Jürgen Stadelmann

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werter Kollege Lüderitz, wir haben jede Menge Mut; das
werden Sie noch erleben. Wir bekommen es auf jeden Fall hin, dass das Gesetz zum 1. Januar 2010 in Kraft tritt.
Ich glaube auch, dass die Kommunikation zwischen uns und den Verbänden bzw. zwischen dem MLU und den Verbänden so gut ist, dass sie sich rechtzeitig darauf einstellen können; denn die müssen ja nicht schon in diesem Jahr danach arbeiten, sondern müssen nur ihre Satzung vorbereiten, damit sie im nächsten Jahr, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, auf der Grundlage des Gesetzes arbeiten können.
Zunächst möchte ich zum Tagesordnungspunkt 8 a drei Punkte vorbringen.
Erstens. Die Kollegen aus dem Finanzausschuss haben mich darum gebeten, darauf zu dringen, dass die umweltrechtlichen Änderungen im Finanzausschuss behandelt werden. Denn wenn wir jetzt über Entschädigungen reden, sind möglicherweise Auswirkungen auf den Landeshaushalt zu erwarten. Das wollen wir gleich diskutieren.
Zweitens. Ich möchte außerdem ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir als CDU Fraktion den Hinweis auf die Waldpädagogik mittragen. Das Stichwort ist Runder Tisch „Bildung für nachhaltige Entwicklung“. Das ist ja unser Konzept. Dafür haben wir auch Mittel bereitgestellt. Ich habe selbst erlebt, wie die Waldpädagogen aktiv mit Kindern arbeiten; das ist schon eine tolle Sache.
Drittens: Schäden durch Großraubtiere. Das Biber-Problem ist auch bei mir in der Region, im Drömling, bekannt. Wir sollten auf jeden Fall die Ausschussberatungen nutzen,
um über das Thema noch einmal zu diskutieren. Ich sage es einmal so: Irgendwo müssen wir das unterbringen. Ich habe zwar auch noch keine Lösung, aber es muss das Gespräch darüber geführt werden, wie dort Mittel eingesetzt werden können, um mögliche Entschädigungen umzusetzen, wenn man das will.
Ich komme jetzt zum Wassergesetz. Ich möchte einen Seitenschritt wagen, bevor ich zu den einzelnen Schwerpunkten etwas sage. Ich habe im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien schon gesagt: Alles Schlechte hat auch etwas Gutes. Wir haben durch die Pilotprojekte gesehen, was nicht geht, was vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation nicht umgesetzt werden kann.
Ich habe auch schon in Richtung der interministeriellen Arbeitsgruppe, die sich mit der Umsetzung der EUDienstleistungsrichtlinie in nationales Recht beschäftigt, geäußert, dass man sich bitte sehr genau ansehen möge, wie diese Pilotprojekte ausgewertet worden sind, wie dort die Datenlage ist und wie es in einzelnen EDVProgrammen und Tabellenwerken - ich sage es einmal in Anführungsstrichen - menschelt. Wenn man da das Komma falsch setzt und anstatt eines Umlautes zum Beispiel „ae“ schreibt, wird das völlig falsch eingeordnet.
Das sind nachher Dinge, von denen man so schön sagt, dass der Schlips ins Rad gerät und es nicht mehr weiter geht.
Es ist also wirklich sehr problematisch. Ich habe große Sorgen, ob wir diese Datenlage kurzfristig so hinbekommen, dass es auch für andere Bereiche funktioniert. Denn wenn es alles funktioniert hätte, wäre auch die Umsetzung des modifizierten Flächenmaßstabes kein Problem gewesen. Ich sage einmal: Für mich ist das Thema nach wie vor nicht endgültig abgeschlossen.
Uns liegt jetzt ein Gesetzentwurf vor, der die Rechtssicherheit der Bescheide erhöht. Das war eine Zielstellung. Wir wollten die Effizienz des Verwaltungshandelns erhöhen und die Frage der Kostenumlage regeln. Ich möchte nur noch einmal für diejenigen, die sich im Detail nicht darin auskennen, sagen, um welche Größenordnungen es geht.
Wenn wir einen durchschnittlichen Jahresbeitrag von 8,50 € pro Hektar haben, und wir nehmen einmal an, damit es sich einfacher rechnet, dass eine Eigenheimfläche etwa 1 000 m² umfasst, dann reden wir über einen Jahresbeitrag von 85 Cent. Die Frage ist einfach: Will man das als Gemeinde eintreiben oder soll man andere Möglichkeiten finden, um die Kosten der Gewässerunterhaltung zu decken?
Das Dritte, was für uns ganz wichtig ist und was wir auch immer noch mit drin haben, ist der Bezug der Beiträge auf die Unterhaltungskosten, das so genannte Verursacherprinzip. Wir haben jetzt eine andere Lösung gefunden, aber, ich denke, mit den Daten vom Statistischen Landesamt, die wir jetzt in den Gemeinden nutzen, haben wir einen Bezug auf die Verdichtung der Bebauung gefunden. Damit sind wir auf dem richtigen Weg.
An dieser Stelle möchte ich hier noch einmal die Bedenken aus dem Landwirtschaftsbereich in meine Rede mit einflechten. Ich denke, dass wir das nicht wegdrücken oder vernachlässigen sollten. Es gibt in verschiedenen Verbandsgebieten Probleme mit dem Einsatz und dem Wirken der Berufenen. Wir müssen uns noch einmal überlegen, wie wir das machen. Ich bin zwar dagegen, die Berufenenregelung als solche anzugreifen, aber vielleicht gibt es Möglichkeiten, das in anderer Weise zu klären. Die Probleme stellen sich nicht in allen Verbänden, aber es gibt eben Verbände, in denen es sich schwierig gestaltet.
Ganz wichtig ist für uns auch die Abgrenzung der Kosten der Gewässerunterhaltung von den Kosten im Zusammenhang mit Ökologie, Naturschutz, Wasserrahmenrichtlinie, FFH-Flächen und dieser ganzen Problematik. Dazu haben wir ausdrücklich gesagt, dass wir den Erlass, der dazu herausgegeben werden wird und der nachher die Abgrenzung zu den Naturschutzmaßnahmen regeln soll, sehen wollen, bevor das Gesetz durch uns beschlossen wird.
- Vorher schon. Vorher schon wollen wir den Entwurf des Erlasses haben. Das ist mit dem MLU auch abgestimmt. Der wird uns auch gezeigt.
Des Weiteren ist uns die Wahlmöglichkeit für die Umlage ganz wichtig. Das ist jetzt auch in dem Gesetzentwurf enthalten. Ich habe es vorhin schon einmal gesagt. Gerade bei den Kleinbeträgen soll es den Gemeinden über
lassen bleiben, es so zu gestalten, wie sie es gern möchten. Man muss an dieser Stelle auch noch einmal sagen, dass gerade in den größeren Orten und Gemeinden, die Sie angesprochen haben, sei es Magdeburg oder Dessau, viele Flächen natürlich auch an Gewässern erster Ordnung liegen, bei denen wir das Problem der Umlage und der Beiträge gar nicht haben.
Das sind die Schwerpunkte, über die wir verhandeln müssen und bei denen wir noch Regelungsbedarf sehen. Ich glaube, dass wir uns darüber auch in der Koalition einig sind, sowohl was den Umweltbereich als auch was den Landwirtschaftsbereich betrifft. Ich bin guten Mutes, dass wir das bis zur zweiten Lesung regeln können, und wünsche uns eine gute Beratung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag hat eine gewisse Entwicklung hinter sich. Er ist aus vielen Gesprächen und Diskussionen, die wir mit den Verbänden, insbesondere mit dem Landschaftspflegeverband Sachsen-Anhalt geführt haben, entstanden. Er gründet sich auf die Schwierigkeiten und Probleme, die es bei der Umsetzung der vielfältigen Aufgaben und bei der Verteilung der Fördermittel in Höhe von 100 000 € auf zehn Verbände gibt, zumal man auch noch mit einer globalen Minderausgabe klarkommen muss, was sicherlich nicht so einfach ist.
Als wir den Antrag in der ersten Phase vorbereitet haben, wussten wir noch nicht, dass der Landschaftspflegeverband demnächst zu den anerkannten Naturschutzverbänden des Landes gehören würde. Das ist seit dem 18. November 2008 der Fall. Insofern haben wir unseren Antrag überarbeitet und jetzt auf alle anerkannten Naturschutzverbände ausgeweitet, von denen wir 13 im Land haben. Sie haben eine besondere Aufgabe, die sich insbesondere nach § 56 des Naturschutzgesetzes darauf bezieht, Stellungnahmen zu Vorhaben abzugeben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind. Sie sind aber auch nach § 17 Abs. 1b des Bundesfernstraßengesetzes zu beteiligen.
Im Haushaltsplan 2009 sind laut Beschluss unseres Hohen Hauses für die Verbände Mittel in Höhe von 220 000 € veranschlagt. Ich will es gleich zu Beginn an dieser Stelle sagen, weil immer der Vorwurf im Raum steht, dass wir nur kürzen, kürzen, kürzen: Die Verbände haben im Jahr 2006 ca. 162 000 € erhalten, im Jahr 2007 186 000 € und im Jahr 2008 220 000 €. Diese 220 000 € werden sie auch im Jahr 2009 wieder erhalten, allerdings - das wissen wir alle - unter Berücksichtigung der globalen Minderausgabe, die durch das Finanzministerium vorgegeben ist. Ich denke aber, dass wir dieses Problem auch in allen anderen Bereichen haben.
