dezember 2008 bis 12. Juni 2009 statt. Auf der Basis der dann zusammengetragenen Ergebnisse erfolgt die Überprüfung und die Anpassung der Entwürfe für die Maßnahmenprogramme.

Sie sehen, dass das jetzt ein Angebot auf freiwilliger Ebene ist. Für die formale Anhörung haben wir noch etwas mehr Zeit, die dann noch einiges an Korrekturen oder an neuen Erkenntnissen beinhalten kann.

Die Verschiebung des Termins 28. Februar 2008 selbst ist auch nicht möglich. Sachsen-Anhalt würde damit sehenden Auges den nationalen oder auch internationalen Prozess aufhalten. Auf die Konsequenzen im Hinblick auf die Einhaltung der Frist für alle Länder der Fluss

gebiete Elbe und Weser brauche ich nicht näher eingehen. Sie kennen - ich sage es einmal so - das Androhen von Konventionalstrafen aus anderen Bereichen.

In dem zweiten Teil unter Punkt 1 des Antrages fordert die Fraktion DIE LINKE, Gebietskooperationen wie in Niedersachsen einzurichten. Sie begründet dies damit, dass Gewässerbeirat und Gewässerforen als koordinierende Gremien zwar geeignet seien, nicht jedoch dafür, um konkrete Maßnahmen vor Ort umzusetzen.

Damit entsprechen Sie voll unserer Auffassung. Es war auch nie vorgesehen, Gewässerbeirat und Gewässerforen anders als koordinierend und steuernd einzusetzen.

Insbesondere für die Erarbeitung konkreter Maßnahmen vor Ort wurde zu einem Zeitpunkt, als es die Kreisgebietsreform und der Stand der fachlichen Arbeiten erlaubten, planmäßig die lokale Ebene involviert und damit die dritte Stufe der Beteiligung initiiert. Der Antrag fordert demnach - zumindest verstehe ich das so - die Einrichtung einer weiteren Beteiligungsform über die in Sachsen-Anhalt bestehende Einbeziehung der lokalen Ebene hinaus.

Wir hätten dann praktisch zwei Gremien, die sich aus den gleichen Institutionen zusammensetzten und den Dialog eigentlich über die gleichen Inhalte führten. Das eine Gremium greift auf bestehende Strukturen in den Landkreisen und im Landesverwaltungsamt zurück und für das andere Gremium wären solche Arbeitsstrukturen mit zusätzlichem Aufwand erst noch einzurichten. Ich denke, dass eine solche offensichtliche Doppelgleisigkeit nicht gewünscht sein kann.

Ist mit dem Antrag jedoch eine Ablösung der Beteiligung der lokalen Ebene, wie wir sie jetzt haben, durch die Beteiligung einer Gebietskooperation gewollt, so hätte der Antrag anders gefasst werden müssen. Aber auch dann würde ich ein solches Begehren nicht nachvollziehen können.

Wir sind mitten in der regionalen Maßnahmenplanung. Überlegungen zu organisatorischen Änderungen des Einbeziehungskonzepts kommen jetzt viel zu spät. Dann kann die Terminkette, die ich eben nannte, nicht mehr eingehalten werden.

Es wurde seinerzeit geprüft, ob der Weg der Gebietskooperation für Sachsen-Anhalt der richtige ist. Man hat sich als einzige effektive Lösung für Sachsen-Anhalt für die Einbeziehung der lokalen Ebene über die Landkreise und für die Bündelung durch die in Sachsen-Anhalt arbeitende Mittelinstanz entschieden.

In anderen Ländern mögen andere Konzepte aufgrund der dortigen Rahmenbedingungen besser oder geeigneter sein. Ich denke aber schon, dass wir mit der gewählten Form der Einbeziehung gut fahren. Bisher hat Sachsen-Anhalt gezeigt, dass es sich den neuen Herausforderungen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie stellt. Alles andere wäre ein Schritt zurück.

Ich würde Ihnen vorschlagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, den ersten Punkt des Antrages abzulehnen und den zweiten Punkt des Antrages, wie gefordert, anzunehmen. Ich nehme an, dass auch eine Anhörung gewünscht wird. Dem kann man durchaus folgen. Dann kann man manches erklären oder im FrageAntwort-Spiel auch intensiver untersetzen.

Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, dass der erreichte Arbeitsstand gut ist. Ich bin gern bereit, Ihnen diesen im Ausschuss vorzustellen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön, Frau Ministerin Wernicke. - Wir treten jetzt in eine Fünfminutendebatte ein. Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Bergmann.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ministerin hat bereits eine ausführliche Begründung dafür gegeben, dass dem Antrag der PDS in der vorliegenden Fassung nicht zugestimmt werden kann. Darüber hinaus hat sie über den Sachstand berichtet und die weitere Vorgehensweise erläutert. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen an dieser Stelle angesichts der fortgeschrittenen Zeit Wiederholungen ersparen.

