Auch die Themen in den Beratungen zum Haushaltsjahr 2005 ließen keine Langeweile aufkommen. Über Einzelheiten kann und will ich mich hier nicht äußern; die Themenfülle war zu umfangreich. Sie können diese Themen im Anhang der Drucksache nachlesen; Sie können sie dort entnehmen. Am besten ist es allerdings, Sie lesen die jeweiligen Jahresberichte des Landesrechnungshofes im Original. Das ist eine sehr empfehlenswerte Lektüre.
Auf ein Thema möchte ich allerdings auch in diesem Jahr etwas näher eingehen. In jedem Jahr kommt in dem Bericht des Landesrechnungshofes auch die Finanzsituation der Kommunen zur Sprache. Im vergangenen Jahr hatte ich mich an dieser Stelle über die Notwendigkeit der Überarbeitung des § 90 der Gemeindeordnung ausgelassen. Dabei hatte ich meiner Hoffnung Ausdruck verliehen, dass wir dieses Thema im Jahr 2007 ins Visier nehmen würden. Daraus ist leider nichts geworden. Das lag wohl daran, dass die Innenpolitiker andere Themen für wichtiger hielten. Aber ein Blick auf die Haushaltssituation der meisten Kommunen sollte uns motivieren, die Problematik des § 90 sehr ernst und endlich ernsthaft in Angriff zu nehmen.
Wir hatten in diesem Jahr noch ein anderes Thema im Unterausschuss, nämlich die FAG-Struktur. Darüber, dass diesbezüglich dringender Handlungsbedarf besteht, herrscht Konsens, denke ich. Schon die Auswirkungen der Fusion von Dessau und Roßlau sollten für uns Anlass sein, das Finanzausgleichsgesetz zu überdenken. Mir persönlich ist jedenfalls bis heute nicht ganz klar, welche Bedeutung dieser Zusammenschluss für die Verteilung der Mittel auf die kreisfreien Städte im nächsten Jahr haben wird.
Es wird also für die Innenpolitiker unter uns durchaus interessant sein, einmal auf Seite 85 der Beschlussvorlage nachzulesen, welche Maximen wir Finanzer zu diesem Thema erarbeitet haben.
Auch die Mitglieder des Finanzausschusses können interessante Aussagen beispielsweise auf den Seiten 50, 53 und 58 finden, nämlich zur Gestaltung der Haushaltsrechnungen.
Sogar für Sozialpolitiker bietet die Beschlussvorlage durchaus interessante Lektüre. Auf Seite 77 werden ausgewählte Maßnahmen der Jugendhilfe erörtert, was übrigens zu dem Antrag der FDP-Fraktion geführt hat, der heute unter TOP 21 behandelt werden soll. Ich weiß nicht, ob das Thema noch drankommt.
Auf Seite 73 stehen interessante Aussagen zum Umgang mit den Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II. Es ist, so denke ich, für jeden Kommunalpolitiker Pflicht, dort einmal hineinzuschauen.
Am besten, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es, Sie schauen alle einmal in diese Beschlussvorlage von vorn bis hinten hinein. Wahrscheinlich kann jeder von uns die eine oder andere Inspiration daraus mitnehmen. Für heute jedenfalls bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Bönisch. - Es ist vereinbart worden, auf eine Debatte zu verzichten. Möchte dennoch noch jemand sprechen? - Das ist nicht der Fall.
Dann stimmen wir ab, und zwar über die Punkte 1 bis 7 der Beschlussempfehlung in der Drs. 5/994. Wer stimmt dem zu? - Das sind offensichtlich alle. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 16 ist damit beendet.
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung, Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflegestellen im Land Sachsen-Anhalt (Kinderbetreuungs- und Kin- derbildungsgesetz - KiBeBiG)
Die erste Beratung fand in der 10. Sitzung des Landtages am 16. November 2006 statt. Die Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Bull. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf in der Drs. 5/333 ist im November 2006 an den Ausschuss für Soziales überwiesen worden. Eine Mehrheit des Landtages hatte damals entschieden, dass es einer Mitberatung durch andere Fachausschüsse nicht bedarf.