Es gibt durchaus Gründe, diesen Antrag zu stellen, insbesondere in Bezug auf Punkt 4, unter dem eine Berichterstattung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt im Umweltausschuss über die Ausstattung mit finanziellen Mitteln verbunden mit der Zielstellung langfristiger vertraglicher Beziehungen gefordert wird. Es gibt dafür sachdienliche Gründe. Ich denke, dass der Kollege Bergmann - er ist Fachmann auf diesem Gebiet - dazu noch das eine oder andere sagen wird.
Die Voraussetzung dafür, die Mittel des Landes zu erhalten, sind qualifizierte Anträge und - das muss man auch einmal ganz deutlich sagen - ist der Dialog mit dem Geldgeber sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Umsetzung.
Dialog ist das Stichwort. Wir wollen den Naturschutz- und Landschaftspflegeverbänden an dieser Stelle ausdrücklich den Dialog anbieten und sie dazu auffordern, sich gemeinsam mit uns auf den richtigen Weg für unser Land zu machen, was den Natur- und Umweltschutz, aber auch was die Erreichung des gemeinsamen Ziels betrifft, mehr Wachstum und Beschäftigung für unser
Land zu erreichen. Wildbrücken und Fledermaustunnel sind wichtig und State of the Art weltweit. Aber wir müssen uns das auch leisten können. Voraussetzungen dafür sind eine funktionierende Wirtschaft und eine effektive Infrastruktur.
Wir wollen also ausdrücklich die Hand zum Dialog reichen. Wir wollen die Verbände in das Gesamtkonzept des Landes einbinden, das wir hier seit einiger Zeit in Arbeit haben und vorbereiten. Dazu gehören die Biodiversitätsstrategie, die Klimastrategie, das Energiekonzept des Landes, die Umsetzung von EU-Richtlinien, der Landesentwicklungsplan und vieles mehr. Das können wir als Land nicht allein schultern. Dafür brauchen wir die Verbände. Wir wollen sie deshalb in den Dialog und das Gespräch darüber einbeziehen.
Der Bund, das Land und die EU stellen hohe Millionenbeträge für die Natur- und Landschaftspflege zur Verfügung. Diese Mittel sollten von den Verbänden auch genutzt und zweckmäßig eingesetzt werden. Das muss an dieser Stelle auch noch einmal gesagt werden. Zweckmäßig einsetzen heißt für mich an dieser Stelle: für den Umwelt- und Naturschutz und nicht für Rechtsanwälte und Gerichtsverfahren.
Ich will hier noch einmal deutlich machen, dass wir die Verbände in die Diskussion einbeziehen und ihnen ein Angebot machen wollen. Wir wollen versuchen, in den nächsten Haushaltsberatungen zu erreichen, dass sie wieder mit Mitteln in der gleichen Höhe ausgestattet werden, und rechtzeitig in die Diskussion mit den Verbänden eintreten. Dazu soll dieser erste Bericht im Umweltausschuss dienen, den wir möglichst noch vor der Sommerpause haben wollen, um dann überlegen zu können, wie wir an unserer gemeinsamen Zielstellung weiterhin zielgerichtet arbeiten können. - Schönen Dank.
Werter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wollen mal wieder auf das eigentliche Thema zurückkommen; denn die letzten Punkte, die besprochen worden sind, haben damit gar nichts zu tun.
Lassen Sie mich zunächst richtig stellen, damit das nicht in den falschen Hals kommt: Bei dem gesamten Vor
haben bewegen wir uns nicht im rechtsfreien Raum. Es gibt einen Antrag auf einen Sonderbetriebsplan von Gaz de France Deutschland für dieses Enhanced Gas Recovery. Das ist eine bewährte Technologie, die weltweit an vielen Stellen angewendet wird, zurzeit überwiegend auf Ölfeldern. Aber je mehr die Gasfelder ausgebeutet werden, wird diese Technologie auch auf Gasfeldern angewendet.
Das Problem, das Minister Haseloff bezüglich der Pilotanlage von Vattenfall angesprochen hatte, ist folgendes: Wir haben zwei Projektpartner, die beide nicht den „Blauen Engel“ gewinnen wollen, sondern die Geld verdienen wollen und müssen.
Der Konzern Vattenfall muss sich, wenn er weiter Kohlekraftwerke bauen will, Gedanken darüber machen, wie er das hinbekommt. Das wird er nur hinbekommen, wenn die CO2-Abscheidung auf irgendeine Art realisiert werden kann. Dann muss das CO2 aber irgendwo hin. Vattenfall hat für die Pilotanlage in der Lausitz auch andere Möglichkeiten, das CO2 loszuwerden, wenn man es nicht in der Altmark verpressen kann.
Der andere Projektpartner ist Gaz de France Deutschland. Diese Firma hat dort ein Erdgasfeld, auf dem noch etliche Altmärker arbeiten; das muss man auch mal sagen. Dort gibt es Arbeitsplätze und diese sollen auch erhalten werden. Dieses Erdgasfeld sollte schon - ich kann mich daran erinnern - drei- oder viermal geschlossen werden, je nachdem, wie der Erdgaspreis war und damit die Antwort auf die Frage, ob sich die Förderung noch lohnt oder nicht.
Zurzeit ist der Preis relativ hoch. Deswegen versucht man, die letzten Vorkommen - ca. 15 bis 20 % -, die dort noch vorhanden sind, auszubeuten. Das gelingt natürlich besser, wenn man Zusatzgas einpresst, wie es bei der Förderung von Öl zum Beispiel auch getan wird. Der glückliche Umstand, dass Vattenfall CO2 loswerden muss und Gaz de France Deutschland CO2 braucht, um sein Feld weiter zu betreiben, hat zu dieser Kooperation geführt. Es gibt Verträge. Es gibt Forschungsaufträge.
Die an dem Projekt beteiligten Vertreter beider Konzerne sagen selber und haben auch auf einer Informationsveranstaltung, auf der auch Herr Miesterfeldt anwesend war, gesagt: Im Moment gibt es mehr Fragen als Antworten. - Selbstverständlich gibt es die und deshalb machen wir ein Pilotprojekt. Aber mehr Fragen als Antworten gab es auch, bevor der erste Katalysator in ein Auto eingebaut wurde und er hat es allein auch nicht gebracht. Erst die Breitenanwendung bringt nachher überhaupt einen Effekt.
Zum Thema Sicherheit möchte ich auch noch ein paar Worte sagen. Als in den 60er-Jahren - ich glaube, 1968/1969 war es - das Erdgasfeld in der Altmark angebohrt wurde, hatte es einen Druck von 430 Bar. Jetzt messen wir oben an den Sonden noch einen Druck von 30 Bar. Das ist ungefähr der Druck, mit dem das Wasser aus einem Feuerwehrschlauch kommt. Das heißt, der Druck ist nicht das Problem.
Als zu Anfang mit einer Technik gebohrt wurde, die von hinter dem Ural kam, wurden durch den Druck des Zechsteinsalzes, das über der Gaslagerstätte liegt, die Bohrlöcher mehrfach zusammengedrückt, weil dieses Salz quasi flüssig vorliegt. Es ist also eine natürliche Sicherheit vorhanden. Der Druck von 430 Bar hat 200 Millionen Jahre lang dort unten angelegen. Das ist nicht das Problem.
Selbstverständlich sind die alten Bohrlöcher ein Problem. Sie müssen ertüchtigt werden. Dazu gibt es Forschungsbedarf. Das Bundesministerium für Forschung und Technologie sowie das Ministerium für Bildung sind dabei. Es wird ein Forschungsprojekt unter Beteiligung von 16 oder 19 verschiedenen Forschungseinrichtungen in der Altmark durchgeführt. Dazu wird es ein Informationszentrum geben. Dieser Technologiepunkt wird weltweit bekannt werden und wird beobachtet werden. Ich denke, das können wir uns als Land Sachsen-Anhalt - natürlich muss ich auch als Altmärker sprechen - durchaus zumuten.
Ich denke auch, dass die Akzeptanz in der Bevölkerung der Altmark am größten ist, einfach deshalb, weil sie seit 30 Jahren mit der Erdgasförderung und mit allem, was damit zusammenhängt, lebt. In diesen 30 Jahren hat es keinen ernsthaften Unfall bei der Gasförderung oder bei der Gasverteilung gegeben. Das muss man auch einmal dazu sagen.
Ich meine, dieses Pilotprojekt ist nirgendwo sicherer und besser aufgehoben als dort, wo es jetzt durchgeführt wird. Wir sollten auch politisch zeigen, dass wir das unterstützen wollen. - Schönen Dank.
Sehr geehrte Frau Kollegin, ich habe ein Verständnisproblem. Sie haben dargestellt, dass Petitionen die Unzufriedenheit mit den Dingen ausdrücken, die von der Politik entschieden worden sind, und dass man als letztes Mittel die Petition einsetzen würde.
Wie kommen Sie denn darauf, dass weniger Petitionen ein Ausdruck von größerer Unzufriedenheit sind? - Für mich wäre eher der Umkehrschluss zu ziehen: Wenn weniger Petitionen eingereicht werden, ist die Zufriedenheit größer.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hunger, über weite Teile hätte Ihre Rede - das muss ich Ihnen einmal sagen - sogar von mir sein können; denn wir haben an keiner Stelle - auch im Vorfeld nicht - gesagt, dass wir nicht aufklären wollen bzw. dass wir nicht zur Untersuchung beitragen wollen.
Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern. Gegebenenfalls müssten Sie mir nachweisen, an welcher Stelle das von unserer Fraktion behauptet worden ist.