Lassen Sie mich zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen sagen: Wir haben im Landtag - das wissen die Kollegen von der Fraktion DIE LINKE auch - bereits einen Beschluss zur Wasserrahmenrichtlinie gefasst. Wir haben auch vereinbart, dass im Landtag regelmäßig über die Wasserrahmenrichtlinie, über deren Umsetzung und den Fortgang berichtet wird.

Wir haben uns dennoch darauf verständigt, einen dahin gehenden Beschluss zu fassen, diesem Umsetzungsprozess mehr Transparenz zu verleihen. Um genau dies zu gewährleisten, wollen wir eine Anhörung der Verbände im Umweltausschuss durchführen. Wir wollen hören, wie sie mit dem Fortgang und der Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie zufrieden sind bzw. wie sie damit bisher umgegangen sind.

Ich denke, wenn ich Ihnen das so erläutere, dann sollte dies am heutigen Nachmittag eigentlich schon ausreichen; denn wir wollen den Weg der Fortsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wirklich mit den Betroffenen gemeinsam und in transparenter Weise gehen.

Ich möchte es heute dabei bewenden lassen und bitte Sie, den Antrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen und unseren Änderungsantrag anzunehmen. - Danke sehr.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Bergmann. - Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kley.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich verstehe den Gesamtprozess nicht ganz. Das Land Sachsen-Anhalt ist hervorragend gestartet. Wir haben im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie am Anfang Meilensteine gesetzt.

Wenn ich mir anschaue, wie die Erfassung erfolgt ist, die ersten Pläne gemacht worden sind und wie die Präsentation gegenüber der Öffentlichkeit erfolgte, dann glaube ich schon, dass wir beruhigt in die weitere Umsetzung

schauen konnten. Das haben auch die Anhörungen im Ausschuss gezeigt - diesbezüglich bedarf es jetzt keines weiteren Antrages im Landtag, unabhängig davon, ob nun im Januar oder im März 2008 berichtet wird -, die regelmäßig durchgeführt werden. Ich möchte dem Ministerium dafür danken, dass das in dieser Tiefe erfolgt.

Jedenfalls am Anfang hat sich gezeigt, dass das Ministerium hervorragend im Zeitplan war. Irgendwo gab es jetzt wohl ein Stottern im Motor. Vielleicht durch die Kreisgebietsreform? Vielleicht war es ein längerer Denkprozess im Landesverwaltungsamt? - Jedenfalls müssen wir jetzt konstatieren: Vor Ort - dabei helfen Beschönigungen nicht - haben wir bei der Einbeziehung der jeweils beteiligten Kreise in die Erarbeitung der Maßnahmenpläne gewisse Probleme.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, dies sollte nicht dazu führen, dass wir den Zeitplan aus dem Auge verlieren. Nein, wir müssen mit dieser Unzulänglichkeit leben. Ich glaube, in einigen Landkreisen ist es zum jetzigen Zeitpunkt schon so weit, dass vernünftige Pläne erstellt werden und dass wir Ergebnisse haben, über die - das ist für uns wichtig - dann auch in der Öffentlichkeit diskutiert werden kann.

Das heißt, wir brauchen ein Ergebnis. Wir können nicht die Fristen verlängern. Davor müssen wir uns hüten. Vielmehr müssen wir umso intensiver arbeiten, um den Zeitplan wieder aufzuholen, um dann unsere Aufgabe gegenüber der Flussgebietsgemeinschaft erfüllen zu können.

An dieser Stelle habe ich Vertrauen in die lokalen Akteure, in die Landkreise. Das sind jene Stellen, die - das hat der Landtag sehr oft festgestellt - am besten in der Lage sind, diese Aufgaben zu meistern. Insbesondere die Fraktion DIE LINKE hat immer wieder gesagt: Nur dort können diese Aufgaben gemeistert werden. Deswegen sollten wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, hierbei auf die Gebietskooperation auf weiteren Ebenen verzichten.