Die zentrale Intention der einbringenden Fraktion war die Schaffung von Voraussetzungen für eine hohe Qualität in der Kinderbetreuung. Dazu gehören, um nur einige Punkte aus dem Gesetzentwurf zu nennen, der Ganztagsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesstätte, die Weiterschreibung des Bildungsauftrags oder auch die Einbeziehung von Bildungs- und Beratungsangeboten für Eltern in die Aufgaben der Kindertageseinrichtungen. Es ging darum, die frühkindliche Bildung weiter zu qualifizieren, weil die einbringende Fraktion der Auffassung war, dass mittels frühkindlicher Bildung ohne Einschränkungen für alle Kinder auch ein Beitrag zur Verhinderung bzw. zum Abbau von Kinderarmut geleistet werden könne.
Der Ausschuss für Soziales tagte im Januar 2007. Auf Antrag der damaligen Fraktion der Linkspartei.PDS ist eine Anhörung durchgeführt worden. Das ist damals gemeinsam getragen worden. Gleichzeitig wurde der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst beauftragt, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme lag den Ausschussmitgliedern im Februar 2007 vor.
An der Anhörung im März 2007 nahmen die kommunalen Spitzenverbände, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege und der Kinderschutzbund teil. Eingeladen waren auch Vertreter der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle, der Technischen Universität in Dresden, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft sowie des Wittenberger Tagesmütter- und Tagesväter-Vereins e. V., die jedoch nicht teilnahmen.
Ich will Ihnen gern einige wesentliche Auszüge aus den Stellungnahmen unterbreiten. Professor Dr. Merten vom Kinderschutzbund begrüßte die Intentionen des Gesetzentwurfs und verwies auf die Entwicklung von Kinderarmut auch in Sachsen-Anhalt. Nach seiner Auffassung böten insbesondere die Potenziale frühkindlicher Bildung in Kindergärten und Kinderkrippen gute Möglichkeiten, der Kinderarmut zu begegnen bzw. diese zu verhindern.
Die Vertreterin der Liga der Freien Wohlfahrtspflege begrüßte den Gesetzentwurf ebenfalls und meinte, dass es vor allem begrüßenswert wäre, dass wissenschaftliche Erkenntnisse ernst genommen würden und sich der Entwurf insbesondere gegen die Diskriminierung von Kindern erwerbsloser Eltern wende.
Die kommunalen Spitzenverbände äußerten Bedenken gegen den Gesetzentwurf und befürchteten aufgrund der gesetzlichen Festschreibung der verschiedenen Standards erhebliche Kostenbelastungen für die kommunalen Haushalte und auch für den Landeshaushalt. Sie rechneten mit erhöhten Elternbeiträgen, sodass auch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zusätzlich belastet würden. Darüber hinaus befürchteten die Vertreter und Vertreterinnen der kommunalen Spitzenverbände, dass es zu einem großen Umstellungsaufwand kommen würde. Die kommunalen Spitzenverbände lehnten deshalb eine erneute Änderung des Kinderförderungsgesetzes ab und demnach auch den Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS.
Der Beauftragte der evangelischen Kirchen beim Landtag und bei der Landesregierung Sachsen-Anhalts legte in einer schriftlichen Stellungnahme seine Auffassung dar und stand dem zu beratenden Gesetzentwurf positiv gegenüber. Er begrüßte das Anliegen, das damit verfolgt wurde.
Es war zunächst vorgesehen, über den in Rede stehenden Gesetzentwurf im Mai 2007 zu beraten. Die Fraktion der Linkspartei.PDS beantragte jedoch eine Absetzung der Beratung, weil sie es für sinnvoll hielt, zunächst die Verhandlungen auf der bundespolitischen Ebene abzuwarten. Die Verhandlungen auf Bundesebene waren dann im Wesentlichen auch die Ursache für mehrfache Vertagungen. Die Beratung wurde mehrfach auf die Tagesordnung gesetzt, um sie wieder zu vertagen.
Im Dezember 2007 wurde über den Gesetzentwurf im Sozialausschuss abschließend beraten. Das Ergebnis ist die Beschlussempfehlung, die Ihnen, meine Damen und Herren, heute vorliegt.
Die Fraktion DIE LINKE legte in den Beratungen dieses Ausschusses einen Änderungsantrag zu ihrem eigenen Gesetzentwurf vor, der sich zum einen auf § 12, also auf die Finanzierung, und zum anderen auf § 24, also auf die Übergangsvorschriften bezog.