Zum Thema „Führung der Fraktion“ möchte ich sagen: Als wir gemeinsam auf der Ausschussreise in Island waren, hat mich die Pressemitteilung von Herrn Gallert schon etwas überrascht, dass die LINKE einen Untersuchungsausschuss einsetzen will. Die Fachkollegen, die mit uns dort auf Reisen waren, haben davon kein Wort gesagt.
Es ist auch im Ausschuss nie darüber gesprochen worden, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Sie haben eben selbst in Ihrem Redebeitrag gesagt, dass über das Thema bisher im Ausschuss fachlich und sachlich beraten worden ist. Soweit es dem Sachstand, der Zeitfolge und den Informationen, die vorlagen, angemessen war, wurde dort dazu auch etwas vorgetragen. Ich habe bisher weder vom Umweltministerium noch vom Wirtschaftsministerium in einer Ausschusssitzung ein Wort dahin gehend gehört, dass man irgendetwas nicht vortragen oder sagen könnte.
Obwohl wir immer gesagt haben, auch wir wollen das Thema behandeln und darüber reden, was dort nicht in
Ordnung gewesen ist, was dort passiert ist, müssen wir heute an dieser Stelle noch einmal davor warnen, einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
Ich möchte das auch begründen. Das hängt auch mit den zusätzlichen Fragen zusammen, die wir hierzu stellen; dazu komme ich nachher noch einmal. Ein Grund ist eben die nicht bundeseinheitliche Rechtslage bei diesem ganzen Problem, das wir dort vor uns haben. Nicht umsonst hat vor Kurzem das Umweltbundesamt in Dessau einen zweitägigen Workshop mit Fachleuten auf Bundesebene durchgeführt, in dem man sich mit dem Thema befasst hat. Die Einladung beginnt mit den Worten - ich zitiere -: „Um erstmals eine einheitliche Rechtslage auf Bundesebene zu schaffen…“
Die Fachleute diskutieren also noch über die fachlichen und sachlichen Inhalte, um eine eindeutige Rechtslage zu schaffen. Gleichzeitig gibt es aufgrund der Vorgänge, die Sie schon angesprochen haben, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Es laufen Anzeigen. Die Justiz ermittelt.
Deswegen glauben wir, dass in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss in öffentlicher Sitzung nicht eine solche Diskussion zustande kommen kann, wie wir sie in der nichtöffentlichen Sitzung eines Fachausschusses führen könnten, in dem an der Sache gearbeitet wird und in dem keine Journalisten mit Fotoapparaten und Notizblöcken dabeisitzen. Denn die Personen, die wir dazu befragen werden, werden sich möglicherweise darauf zurückziehen, dass es staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gibt und dass Verfahren laufen. Also wird dieser parlamentarische Untersuchungsausschuss nicht zur Aufklärung beitragen, sondern zu einer Verzögerung der Aufklärung führen.
Wir hätten es besser gefunden, wenn weiterhin im Fachausschuss über das Thema beraten worden wäre. Wir denken, das hätte auch dem Anspruch, den die Bevölkerung vor Ort hat, Genüge getan.
Nichtsdestotrotz wollen wir mit unseren beiden Vorschlägen - es ist kein Antrag; das möchte ich ausdrücklich betonen - an die Antragsteller des Minderheitsantrages deutlich machen, dass wir die Frage der Rechtsunsicherheit in diesem Untersuchungsausschuss gern mitbehandeln würden und dass wir des Weiteren auch die Frage der abfallrechtlichen Anforderungen, die mit den Anlagengenehmigungen zu tun haben, mit diesem Ausschuss verknüpfen wollen.
Wenn der Ausschuss schon eingesetzt wird - wir können und wollen ihn nicht verhindern; das ist Minderheitenrecht -, dann möchten wir uns in diesen gern einbringen, um deutlich zu machen, dass wir an Aufklärung, Transparenz und Information durchaus interessiert sind.
Ich fasse zusammen: Wir halten einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgrund der aktuellen Situation sowie vor dem Hintergrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und der laufenden Verfahren nicht für zielführend. Aber wir werden, wenn er denn eingesetzt wird, uns einbringen und werden in diesem parlamentarischen Untersuchungsausschuss aktiv mitarbeiten. - Danke schön.
Jawohl.
Ich kann Ihnen davon nicht berichten. Aber ich weiß, dass staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und Untersuchungen im Zusammenhang mit den einzelnen Objekten laufen, dass dort Analysen genommen werden. Aus diesen Untersuchungen wird man sicherlich Schlussfolgerungen ziehen können, wen man zur Verantwortung ziehen muss.
Auch wenn nicht gegen Institutionen des Landes ermittelt wird, kann es sehr wohl sein, dass, wenn Sie den Vertreter eines Landkreises befragen wollen, der Landrat eine Aussage unter Berufung darauf, dass vor Ort Ermittlungen laufen, verweigert.
Ja.
Natürlich können Zeugen auch vor einem Untersuchungsausschuss von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Das ist genau der Punkt, den ich angesprochen habe. Wenn Sie Leute befragen, die lediglich ihren Namen und ihr Geburtsdatum bestätigen, sich im Übrigen aber nicht weiter äußern möchten, weil Ermittlungen laufen, dann kommen sie keinen Schritt weiter. Deswegen wird uns die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in diesem Punkt nicht weiter voranbringen.
Wir hätten weiter im Fachausschuss darüber diskutieren können. Dort hätte man weiter mit den Fachleuten reden können, wie wir es auch bisher getan haben - Frau Hunger hat bestätigt, dass bislang eine gute Diskussion stattgefunden hat -, und wir wären in der Sache vorangekommen. So bekommen wir aber ein Theater, das eigentlich zu nichts führt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Strategie, das ist - wie es Frau Ministerin Wernicke hier schon gesagt hat - ein Prozess. Das heißt, wir werden Ende 2008, wenn wir diese Strategie gemeinsam mit der Landesregierung zu Papier gebracht haben werden, natürlich nicht am Ende des ganzen Prozesses stehen, sondern möglicherweise an dem einen oder anderen Punkt ein Stück weitergekommen sein oder vielleicht auch erst am Anfang eines weiterführenden Prozesses stehen.
Ich möchte einmal in Richtung von Herrn Kley sagen, dass mich das ein bisschen enttäuscht hat, was Sie hier gebracht haben.
Ich bin fest davon überzeugt, dass Sie dieses Papier überhaupt nicht gelesen haben, was natürlich überhaupt das Problem ist bei einer 114-seitigen Strategie, Das muss ich dann leider auch einmal in Richtung meines Kollegen Herrn Tullner sagen; denn ich habe es zum Studium an alle meine Fraktionskollegen verteilt. Wenn er es gelesen hätte, dann hätte er gewusst, dass auf Seite 89 beim Aktionsfeld Bildung und Information über den Ausbau der botanischen und zoologischen Gärten zur Konzentrationsfunktion der Biodiversitätsbildung gesprochen wird.
- Das ist richtig.
Herr Kley, wenn Sie die Nationale Strategie zur Biodiversität gelesen hätten, dann würden Sie wissen, dass in den einzelnen Aktionsfeldern auch Aktionen bis auf Landesebene heruntergebrochen sind. Genau das ist es, was wir hier tun. Ich glaube, dass wir, wenn ich richtig informiert bin, sogar das erste Bundesland sind, dass diese Strategie in diesem Umfang umzusetzen versucht, sage ich einmal.
Ich möchte den Blick nicht wieder auf irgendwelche Magenbrüterfrösche oder - weiß ich nicht - Lonesome Georges richten. Man kann sicherlich einiges aufzählen.
Ich möchte vielmehr die Aufmerksamkeit der werten Kollegen im Landtag darauf richten, dass wir erstmals einen Antrag haben, der Indikatoren enthält, mit denen der Erfolg gemessen werden soll. Das sind die gleichen Indikatoren, die auf Bundesebene gemessen werden. Das heißt, wir können uns in diesem Prozess anderen Bundesländern anschließen und unsere Werte mit denen der Bundesrepublik vergleichen. Das ist ganz wichtig. Das sind eben nicht nur Werte wie der Flächenverbrauch. Es ist richtig, Herr Lüderitz, was Sie diesbezüglich sagen. Wir müssen diesbezüglich besser werden. Das wissen wir auch. Wir werden auch etwas dafür tun. Aber es sind eben auch andere Indikatoren enthalten,
die bisher zum Beispiel von der Landesstatistik noch nicht erfasst worden sind und die wir zusätzlich erfassen müssen. Das muss organisiert werden.
Wir haben in der Koalition besprochen, dass wir in dem Bereich auch auf die Universitäten und Hochschulen zugehen wollen, damit bestimmte Dinge bei dem ganzen Problem durch unsere jungen Wissenschaftler eingebracht werden können.
Ganz besonders wichtig wäre es mir, dass nach der Vorlage der Strategie anhand der Indikatoren unser Stand geprüft wird. Das heißt nicht, dass wir überall die Besten sind und alles erreicht haben, was wir dort vielleicht erreichen können. Aber wir haben Vergleichswerte, die wir als Landtag prüfen können und anhand derer wir Steuerungen vornehmen können. Wir können zum Beispiel sagen, bei dem einen oder anderen Parameter sind wir schon ausreichend, gut oder auf einem guten Weg. Wir können auch feststellen, ob wir an der einen oder anderen Stelle noch einmal ansetzen müssen.