Wer sich einmal ein wenig damit befasst, wie diese Kooperationen in Niedersachsen funktionieren, der stellt fest, dass die beteiligten Institutionen, vor allem die Städte und Gemeinden, nicht so richtig zufrieden sind, sondern warnen, man möge dort nur Vorschläge einbringen, die einen selbst betreffen, nicht den Nachbarn binden, man möge unbedingt verhindern, dass dort so etwas beschlossen wird; denn das könnte für den eigenen Sprengel ungünstig sein. Also: Man soll nicht ein Produkt loben, wenn man es noch nicht ausprobiert hat; vielmehr soll mit unseren neuen Landkreisen, die wir alle gewollt haben, vernünftig gearbeitet werden. Ich glaube, dass die untere Wasserbehörde in der Lage ist, dies umzusetzen.

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, lehnen wir als FDP den Antrag der Fraktion DIE LINKE ab.

Zu der Frage, ob wir nun beschließen, uns im Januar, im März oder wann auch immer im Umweltausschuss darüber berichten zu lassen, ist zu sagen: Das ist permanent ein Punkt.

Ich wäre jedoch dankbar, wenn der mir folgende Redner der Fraktion der CDU den Begriff „Verbändeanhörung“ etwas spezifizieren könnte. Dann kann ich als Ausschussvorsitzender das entsprechend vorbereiten. Im Moment sind in den eigentlichen Prozess keine klassi

schen Verbände involviert. Es müsste noch genau gesagt werden, was damit gemeint ist.

Ansonsten bin ich mir sicher, dass wir auch gemeinsam dafür sorgen werden, dass die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie - dabei haben wir noch viele Jahre vor uns - in Sachsen-Anhalt zu einem Erfolg wird. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr, Herr Kley. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Stadelmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich auf den Kollegen Kley eingehen. Es wird langsam zur Regel, dass ich zuerst zu ihm spreche. Den Begriff „Verbändeanhörung“, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, haben wir gewählt, um das Instrument deutlich zu machen. Wir als Koalition sehen das so, dass wir gemeinsam mit Ihnen benennen würden, wen wir zu dieser Anhörung einladen, wer dort unserer Meinung nach gehört werden sollte. Wir werden das rechtzeitig bei Ihnen einreichen.

Wir haben auch die Landesregierung gebeten, im Rahmen dieser Verbändeanhörung zu berichten. Normalerweise ist bei einer Anhörung kein Bericht dabei. Würde nicht berichtet werden, dann würde das an dem ganzen Thema und an den Problemen vorbeigehen.

In Richtung von Herrn Lüderitz von der LINKEN möchte ich sagen: Ich habe es in Bezug auf die Personalprobleme, die wir gestern besprochen haben, schon zum Ausdruck gebracht: Beziehungsprobleme sind immer Kommunikationsprobleme. Das ist nun einmal so.

Ich habe den Eindruck, dass hierbei ein Kommunikationsproblem mit den Beteiligten vor Ort besteht. Sie glauben nämlich, dass das, was sie jetzt abgegeben haben, unverrückbar dasteht und auf keinen Fall wieder an die Gegebenheiten angepasst werden bzw. nicht diskutiert werden kann. Es ist aber das Gegenteil der Fall. Hätten die Anhörung und die Beteiligung der Betroffenen vor Ort nicht stattgefunden, hätte das Land an die Flussgebietsgemeinschaft eine Meldung abgegeben, die ohne Beteiligung vor Ort abgelaufen wäre. Gerade das haben wir vermieden. Wir sind im Grunde genommen in dem, was wir tun, besser als das, was die EU und die EUWasserrahmenrichtlinie fordern.

Ich möchte zu den Meinungen, Anfragen und Hinweisen, die mich erreicht haben, an dieser Stelle noch sagen: Wenn einige nun plötzlich aus ihrem Büroschlaf geweckt werden, obwohl alle, die beteiligt sind, den Zeitplan seit dem Jahr 2004 kennen, dann kann ich nur sagen: Guten Morgen! Aufwachen!

Lassen Sie uns an dem Zeitplan konstruktiv und alle gemeinsam weiterarbeiten. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Stadelmann. - Herr Lüderitz, Sie haben nun die Möglichkeit zu erwidern.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, in ein paar Punkten bin ich ein wenig falsch verstanden worden. Es geht uns nicht darum, die formale Öffentlichkeitsbeteiligung im Bereich der Gewässerforen in irgendeiner Weise zu kritisieren. Ich habe diese vorhin mit Blick auf Sachsen-Anhalt ausdrücklich gelobt.

Herr Stadelmann, das Problem besteht nicht darin, dass die Landkreise nicht in der Lage sind, das vor Ort zu leisten. Die Landkreise haben vielmehr ein erhebliches Problem mit der Terminkette. Das habe ich recht deutlich gesagt und das spiegelt sich auch in mehreren Landkreisen wider.

(Zuruf von Herrn Stadelmann, CDU)