Zum einen sollten damit in § 12 die finanziellen Ansätze für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die die Fraktion berechnet hatte, korrigiert werden. Sie hatte
sich an die Nachrechnungen des Ministeriums für Gesundheit und Soziales angelehnt, die allen Ausschussmitgliedern vorlagen.
Die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Änderungsempfehlungen sind bis auf eine Ausnahme zum Antrag erhoben worden.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der CDU und der SPD bekräftigten ihren wirklichen Willen, mittelfristig die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung zu verbessern. Die Haushaltslage lasse dies aber momentan nicht zu. Dies bedauerten sie ausdrücklich.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu § 12, also finanzielle Änderungen, wurde mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU abgelehnt.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu § 24 - Sie erinnern sich, die Übergangsvorschriften - wurde mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP abgelehnt.
Auch der gesamte Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der drei Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP abgelehnt. Das findet sich so in der Beschlussempfehlung wieder.
Als gute Demokratin, wie mein Kollege Fikentscher immer zu sagen pflegt, muss ich an dieser Stelle um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung bitten. - Vielen Dank.
Danke, Frau Bull, für die Berichterstattung. - Wir treten in eine Debatte mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion ein. Als erste Debattenrednerin wird die Abgeordnete Frau Dr. Hüskens sprechen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich war jetzt noch gar nicht darauf eingestellt zu reden, weil ich dachte, dass uns die Ministerin erst einmal erzählt, was sie von dem vorliegenden Gesetzentwurf hält.
Was die Fraktion der FDP davon hält, habe ich bereits bei der Einbringung dargestellt. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass der vorliegende Gesetzentwurf abzulehnen ist, und zwar aus folgendem Grund: Für uns gilt immer noch, dass die Eltern für die Erziehung der Kinder zuständig sind und die Gesellschaft immer nur dann eintritt, wenn dies den Eltern qualitativ oder quantitativ nicht möglich ist.
Wie ein großer Teil unserer Bevölkerung halten wir einen Rechtsanspruch auf eine täglich zehnstündige Betreuung pauschal nur dann für gerechtfertigt, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Bei Alleinerziehenden gilt dies natürlich für ein Elternteil.
Meine Damen und Herren! Das ist unser Grundsatz. Aber wir verkennen nicht, dass es Eltern gibt - das können wir alle gemeinsam bedauern, aber das ist so -, die nicht in der Lage sind, ihre Kinder zu erziehen, und bei denen die Chance ihrer Kinder auf eine angemessene Erziehung und Bildung selbst in einer 1:1-Situation
Gibt es keine Möglichkeit, die Eltern über Bildungsangebote in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken, muss ein anderer Weg gesucht werden. Das geltende Gesetz zur Kinderförderung gibt den Landkreisen die Möglichkeit, eine ganztägige Betreuung anzubieten, um so Defiziten vorzubeugen. Angesichts der finanziellen Situation vieler Kommunen brauchen wir aber Möglichkeiten, um diesen Weg nicht zur reinen Theorie zu machen. Das erscheint aber im Augenblick in einer Reihe von Kreisen noch der Fall zu sein.
Wir können jetzt hingehen und sagen: Wir verbessern einfach einmal die finanzielle Situation der Kommunen. Das ist aber von Ihnen nicht gewünscht. Da Sie das nicht wollen, werden wir finanzielle Mittel zur Verfügung stellen müssen, mit denen ein bedarfsgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot vorgehalten werden kann. Dafür wie für einige andere qualitative Verbesserungen der Kinderbetreuung haben wir in den Haushaltsplan 2008/2009 Geld eingestellt. Wir werden aber auch gesetzliche Regelungen benötigen. Wir können nicht alles, worauf wir uns jetzt verständigt und was wir uns vorgenommen haben, auf freiwilliger Basis machen, sondern werden das eine oder andere sicherlich gesetzlich normieren müssen.
Wir als Liberale hätten kein Problem damit gehabt, das auf der Basis des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE zu machen. Es hätte natürlich einer ganzen Reihe von Änderungen bedurft. Wir akzeptieren aber auch, wenn die Regierungsfraktionen sagen, dass sie hierzu einen eigenen neuen Gesetzentwurf einbringen wollten. Ich glaube, dass das auch nachvollziehbar ist.