Bei folgendem Punkt muss ich Frau Ministerin Wernicke auch Recht geben. Wenn wir für Naturschutzmaßnahmen Geld brauchen, müssen wir das begründen. Mit den Indikatoren bekommen wir eine Begründung für Mittelbedarfe im Bereich des Naturschutzes oder der Erhaltung der Artenvielfalt an die Hand. Diesen Punkt möchte ich gern in die Debatte einbringen. Ansonsten wird immer nur erzählt, dass der Naturschutz nur Geld kostet und nichts bringt. So ist es gerade nicht. Wir haben in der letzten Zeit, auch durch die internationale Tagung in Bonn, genug darüber gehört, wie wichtig und wie teuer uns die Arten sind. Ich denke, deswegen sollten wir dem Antrag zustimmen und die Landesregierung bei der Umsetzung dieser Strategie aktiv unterstützen. - Schönen Dank.
Ich möchte nur kurz die Gelegenheit nutzen, mich für das Vertrauen zu bedanken. Ich werde mich auch weiterhin in diesem Kongress für Sachsen-Anhalt stark machen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Frauke, einen drauf haue ich jetzt nicht. Ich möchte schon versuchen, das Thema sachlich vorzutragen. Deswegen muss ich mit Blick auf die Medienberichte erst einmal sagen: Manchmal ist es wahrscheinlich so, dass man mit dem zweiten Auge nicht besser sieht, sondern dass der Einäugige unter den Blinden der König ist.
Ich möchte zunächst zu der Sachlage in ganz Deutschland, dazu, wie die Problematik gesehen wird, etwas sagen. Lassen Sie mich dazu kurz auf das 20. Kasseler Abfallforum zu sprechen kommen, das am 10. April, also erst vor Kurzem und relativ zeitnah, stattgefunden hat und auf dem über den Sachstand der Verordnungen zur Vereinfachung des Deponierechts sowie zur Verfüllung mineralischer Abfälle im Bergbau berichtet und diskutiert wurde.
Die Artikelverordnung zur Verwertung im Bergbau, zum Teil auch Bundesverwertungsverordnung oder Ersatzbaustoffverordnung genannt, soll die Forderung des so genannten Tongrubenurteils II nach einer bundeseinheitlichen Regelung umsetzen. Der vorliegende Referentenentwurf wird sowohl vom Länderausschuss Bergbau als auch vom Industrieverband in zwei Punkten kritisiert. Aufgrund des veränderten Analyseverfahrens wird erwartet, dass sich die Grenzwerte für die Verfüllung als Verwertung über Tage erheblich verschärfen. Daneben ist die Abgrenzung der technischen oder der bodenähnlichen Verwendung nicht ganz klar oder nicht möglich.
Als Ergebnis der Vorträge dort bleibt festzuhalten, dass ca. 250 Millionen t - ich betone: 250 Millionen t - mineralische Abfälle pro Jahr in Deutschland anfallen. Davon werden derzeit ca. 100 Millionen t über Tage verwertet, also in der Art, wie es zum Beispiel in Vehlitz passiert. Als mineralische Abfälle werden unbelasteter Bauschutt, Baggergut, Gleisschotter und Ähnliches bezeichnet.
Eine Abschätzung der Folgen, die aufgrund der Verordnung in der vorliegenden Fassung eintreten würden, ist im Moment kaum möglich. Bei dem Versuch, dennoch
eine Abschätzung durchzuführen, kommen die Fachleute in Kassel zu dem Ergebnis, dass ca. 50 Millionen t an mineralischen Abfällen pro Jahr nicht mehr zur Verfüllung verwendet werden könnten. Deponiekapazitäten für die Beseitigung dieser Abfallmengen gibt es nicht. Zudem könnten die Rohstoffbetriebe ihre Verpflichtung zur Rekultivierung nicht mehr erfüllen. Das betrifft wohlgemerkt erst einmal nur den Bereich der rein mineralischen Abfälle. Das heißt, wir haben hiermit ein Problem.
Wenn man die Zahlen hört und feststellen muss - hierbei bin ich bei Ihnen, Frau Hunger -, dass man diese 50 Millionen t mineralische Abfälle zurzeit für 20 € pro Tonne entsorgen kann, eine Verbrennung aber 100 € pro Tonne kosten würde, dann weiß man genau, woher der Wind weht, wenn man weiß, dass die Abfallverbrennungsanlagen/Müllverbrennungsanlagen an Unterlastung leiden und krampfhaft versuchen, ihre Auslastung zu verbessern. Das ist nicht illegal und nicht verboten, aber man muss es im Hintergrund wissen.
Man muss auch Folgendes wissen: Wenn man sich einmal die Internetseite der Detektei und auch die Referenzen der Detektei anschaut - vor allem muss man sich die Seiten vor dem „Frontal 21“-Bericht und danach anschauen -, dann sieht man, wer hinter dieser Detektei steckt und wer sie losgeschickt hat.
- Ich möchte hier heute keine Namen nennen, weil wir uns dabei sicherlich auf vermintem Gelände bewegen.
Es handelt sich um Betreiber, die die Müllverbrennungsanlagen betreiben. Dazu muss ich keinen Namen nennen.
Als Nächstes möchte ich noch einmal in den gesamten Punkt Abfallschlüsselnummern, Z-Werte und Grenzwerte, Bundesbodenschutzverordnung, Bundesbodenschutzgesetz einsteigen. Das ist sicherlich eine schwierige Materie, aber wir kommen bei dieser Gelegenheit nicht daran vorbei, wenigstens einige wenige Punkte zu diesen Dingen inhaltlich zu sagen.
Ich will es für die Laien unter Ihnen einmal ganz einfach sagen: Die Abfallschlüsselnummer regelt, woher das Material kommt, das dort eingebaut wird, wie es vorbehandelt worden ist, also welchen Ursprung es hat. Darin sind keine chemischen Analysenwerte oder sonst irgendetwas enthalten, es ist lediglich eine Beschreibung dessen, wo das Material seinen Ursprung hat.
Es gibt zum Beispiel die Abfallschlüsselnummer 19 12 09. Das sind „Mineralien (zum Beispiel Sand und Steine)“. Die Formulierung „zum Beispiel“ zeigt uns aber, dass es auch Beton sein kann. Also, das ist nicht genau definiert. Bei der Abfallschlüsselnummer 19 12 12 handelt es sich um „sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen aus der mechanischen Behandlung von Abfällen - mit Ausnahme von 19 12 11)“. Abfälle mit der Schlüsselnummer 19 12 11 sind gefährliche Abfälle; das sind die, die aussortiert werden müssten.
Bei der Genehmigung der Tongrube Vehlitz hat die untere Abfallbehörde des Landkreises schlauerweise - man muss sagen, fachlich sehr gut überlegt - aus dieser Bezeichnung „Materialmischung“ in der 19 12 12 „Mineral
mischung“ gemacht, weil der Betreiber nur mineralische Abfälle zu entsorgen beantragt hatte. Dass man im Umkehrschluss, wenn dort steht „Sonstige“, sagen kann, dass man auch organische Abfälle einlagern kann, ist dabei sicherlich nicht ausreichend bedacht worden.
Dann möchte ich einmal etwas zu den so genannten Z-Werten sagen, über die hier immer diskutiert wird. Die Z-Werte nach der Laga M 20 sagen uns, wohin die Materialien gehen, also sie bestimmen sozusagen, unter welchen Bedingungen man die Materialien wohin bringen kann.
Für dieses „Wohin kann man die Materialien bringen?“ gibt es verschiedene Zuordnungswerte. Ich nenne nur einmal Z 0. Das ist das, was regional dort im Boden vorkommt, was - so steht es sogar darin - den Schadstoffgehalten vergleichbar in der Umgebung vorkommt. Z 0 wird so gehandhabt: Wenn die Leute dort den Ton ausbauen, auf einen Lkw laden und einmal um die Tongrube herumfahren, dann können sie diesen nicht mehr einbauen, dann ist es schon kein Z 0 mehr.
In Vehlitz ist aber Z 2 genehmigt und für Z 2 gilt ein Einbau unter definierten technischen Sicherungsmaßnahmen. Dieser ist dort auch unter diesen technischen Sicherungsmaßnahmen vorgenommen worden.
Für diese Z-Werte gibt es auch Analysenwerte. Die Grenzwertüberschreitungen, die dort festgestellt worden sind, sind aus verschiedenen Haufwerken entnommen worden, aus Chargen, die eingebaut werden sollten. Hierbei gab es Überschreitungen dieser Analysenwerte, dieser Z-Werte. Diese hätten dort nicht eingebaut werden dürfen. Im Grunde genommen hätte es gereicht, wenn man dort, wo man das festgestellt hat, gesagt hätte, das dürft ihr nicht einbauen. Mehr kann man im Moment nicht sagen.
Aber mit allem Weiteren, was jetzt kommt - das zeigt auch, warum das LAU damals nicht flächendeckend untersucht und dort Analysen vorgenommen hat, einmal davon abgesehen, dass keine Gefahr im Verzug war -, beginnt man, sich in gefährliches Gelände zu begeben - gefährliches Gelände in übertragenem Sinne -, wenn man auf die Deponie geht und dort beginnt, Bohrungen zu machen. Denn dann kommen wir in die unsichere Rechtslage: Wo gilt noch das Bundesbodenschutzgesetz und wo gilt die Bundesbodenschutzverordnung?
Das Bundesbodenschutzgesetz gilt für den Untergrund der Tongrube. Unter dem Ton, der jetzt ausgekoffert ist, liegen übrigens noch einmal 60 m Ton. Also etwas Sichereres an Deponie gibt es im Grunde genommen gar nicht. Aber die Bundesbodenschutzverordnung, die Verordnung zum Bundesbodenschutzgesetz, gilt nur für die durchwurzelbare Zone. Was machen Sie denn mit dem Zeug, das sozusagen zwischen der durchwurzelbaren Zone und dem Bereich der Tongrube liegt?
Das ist unklar; das ist bundesweit gesetzlich nicht geregelt. Dafür gibt es in verschiedenen Bundesländern Regelungen, die getroffen worden sind. Ich komme unter dem Tagesordnungspunkt 2 noch einmal darauf zurück, möchte aber klar machen, dass ich in dieser Hinsicht in der Beurteilung - ich habe mich auch mit vielen Fachleuten unterhalten; ich war übrigens auf der Tongrube; ich habe auch mit dem Landrat gesprochen - der Einschätzung des Gerichtes folgen muss.
Ich würde aus meiner Sicht sehr vorsichtig sein mit Begriffen wie „illegal“, „Rechtsverstößen“ und „kriminell“; denn das Gericht stellt fest:
- sie beziehen sich auf den Bescheid -
„nicht vor. Gemäß § 3... findet dieses Gesetz auf schädliche Bodenveränderungen und Altlasten Anwendung, soweit Vorschriften des Bundesberggesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen über die Errichtung, Führung und Einstellung eines Betriebes Einwirkungen auf den Boden nicht regeln.“
Also, darauf hat sich das Gericht erst einmal zurückgezogen. Ich denke, die Staatsanwaltschaft wird sich nun sehr genau überlegen, wie oft und an welcher Stelle sie dort Bohrungen vornimmt und wie diese zu bewerten sind.
Ich habe meine Redezeit noch nicht überschritten. Deswegen noch zwei Worte zu dem Betrieb und zu den geforderten Mehrkontrollen. Man muss einfach wissen, dass dieser zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb mit einem Qualitätsmanagement arbeitet und dass dort die Ein- und Ausgangskontrollen, wie sie üblicherweise von einem solchen Betrieb erwartet werden, vorgenommen werden. Wenn man weiß, dass dort täglich ungefähr 1 000 t angekommen sind und diese 1 000 t chargenweise nach den erforderlichen Maßstäben deklariert worden sind, dann weiß man auch - ich sage es ein wenig vereinfacht -, dass 999 t nicht untersucht worden sind, und das werden Sie auch nicht ändern.
Das werden Sie auch nicht mit der doppelten Anzahl an Untersuchungen ändern. Dann werden Sie vielleicht 499 t nicht untersucht haben. Aber damit wird das Problem im Grunde genommen nicht gelöst; vielmehr wird es mit dem gelöst, was wir im Antrag zu Tagesordnungspunkt 2 fordern, nämlich dass das Verwaltungshandeln in diesem Bereich stringenter durchgeführt wird und dass wir vor allem auf der bundesgesetzlichen Ebene klären, wie wir dieses Problem vom Tisch kriegen.
Ich möchte vorausblickend auf Tagesordnungspunkt 2 sagen: Uns hilft an dieser Stelle kein Aktionismus. Natürlich müssen wir Aufklärung verlangen. Das hat Kollege Graner schon gesagt, dem ich für seinen Beitrag aus der Sicht der örtlich Betroffenen dankbar bin. Wir müssen an dieser Stelle aufklären. Dann müssen wir ganz sachlich unsere Schlussfolgerungen ziehen und das tun, was wir im Lande tun können, und auch dafür sorgen, dass das bundesweit geregelt wird.
Gern.
Ob hier jemand Recht und Gesetz bricht, wird das Gericht entschieden. Ich bin nicht der Meinung, dass das nicht zulässig ist oder dass man das nicht machen darf. Das habe ich auch gesagt.
Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass es, wenn man das stringent durchzieht, ein Problem gibt. Das Problem liegt zum einen in den Entsorgungskosten zwischen 20 € pro Tonne und 100 € pro Tonne, die irgendwann auf uns alle zurückfallen.
Zum anderen besteht das Problem darin, dass bestimmte Wirtschaftszweige - ob das die Abfall- und die Entsorgungswirtschaft oder auch die Mineralwirtschaft ist, also die Grundstoffwirtschaft, die Ton, Steine, Erden usw. ausgräbt - ihrer Verpflichtung nach dem Berggesetz nicht mehr nachkommen können und dort Verfüllungen vornehmen müssen mit Material, bei dem man, weil das verboten ist, nicht einmal Blumenerde einbauen kann.
Das Problem, das die Betreiber der Tongrube jetzt haben, ist das Deponieproblem. Ich habe mit den Betrei
bern gesprochen, und sie sind nicht glücklich - von dem Medienecho einmal ganz abgesehen - über die Folgen, die bereits in Möckern für sie ersichtlich sind, weil diese zusätzliche Kosten verursachen. Die gleichen Folgen werden sie in Vehlitz auch zu tragen haben, weil man jetzt ganz normal wie bei einer Deponie damit umgehen muss.
Es ist auch nicht richtig - ich weiß nicht, wer es gesagt hat, vielleicht Herr Kley -, dass es Quatsch sei, das jetzt abzudecken, dass das alles nichts bringe usw. Man muss es abdecken, um überhaupt erst einmal feststellen zu können, was für ein Gas dort austritt, um es zu untersuchen und anschließend behandeln zu können.
Wenn man das Gas nicht fasst, dann weiß man gar nicht, was darin ist, weil man eben nicht genau weiß - ich habe versucht, das mit den 1 000 t klar zu machen -, was im Einzelnen darin ist. Also werden wir als Land ganz normal mit dem Betreiber reden müssen, wie damit umzugehen ist, wenn aus diesem Tagebaurestloch, das verfüllt worden ist, eine Deponie wird. Dann muss ich es auch so behandeln. Dann muss ich das Abgas und das Abwasser, das dort abgepumpt wird, entsprechend behandeln; das ist ganz logisch.
An dieser Stelle haben Sie Recht. Das kann man natürlich tun, eine erhöhte Sicherheit durch mehr Kontrollen und Stichproben verlangen. Wenn Sie sich mit Vertretern der Branche unterhalten, dann stellen Sie eine große Aufregung im ganzen Land fest, weil jetzt überall Kontrollen und Stichproben gemacht worden sind, weil man bis zum Letzten überprüft wird. Aber auch aufgrund meiner beruflichen Erfahrungen muss ich sagen, dass das alles irgendwo Grenzen hat. Das können Sie machen. Die Lösung ist folgende: eindeutige gesetzliche Grundlagen und eine Vereinbarung mit dem Berufsverband oder auch mit dem Fachverband, womit man sich verpflichtet. Selbstkontrollen - das zeigt die Erfahrung - sind immer ein gutes Mittel in der Industrie und im Gewerbe, um die Qualitäten zu sichern.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Kley, ich möchte auf keinen Fall in Verruf kommen, dass ich hier der Billigheimer bei der Abfallentsorgung bin. Ich habe lediglich darauf aufmerksam gemacht, was für Folgen das nach sich zieht. Ich habe nicht gesagt, dass das verboten ist, dass das schlecht ist oder dass wir andere Gesetze haben wollen. Ich habe dargestellt, was für Folgen das nach sich zieht: eine Verfünffachung, so meine ich, zumindest dieses Abfallsegmentes.
- Das muss der Bürger zahlen, natürlich.
Dass Sie unserem Alternativantrag nicht zustimmen wollen, weil darin nicht dargestellt werde, was die Regierung bisher in der Sache getan habe, kann ich nicht nachvollziehen, weil wir in Punkt 1 Abs. 2 des Antrages ausdrücklich hineingeschrieben haben - ich zitiere -:
„Gleichzeitig sind die Aktivitäten der Landesbehörden vor und seit dem Vorliegen der Untersuchungsergebnisse aufzuzeigen.“
Das ist ja heute auch schon von beiden betreffenden Ressorts - zumindest so weit, wie man das hier in der Debatte tun kann - dargestellt worden. Ich denke, das kann man sicherlich im Ausschuss an der einen oder andere Stelle noch vertiefen.
Des Weiteren ist hier auch schon gesagt worden, gerade auch noch einmal von Herrn Minister Dr. Haseloff, dass eine Verbesserung des Vollzuges durchgesetzt werden soll. Das ist unter Punkt 2 unseres Antrages enthalten.
Unter Punkt 3 des Antrages ist der Aspekt „Ablauforganisation und Zusammenwirken der Landesbehörden“ aufgenommen worden. Dazu gibt es ja mittlerweile einen Kabinettsbeschluss, wie man das regeln wird, bis bundesgesetzliche Regelungen dazu anderes vorgeben. Wir haben hierbei auch mit Bezug auf die Bundesratsinitiative - es gibt ja eine Bundesratsinitiative - noch einmal ausdrücklich auf einen beschleunigten Abschluss des Rechtsetzungsverfahrens gedrängt. Insofern - vielleicht können Sie sich das noch einmal kurz durchlesen - werbe ich dafür, doch unserem Alternativantrag zuzustimmen.
In Richtung des Kollegen Lüderitz möchte ich noch sagen: Es werden hier keine neuen Zuständigkeiten oder neue Aufgaben an die Landkreise verteilt. Das ist Aufgabe des Landkreises und ist durchzusetzen. Ich sage
schon jetzt von dieser Stelle aus, dass wir uns demnächst auch im Umweltausschuss einmal darüber unterhalten werden, wie überhaupt verschiedene Verordnungen von den Landkreisen durchgesetzt werden. Ich nenne als Beispiele nur einmal die Verpackungsverordnung oder die Altautoverordnung.
Punkt 2. Ich wollte Herrn Lüderitz noch etwas zu dem Stichwort Bayern sagen. Ich kenne dieses bayerische Papier natürlich auch: Leitfaden zu den Anforderungen an die Verfüllung von Gruben, Brüchen sowie Tagebauen. Ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie nicht gesagt haben, aus welchem Jahr das stammt. Aber man muss dazu wissen, dass die Bayern die Laga M 20 nicht in einen Erlass oder eine Richtlinie umgesetzt haben; die machen in dieser Hinsicht sozusagen ihr eigenes Ding.
Bei uns ist es so, dass diese technischen Regelungen in der so genannten Laga M 20 zwar nicht Gesetz oder Verordnung sind, sie sind aber so genannte normenkonkretisierende Verwaltungsvorschriften. Das heißt, sie binden den Verwaltungsvollzug bei ihrer verbindlichen Einführung; und diese Regelungen sind bei uns eingeführt.
Insofern, sage ich einmal, ist das bayerische Papier sehr interessant. Das sollte man sich einmal ansehen, weil Fachleute lange daran gearbeitet haben. Darüber hinaus hat es einige Jahre praktischen Vollzugs hinter sich. Aus diesen Gründen ist es sicherlich gut, sich einmal damit auseinanderzusetzen. Aber wir werden es wohl nicht im Verhältnis 1 : 1 übernehmen können.
Herrn Bergmann - ich möchte noch etwas zur Zertifizierung sagen - empfehle ich, sich vielleicht einmal mit der IHK oder dem Forum der mitteldeutschen Entsorgungswirtschaft zu treffen und sich dort über die Zertifizierung zu informieren.
Es ist natürlich nicht automatisch so, dass diejenigen Unternehmen, die zertifiziert sind, die Guten sind, und diejenigen, die nicht zertifiziert sind, die Bösen; das wissen wir alle. Man muss an dieser Stelle aber auch einfach einmal anerkennen, dass die Unternehmen mit erheblichem Aufwand - das betrifft die überwiegende Zahl aller Unternehmen - ein Qualitätsmanagement- und -sicherungssystem einführen, um auch und gerade unter, sagen wir einmal, unsicheren Rechtslagen einen Standard zu schaffen, auf den sie sich selbst festgelegt haben und der auch mit den Behörden abgestimmt ist.
Man muss dazu auch sagen, dass in Bayern im Rahmen des Umweltpaktes das Eckpunktepapier zur Verfüllung der Gruben auf eine Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen und dem Bayerischen Industrieverband Steine und Erden e. V. zurückgeht. An dieser Stelle haben wir wieder die Vereinbarung mit den Verbänden, von denen ich vorhin gesprochen habe.
Ich bitte also darum, unserem Alternativantrag zuzustimmen. - Danke schön.
Ja, gerne.
Da empfehle ich Ihnen mal ein Gespräch mit der zuständigen Abfallbehörde des Landkreises.
Ich habe die Frage jetzt nicht ganz verstanden; ich versuche trotzdem eine Antwort. Ein Zertifikat ist natürlich eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Erteilung des Zertifikats. Die Zertifikate, die erteilt werden, gerade in der Abfallwirtschaft, behandeln sozusagen Funktionsabläufe und Stoffströme. Auch wenn es eine Momentaufnahme ist, können Sie die nicht sofort umsetzen. Herr Bergmann hat ja vorhin gesagt - das kann man natürlich so sehen -: Wer einmal ein kriminelles System zertifiziert hat, kann es auch weiterlaufen lassen.
Auf der anderen Seite muss man aber wissen, dass die natürlich von Berufsverbänden, von der IHK usw. streng überwacht werden und einer Eigenkontrolle unterliegen. Ich möchte wirklich an dieser Selbstverpflichtung der Wirtschaft nicht rütteln, sowohl was die Abfallwirtschaft, aber auch was andere Bereiche betrifft, wo wir das ja auch haben. Ich möchte das nicht infrage stellen, weil
ich glaube, dass sich da viele mit viel gutem Willen und auch großem finanziellen Aufwand engagieren. Das sollte man anerkennen.
Ja, ganz besonders gern.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich mache so meine Erfahrungen mit einem ressortübergreifenden Antrag. Eine Zeit lang hatte ich die Befürchtung, dass der Antrag auch noch an den Bildungskonvent überwiesen würde. In diesem Fall würde, bis wir ein Ergebnis haben, die Erderwärmung so weit vorangeschritten sein, dass wir den Antrag nicht mehr zu beraten brauchen.
Spaß beiseite. Das Thema ist ernst; wir sollten es nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ich werde die Einbringung des Antrages für den Kollegen Bergmann übernehmen. Ich gehe davon aus, dass er nichts deutlich anderes hätte sagen wollen als das, was ich jetzt sagen werde.
Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass unser Antrag mit den Worten „Die Landesregierung wird gebeten“ beginnt. In dem Antrag steht nicht, das Umweltministerium oder irgendein anderes Ministerium wird gebeten, in den Ausschüssen zu berichten. Vielmehr wird ausdrücklich die Landesregierung genannt. Das heißt, wir erwarten ein ressortübergreifendes Konzept, was die Frage der Umweltbildung bzw. die Bildung für nachhaltige Entwicklung betrifft.
Uns ist bewusst, dass das Umweltministerium bisher Vorreiter war und ganz vorne steht, was die Inhalte betrifft. Aber Bildung für nachhaltige Entwicklung - das sieht man an den einzelnen Schwerpunkten, die wir aufgelistet haben - bezieht sich nicht nur auf die Umwelt. Als Beispiele nenne ich die vorschulischen Einrichtungen - dies betrifft Fragestellungen, bei denen das Sozialministerium einbezogen werden müsste - und die berufsbildenen Schulen, also Fragen der beruflichen Bildung, die hier berücksichtigt werden sollten. Hinzu kommt, dass die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher angepasst werden muss, wobei das Kultusministerium gefragt ist. Auch hierzu gibt es bereits gemeinsame Ansätze.
Wir verweisen deshalb auf die Fortsetzung und die Unterstützung des Aktionsplanes und des Runden Tisches zur UN-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“. Ich weiß, dass Frau Ministerin Wernicke auf diese Punk
te eingehen wird. An dieser Stelle möchte ich, da wir die Haushaltsberatungen gerade hinter uns haben, darauf hinweisen, dass im Haushalt des Umweltministeriums ca. 400 000 € jährlich für Umweltbildung vorgesehen sind. Wir haben vorausschauend, mit Blick auf den Antrag, den wir heute stellen, 50 000 € für die Weiterentwicklung bzw. Fortführung des Aktionsplanes und des Runden Tisches zusätzlich in den Haushalt eingestellt.
Die Frage der Umweltbildung und der Bildung für nachhaltige Entwicklung wollen wir insbesondere unter drei Schwerpunkten betrachtet wissen. Bei dem ersten Schwerpunkt geht es um den Klimaschutz. Ich verweise hierzu auf den Beschluss der Bundesregierung vom 7. November 2007 - auf den Beschluss der Bundesregierung, nicht des Bundesumweltministeriums - zur nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Darin wird ausdrücklich gefordert, die Einrichtung von Kompetenzzentren und die Bildung für nachhaltige Entwicklung auch in den Bundesländern zu forcieren. Wir sind mit unserem Antrag also ganz hart am Wind, ganz vorn dabei. Das steht dem Land Sachsen-Anhalt gut zu Gesicht.
Ein Inhalt dieser Maßnahmen soll sein, dass das Bewusstsein für den Klimaschutz in der Bevölkerung und vor allem bei den Heranwachsenden gestärkt wird. Wenn wir im Interesse des Klimaschutzes auf energetische Gebäudeeffizienz setzen und bei den Menschen die Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen erhöhen wollen, bedarf dies auch eines Hintergrundes, dann müssen sie dies auch im Rahmen ihrer Ausbildung sozusagen von klein auf aufgenommen haben.
Der zweite wesentliche Punkt, der mit diesem Antrag vorangebracht werden soll, ist die Frage der Bildung und Ausbildung, also auch Bildung für nachhaltige Entwicklung als Wirtschaftsfaktor und vor allem auch für das Cluster der erneuerbaren Energien, das wir in SachsenAnhalt haben. Ich nenne einmal Stichworte wie Windkraft und Solar, aber auch alles das, was Heizungs-, Energie- und Sanitärtechnik usw. betrifft.
Heute ist es so, dass ein Handwerker, der mit Heizungs- und Sanitärtechnik zu tun hat, eigentlich kein Heizungsmonteur mehr ist, sondern im Grunde genommen ein Fachmann für alternative Energien sein muss und alles, was damit zusammenhängt, wie Erdwärme, Wärmedämmung, Wärmespeicherung usw. kennen muss. Dafür müssen die Leute natürlich ausgebildet sein. Die Leute müssen auch dafür ausgebildet sein, um in Fabriken Solaranlagen zu montieren und zusammenzubauen. Dafür ist es nicht ausreichend, wenn man weiß, wie der Schraubenschlüssel gedreht wird, sondern man muss auch im Kopf bei der Sache sein und man muss wissen, warum man das alles macht.
Ganz wichtig ist für uns auch die berufliche Weiterbildung, zum Bespiel von Handwerks- oder Industriemeistern, die wirklich verinnerlichen müssen, dass nachhaltiges Wirtschaften neue Erwerbszweige erschließen kann und natürlich auch zur Aufwandsminimierung in den Unternehmen beitragen kann, dass also Umweltschutz und Klimaschutz kein lästiges Übel sind, sondern eine Notwendigkeit, um heutzutage in der Wirtschaft überhaupt zu überleben. Dazu haben wir sehr gute Beispiele auch bei uns im Land, die sich bundesweit wirklich sehen lassen können. Wer an der Aktionswoche für nachhaltige Entwicklung teilgenommen hat, konnte sich das live ansehen, zum Beispiel im Fraunhofer-Institut in Magdeburg oder an der Universität.
Einen dritten Punkt, der wichtig ist und auch Inhalt des Antrages ist, möchte ich noch nennen. Das betrifft unser Vorhaben zur Erneuerung und Rekonstruktion von Schulen und Kindertagesstätten im ländlichen Raum mit EUMitteln, die unter anderem daran gebunden sind, dass dort Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Allerdings wissen wir alle, die damit befasst sind, dass die EU-Kommission nicht einfach dichtere Fenster und wärmegedämmte Dächer fördert, sondern in diesen Kindereinrichtungen und Schulen auch ein inhaltliches Konzept dazu vorgelegt werden muss. Es muss also ein ganzheitliches Konzept sein, um EU-Mittel einsetzen zu können.
Wir wollen mit dem Beschluss zur Bildung für nachhaltige Entwicklung erreichen, dass gerade an den Standorten, an denen wir EU-Mittel einsetzen, im Bereich der Umweltbildung Pilotprojekte initiiert werden, die auch in das ganze Land ausstrahlen und die Idee in die Breite bringen. Zum einen sollen die Kinder vor Ort sehen, was man für den Klimaschutz mit technischen Mitteln machen kann. Die Handwerksbetriebe profitieren davon. Gleichzeitig setzen wir EU-Mittel ein und wollen den Schülern das Thema auch inhaltlich nahe bringen.
Wir haben aufgrund des Änderungsantrages der LINKEN, der gestern vorgelegt wurde, noch einen Änderungsantrag formuliert. Dort haben wir Nr. 1 des Antrages der LINKEN übernommen und wollen an mehreren Stellen das Wort „Umweltbildung“ durch den Begriff „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ersetzen. Dieser Vorschlag wurde auch aus den Reihen der Bildungspolitiker gemacht, weil der Fachbegriff auch bei der Kultusministerkonferenz „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ist. Wir dachten, der Begriff „Umweltbildung“ ist leichter und allgemein verständlich für diejenigen, die sich diesen Antrag durchlesen. Wir haben aber kein Problem mit der Änderung.
Nr. 2 des Antrages der LINKEN möchten wir gern umändern. Der Antrag hierzu liegt allen vor. Wir sind der Meinung, dass wir kein Kompetenzzentrum errichten müssen, sondern das Gute, das wir haben und das auch funktioniert, zum Kompetenzzentrum fortentwickeln müssen, damit eine vernünftige Arbeit, die bisher zum Teil mit der Unterstützung von Bundesmitteln - diese laufen bald aus - geleistet wurde, fortgeführt werden kann. Wir wollen das als Land auch durchaus unterstützen. Deshalb bitte ich um die Zustimmung zu unserem Antrag in der geänderten Form.
Ich beantrage gleichzeitig, den Antrag neben den Ausschüssen für Bildung, Wissenschaft und Kultur, für Umwelt und für Soziales auch in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen, weil dort die Zuständigkeit für die Berufsbildung liegt, Herr Präsident. - Schönen Dank.
Ich möchte es ganz kurz machen. Ich habe leider nicht so ganz verstanden, wie Ihr Abstimmungsverhalten nun sein soll. Aber das werden wir in der Abstimmung gleich sehen.
Wie Herr Bergmann schon sagte: Wir wollten Ihnen mit unserem Antrag eigentlich die Gelegenheit geben, dass Sie nicht unbedingt etwas ablehnen müssen, was mit der Umweltbildung zu tun hat.
Deswegen hat Herr Kley auch die - - Jetzt ist er gar nicht anwesend.
Ich wollte nur in Richtung von Herrn Kley sagen: Natürlich wissen wir, dass wir das auch anders hätten machen
können. Aber das ist gestern im Gespräch so entstanden.
Ich will auch noch sagen: Frau Fiedler, das waren alles gute Ideen. Herr Bergmann hat auch einiges vorgetragen. Lassen Sie die Landesregierung doch erst einmal vorstellen, was sie getan hat bzw. was sie vorhat noch zu tun. Ich denke, daraus werden sich im Nachhinein noch einige Anträge ergeben. Wir werden das Thema mit dem heutigen Antrag nicht beenden. Dazu ist es viel zu weitführend.
Ich habe noch eine Bitte sowohl an das Umweltministerium als auch an das Kultusministerium. Die Förderung für die Stelle, wo der Aktionsplan bisher auch mit Bundesmitteln unterstützt wurde, läuft aus. Wir sollten zusehen, dass wir, wenn wir ein Konzept entwickeln, nicht nur theoretische Sachen aufschreiben, sondern uns tatsächlich darum bemühen zu klären, wie wir die Arbeit dieser Stelle hinsichtlich des Aktionsplanes und des Runden Tisches fortsetzen können. Dazu muss es konkrete Hinweise und Möglichkeiten geben, wie mit dem Personal bzw. mit den Sachkosten usw. verfahren wird.
Ich bitte noch einmal um Zustimmung zu unserem geänderten Antrag. - Vielen Dank.
Ich weiß nicht, ob das ganz fair ist, da Sie nicht aus der Region sind. Ich dachte eigentlich auch, dass Herr Krause sprechen wird. Trotzdem habe ich zwei Fragen an Sie.
Frage Nr. 1: Ist Ihnen bekannt, dass von niedersächsischer Seite die Trassierung entlang der vorhandenen B 71 von vornherein, ohne dass feststeht, wo die A 39 entlangführt, aus naturschutzfachlichen Gründen abgelehnt worden ist?
Frage 2: Sind Sie der Meinung, dass die Natur in Niedersachen nicht so wertvoll ist wie die in Sachsen-Anhalt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich auf den Kollegen Kley eingehen. Es wird langsam zur Regel, dass ich zuerst zu ihm spreche. Den Begriff „Verbändeanhörung“, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, haben wir gewählt, um das Instrument deutlich zu machen. Wir als Koalition sehen das so, dass wir gemeinsam mit Ihnen benennen würden, wen wir zu dieser Anhörung einladen, wer dort unserer Meinung nach gehört werden sollte. Wir werden das rechtzeitig bei Ihnen einreichen.
Wir haben auch die Landesregierung gebeten, im Rahmen dieser Verbändeanhörung zu berichten. Normalerweise ist bei einer Anhörung kein Bericht dabei. Würde nicht berichtet werden, dann würde das an dem ganzen Thema und an den Problemen vorbeigehen.
In Richtung von Herrn Lüderitz von der LINKEN möchte ich sagen: Ich habe es in Bezug auf die Personalprobleme, die wir gestern besprochen haben, schon zum Ausdruck gebracht: Beziehungsprobleme sind immer Kommunikationsprobleme. Das ist nun einmal so.
Ich habe den Eindruck, dass hierbei ein Kommunikationsproblem mit den Beteiligten vor Ort besteht. Sie glauben nämlich, dass das, was sie jetzt abgegeben haben, unverrückbar dasteht und auf keinen Fall wieder an die Gegebenheiten angepasst werden bzw. nicht diskutiert werden kann. Es ist aber das Gegenteil der Fall. Hätten die Anhörung und die Beteiligung der Betroffenen vor Ort nicht stattgefunden, hätte das Land an die Flussgebietsgemeinschaft eine Meldung abgegeben, die ohne Beteiligung vor Ort abgelaufen wäre. Gerade das haben wir vermieden. Wir sind im Grunde genommen in dem, was wir tun, besser als das, was die EU und die EUWasserrahmenrichtlinie fordern.
Ich möchte zu den Meinungen, Anfragen und Hinweisen, die mich erreicht haben, an dieser Stelle noch sagen: Wenn einige nun plötzlich aus ihrem Büroschlaf geweckt werden, obwohl alle, die beteiligt sind, den Zeitplan seit dem Jahr 2004 kennen, dann kann ich nur sagen: Guten Morgen! Aufwachen!
Lassen Sie uns an dem Zeitplan konstruktiv und alle gemeinsam weiterarbeiten. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen! Ich muss erst einmal meinen Blutdruck senken.
Ich beginne mit Herrn Kley. Sehr geschätzter Kollege Kley, es geht hierbei um Personalangelegenheiten. Wenn Sie in einem Nebensatz von ständiger Kontrolle der Computer der Mitarbeiter sprechen, dann würde ich ganz vorsichtig sagen, dass in der Debatte bisher nicht von ständiger Kontrolle die Rede gewesen ist. Sie haben das in Ihrem Beitrag leichtfertig erwähnt. Dazu möchte ich sagen, dass das bislang überhaupt noch nicht Thema einer Diskussion gewesen ist.
Herr Krause, Ihre Ausführungen und die von Ihnen vorgebrachten Verdächtigungen kann ich mir nur aus Ihrer DDR-Sozialisierung und aus den Erfahrungen erklären, die Sie einmal beim Rat des Kreises gemacht haben.
Sie glauben doch nicht im Ernst, dass ein Unternehmer Millionen investiert, weil er irgendwo Schatzmeister ist oder irgendein Verwandter von irgendjemandem bei ihm in der Firma arbeitet.
Das war in der DDR so oder in irgendeiner anderen Bananenrepublik, aber nicht bei uns.
Ich will auf das ursprüngliche Thema zurückkommen. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des
Landes Sachsen-Anhalt ist ein Motor für Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit in unserem Land. Das ist eine Erfolgsgeschichte, die wir seit mehreren Jahren vorzuweisen haben.
Dieser Erfolg - Ministerin Wernicke hat es auch schon dargestellt - beruht auf der hervorragenden Arbeit der Mitarbeiter dieses Hauses und natürlich auch der Leitung des Hauses. Erfolg führt leider auch immer zu Neid und Missgunst. Wenn das im Hause - das gebe ich zu - nicht richtig kommuniziert wird, dann kann bei manchen Mitarbeitern ein Gefühl der Ohnmacht entstehen, wenn sie plötzlich nur noch die Lichter des Zuges sehen, der abgefahren ist. Dann kann es dazu kommen, dass Mitarbeiter in dem Gefühl dieser Ohnmacht durch anonyme Anzeigen oder Beschuldigungen Dinge in die Welt zu setzen versuchen, die im Grunde genommen jeglicher Substanz entbehren.
Ich möchte noch etwas zu Herrn Staatssekretär Dr. Aeikens sagen. Er hat wie jeder andere Bürger dieses Landes vor Recht und Gesetz die Möglichkeit, sich gegen falsche Vorwürfe und Anschuldigungen zu wehren, und nichts anderes hat er getan.
Gleichlautende Anzeigen bei mehreren Institutionen in mehreren Bundesländern zeigen mir, dass es jemandem nicht um die Sache ging, sondern dass eindeutig die Öffentlichkeit und die Presse Ziel der Maßnahme gewesen sind und nicht die Aufklärung irgendeines Tatbestandes.
Wir gehen in unserer Fraktion davon aus, dass im Haus von Frau Wernicke alles ordnungsgemäß verläuft. Wir können nicht die Kette aufmachen, dass ein Verdacht zu einer Schuld und gleichzeitig zu einer Verurteilung führt; denn dafür sind Beweise Voraussetzung. Beweise sind bisher von keiner Seite für irgendwelche Anschuldigungen vorgebracht worden.
Was die Durchsuchung der Computer von Personalvertretern angeht, kann ich mir das nur so erklären - ich bin kein Jurist, aber vielleicht kann unsere Justizministerin etwas dazu sagen -, dass man „Dienst nach Vorschrift plus“ gemacht hat. Vorsichtig ausgedrückt: Man hatte vielleicht Vorfälle, die in Sachsen vor einigen Monaten gelaufen sind, im Hinterkopf und wollte möglichst keinen Fehler machen. Daraufhin hat man sich gesagt, okay, dort sehen wir ein bisschen genauer hin und sehen, was sich dort eventuell ergibt. - Das sage ich einmal ganz ungeschützt.
Die Pflicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit besteht nach wie vor. Ich denke, dass von der Hausleitung weiterhin vertrauensvoll mit den Mitarbeitern umgegangen wird. Ich rufe beide Seiten zu einem vernünftigen Dialog und zu einer Kommunikation auf, weil ansonsten die Fehler nicht abgebaut werden können, die dort im Moment vorliegen. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kollegen! Über einige Beiträge, die ich heute zu dem Thema gehört habe, muss ich mich schon wundern. Aber ich glaube, die Zweifel, die unser Koalitionspartner in diesem Zusammenhang noch hat, und auch die Gedächtnislücken, die in den anderen Fraktionen zu bemerken waren, werden wir sicherlich noch ausräumen können.
Diejenigen, die in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Wassergesetz befasst waren, wissen sehr wohl, wie schwer wir uns mit der Einführung des modifizierten Flächenmaßstabes getan haben. Auch wir als CDUFraktion haben von Anfang an - besonders diejenigen, die in den Arbeitsgruppen mitgearbeitet haben - unsere Zweifel daran gehabt, dass man diesen modifizierten Flächenmaßstab in dem vorgesehenen Zeitraum einführen kann. Wir haben auch inhaltlich Probleme damit gehabt. Zu beiden Problemstellungen möchte ich an dieser Stelle etwas sagen.
Die Problematik des Termins der Einführung haben wir damals aus dem Weg geräumt, indem wir eine Übergangsfrist eingeführt haben, wohl wissend, dass sowohl die Datenerfassung beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation als auch in den Gemeinden vor Ort mit Schwierigkeiten verbunden ist und dass dort nicht alle auf dem gleichen Stand sind. Ich finde es nicht ungewöhnlich, dass ein Übergangszeitraum, der einmal beschlossen wurde, nun verlängert wird, weil sich herausgestellt hat, dass dieser wohl wissend gewählt wurde, weil man wusste, dass es nicht so einfach wird, wie es sich der eine oder andere vorgestellt hat.
Ich will nicht alles wiederholen, was an Schwierigkeiten bisher genannt wurde. Ich möchte aber vielleicht noch einmal die Perspektiven ansprechen, die uns die Einführung des modifizierten Flächenmaßstabes bietet.
Vorweg möchte ich aber noch zwei Anmerkungen machen. Wir diskutieren an dieser Stelle über das Wassergesetz und über die Unterhaltungsverbände, die Daten zu erfassen und digital zu verarbeiten haben. Ich will dazu sagen, dass die Erfassung und digitale Aufbereitung der Flächenutzungsdaten der Gemeinden eine Grundlage für die Sachdatenerfassung und die Bewertung bei der Einführung der Doppik ist. Für die doppische Haushaltsführung sind diese Sachdaten in den Gemeinden vorzuhalten. Deswegen ist die Datenerfassung nicht für das Wassergesetz oder für die Unterhaltungsverbände gemacht, sondern es ist für die Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit in den Gemeinden wichtig.
Ich weiß nicht, ob der eine oder andere vergessen hat, dass wir eine Dienstleistungsrichtlinie der EU umzusetzen haben und ab 2011 alle Daten der Gemeinden und Kommunen in digitaler Form im Internet vorzuliegen haben. Diese Daten müssen für Dritte, die Dienstleistungen zu erbringen haben, vorgelegt werden, beispielsweise für Ingenieursbüros, für Vermessungsbüros und für alle die, die für die Gemeinden Aufgaben erfüllen.
Auch hierbei ist es so, dass die Datenerfassung und -bearbeitung nicht für das Wassergesetz und für die Unterhaltungsverbände geleistet wird, sondern aus ganz verschiedenen Gründen.
Ich möchte darauf zurückkommen, welche Intentionen wir mit der Einführung des modifizierten Flächemaßstabes verbunden hatten. Hierbei ist es so, dass die digitale Datenerfassung und -verarbeitung völlig neue Möglichkeiten für die Gemeinden und auch für die Unterhaltungsverbände zur Verfügung stellt. Wir können von der bisherigen Gewässerunterhaltung, die im Nachhinein dafür gesorgt hat, dass der Abfluss aus den Gebieten gewährleistet ist und die Gewässer in Ordnung gehalten werden, zu einem Abflussmanagement kommen, weil wir wissen, welche Flächen in welcher Art genutzt werden. Aus diesem Abflussmanagement kann man später auch eine Steuerung für den Abfluss und für den Wasserhaushalt in dem Einzugsgebiet der Unterhaltungsverbände generieren, so wie es zum Teil bereits heute von Trink- und Abwasserverbänden für den Bereich Regenwasser in Orten gemacht wird.
Ich muss, auch in Richtung von Herrn Czeke, der immer für einen ökologischen Hochwasserschutz plädiert, sagen: Wir machen mit dieser Umlegung der Nutzungsarten für die Unterhaltungsverbände vorbeugenden Hochwasserschutz in der Fläche. Das ist auf jeden Fall
billiger und besser, als ständig an Deichen zu bauen bzw. Deiche zu erhöhen und sie in ihrer Lage zu verändern.
Meine Redezeit ist zu Ende. Ich möchte noch einmal dafür werben, dass wir die Frist bis zum 1. Januar 2010 verlängern. Wenn das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Probleme damit hat, diese Veränderung in der Fläche und diese Neuerung in den Unterhaltungsverbänden umzusetzen, können sicherlich private Dienstleister, amtlich bestätigte Vermesser, als eine Art Taskforce bei den Unterhaltungsverbänden und Gemeinden bei der Einführung vor Ort behilflich sein. - Danke schön.
Ja, gern.
Erstens hat die Koalition ein gesundes Misstrauen gegenüber der Regierung, weil sie die Qualität der Regierungsarbeit ständig verbessern möchte.
Zweitens ist ständige Kontrolle nichts Ungewöhnliches. Man lässt sich eben über den Fortgang berichten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kollegen, damit alle wach werden, fange ich gleich mit einer Hiobsbotschaft an: Unser Bier wird teurer. Das liegt daran, wie wir gestern in der Zeitung lesen konnten, dass die Rohstoffe für das Bier teurer werden, und daran ist natürlich der Klimawandel schuld. Wenn man allerdings bedenkt, dass die Kosten für die Rohstoffe beim Bier nur denen des Kronkorkens entsprechen, kann man sich schon fragen, wofür der Klimawandel inzwischen alles herhalten muss.
Meine Damen und Herren! Am 22. Mai war der Tag der biologischen Vielfalt. In diesem Jahr haben die Vereinten Nationen diesen Tag unter die Überschrift „Biodiversität und Klimawandel“ gestellt. Mit dem Begriff des Klimawandels sind wir in den vergangenen Monaten zu Recht täglich konfrontiert worden. Anders sieht es jedoch mit dem Begriff der Biodiversität, also der biologischen Vielfalt aus.
Was verstehen wir unter biologischer Vielfalt, worin besteht der Zusammenhang zum Klimaschutz, wie bedingen die beiden Begriffe einander und welche Wechselwirkungen treten auf? - Diese Fragen möchte ich zu Beginn der heutigen Debatte gern andiskutieren, denn mehr als ein Andiskutieren wird es nicht sein können, da dieses System ausgesprochen komplex ist.